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Dezember 2003 46C Interpellation 3496 Widmer, Bern (GB) Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am Zukunft der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug? Im Zusammenhang mit dem Altersrücktritt der Abteilungsleitung (Abteilungsleiter und stv

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I 135/2003 POM 3. Dezember 2003 46C

Interpellation

3496 Widmer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.06.2003

Zukunft der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug?

Im Zusammenhang mit dem Altersrücktritt der Abteilungsleitung (Abteilungsleiter und stv.

Abteilungsleiter) im laufenden Jahr sowie der Bezirksreform, soll die Abteilung neu organisiert werden. Die Abteilung ist heute im „Amt für Freiheitsentzug und Betreuung“

angesiedelt und ist von vier regionalen Standorten aus tätig.

Im Rahmen des Projektes Bezirksreform hat die Polizei- und Militärdirektion (POM) der Projektleitung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) beantragt, die Abteilung in Zukunft den Regierungsstatthalterämtern bzw. den zukünftigen regionalen Verwaltungszentren anzugliedern und damit neu in fünf bis acht (event. 12) Regionen aufzuteilen.

Die geplante Neustrukturierung hat beim Personal der Abteilung Unsicherheit und Besorgnis über die Zukunft der Bewährungshilfe und des alternativen Strafvollzuges ausgelöst.

Darum ersuche ich den Regierungsrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:

1. Welchen Stellenwert/Bedeutung hat für den Regierungsrat die einheitliche Durchführung von Bewährungshilfe, Gemeinnütziger Arbeit und Electronic Monitoring durch die Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug?

2. Welche Ziele und wesentlichen Elemente umfasst die geplante Neuorganisation der Abteilung?

3. Plant der Regierungsrat die bestehende Abteilung aufzuheben und die Aufgaben verschiedenen, anderen Dienststellen anzugliedern und/oder teilweise zu privatisieren?

4. Plant der Regierungsrat, einen Teil den Aufgaben der Abteilung (z.B. die Gemeinnützige Arbeit) vorzeitig bzw. bereits vor der Bezirksreform den Regierungsstatthalterämtern zu übertragen?

5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass eine verstärkte Regionalisierung der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug unzweckmässig ist, weil die Klientinnen und Klienten der Abteilung vorwiegend in Städten und Agglomerationen leben (anlog der Klientinnen und Klienten der Suchtpräventions- und Beratungsstelle „Berner Gesundheit BEGES“ und der Drogenberatungsstellen

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„Contact-Netz“, welche in einer begrenzten, dezentralen Organisation effiziente Leistungen erbringen)?

6. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen der von der POM beantragten verstärkten Regionalisierung auf die Qualität und Effizienz der Leistungserbringung der Abteilung? Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass dies zu einer Verzettelung der Leistungserbringung mit entsprechenden Qualitäts- und Effizienzeinbussen führen könnte?

Antwort des Regierungsrates:

Einleitung

Im Rahmen des Projektes „Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung“ hat die Polizei- und Militärdirektion auf Verwaltungsebene zuhanden der Projektorganisation verschiedene Vorschläge betreffend möglicher künftiger Organisationsformen der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug eingereicht.

Zu den einzelnen Fragen Frage 1

Mit dem Inkrafttreten des AT-StGB wird die „Bewährungshilfe (Art. 93 E-AT-StGB)“ neu in einem eigenen Titel im Strafgesetzbuch geregelt um sie als eigenständigen Teil des Justizwesens zu positionieren. Dies bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass der Bewährungshilfe ein hoher Stellewert zukommt.

Als Organisationseinheit des Amts für Freiheitsentzug und Betreuung (Amt FB) betreut und unterstützt die Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug die ihr zugewiese- nen Personen im Rahmen der durchgehenden Betreuung und führt grundsätzlich die be- sonderen Strafvollzugsformen durch. Ausserhalb der Regionen Bern, Biel, Burgdorf und Thun sind die Regierungsstatthalterämter zuständig für die praktische Durchführung der gemeinnützigen Arbeit oder des Bussenabverdienens. Bei schwierigen Fällen können die Regierungsstatthalterämter auf die Unterstützung durch das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung, resp. durch die Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug zählen;

dies soll vorderhand nicht geändert werden.

Frage 2

Es ist keine strukturelle Neuorganisation der ABaS geplant.

Frage 3 Nein.

Frage 4 Nein.

Frage 5

Aus Sicht des Regierungsrates drängt sich zur Zeit keine Reorganisation auf. Im Projekt

„Reform der dezentralen Verwaltung“ wird diese Fragestellung diskutiert.

Frage 6

Der Regierungsrat will sicherstellen, dass auch mit einer allfälligen künftigen Organisationsform die bisherigen Aufgaben der genannten Abteilung in bestmöglicher Art und Weise wahrgenommen werden können

An den Grossen Rat

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