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Recycling und Rohstoffe

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Academic year: 2021

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Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky und Daniel Goldmann • Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

CD Recycling und Rohstoffe, Band 1 und 2 Recycling und Rohstoffe, Band 2 bis 9

Paketpreis 289,00 EUR

statt 420,00 EUR

Recycling und Rohstoffe, Band 4 (2011) ISBN: 978-3-935317-67-2 30,00 EUR Recycling und Rohstoffe, Band 5 (2012) ISBN: 978-3-935317-81-8 50,00 EUR Recycling und Rohstoffe, Band 6 (2013) ISBN: 978-3-935317-97-9 50,00 EUR CD Recycling und Rohstoffe, Band 1 und 2 (2008/09) ISBN: 978-3-935317-51-1 30,00 EUR Recycling und Rohstoffe, Band 3 (2010) ISBN: 978-3-935317-50-4 30,00 EUR Recycling und Rohstoffe, Band 2 (2009) ISBN: 978-3-935317-40-5 30,00 EUR

Recycling und Rohstoffe, Band 7 (2014) ISBN: 978-3-944310-09-1 50,00 EUR Recycling und Rohstoffe, Band 8 (2015) ISBN: 978-3-944310-20-6 50,00 EUR Recycling und Rohstoffe, Band 9 (2016) ISBN: 978-3-944310-27-5 100,00 EUR

Band 1 aus

Thomé-KozmienskyBeckmann Energie aus Abfall 1Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 2

Thomé-KozmienskyBeckmann Energie aus Abfall 1Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 2Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 3

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Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 4

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Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 5

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Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 6

Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 7

Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 8

Karl J. Thomé-Kozmiensky Daniel Goldmann

Recycling und Rohstoffe

Band 8

fe

Karl J. Thomé-Kozmiensky Daniel Goldmann

Recycling und Rohstoffe

Band 9

Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 9

RECYCLING UND ROHSTOFFE Band 1 und 2

KARL J. THOMÉ-KOZMIENSKY DANIEL GOLDMANN HRSG.

Copyright © 2009 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten.

Das Einspeisen der Daten in Netzwerke ist untersagt.

Recycling und Rohstoffe

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Wirtschaft |

Sekundärrohstoffpotenzial eines kommunalen Entsorgers

Alexander Gosten

1. Die gesetzlichen Zielvorgaben ...13

2. Recyclingquoten und Zuordnung der Verwertungsverfahren ...14

3. Abfallmengen und -qualitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) ...15

4. Die Qualitäten des kommunalen Abfalls ...16

5. Betrachtung unterschiedlicher Erfassungssysteme, Behandlungsverfahren und Ressourcen ...17

5.1. Vergleich Wertstofftonne, LVP-Tonne, Biotonne, Restabfalltonne, Recycling- oder Wertstoffhof ...17

5.1.1. Wertstoff- oder LVP-Tonne ...17

5.1.2. Biotonne ...18

5.1.3. Hausmüll oder Restabfall ...18

5.1.4. Recycling- oder Wertstoffhof ...20

5.2. Wesentliche Fraktionen für die Sekundärrohstoffe ...21

5.2.1. Kunststoffe...21

5.2.2. Metalle ...22

6. Welche Potenziale sind noch nicht genutzt? ...23

6.1. Welcher Beitrag kann durch die Wertstofftonne erreicht werden? ...23

7. Zusammenfassung und Ausblick ...23

8. Literatur ...25 Die deutsche Abfallpolitik wird seit Umsetzung der Technischen Anleitung zur Ver- wertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TASI) im Jahr 2005 im Kern von zwei Themen bestimmt:

1. Ausweitung der Produktverantwortung und 2. Steigerung des stofflichen Recyclings

wobei die Ausweitung der Produktverantwortung als ein Mittel angesehen wird, das stoff- liche Recycling zu steigern. Mit einer Erhöhung des stofflichen Recyclings soll die Menge der Sekundärrohstoffe gesteigert werden, die wieder in den Verkehr gebracht werden.

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Wirtschaft | Die Produktverantwortung ist bereits für Altautos, Elektroaltgeräte, Altbatterien und Verpackungen umgesetzt.

Die Ausweitung der Produktverantwortung auf alle Produkte, die elektrische Speicher- medien oder elektrotechnische Komponenten beinhalten, vollzieht sich bereits in einer Diskussion zwischen den betroffenen Industrie- und Handelsbranchen und den dafür geschaffenen zentralen Stellen. Da immer mehr Produkte in privaten Haushaltungen elektrotechnische Bestandteile haben, nimmt der Umfang dieser Produktgruppen zu.

Es scheint, dass in der Diskussion der beteiligten Kreise allein die Fragen der Finan- zierung und des Wettbewerbs relevant sind. Die Umwelt- und Abfallbranche nimmt dies zur Kenntnis, scheint sich aber mit Ausnahme von unmittelbar betroffenen Recyclingbetrieben nicht weiter mit der Umsetzung und dem ökologischen Standard zu beschäftigen. Einzig verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Medien berichten von Zeit zu Zeit von der katastrophalen Umsetzung der Produktverantwor- tung in Afrika oder Südostasien.

Die Produktverantwortung für Verpackungen und deren stoffgleiche Nichtverpackun- gen steht deutlich mehr im Fokus der Politik, der Branche und der NGO. Obwohl es auch hier im Grunde nur um die Umleitung von Zahlungsströmen der Abfallerzeuger (private Haushalte) zu einer zentralen Stelle geht. Da die rechtliche Umsetzung noch nicht vollständig gelungen ist, wird vordergründig die ökologische Bedeutung für die Ausweitung der Produktverantwortung angeführt.

Die Befürworter einer Übertragung der Produktverantwortung für die Verpackun- gen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus haushaltsnahen Erfassungen erklären medien- und politikwirksam, dass noch große Potenziale bei den Kommunen liegen würden, die bisher lediglich energetisch genutzt würden. Die dualen Systeme und die Inverkehrbringer wären hingegen in der Lage, deutlich höhere Mengen stofflich zu recyceln und mit diesen Sekundärrohstoffen einen bedeutenden Beitrag gegen die deutsche Rohstoffabhängigkeit und für den Ressourcen- und Klimaschutz zu erzielen.

Dass diese Aussagen so nicht haltbar sind, ist in zahlreichen Veröffentlichungen, unter anderen von Prof. Baum [1, 8, 9], ausführlich belegt worden.

Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen verpflichten den örE, nicht aber den Abfallerzeuger. Die Kommunen und die von ihnen beauftragten Entsorger stellen sich seit jeher der Verpflichtung, das stoffliche Recycling oder die Produktion von Sekundärrohstoffen zu steigern. Traditionell geschieht dies mit lokalen Partnern nach dem Prinzip der Nähe.

Die nachfolgende Betrachtung beschäftigt sich ausschließlich mit Abfällen aus Haus- halten oder haushaltsähnlichen Abfällen. Es handelt sich um diejenigen Abfälle aus privaten Haushaltungen oder aus sonstigen Herkunftsbereichen, für die der Abfallbe- sitzer einen Entledigungswillen hat und die er dem örE zur schadlosen Entsorgung überlässt. Für den Leistungsumfang ist es unwichtig, ob sich der beauftragte Entsorger im privaten oder kommunalen Eigentum befindet

Verschiedene Abfallfraktionen, Entsorgungswege bzw. -verfahren werden verglichen, um die Potenziale der Sekundärrohstoffe abzuschätzen.

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Wirtschaft |

1. Die gesetzlichen Zielvorgaben

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die folgenden Grundpflichten beschrieben:

§ 7 Abs. 3, 4:

(3) Die Verwertung von Abfällen, insbesondere durch ihre Einbindung in Erzeug- nisse, hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Die Verwertung erfolgt ord- nungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften dieses Gesetzes und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Sie erfolgt schadlos, wenn nach der Beschaf- fenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt.

(4) Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere für einen gewonnenen Stoff oder gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Die Verwertung von Abfällen ist auch dann technisch möglich, wenn hierzu eine Vorbe- handlung erforderlich ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären.

Demzufolge ist Recycling nicht per se das anzuwendende Verfahren der Kreislauf- wirtschaft. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Recycling nicht zu einer Schadstoff- anreicherung oder zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit führt und die Kosten im Vergleich zur Regelentsorgung verhältnismäßig sind.

Für die Begriffe Recycling und Verwertung gibt es im KrWG Legaldefinitionen, die nachfolgend zitiert werden und Basis der weiteren Betrachtung sind:

Recycling ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 KrWG die dritte Stufe der Abfallhierarchie. Gemäß

§ 3 Abs. 25 KrWG ist Recycling im Sinne dieses Gesetzes jedes Verwertungsverfah- ren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwertung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.

Die sonstige Verwertung ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 KrWG die vierte Stufe der Abfall- hierarchie. Gemäß § 3 Abs. 23 KrWG ist Verwertung im Sinne dieses Gesetzes jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion ver- wendet worden wären, oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen.

Danach ist eine Anlage zur Erzeugung von Ersatzbrennstoff (EBS) oder Versatzmaterial keine Recycling-, sondern eine Verwertungsanlage.

Voraussetzung für alle Verwertungsverfahren ist natürlich, dass die enthaltenen Schad- stoffe nicht erneut in der Umwelt verteilt werden.

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Wirtschaft | Dies heißt, Recycling kann im Sinne der Ressourcenschonung und der Ökologie vor- teilhafter sein als eine energetische Verwertung, muss es im Einzelfall aber nicht sein.

Dies wiederum bedeutet, dass weder Recycling noch ein anderes Verwertungsverfah- ren per se gut oder besser ist. Es ist eine Frage des Einzelfalls bzw. der tatsächlichen Umsetzung eines Verfahrens.

Für einen örE stellt sich daher sehr wohl die Frage, welches Entsorgungsverfahren sowohl die Schadstoffentfrachtung als auch die Ressourcenschonung in einer konkre- ten Situation am besten ermöglicht. Der örE muss ebenfalls die Kosten und Risiken berücksichtigen, die sich je nach Verfahren und Gegebenheit sehr deutlich unterschei- den können.

Ein eindeutiger Vorrang für das eine oder andere Sammelsystem und Behandlungs- verfahren ist nach Meinung des Autors nicht automatisch gegeben, auch wenn das stoffliche Recycling immer wünschenswert ist.

Obwohl die Ausgangsbasis Abfall ist, muss ein Einsatz von Recyclaten oder Sekundär- rohstoffen in vielen Bereichen auch die Anforderungen an Primärrohstoffe erfüllen.

Die Marktfähigkeit muss auf jeden Fall gegeben sein. Zuzahlungen, um ein Recyclat verkaufen zu können, sind ein sicheres Indiz dafür, dass das Recyclat oder der Sekundär- rohstoff nicht nachgefragt sind. Es kann sich um eine Scheinverwertung handeln, auf deren Transaktionskosten und Umweltauswirkungen verzichtet werden sollte.

Der Energieeinsatz und die Klimarelevanz für den gesamten Prozess des stofflichen Verwertens sollten, beginnend bei der Sammlung, mit einer direkten thermischen Behandlung verglichen werden. Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist Recycling ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoll.

2. Recyclingquoten und Zuordnung der Verwertungsverfahren

Das Statistische Bundesamt fasst unter dem Oberbegriff Behandlung und stoffliche Verwertung alle R2- bis R13-Verfahren zusammen. Aus der Summe des Inputs aller Behandlungsanlagen, die zu den R2- bis R13-Verfahren zählen, ergab sich bereits im Jahr 2012 eine Recyclingquote von über 65 Prozent.

Die Menge des Inputs ermöglicht jedoch keinerlei Aussagen über den Output und dessen Qualität. Technologisch ist ein hundertprozentiges Recycling unmöglich.

Hundertprozent-Recycling entspricht der Wiederverwendung, wie das z.B. bei Alt- kleidern möglich ist. Aber auch Kleidung kann nicht ewig getragen werden, so dass auch Textilien eines Tages entsorgt werden. Die tatsächlichen Quoten für das stoffliche Recycling und die sonstige Verwertung sind je nach Behandlungsverfahren aus techno- logischen und wirtschaftlichen Gründen deutlich niedriger als in der offiziellen Statistik.

Entscheidend ist die Inputmenge der Endverwertungsanlagen, also der Anlagen, die marktfähige Produkte erzeugen, die keine weiteren Aufbereitungsschritte erfordern.

Thomas Obermeier und das Präsidium der DGAW haben 2012 und 2016 darauf hin- gewiesen, dass die tatsächliche Verwertungsquote für Siedlungsabfall in Deutschland nur bei 34 Prozent bis 38 Prozent liegen kann, wenn die durchschnittlichen stofflichen Recyclingquoten der unterschiedlichen Verfahren betrachtet werden. [13, 14]

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Wirtschaft |

3. Abfallmengen und -qualitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE)

Um eine Aussage über die Potenziale zu tätigen, werden die Abfallmengen und deren Qualitäten eingeschätzt.

