• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilungsblatt. Gemeinde Bihlafingen. Große Kreisstadt Laupheim. Kalenderwoche Januar Amts- und Gemeindemitteilungen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mitteilungsblatt. Gemeinde Bihlafingen. Große Kreisstadt Laupheim. Kalenderwoche Januar Amts- und Gemeindemitteilungen"

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilungsblatt

Gemeinde Bihlafingen

Große Kreisstadt Laupheim

Kalenderwoche 2 14. Januar 2021

Öffnungszeiten – Ortsverwaltung Bihlafingen Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:

08:30 – 11:30 Uhr Mittwoch: geschlossen

Bürgersprechstunde Ortsvorsteherin Fr. Stetter:

Die Bürgersprechstunde von Frau Stetter findet nach telefonischer Voranmeldung statt:

Donnerstag: 18-19 Uhr und nach Vereinbarung.

Die Ortsverwaltung kann bis auf weiteres nur nach vor- heriger Terminvereinbarung zu den gewohnten Öff- nungszeiten unter der Telefonnummer  3591 oder per @-Mail unter bihlafingen@laupheim.de aufge- sucht werden. Ferner besteht Maskenpflicht!

Weitere Regelungen der Corona-Verordnung gelten selbstverständlich auch in der Ortsverwaltung, weshalb der Mindestabstand und die Hygienemaßnahmen auch hier eingehalten werden müssen.

Vielen Dank für ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Herzlichen Glückwunsch – Altersjubilare im Januar Frau Knopf Elisabeth feiert am 14. Januar ihren 85.

Geburtstag.

Herr Allgäuer Rolf feiert am 29. Januar. seinen 70.

Geburtstag.

Für das neue Lebensjahr wünschen wir all unseren Ju- bilarinnen und Jubilaren, auch den nicht

genannten, alles Gute zum Geburtstag, Glück, Gesundheit, Gottes Segen und noch viele Jahre in unserer schönen Ge- meinde.

Haltung von Hunden – gegenseitige Rücksichts- nahme

Es erreichen uns immer wieder Klagen, dass Hunde- besitzer sich nicht an die Vorgaben der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Laupheim halten.

Wir möchten daher die relevanten Regelungen für Hun- debesitzer aus dieser Verordnung wiedergeben:

§12 Gefahren durch Tiere

(3) Hunde dürfen ohne Begleitung einer geeigneten Person, die durch Zuruf ausreichend auf das Tier ein- wirken kann, nicht frei umherlaufen

§13 Verunreinigung durch Hunde

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sor- gen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgär- ten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

§21 Ordnungsvorschriften

(1) In den Grün -und Erholungsanlagen sowie öffentli- chen Plätzen oder Flächen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze und Lie- gewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Der Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Ord- nungswidrigkeit dar, welche mit mehreren hundert Euro Bußgeld geahndet werden kann.

Im Wege der gegenseitigen Rücksichtsnahme bitten wir um Beachtung dieser Vorschriften.

Unerlaubte Ablagerung von Glas auf dem Altglas- container

Die Glascontainer am Rathaus wer- den durch die Fa.

Braig im Auftrag des Landratsam- tes regelmäßig ge- leert. Sollte der Container voll sein, so ist das Altglas wieder mit nach Hause zu neh- men, es darf ober- halb des Contai- ners nicht abge- stellt werden. Beim Leeren des Contai- ners fallen diese Altgläser auf den Boden, zerbrechen und die Glasscherben liegen auf dem Weg und stellen eine Unfallgefahr dar.

Eine wiederholte unerlaubte Ablagerung kann dazu führen, dass die Container komplett abgebaut werden.

Außerdem wird für die unerlaubte Beistellung von Alt- glas ein Bußgeld von bis zu 30 Euro verhängt.

