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Nach dem EEG ist vor dem EEG: Im Frühjahr muss nachgebessert werden!

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Academic year: 2022

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Berlin, Nürnberg, 17.12.2020 PM 131-20/LFG

Energie

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Erneuerbare-Energien-Novelle vom Bundestag beschlossen:

Nach dem EEG ist vor dem EEG:

Im Frühjahr muss nachgebessert werden!

Berlin, Nürnberg: Anlässlich der heute im Bundestag verabschiedeten Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 (EEG) fordert der BUND Natur- schutz (BN) die bayerischen Bundestagsabgeordneten von CSU und SPD auf, den sich nun schon seit einem Jahr hinziehenden Prozess zur EEG-

Novellierung im Frühjahr endlich zu einem überzeugenden Ende zu bringen.

Denn der Kern des Gesetztes, die Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien für Sonne, Wind und Bioenergie sowie eine verbindliche Bund-Län- der Strategie zur naturverträglichen Umsetzung, wurde abermals verscho- ben.

„Wir brauchen für wirksamen Klimaschutz konsequentes Energiesparen und einen Schub beim naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Vor allem die Blockaden bei der Nutzung von Wind und Sonne müssen aufgelöst werden“, fordert BN-Landesvorsitzender Richard Mergner. Nachdem das Ge- setz fast ein Jahr verspätet auf dem Weg gebracht wird, sei diese Salamitak- tik inakzeptabel. „Wenigstens haben Klimaschutzpolitikerinnen wie die CSU- Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber ebenso wie die Energieexperten der SPD den schlechten Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums noch erheblich nachgebessert“, so Mergner. So wird beispielsweise Mieter- strom aus Photovoltaik durch den Wegfall der Gewerbesteuer entbürokrati- siert und der Eigenverbrauch erleichtert, indem etwa kleine Solaranlagen von der EEG-Umlage befreit sind. Die im Gesetz festgeschriebene Kommunalab- gabe an die Kommunen im Umkreis von Windenergieanlagen, ist jedoch nach wie vor freiwillig statt verpflichtend.

Für den Ausbau der Erneuerbaren fordert der BUND Naturschutz in der nächs- ten Novelle des EEG eine deutliche Anhebung des Ausbauziels auf mindestens 75 Prozent bis 2030, was einer Verdopplung der Ausschreibungsmengen bei Photovoltaik und sieben Gigawatt Zubau von Windenergie an Land entspricht.

Die Förderung der Wasserkraft hingegen gehört gestrichen, wenn nicht weiter und zunehmend Verstöße gegen die Wasserrahmenrichtlinie provoziert wer- den sollen. Der im Gesetz angelegte verbindliche Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern darf kein Papiertiger bleiben, sondern muss dafür sorgen, dass bei drohender Zielverfehlung umgehenden nachgebessert wird.

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„Immerhin wurde mit dem verabschiedeten EEG nun das Schlimmste verhin- dert, indem eine Anschlusslösung für die bereits im Januar aus dem EEG fal- lenden Anlagen gefunden wurde“, so Martin Geilhufe, BN-

Landesbeauftragter.

„Ein drohender Netto-Rückgang der installierten Leistung durch den Wegfall von Windenergieanlagen sowie das Aus für die Solar-Pioniere der ersten Stunde konnte verhindert werden, indem unter anderem die Verpflichtung zum Einbau von Smart-Meter für Kleinstanlagen, gekippt wurde. Smart-Me- ter führen zu deutlichen Mehrkosten und hätten somit zum Rückbau voll- funktionsfähiger Dachanlagen führen können. Das ist ein Schritt in die rich- tige Richtung.“

Um die von der Europäischen Union geforderte „Revolution“ zu starten, bei der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt der Energieproduktion stehen, rei- chen die getroffenen Änderungen bei Weitem nicht aus. Sie wirken im Lichte dessen, was die EU fordert, lediglich wie kleine Schönheitskorrekturen. Erneu- erbare-Energie-Gemeinschaften benötigen faire Rahmenbedingungen – damit Bürgerwindparks, Bürgersolaranlagen und Energy Sharing möglich werden.

Vorschläge hierzu fehlen fast gänzlich, obwohl die Erneuerbaren-Richtlinie der EU von den Mitgliedstaaten bis spätestens Mitte 2021 umgesetzt sein muss.

„Wenige Monate vor der Bundestagswahl, die auch eine Klimaschutzwahl sein wird, muss die Bundesregierung zeigen, dass sie internationale und auf EU- Ebene getroffene Zielvereinbarungen im Klimaschutz ernst nimmt und die Energiewende im eigenen Land mit Kraft anpackt. 2021 braucht es umgehend einen Vorschlag zur Anhebung der Ausbauziele und -mengen sowie einen um- fassenden Vorschlag zur Stärkung von Bürgerenergie, sonst verspielt die Regie- rung nicht nur ihre Glaubwürdigkeit, sondern gefährdet auch die Akzeptanz für das so wichtige Projekt Energiewende“, so Mergner.

Für Rückfragen:

Stefan Schäffer, Referent von Richard Mergner, BN-Landesvorsitzender Tel. 0911/81878-10, Mobil 0160/5639943

E-Mail: buero.landesvorsitzender@bund-naturschutz.de

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