Von den etwa 380 Millionen Tonnen Abfällen, die jährlich in Deutschland zu entsor- gen sind, stammen nur etwa 37 Millionen Tonnen oder 10 Prozent aus Haushaltun- gen. Dem örE wurden die Fraktionen Haus- und Sperrmüll sowie die organischen Abfälle überlassen, die mit 25 Millionen Tonnen einen Anteil von 67 Prozent an den Haushaltsabfällen haben [7]. Die getrennt erfassten Fraktionen Glas, PPK und LVP inklusive Verbunde machten in Summe rund zwölf Millionen Tonnen aus. Diese ge- trennt erfassten Wertstoffe und die organischen Fraktionen von knapp zehn Millionen Tonnen entsprechen knapp 60 Prozent, die per Definition als recycelt gelten. Lediglich im Haus- und Sperrmüll, der mit rund 15 Millionen Tonnen einen Anteil von rund 40 Prozent hat, soll es noch Potenziale für Sekundärrohstoffe geben.

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) sammelte im Jahr 2015 im Land Berlin 343 kg pro Einwohner (Bild 1). Dies entspricht 89 Prozent der gesamten Abfallmenge von 385 kg/Berliner. Bild 1 zeigt, dass schon heute 40 Prozent der 385 kg getrennt erfasst werden, was mit Recycling gleichgesetzt wird. Von den verbleibenden Hausmüllmen- gen von 231 kg werden aber auch, je nach Behandlungsverfahren, bis zu 25 Prozent stofflich verwertet. Ob aus dem Rest noch qualitativ hochwertige Sekundärrohstoffe hergestellt werden können, ist kritisch zu hinterfragen.

Sperrmüll- abfuhr Recyclinghof Einfahrt

BioGut und

Grünschnitt*: 22,9 kg

Papier, Pappe, Karton*: 32,6 kg

Glas*: 12,9 kg Sperrmüll: 15,4 kg

Hausmüll*: 231,7 kg Wertstoff-

tonne*: 4,5 kg

etwa 385 kg/Einwohner/Jahr Metalle

LVP

E-Schrott Textilien Kunststoffe Glas

Inertes

Rest PPK

Sperrmüllartiges

Organik

5 43

6 7 10 33

8

58 71

20

124 Kleinanlieferer

Aufbereitungs- anlage

2015: BSR sammelt etwa 89 % (343 kg) der in Berlin pro Kopf produzierten Abfälle (385 kg)

Recyclinghof Einfahrt

weitere Mengen:

Holz: 15,7 kg E-Schrott: 4,0 kg Metalle: 2,5 kg Textilien: 0,2 kg Sonstiges: 1,0 kg

*jeweils inklusive RC-Hof-Mengen

Bild 1: Getrennt erfasste Müllfraktionen durch die BSR

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Wirtschaft |

4. Die Qualitäten des kommunalen Abfalls

Es ist für die Bewertung der Potenziale von Bedeutung, welche Abfallmengen und Abfallqualitäten dem örE auch zukünftig überlassen werden

Auch ohne Kenntnis der einschlägigen Vorgaben der europäischen Abfallrahmenricht- linie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bietet der private Abfallerzeuger gemäß der Abfallhierarchie zuallererst seinen Abfall auf einer Tausch- oder Verkaufsbörse wie eBay an.

Erst wenn sich niemand findet, der das Produkt, für das ein Entledigungswille besteht, abnehmen will, wird es dem örE in einem Sammelgefäß, auf dem Recycling- oder Wertstoffhof oder im öffentlichen Raum überlassen.

Dann kommt die nächste Stufe der Verwertung: Der Abfalldiebstahl.

In direkter Abhängigkeit von den regionalen Preisen für den Ankauf von Sekundär- rohstoffen oder Trödel verschwinden die werthaltigen Abfälle. Dies ist keineswegs nur beschränkt auf spektakuläre Schrott- und Kabeldiebstähle. Es betrifft je nach Marktlage auch Alttextilien, Papier, gute Folien, PET, Hartkunststoffe, E-Schrott oder Glas. Es findet eine abfallwirtschaftliche Vorsortierung statt, die letztlich den Wert der verbleibenden Tonneninhalte reduziert. Im Rahmen der Diskussion über die Gewerbe- abfallverordnung und das ElektroG haben die Betreiber von Sortieranlagen darauf hingewiesen, dass der Abfall häufig schon der werthaltigsten Bestandteilen beraubt werde, bevor er die Sortieranlage erreicht. Daher sei die Vorgabe von Sortierquoten für einzelne Fraktionen zum Teil nicht realisierbar.

Definition des Autors: Alles was geklaut oder vorsortiert wird und/oder bei eBay ver- steigert werden kann, ist ein Wertstoff. Was nicht geklaut wird, hat keinen Wert. (Über Diebstahl von gefüllten gelben Säcken ist dem Autor nichts bekannt.)

Der Restmüll in Berlin setzt sich wie folgt zusammen (Bild 2).

Papier/Pappe 10 % Feinmüll > 10 mm

7 %

sonstige Stoffe 10 % Problemabfälle 0 %

Verbunde 5 % Inertes 3 % Textilien 3 % Holz 2 %

Glas 6 %

Kunststoffe 8 %

Metalle 2 %

Organik 44 %

Bild 2: Zusammensetzung des Haus- und Geschäftsabfalls in Berlin (Stand 2008)

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Wirtschaft |

Die Anteile der einzelnen Abfallfraktionen sagen nichts über die Qualität und die Recyclingfähigkeit der einzelnen Fraktionen aus. Es lässt sich auch nicht ermitteln, ob die Verunreinigung oder übermäßige Befeuchtung der einzelnen Abfälle schon vor der Entledigung oder erst im Sammelgefäß entstanden sind. Bemerkenswert ist der hohe Anteil an biogenem Abfall und Verpackungen im Berliner Hausmüll; dieser ist insgesamt höher als die Verpackungsmenge in der LVP Sammlung.