Am t s- und Gemein d emitteilungen

(2)

I n f o rm a t i o n e n z u r C o ro n a v e ro rd n u n g Stadt Laupheim https:// coronainfo-

laupheim.de Landratsamt Biberach www.biberach.de Staatsministerium

Baden-Württemberg

https://stm.baden- wuerttemberg.de Robert Koch Institut www.rki.de

Stets aktuelle Informationen zum Coronavirus fin- den Sie unter https://coronainfo-laupheim.de/

Pressemitteilungen Stadt Laupheim Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer

für das Kalenderjahr 2021 I. Steuerfestsetzung

Für alle Steuerschuldner, bei denen für das Kalender- jahr 2021 keine Änderung in der Steuerfestsetzung ein- getreten ist, wird auf Grund § 27 Absatz 3 des Grund- steuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhe wie für das Vorjahr durch öf- fentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönli- chen Steuerpflicht eintreten, ergeht ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öf- fentlichen Bekanntmachung der Stadt Laupheim die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an die- sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegan- gen.

II. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2021 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2020 bzw. bei gewählter Jah- resfälligkeit zum 01.07.2021) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbe- scheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der Konten der Stadt Laupheim zu überweisen oder einzuzahlen.

III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung er- folgte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim zu er- heben.

Laupheim, 04. Januar 2021 Stadt Laupheim Anmerkung:

Wie bereits im vergangenen Jahr stellt die Stadt Laup- heim in den Fällen, in denen sich die Grundsteuer nicht geändert hat, keine Grundsteuerbescheide mehr zu.

Die auf Grund Eigentumswechsel oder geändertem Messbetrag ab 2021 erstellten Bescheide werden in diesen Tagen zugestellt. Die Festsetzung und Anforde- rung der Grundsteuer 2021 erfolgt durch obige öffentli- che Bekanntmachung. Die Steuerpflichtigen, die der Stadt Laupheim noch kein Lastschriftmandat erteilt ha- ben, werden gebeten, die hier veröffentlichten Fällig- keitstermine zu beachten oder aber sich doch zu ent- schließen, der Stadt Laupheim ein SEPA-Lastschrift- mandat zu erteilen.

In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewie- sen werden, dass die Stadt Änderungen in der Grund- steuer nur und erst dann vornehmen darf, wenn das zuständige Finanzamt Biberach zu einem erfolgten Ei- gentümerwechsel der Stadt einen geänderten Grund- steuermessbescheid erteilt hat. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt immer auf den 01.01. des dem Kaufvertrag nachfolgenden Jahres. Privatrechtliche Vereinbarungen im Kaufvertrag (z. B. Grundsteu- erübergang zum 01.07. e. J.) werden bei der Veranla- gung von Amts wegen nicht berücksichtigt.

Landesfamilienpass 2021

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten 2021 er- hältlich

Die Gutscheinkarten 2021 für den Landesfamilienpass können ab sofort beim Bürgermeisteramt Laupheim, Einwohnermeldeamt und bei den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Hier erhalten Sie auch weiterge- hende Informationen zum Landesfamilienpass. Bitte bringen Sie dafür Ihren Landesfamilienpass mit. Die Gutscheine gelten für die im Landesfamilienpass auf- geführten Personen. Der Landesfamilienpass ist ein- kommensunabhängig.

Anspruch auf den Landesfamilienpass haben:

• Familien mit mindestens drei kindergeldbe- rechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häusli- cher Gemeinschaft leben;

• Familien mit nur einem Elternteil, die mit min- destens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (mit mindestens 50 v.

H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häus- licher Gemeinschaft leben;

(3)

• Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlags- berechtigt sind und mit mindestens einem kin- dergeldberechtigenden Kind in häuslicher Ge- meinschaft leben;

• Familien, die Leistungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemein- schaft leben.

Neben dem Elternteil „Berechtige Person“ können auch vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“

eingetragen werden. Hiervon können bei Ausflü- gen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt wer- den, die die Vergünstigung des Landesfamilien- passes in Anspruch nehmen können.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutschein- karte 2021 und unter Vorlage des Landesfamilienpas- ses insgesamt 22-mal im Jahr 2021 die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermä- ßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der ent- sprechende Gutschein einzulösen.

Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kom- munale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilien- passes einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Diese Angebote müssten ggf. vor Ort erfragt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich zuvor im Internet oder tele- fonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszei- ten und die Eintrittspreise zu informieren.

Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Mu- seen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatli- chen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kosten- freien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und So- zialordnung, Familie, Frauen und Senioren (Detaillierte Listen mit allen Einrichtungen www.sozialministerium- bw.de > Soziales > Familie > Leistungen > Landesfa- milienpass).

Aufgrund der derzeitigen Coronalage gibt es Ein- schränkungen für einen Besuch. Zum Teil ist ein Be- such derzeit nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitange- bot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnah- men zu beachten sind.

Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vor- liegen, geben Sie den Landesfamilienpass bitte beim Bürgermeisteramt Laupheim ab.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Kreisimpfzentrum in Ummendorf und die mobilen Impfteams nehmen ab 15. Januar 2021 den Impfbetrieb im Landkreis Biberach auf. Zuerst haben ent- sprechend der Corona-Impfverordnung des Bundes Bürgerinnen und Bürger mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimp- fung. Dem Land Baden-Württemberg werden vorerst deutlich weniger Impfdosen zur Verfügung stehen, als ursprünglich angekündigt. Dementsprechend werden vom Land Baden-Württemberg weniger Impfdosen an die Stadt- und Landkreise weiterverteilt. Auch für den Landkreis Biberach können damit zu Beginn nicht so viele Impfungen vorgenommen werden, wie zunächst geplant.

Entsprechend der Empfehlung des Ministeriums für Soziales und Integration wird im Landkreis Biberach zu Beginn ein Großteil der Impfdosen genutzt, um über ein mobiles Impfteam in den Pflegeheimen zu impfen. Dar- über hinaus werden Impfungen über Termine im Kreisimpfzentrum in Ummendorf vorgenommen. Die Impfungen werden aufgrund der geringeren Anzahl der Impfdosen vorerst nur an einzelnen Wochentagen im Kreisimpfzentrum möglich sein. Sobald weitere Impf- stoffe zugelassen bzw. mehr Impfdosen für den Land- kreis Biberach verfügbar sind, kann die Anzahl der Impftermine und der Impfungen entsprechend steigen.

Eine Impfung im Kreisimpfzentrum in Ummendorf er- folgt nur mit Termin. Momentan werden für das Kreisimpfzentrum in Ummendorf noch keine Termine vergeben. Die Impftermine werden vergeben, sobald der erste Impfstoff in den Landkreis geliefert wurde. Die erste Lieferung des Impfstoffes für den Landkreis Bi- berach ist aktuell für die zweite Kalenderwoche 2021 angekündigt. Sobald die Terminvereinbarung möglich ist, erfolgt eine Information durch das Landratsamt Bi- berach. Bei der Terminvereinbarung werden gleichzei- tig die Termine für Erst- und Zweitimpfung vergeben.

Telefonisch ist die Terminvereinbarung über die zent- rale Telefonnummer 116 117 möglich, online können Termine über die zentrale Anmeldeplattform https://www.impfterminservice.de/impftermine verein- bart werden.

Informationsangebot des Bundes zur Corona- Schutzimpfung

Unter www.zusammengegencorona.de/impfen ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundes- einheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Hier können sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben. Wichtige Materialien, wie zum Beispiel der Einwilligungsbogen und das Aufklärungs- merkblatt zur Corona-Schutzimpfung sowie Leitfäden, sind unter www.zusammengegencorona.de/down- loads eingestellt.

(4)

Erweiterung der Hotline 116 117

Ebenfalls gestartet ist ein erweiterter Informations-Ser- vice der 116 117 (kostenlos, täglich von 8 bis 22 Uhr).

Fragen der Bürgerinnen und Bürger rund um Corona- Schutzmaßnahmen und die Corona-Schutzimpfung werden hier beantwortet.

Die Notrufnummer 112 soll für Fragen zur Corona- Schutzimpfung (Terminvereinbarung, Rückfragen zur Corona-Schutzimpfung, etc.) nicht genutzt werden.

Ab fallinformation e n

Nächste Abfuhrtermine:

Januar

Müllabfuhr: Freitag, 22. Januar 2021 Papiertonne: Freitag, 15. Januar 2021 Gelber Sack: Montag, 18. Januar 2021 Februar

Müllabfuhr: Freitag, 05. Februar 2021 Papiertonne: Freitag, 12. Februar 2021 Gelber Sack: Montag, 15. Februar 2021 Hinweis

Wertvolle Tipps zu allen Themengebieten bzgl. Abfall, Müll usw. erhalten Sie auf der Homepage www.biber- ach.de > Landratsamt > Abfallwirtschaftsbetrieb > Ent- sorgung von A - Z

Problemstoffsammlung:

Freitag, 12.02.2021 von 12:00 bis 17:00 Uhr beim Festplatz an der Bühler Straße in Laupheim.

Was tun, wenn…?

… Mülltonne nicht geleert?

In diesem Fall rufen Sie bitte beim Abfallwirtschaftsbe- trieb unter  07351 52-6817 an.

…Blaue Tonne nicht geleert?

In diesem Fall wenden Sie sich an die Firma Knittel in Vöhringen,  07306 9616-18.

…gelber Sack nicht abgeholt?

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Firma ALBA in Burgrieden unter  07392 9707311.

Recyclingzentrum Laupheim – Öffnungszeiten Bahnhofstr. 63/1, 88471 Laupheim

Dezember bis Februar:

Dienstag bis Donnerstag: 14 – 17 Uhr Freitag: 14 – 18 Uhr

Samstag: 9 – 16 Uhr März bis November:

Dienstag, Mittwoch: 9 – 17 Uhr Donnerstag: 14 – 17 Uhr Freitag: 9 – 18 Uhr Samstag: 9 – 16 Uhr

Entsorgungszentrum Laupheim – Öffnungszeiten Vorholzstraße 41, 88471 Laupheim

Montag: 13 – 17 Uhr

Dienstag bis Freitag: 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Samstag: 8 – 12 Uhr

Grüngutsammelstellen – Öffnungszeiten Achstetten Burgrieden

An der Riedhalde Ortsteil Rot, Straßberg März – Nov. März – Nov.

Mi., 17:30 – 19 Uhr Do.,16 – 19 Uhr Sa., 10 – 13:30 Uhr Sa., 12 – 15 Uhr Dez. – Feb. Dez. – Feb.

keine Annahme Sa., 12 – 15 Uhr

Notrufe, Bereitschafts- und Apothekendienste N o t ru f e

Rettungsdienst und Notarzt  112

Feuerwehr  112

Gas-Störungsdienst  0800 0824505 Strom-Störungsdienst  0800 3629477 Wasserwerk

• Mo. – Fr. von 7 – 16:45 Uhr

• zu den übrigen Zeiten

 0172 2345884

 0172 7305317

Polizei  110

Polizeirevier Laupheim  07392 9630-0

B e r e i t s c h a f t s d i e n s t e Ärztlicher Bereitschaftsdienst  116 117 Kreisklinik Biberach, Ziegelhausstr. 50, 88400 Biberach ohne Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

An Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Sprech- stundenzeiten.

Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr:

docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde von niederge- lassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versi- cherte unter: www.docdirekt.de oder 0711 96589700 Kinderärztl. Bereitschaftsdienst  0180 1929343 für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren Augenärztl. Bereitschaftsdienst  0180 1929350 Zahnärztl. Bereitschaftsdienst  0180 5911610 Anmeldung DRK Krankentransport  07351 19222 Sana Klinik Laupheim, Zentrale  07392 707-0 Sana Klinikum Biberach, Zentrale  07351 55-0

Apothekendienst e Samstag, 16.Januar 2021

Sa. 08:30 – So. 08:30 Uhr

Rats-Apotheke Laupheim Marktplatz 3, 88471 Laup- heim  07392-2110 Sonntag, 17. Januar 2021

So. 08:30 – Mo. 08:30 Uhr

Antonius Apotheke Schemmerhofen, Haupt- str.26, 88433 Schemmer- hofen  07356-1711 Weitere Apothekendienste erfahren Sie:

• auf der Homepage www.lak-bw.de oder

• bei der Apotheker Notdienstfindernummer

 0800 00 22833 - kostenlos aus dem deutschen Festnetz

(5)

Impressum Ortsverwaltung Bihlafingen

Schnürpflingerstraße 5, 88471 Bihlafingen

 07392 3591   07392 968176

@-Mail: bihlafingen@laupheim.de Verantwortlich

• Für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:

Ortsvorsteherin Rita Stetter   07392 968199

@-Mail: rita.stetter@laupheim.de

• Für den Anzeigenteil:

Nadine Schadenberger  @-Mail: bihlafingen@laup- heim.de

• Für die kirchlichen Mitteilungen:

Katholisches Pfarramt Burgrieden Evangelisches Pfarramt Oberholzheim Anzeigenschluss: dienstags 10:00 Uhr Erscheinungstag: wöchentlich  donnerstags

Mitteilungen der Kirchen

Kath. Seelsorgeeinheit

„Unteres Rottal“

Kath. Kirchengemeinde St. Theodul Bihlafingen Pfarrer

Stefan Ziellenbach

Kirchstraße 6, 88483 Burgrieden,  07392 17014

@-Mail: stefan.ziellenbach@drs.de Pfarrvikar

Pater Mathew Edackancheriyill

Hauptstr. 5, 88480 Achstetten,  07392 2122

@-Mail: edackancheriyil@drs.de Katholisches Pfarramt Burgrieden Kirchstr. 6, 88483 Burgrieden,  07392 17014

@-Mail: renate.moosmayer@drs.de

@-Mail: britta.miller@drs.de

Mo. bis Fr.: 9:00 – 11:00 Uhr; Di.: 17:00 – 19:00 Uhr Gemeindereferentinnen

Fr. Pracht:  07392 9289763

@-Mail: andrea.pracht@drs.de Fr. Amann: Tel: 07392 150125

@-Mail: renate.amann@drs.de Homepage: www.kirche-rottal.de

Gottesdienste in der Coronakrise an Sonn- und Fei- ertagen

Auf Grund der steigenden Corona-Zahlen gibt es in un- serer Seelsorgeeinheit folgende Änderung:

Die Teilnehmer von Gottesdiensten müssen erfasst werden. Eine Telefonische Anmeldung ist nicht er- forderlich. Ihre Daten (Name, Anschrift, Tel.Nr.) wer- den bei der Anmeldung für einen Zeitraum von vier Wo- chen gespeichert und sodann gelöscht. Es wird ge- währleistet, dass Unbefugte keine Kenntnis von den Daten erlangen.

Um zu vermeiden, dass Gottesdienstbesucher wegen zu voll besetzter Kirche wieder nach Hause geschickt werden müssen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich

im Pfarrbüro während der Öffnungszeiten vorher zum Gottesdienst anmelden.

Pfarramt Burgrieden: 07392 17014 für die Gemeinden Burgrieden, Bihlafingen, Bühl und Rot.

Pfarramt Achstetten: 07392 2122 für die Gemeinden Achstetten, Stetten und Bronnen.

Während des gesamten Gottesdienstes ist der Mund-Nasenschutz zu tragen.