5. Betrachtung unterschiedlicher Erfassungssysteme, Behandlungsverfahren und Ressourcen

Um die noch nicht genutzten Potenziale zu identifizieren, werden die verschiedenen Erfassungssysteme, Behandlungsverfahren und einzelne Ressourcen verglichen:

5.1. Vergleich Wertstofftonne, LVP-Tonne, Biotonne, Restabfalltonne, Recycling- oder Wertstoffhof

Der örE sollte die verschiedenen Erfassungssysteme parallel betrachten und verglei- chen. Sobald Abfall in einer bestimmten Tonne entsorgt wird, fehlt er konsequenter Weise in einer anderen Tonne. Die absolute Abfallmenge, derer sich der Abfallerzeuger entledigen will, bleibt, auf einen längeren Zeithorizont bezogen, gleich.

5.1.1. Wertstoff- oder LVP-Tonne Die Behandlung erfolgt in LVP-Sortieranlagen. Diese Anlagen wurden für die Positiv- Sortierung von bestimmten Kunststoffarten konstruiert. Alle anderen Wertstoffe, außer Metall, werden in den bestehenden Anlagen nicht unbedingt als Wertstoff erkannt, z.B. werden Holz oder Textilien als Störstoffe aussortiert. Die Gelben Tonnen haben traditionell mit durchschnittlich 35 Prozent eine hohe Quote von Fehlwürfen, die aber auch 50 Prozent betragen können [9].

Die großen Output-Fraktionen Sortierreste, Mischkunststoffe und heizwertreiche Fraktionen (EBS) werden üblicherweise energetisch verwertet und machen über sechzig Prozent des Inputs aus. Im Output betragen die sortierten Kunststofffraktionen und Schrottgemische etwa ein Drittel des Inputmaterials. Diese Output-Fraktionen werden an Verwerter geliefert und dann als hundertprozentig stofflich recycelt bewertet. Ob der Verwerter tatsächlich die angelieferte Recyclingware zu Hundert Prozent zu einem Produkt verarbeitet, entzieht sich der Kenntnis des Autors. Für die Gelbe Tonne wurde eine Wiedereinsatzquote ohne Metall von 21 Prozent ermittelt [1]. Technisch ist sicher eine höhere Quote möglich.

Die Metallrückgewinnung ist in LVP-Sortieranlagen im Grunde genommen nur als Mischung mit anderen Stoffen möglich. Daher werden diese Gemische aus Kunststoff und Metall zu spezialisierten Verarbeitern geschickt, die in einer weiteren Verede- lungsstufe sortenreine Metallfraktionen erstellen. Die Metallrecyclingzahlen aus LVP- Anlagen sind daher deutlich überhöht. Dies trägt maßgeblich zu einer Verfälschung der Klimabilanz bei. Hierzu ist an anderer Stelle bereits veröffentlicht worden [11, 12].

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Wirtschaft | Sollten LVP-Sortieranlagen dauerhaft auch mit stoffgleichen Nichtverpackungen be- schickt werden, ist durch Nachrüstung sicherlich ein weiteres Optimierungspotenzial gegeben [4]. Neben technologischen Gründen sind für den Umfang des stofflichen Recyclings auch die volatilen Marktpreise für Primär- und Sekundärrohstoffe maß- geblich mitverantwortlich.

5.1.2. Biotonne

Es gibt zwei etablierte Behandlungsverfahren für Bioabfall:

• Kompostierung und

• Vergärung.

Bei der BSR kommen beide Verfahren zum Einsatz.

Kompostierung

Im Rahmen der Kompostierung erfolgt zweifelsohne ein stoffliches Recycling. Durch den biologischen Umwandlungsprozess wird ein Kompost geschaffen, der einen po- sitiven Wert hat. Die Schadstoffentfrachtung ist Voraussetzung für die Akzeptanz des Verfahrens. Die stoffliche Recyclingquote ergibt auf den Input bezogen Hundert Pro- zent, auf den Output bezogen 44 bis 75 Prozent [16]. Es ist eine Definitionsfrage, wie der Recyclingerfolg des Kompostierungsverfahrens gewertet wird. In Berlin werden der gesamte Strauch- und Grünschnitt und ein Teil der Bioabfallsammlung kompostiert.

Sollte der Kompost zukünftig wegen seines Schadstoffgehaltes nicht mehr verwendet werden können, gibt es für diese organischen Fraktionen auch kein Potenzial mehr.

Vergärung

Die Vergärung von Bioabfall ist zurzeit sicher die hochwertigste Form der Nutzung der biologischen Abfälle. Zum einen wird Biogas erzeugt, das direkt Erdgas oder Diesel substituieren kann. Zum anderen können die flüssigen und festen Gärreste als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Es liegt ähnlich wie beim Kompostieren eine hohe stoffliche Verwertungsquote von 78 bis 80 Prozent vor [16]. Die Recyclingquote von Vergärungsanlagen kann etwas höher sein als die von Kompostierungsanlagen und zusätzlich gibt es eine energetische Verwertung. Die Energieproduktion ist deut- lich höher als der Energieeinsatz. Sollten jedoch die Gärreste zukünftig nicht mehr in der Landwirtschaft eingesetzt werden können, bliebe nur die direkte energetische Verwertung.

Bislang gibt es nach Kenntnis des Autors keine abschließende Meinungsbildung, ob eine Vergärungsanlage zum stofflichen Recycling (R3) oder zur energetischen Verwertung (R1) zählt. Stofflich geht im Idealfall nichts verloren. In der Praxis gibt es aufgrund von Fehlwürfen natürlich Sortierreste. Dieser Teil sollte dann der energetischen Ver- wertung zugeführt werden.

5.1.3. Hausmüll oder Restabfall

Diese Sammlung wird im Rahmen der Daseinsvorsorge immer notwendig sein, um dem Abfallerzeuger die Möglichkeit der Schadstoffentfrachtung zu geben. Sie ist, zumindest

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Wirtschaft |

in den Ballungsräumen, die mit Abstand kostengünstigste Entsorgung der Abfallwirt- schaft. Gleichwohl werden in dieser Erfassung noch die größten Potenziale vermutet.

Für die Behandlung des Hausmülls stehen zwei wesentliche Verfahrenstypen zur Verfügung:

• Mechanische Vorbehandlung mit anschließender Verbrennung und Deponierung,

• Energetische Verwertung in einer Abfallverbrennungsanlage.

Mechanische Vorbehandlung mit anschließender Verbrennung Die mechanische Vorbehandlung gibt es in unterschiedlichen Verfahrenstypen und Formen. Der bekannteste Verfahrenstyp ist die Mechanisch-Biologische Aufbereitung (MBA). Es gibt aber auch die Mechanische Aufbereitung (MA) und die Mechanisch- Physikalische-Stabilisierung (MPS). Bei diesen Verfahren wird vorrangig eine ablage- rungsfähige Fraktion für die Deponie und eine heizwertreiche Fraktion, EBS genannt, für die Verbrennung produziert. Die Qualitäten dieser Fraktionen können sich je nach Anlage deutlich unterscheiden.

Obwohl im Hausmüll nur etwa zwei Prozent Metall enthalten sind, werden aus diesem Anlagentyp vier bis acht Prozent als Metallfraktion sortiert und der Schrottverwertung zugeführt. Obwohl diese metallhaltigen Fraktionen einen höheren Mengenanteil ab- trennen als der im Abfall enthaltene Metallgehalt, werden aus technischen Gründen dennoch nicht alle Metallinhalte erfasst. Bei der Verwertung des EBS in einem EBS- oder Industriekraftwerk kann es zu einem weiteren Metallrecycling kommen, so dass sich die Recyclingquote leicht erhöhen kann. Je nach Anlage ist die Effizienz natürlich unterschiedlich hoch.

Daneben gibt es noch eine mineralische Fraktion und Störstoffe, die auf Deponien verwertet werden. Die Herstellung einer ablagerungsfähigen Fraktion sollte nach Meinung des Autors nur als Recycling eingestuft werden, wenn Substitution vorliegt.

Etwa 55 bis 65 Prozent des Inputs werden z.B. bei den MPS Anlagen zu EBS verarbeitet.

Die Schadstoffentfrachtung des Abfalls oder EBS wird erreicht, wenn der EBS in einer Anlage verbrannt wird, die die Grenzwerte der 17. BImSchV einhält. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund mangelnder Abgasreinigungstechnik des Industriekraftwerks lediglich ein Schadstoffverdünnungseffekt in der Abluft auftritt, so dass Schadstoffe verbreitet werden. Hiermit wird eine Grundpflicht zur schadlosen Entsorgung möglicherweise nicht umgesetzt. Ein stoffliches Recycling liegt gem. KrWG für die größte Fraktion nicht vor, es handelt sich um eine sonstige Verwertung.

Die mechanischen Verfahren tragen demzufolge im Wesentlichen nur mit ihren Schrottgemischen zur Recyclingquote bei. Eine stoffliche Recyclingquote von 65 Prozent können sie nie erreichen. Gleichwohl wird diesen mechanischen Vorbehandlungsanla- gen bisweilen fälschlicherweise eine Recyclingquote von Hundert Prozent zugeordnet.

Energetische Verwertung in einer Abfallverbrennungsanlage In Deutschland erreichen alle Anlagen den vorgeschriebenen Mindeststandard der 17. BImSchV. Damit ist sichergestellt, dass Schadstoffe restlos beseitigt und ein Mini- mum an Emissionen verursacht werden.

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Wirtschaft | Bisweilen wird publiziert, dass bei den Hausmüllverbrennungsanlagen kein Metall- recycling erfolgt. Dies ist schlichtweg falsch. In Berlin beispielsweise produzieren wir in der Hausmüllverbrennungsanlage zurzeit zehn verschiedene Schrottsorten. Die Schrottqualitäten aus Abfallverbrennungsanlagen sind um ein Vielfaches besser als aus mechanischen Aufbereitungsanlagen. Die erzielten Preise beweisen, dass die Qua- litäten gut bzw. deutlich besser als in den mechanischen Behandlungsanlagen sind.

Rostascheaufbereitungsanlagen sind in der Lage, etwa neunzig Prozent des Metalls, das sich im Input der Anlage befindet, zurückzugewinnen [5]. Zurzeit befinden sich neue Technologien in der Erprobung, die diese Quote möglicherweise nochmals verbessern werden. Ferner produzieren die Anlagen zwanzig bis dreißig Prozent des Inputs als mineralische Fraktion im Output. Diese Fraktionen können aufbereitet werden und wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Die größte mine- ralische Fraktion ist die Rostasche. Der Stand der Aufbereitung verbessert sich auch hierbei kontinuierlich. Die Qualitätssicherung hat insgesamt deutliche Fortschritte gemacht und ist sicher noch nicht am Ende. Weitere mineralische Fraktionen werden im untertägigen Versatz verwertet.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass Hausmüllverbrennungsanlagen, die zu den sonstigen oder energetischen Verwertungsanlagen zählen, eine stoffliche Recyclingquote von zwanzig bis dreißig Prozent aufweisen. Dieser wirklich stoffliche Recyclingerfolg wird zurzeit bei der Ermittlung der Recyclingquoten nicht ausgewiesen.

Die Verbrennungsanlagen, die den Anforderungen der 17. BImSchV entsprechen, sind die einzigen Schadstoffsenken für Siedlungsabfall in der Abfallwirtschaft. Zu- dem leisten sie durch den Energieüberschuss und die Schrottqualitäten einen echten Beitrag zur Klimaentlastung. Obendrein ist die direkte Verbrennung einschließlich Sammlung das wirtschaftlichste Behandlungsverfahren.

5.1.4. Recycling- oder Wertstoffhof

Der Abfallerzeuger hat einen sehr spezifischen Entledigungswillen für seine Abfälle, die quasi einzeln angeliefert werden. Daher ist es möglich, sehr sortenreine Fraktionen herzustellen. Dies betrifft die unterschiedlichsten E-Schrott-Kategorien ebenso wie verschiedene Holzsorten oder Textil- und Kunststoffqualitäten. Der Wertstoffhof ist das am besten geeignete Verfahren, um sortenreine Qualitäten herzustellen, die durch eine gezielte Vermarktung zur Ressourcenwirtschaft beitragen. Die Recyclingquote wird maßgeblich von den Fraktionen bestimmt, die getrennt erfasst werden, und dadurch beeinflusst, ob ein Markt für diese Fraktionen vorhanden ist. Hier zeigt sich jedoch, dass auch sortenreine Fraktionen zum Teil keinen positiven Marktwert haben und damit ökonomisch betrachtet keine Wertstoffe sind.

Die BSR betreibt im Land Berlin 15 Recyclinghöfe, die etwa 145.000 Tonnen Abfall erfassen. Auf den Recyclinghöfen werden 49 verschiedene Abfallarten erfasst, wovon 28 gefährliche Abfallarten sind.