Bitte achten Sie nach wie vor auf den Sicherheitsab- stand. Dieser ist bei kirchlichen Gebäuden auf mindes- tens 1,5 Meter festgelegt. Dies gilt auch vor und nach den Gottesdiensten, d. h. Ansammlungen auf dem Platz vor der Kirche oder dem Parkplatz sind unbedingt zu vermeiden.

In den Kirchen wird es markierte Plätze für Sie geben, bitte haben Sie Verständnis, dass Sie eventuell nicht an Ihren Stammplatz sitzen können. Gemeinsames Singen ist derzeit noch nicht möglich. Kommen Sie bitte nur zum Gottesdienst, wenn Sie gesund sind!

Wer gesundheitlich gefährdet ist, sollte nicht teilneh- men. Die Sonntagspflicht ist weiterhin ausgesetzt.

Für Rückfragen stehen Ihnen ihr Pfarramt, die Ordner beim Eingang der Kirche sowie die Seelsorger gern zur Verfügung. Vielen Dank!

Donnerstag: 14.Januar 2021

Bihlafingen: 10:30 Uhr Trauerfeier Fidel Hauff Auf dem Friedhof, anschließend Beerdigung

Sonntag: 17. Januar 2021 – 2. Sonntag im Jahreskreis

Bronnen: 10J15 Uhr Hl. Messe Burgrieden: 10.15 Uhr Hl. Messe Rot: 10.15 Uhr Hl. Messe

Jht. Engelbert Hörmann, Lore Hörmann, Agnes u. Hu- bert Leib, Fabio Marchesin u.

Angehörige

Dienstag: 19. Januar 2021

Burgrieden: 8.00 Uhr Eucharistische Anbetung Sonntag: 24. Januar 2021 – 3. Sonntag im

Jahreskreis

Achstetten: 10.15 Uhr Hl. Messe Burgrieden: 10.15 Uhr Hl. Messe + Gest. Jht. Karl Herzog

14.00 Uhr Tauffeier (nur für die Tauf- Familie.)

Stetten: 10.15 Uhr Hl. Messe

Hinweis: Während der Winterzeit wird vor dem Gottes- dienst die Kirche geheizt. Während dem

Gottesdienst wird die Heizung wegen der Luftzirkula- tion ausgeschaltet.

(6)

Gemeinsamer Anzeiger für die Seelsorgeeinheit

„Unteres Rottal“

Auch weiterhin - jeden Dienstag: Zur Eucharisti- schen Anbetung

in St. Alban, Burgrieden, ist jeder herzlich eingeladen, eine Zeit vor dem ausgesetzten Allerheiligsten zu ver- bringen (8:00 - 20:00Uhr).

Öffnungszeiten Pfarrbüro Burgrieden

Bitte beachten: Das Pfarrbüro Burgrieden ist bis auf Weiteres am Dienstagvormittag geschlossen.

Vom 25.01.-12.02.2021 ist das Pfarrbüro Burgrieden geschlossen. In dringenden Angelegenheiten können Sie sich an das Pfarramt Achstetten, Tel. 07392 2122, zu den oben angegebenen Öffnungszeiten melden.

Kollekten

Herzliches Vergelt´s Gott für Ihre Spenden in St. Wen- delin Bühl:

Aktion Sternsinger: 863,00 € Adveniat-Kollekte: 67,50 € Kinder-Krippenopfer: 68,50 € Diözesanratswahlen

Bei den Diözesanratswahlen wurden Claudia Kutscher aus Bellamont (422 Stimmen), Matthias Merath aus Achstetten (344 Stimmen) und Dorothea Treiber aus Laupheim (297 Stimmen) zu den drei Laienvertretern des Dekanats Biberach im Diözesanrat gewählt.

Marlene Müller aus Riedlingen (242 Stimmen) ist Er- satzmitglied. Die Wahlbeteiligung lag bei 54 Prozent.

Biberach, 9.1.2021 / Der Dekanatswahlausschuss.

Evangelische Kirchengemeinde Oberholzheim Pfarrer: Andreas Kernen

Pfarrerin: Doris Seitz-Kernen

 07392 2364

@-Mail: pfarramt.oberholzheim@elkw.de Turmstr. 7 I 88480 Achstetten-Oberholzheim Pfarramtssekretärin:

K. Pelzl I Mittwoch und Freitag 9 - 12 Uhr

 07392 2364

Kirchenpflegerin: M. Schmid,  07392 150008 Diakonin: N. Schienke-Weigold:  0178 8210759 Homepage: www.evkirche-oberholzheim.de

Facebook:https://www.facebook.com/Kirche.Oberholzheim Das Gesetz ist durch Mose gegeben; die Gnade und

Wahrheit ist durch Jesus Christus geworden. (Joh.1,17)

Keine Präsenz-Gottesdienste bis 31. Januar dafür Videoclips – der nächste am 17.1.

Der Kirchengemeinderat hat am 07.01.2021 erneut über die Gottesdienste beraten. Aufgrund der Verlän- gerung der Corona-Maßnahmen durch die Regierung bis 31. Januar, hat der Kirchengemeinderat einstimmig beschlossen, die Präsenzgottesdienst unserer Kir- chengemeinde ebenfalls bis 31.Januar auszusetzen.

Dafür bieten wir Video- Andachten bzw. Got- tesdienste an.

Für aktuelle Informa- tionen schauen Sie bitte auf unserer Homepage!

https://www.evkir- che-oberholz- heim.de/

Kirche am Haupteingang geöffnet

Die Kirche in Oberholzheim ist jeden Tag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Sie können eine Kerze anzün- den und eine Andacht und Karte zur Jahreslosung mit- nehmen. Am Eingang steht Mittel zur Handdesinfektion bereit.

Spendenmöglichkeit über unsere Homepage Wenn Sie die Kir- chengemeinde oder notleidende Men- schen in anderen Tei- len der Welt finanziell unterstützen möch- ten, bieten wir Ihnen eine bequeme digitale Überweisungsmög- lichkeit an:

Wir trauern um

Lore Reusch, 97 Jahre, Burgrieden

Wir befehlen unser verstorbenes Gemeindeglied und alle, die um sie trauern, der Liebe Gottes an.

Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir. (Psalm 139,5)

Gemeinde- und Spendenkonto

IBAN: DE67 6549 1320 0009 0600 06 BIC: GENODES1VBL

(7)

Verein e und Grup p en

Achtung Terminverschiebung! - Schlachtfest zum Mitnehmen in Baustetten /MV Harmonie Baustetten es tut uns sehr leid, aber aufgrund der aktuellen Corona Lage und der Verlängerung des Lockdowns haben wir uns dazu entschlossen unser Schlachtfest zum Mitnehmen nicht am 16. und 17.01.2021 durchzu- führen, sondern zu verschieben.

Wir planen diesen nun am 20.02.2021 und 21.02.2021.

Sollten Sie bereits per Mail bestellt haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen unser Schlachtfest zum Mitnehmen im Februar anbieten können und halten Sie weiter auf dem laufenden. Infos finden Sie auch un- ter www.MV-Baustetten.de.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Förderverein des MV "Harmonie" Baustetten Kath. Erwachsenenbildung Ulm-Alb-Donau e.V. in- formiert:

Das Seminar Erziehung -eine Gratwanderung zwi- schen Halt geben und loslassen vom 19. Januar wird verschoben

Verband katholisches Landvolk E.V. informiert:

Online-Seminar „Hofübergabe – Hofauflösung“

Der Verband Katholisches Landvolk veranstaltet ein eintägiges Online-Seminar zum Thema: „Hofüber- gabe – Hofauflösung“.

Das Seminar findet online mit Webex statt am Sams- tag, 23.01.2021 von 9:00 – 17:00 Uhr statt. Mittags- pause ist von 12:30 bis 13:30 Uhr.