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Wirtschaft |

Die Recyclingquote der auf den Recycling- oder Wertstoffhöfen gesammelten Frak- tionen kann bis zu neunzig Prozent betragen. Verunreinigte oder kontaminierte Abfälle können gezielt ausgesondert werden, um sie zu entsorgen.

5.2. Wesentliche Fraktionen für die Sekundärrohstoffe

Da sich die Diskussion um die Steigerung der stofflichen Verwertung im Grunde nur um zwei Stoffgruppen handelt, werden diese noch einmal gesondert behandelt.

5.2.1. Kunststoffe Die gesamte Diskussion zum Wertstoff- und zum Verpackungsgesetz wird mit der Notwendigkeit begründet, dass für den Ressourcenschutz eine Steigerung des Kunst- stoffrecyclings notwendig sei und dies nur durch die dualen Systeme gewährleistet werden könne. Der Autor ist der Meinung, dass es weder heute noch in Zukunft eine Kunststoffknappheit gibt. Da es quasi unbegrenzt Kohlenstoff gibt, wird es immer möglich sein, Kunststoffe zu produzieren. Es geht beim Kunststoffrecycling tatsäch- lich um die fossilen Brennstoffe. Jede Tonne Kunststoffabfall, deren Energieinhalt genutzt wird, trägt dazu bei, dass weniger Öl oder Kohle verbrannt werden muss und dass weniger Kunststoff in Flüssen, Seen oder Meeren landet. Von der weltweiten Rohölproduktion werden nur vier bis sechs Prozent für die Kunststoffproduktion verbraucht [15] und der deutsche Kunststoffverbrauch liegt bei zwölf Millionen Tonnen pro Jahr, was die Bedeutung des Kunststoffrecyclings doch relativiert.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Kreislaufwirtschaft und Rohstoffe mbH werden in Deutschland etwa 33 Prozent der erfassten Kunststoffe stofflich verwertet [3]. In der LVP-Sammlung werden 20 Prozent, wenn nicht gar weniger, stofflich verwertet [10].

Für Kunststoffe aus gemischten LVP- oder Wertstofftonnen scheint die Vermark- tungsfähigkeit der Kunststoffe aus den verunreinigten haushaltsnahen Sammlungen nach wie vor schwierig zu sein, auch wenn hinsichtlich der Qualität von Sekundär- rohstoffen aus Kunststoff technologisch erhebliche Fortschritte gemacht wurden.

Andernfalls gäbe es keinen Grund diese Materialien nach Asien zu exportieren, so dass die heimische Recyclingindustrie sich über mangelnden Input beklagt.

Außerdem gilt, dass je höher die Qualitätsanforderungen an das Recyclingprodukt sind, desto höher ist der Anteil an neuen Sortierresten oder Produktionsrückstän- den. Das heißt, die tatsächliche Sekundärkunststoffmenge ist weitaus kleiner als die sortierten Kunststofffraktionen der LVP-Sortieranlagen.

Kunststoffe haben sich seit Gründung der dualen Systeme deutlich weiter entwickelt und deren Produktion hat, auch für Verpackungen, zugenommen. Die Kunststoffe werden einerseits immer komplexer, weil immer mehr funktionale Anforderungen erfüllt werden, und andererseits werden die Verpackungen immer dünnwandiger.

Im Rahmen der Globalisierung befinden sich in unserem Abfall auch immer mehr

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Wirtschaft | verschiedene Kunststoffe bzw. Kunststoffgemische, deren genaue Zusammensetzung dem Recycler nicht bekannt ist. Die Recyclingfähigkeit der Kunststoffe im sogenann- ten Post Consumer Bereich wird wahrscheinlich noch weiter abnehmen.

Der Aufwand für das Recycling kann nur dann zu rechtfertigen sein, wenn die Ener- giedifferenz zwischen Neuproduktion aus Primärrohstoffen und Sekundärrohstoffen größer ist als der gesamte Aufwand für die getrennte Sammlung und Behandlung.

Für das Recycling von Monofraktionen mag das sicher gewährleistet sein, so dass es auch weltweit bereits Märkte für Sekundärkunststoffe gibt. Aus den Abfallgemischen der LVP-Fraktion der dualen Systeme scheint es deutlich schwieriger – wenn über- haupt – möglich zu sein.

5.2.2. Metalle

Zu den Annahmen des BMUB zählt, dass in den LVP Sortieranlagen Metalle hochwer- tig recycelt werden können und die Metalle in den Verbrennungsanlagen weitgehend verloren seien [4].

In Haushaltungen gibt es kaum reines Metall. Metalle sind fast immer lackiert oder beschichtet (z.B. Teflon). Auch gibt es die im Gesetz beschriebene reine Eisenfraktion kaum, weil die Metalle in Verbünden oder Gemischen verbunden sind, die ebenfalls wie die oben beschriebenen Kunststoffe immer komplexer werden. Die eigentlichen Metallverpackungen werden immer dünnwandiger und verlieren an Bedeutung, weil z.B. die Zahl der Dosen und Konserven abnimmt oder Metalle nur noch aufgedampft werden wie z.B. bei Chipstüten oder anderen Kartonagen. Die Metallmenge aus Ver- packungen nimmt ab, so dass die Metallfraktionen zukünftig nicht mehr mit der LVP oder Wertstoffsammlung erfasst werden sollten.

In der Stahlschrottliste der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsor- gungsunternehmen e.V. (BDSV) heißt es: Alle Sorten müssen frei sein – ausgenommen unbedeutende Mengen – von brennbarem, nicht metallischem Material, einschließlich, aber nicht begrenzt, auf Gummi, Plastik, Gewebe, Holz, Öl, Schmiermittel und andere chemische oder organische Substanzen. [2]

Da die deutsche Hüttenindustrie strenge Emissionswerte einhalten muss, ist ein direkter Einsatz der in mechanischen Anlagen gewonnenen Metallfraktionen in der deutschen Hüttenindustrie kaum gegeben. Somit müssen diese Schrotte exportiert werden oder es ist eine gesonderte Aufbereitung an anderer Stelle erforderlich, um im Sekundär- metallhandel vermarktungsfähig zu werden. Die Verlagerung von Schrotten in die Wertstofftonne führt daher möglicherweise nicht zur Verbesserung der heimischen Rohstoffversorgung, sondern zu einem erhöhten Export in Länder, deren Emissions- standards nicht dem EU-Recht entsprechen.

In den Aufbereitungsanlagen für Rostaschen gibt es außerdem inzwischen Verfahren für die selektive Abtrennung von sehr hochwertigen Edelmetallfraktionen. Diese Verfahren sind dabei sich zu etablieren und verschaffen dem Metallrecycling aus Rost- aschen gegenüber dem Metallrecycling in mechanischen LVP Sortieranlagen einen kaum einholbaren Vorsprung.

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Wirtschaft |

Insgesamt ist an der aktuellen Gesetzgebung zu bemängeln, dass sich die Diskussion nur pauschal auf Fe- und NE-Metalle bezieht. Die wirklich strategischen und mög- licherweise knappen Metalle werden an keiner Stelle explizit berücksichtigt.

6. Welche Potenziale sind noch nicht genutzt?

6.1. Welcher Beitrag kann durch die Wertstofftonne erreicht werden?

Große Hoffnung hat das BMUB in die Wertstofftonne gesetzt. Das UBA hat 2012 für den Fall der Einführung der gemeinsamen Wertstofftonne für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen einen Wert von 7 kg pro Einwohner und Jahr als zu- sätzliche Erfassungsmenge prognostiziert [4], was etwa 570.000 t/a entspricht. Diese 7 kg enthalten 1,8 kg Metalle, 1,9 kg Sortierreste und 3,3 kg Kunststoffe. Das UBA unterstellt, dass Metalle verloren seien, wenn sie nicht in der Wertstofftonne landeten.

Die Metalle würden jedoch auch ohne Einführung der Wertstofftonne recycelt, so dass durch die Metalle kein Ressourcengewinn erreicht wäre. Die Sortierreste sollen energetisch verwertet werden und die Kunststoffe werden in den drei Szenarien des UBA nur teilweise stofflich recycelt. Nur maximal zusätzliche 3,3 kg pro Einwohner und Jahr Kunststoffe würden stofflich recycelt. Davon könnten bereits heute 2,45 kg pro Einwohner zusätzlich recycelt werden, wenn in Rahmen des bestehenden Systems eine Optimierung durchgeführt werden würde. Durch die Erfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen (Wertstoffe) werden über die Optimierung hinaus dann nur noch lediglich 0,7 kg oder knapp 60.000 t/a an Kunststoffen zusätzlich durch das geplante WertstoffG für Deutschland gerettet werden.

Der gesamte Materialaufwand eines Bundesbürgers betrug in den letzten Jahren 6.100 bis 6.300 kg/a [6]. Es gibt auch Quellen, die von einem deutlich höheren Ressourcen- verbrauch ausgehen.

7. Zusammenfassung und Ausblick

Die unterschiedlichen Erfassungssysteme führen zu unterschiedlichen Recyclingquoten.

Die Output-Betrachtung führt zu Quoten, die mit unter 40 Prozent deutlich unter den politisch gewollten und errechneten 65 Prozent liegen.

Sehr hohe Recyclingquoten sind auf den Wertstoff- oder Recyclinghöfen möglich. Die Quote kann theoretisch bis zu 90 Prozent betragen.

Die zweithöchste stoffliche Recyclingquote ermöglicht die Vergärung und Kompos- tierung mit 44 bis 78 Prozent.

Die LVP-Erfassung (Gelbe Tonne) kann in einer LVP-Anlage wahrscheinlich bis zu 50 Prozent an stofflichem Recycling realisieren, wobei die reale Wiedereinsatzquote ohne den Metallanteil 20,1 Prozent. beträgt.

Eine Verbrennungsanlage recycelt stofflich 20 bis 30 Prozent an Metallen und Rost- aschen, die dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden.

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Wirtschaft | Mechanische Vorbehandlungsanlagen für Siedlungsabfall wie MBA, MA oder MPS recyceln 6 Prozent [17]. Realistisch ist eher eine Quote von 2 bis 3 Prozent.

Wenn die bisher in Berlin getrennt erfassten 40 Prozent als recycelt gelten und von der thermischen Behandlung 25 Prozent recycelt werden, erhöht sich die Recyclingquote auf etwa 50 Prozent, weil nur ein Teil des Hausmülls verbrannt wird (Bild 1).

Betrachtet man den Inhalt der grauen Tonne genauer, fällt vor allem der hohe Anteil an Organik auf. Die von der BSR getrennt erfassten Mengen Bioabfall konnten in den letz- ten Jahren kontinuierlich gesteigert werden. Angesichts des nach wie vor hohen Anteils von organischen Abfällen im Restabfall besteht an dieser Stelle das Potenzial, den Anteil des stofflichen Recyclings spürbar zu steigern. Der Schlüssel zur Realisierung dieses Potentials liegt in der Abfallberatung der Bürger und Bürgerinnen. Auch hier bleibt jedoch die Qualitätsfrage, da die organischen Anteile teilweise stark verunreinigt sind.

Bei den in der Restabfalltonne enthaltenen Mengen an Kunststoff und PPK hingegen, die wesentlich kleiner sind, ist fraglich, welcher Anteil dieser Menge – bei unterstellter getrennter Erfassung – überhaupt für das stoffliche Recycling geeignet ist. Dies ist wie dargelegt stark abhängig von der Qualität. So sind beispielsweise feuchte oder verun- reinigte PPK-Fraktionen in der blauen Tonne gar nicht erwünscht. Entsprechend ist die Zuordnung und Rechnung allein anhand von kg-Werten der Fraktionen je Einwohner und Jahr irreführend und nicht zweckmäßig. Ein nur mengen-/massebezogener Ansatz kann bei den stark qualitätsabhängigen Recyclingverfahren nur zu grotesken Ergeb- nissen führen. Was nützt die getrennte Erfassung beispielsweise von feuchten oder verschmutzten Alttextilien, PPK-Materialien oder Kunststoffen, wenn diese gar nicht recycelt werden können, sondern vielmehr aufwendig aussortiert und schlussendlich verbrannt werden müssen.

Die Reduzierung der Entsorgungswirtschaft auf eine Recyclingquote scheint bestechend einfach zu sein. Die tatsächlichen Recyclingquoten liegen häufig deutlich unterhalb der technologisch möglichen. Ein hohes Maß an echtem stofflichem Recycling, das den Einsatz von Primärrohstoffen ersetzt, sollte nach Ansicht des Autors auch weiterhin das Ziel aller Anstrengungen sein, wenn die ökologisch notwendige Schadstoffent- frachtung sichergestellt ist und die recycelten Fraktionen tatsächlich den Einsatz von Primärrohstoffen reduzieren.

Sobald ein wirtschaftlicher Anreiz besteht, wird beginnend beim Produzenten und Abfallerzeuger eine Abfallfraktion abgetrennt und höherwertig verwertet werden. Ein relativ großes Potenzial kann in den biogenen Abfällen liegen.

In den nächsten fünf oder zehn Jahren verändern sich die Abfallmengen und Abfall- qualitäten. Darauf muss sich die gesamte Branche einstellen. Dass echte Wertstoffe aus dem Hausmüll verschwinden, ist nicht zu verhindern und im Sinne des KrWG.

Es wird in der Entsorgungswirtschaft auch Innovationen geben, die neue Handlungs- möglichkeiten schaffen. Daher ist eine gesetzliche Festlegung von Erfassungssystemen grundsätzlich innovationsfeindlich und zementiert den Ist-Zustand, der sicher noch verbessert werden kann.

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Wirtschaft |

8. Literatur

[1] Baum, H.-G: Entsorgung von LVP-Haushaltsverpackungen. In: Thomé-Kozmiensky, K.J (Hrsg.):

Entsorgung von Verpackungsabfällen. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2014, S. 123

[2] BDS (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V.): Die definierten Sorten werden durch die heute gebräuchlichen Aufbereitungs- und Sortierverfahren hergestellt. Europäische Stahlschrottsortenliste, Allgemeine Bedingungen

[3] Böttcher, F.: Kunststoffrecycling und europäische Marktentwicklung. Ökonomische Aspekte der Abfallwirtschaft. Vortrag – 28. Januar 2015, Leipzig

[4] Bühnemann, A.; Christiani, J.; Langen, M.; Rachut, G.; Wolters, J.: Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben 01: Bestimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, UBA-FB 001459, August 2011

[5] Deike, R.; Warnecke, R.; Vogell, M.: Abschlussbericht zum Projekt Recyclingpotenziale bei Rück- ständen aus der Müllverbrennung. Universität Duisburg Essen, 2012

[6] Dittrich, M.; Giljum, S.; Lutter, S.; Polzin, C.: Aktualisierung von nationalen und internationalen Ressourcenkennzahlen. Wien, 2012. Im Auftrag des UBA, Förderkennzeichen 363 01 417 [7] EUWID Recycling und Entsorgung, Ausgabe 1/2.2017, S. 19

[8] Franke, M.; Reh, K.; Hense, P.: Ökoeffizienz in der Kunststoffverwertung. In: Thomé-Kozmi- ensky, K.J (Hrsg.): Entsorgung von Verpackungsabfällen. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé- Kozmiensky, 2014, S. 73-74

[9] Friege, H.: Ressourcenmanagement und Siedlungsabfallwirtschaft. Challenger Report für den Rat für Nachhaltige Entwicklung. Texte Nr. 48, Berlin 2015

[10] Friege, H.: Setzen wir die richtigen Prioritäten? In: Abfallwirtschaft und Ressource; VKS-News, Nr. 04.2015, Seite 30

[11] Gosten, A.: Metal Recycling at Waste Incineration Plants and Mechanical Waste Treatment Plants. In: Thomé-Kozmiensky, K.J.; Thiel, S. (Hrsg.): Waste Management, Volume 3. Neuruppin:

TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2012, S. 361-374

[12] Kuchta, K.: Metallrückgewinnung aus MVA Schlacken oder Wertstofftonne. Bewertung der Res- sourceneffizienz. Abfallressourcenwirtschaft an der Technischen Universität Hamburg-Harburg für Entsorgungsgemeinschaft der Deutschen Entsorgswirtschaft e.V. (EdDE), Mannheim, 2014 [13] Obermeier, T.: Sind wir Recyclingweltmeister oder Meister im Täuschen mit Zahlen? In: Ver-

öffentlichung der DGAW e.V. (Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft), Berlin, 2012 [14] Obermeier, T.; Klett, W.; Gosten, A.; DGAW (Hrsg.): Quotenzauber – Neue Berechnungsgrund-

lagen für die deutsche Kreislaufwirtschaft. Januar 2016

[15] PlasticsEurope Association of Plastics Manufacturers, Brüssel; Plastics the Facts 2015, Homepage www.plasticseurope.org

[16] Rettenberger, G.; Urban-Kiss, S.; Schneider, R.: Handbuch Bioabfallbehandlung. In: Texte 54/2012 Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit, Umweltbundesamt Dessau. Dessau: 2012, S. 23

[17] Statistisches Bundesamt: Auswertung Input/Output von Mechanisch-biologischen Anlagen nach Abfallentsorgung 2013. Fachreihe 19, Reihe 1. Wiesbaden, 2015

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Italien Litauen

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0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

stoffliche Verwertung (Recycling)

Deponierung energetische Verwertung

Sperrmüll 6,4 % Hausmüll, hausmüll- ähnliche Gewerbeabfälle gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt 37,2 % Abfälle aus der Biotonne 11,6 % Garten- und Parkabfälle biologisch abbaubar

12,8 % Gemischte

Verpackungen/

Kunststoffe 6,8 %

Papier, Pappe Kartonagen 15,8 % Insgesamt 37,22 Millionen Tonnen

sonstige Abfälle 0,5 %

Glas 5,1 % Metalle, Holz Textilien 3,7 % andere

getrennt eingesammelte

Abfälle 31,4 %

85 75 65 105

90 95 100

80 70 Produktion Mio. t

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 60

Leichtverpackungs-Sammelware Grobzerkleinerung Konditionierung

> 220 mm < 20 mm

Leichtgut (MKS) Siebklassierung

Windsichtung Magnetscheidung sensorgestützte automatische Klaubung und

Wirbelstromscheidung

sensorgestützte automatische und ggf. manuelle Produktkontrolle

Kunststoff- Hohlkörper Folien

AluPE PPPS PETMisch- Sortierrest kunst- stoffe PPKEBS Flüssigkeits-

kartons Weißblech Schwergut

> 220 mm Leichtgut

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Karl J. Thomé-Kozmiensky, Daniel Goldmann (Hrsg.):

Recycling und Rohstoffe – Band 10

ISBN 978-3-944310-34-3 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc., Dr.-Ing. Stephanie Thiel Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2017

Redaktion und Lektorat: Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Claudia Naumann-Deppe, Janin Burbott-Seidel, Anne Kuhlo, Sandra Peters, Ginette Teske, Gabi Spiegel, Cordula Müller

Druck: Universal Medien GmbH, München

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