Experten geben Auskunft zu familiären, betriebswirt- schaftlichen und steuerlichen, erbrechtlichen und juris- tischen Fragen. Es zeigt auf, wo die Hürden sind und auf was bei einer gelungenen Hofübergabe oder -auf- lösung geachtet werden muss.

Seminargebühr:

30,- für Nicht-Mitglieder, € 25,- für VKL-Mitglieder Anmeldung bis 18. Januar 2021 bitte bei:

Herrn Johannes Sauter, Handy: 0178 1703470, Email: johannes@sauter-krone.de.

Nach Eingang der Gebühr erhalten Sie den Link für das Seminar.

Programm

ab 8:30 Uhr Technik-Check

9:00 Uhr „Familiäre und betriebswirtschaftliche Fragen“

Referent: Michael Wehinger, landwirt- schaftlicher Familienberater (Verband Katholisches Landvolk, Stuttgart) Kleine Pause

10:45 Uhr„Steuerfragen bei Hofübergabe und Hofauf- lösung“

Referent: Berndt Eckert, Steuerberater

12:30 Uhr Mittagessen 13:30 Uhr „Soziale Sicherung“

Referentin: Lisa Guth, Geschäftsführerin des Kreisbau- ernverband Rottweil-Tuttlingen

Kleine Pause

15:15 Uhr„Güterrecht, Erbrecht und Eckpunkte eines Hofübergabevertrags“

Referent: Wolfgang Maier, Notar aus Oberndorf 17:00 Uhr Ende

Das Familienwochenende vom 18.01.21.01.2021 ist abgesagt !!!

Caritas Biberach Saulgau informiert:

Steht Ihre Wohnung leer?

Wir suchen in der Caritas-Region Biberach-Saulgau im Rahmen der kirchlichen Wohnrauminitiative „TürÖFF- NER“ für unsere Klienten Wohnraum zur Miete.

Wenn Sie vermietbaren Wohnraum haben, der zur Zeit leer steht und den Sie aus unterschiedlichen Gründen aktuell eigentlich nicht vermieten möchten, dann soll- ten Sie Kontakt mit uns aufnehmen!

Wir bieten Ihnen als Eigentümer einer Wohnung um- fangreiche Serviceleistungen an, damit Ihr nächstes Mietverhältnis garantiert reibungslos verläuft.

Dazu gehören

- Information und Service zu allen Fragen der Vermietung

- professionelle Mieterauswahl inklusive Sozial- betreuung der Mieter

- kontinuierliche Wohnungsbegleitung zur Si- cherstellung einer guten Wohnkultur

- ein kompetenter Ansprechpartner sowohl für Vermieter als auch Mieter

- sichere Mietverträge auf Zeit

- professionelle Wohnungsverwaltung

Sind Sie neugierig geworden? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Übrigens: seit dem Start der Wohnrauminitiative „Tür- ÖFFNER“ im Oktober 2019 konnten wir bereits 17 Mietverhältnisse vermitteln!

Geben Sie Menschen ein Zuhause – werden auch Sie TürÖFFNER!

Ihr Ansprechpartner:

Robert Talaj

20 Jahre Wohnberatung der Caritas Biberach-Saul- gau

„Alt werden in den eigenen vier Wänden“ - das war das Motto im Jahr 2000, als Ur- sula Fietze und Ursula Schmid-Berghammer mit der Wohnberatung der Cari- tas Biberach-Saulgau, star- teten. Dieses doch nun schon 20 Jahre alte Motto ist für die Wohnberatung bis

(8)

heute aktuell. Die Wohnberatung möchte Hilfestellun- gen geben, die den Menschen ermöglichen so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben zu können. Da- für wurden Ehrenamtliche ausgebildet, die bei einem Hausbesuch, den Betroffenen oder den Angehörigen, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sollte ein Hausbe- such, z.B. corona-bedingt, nicht möglich sein, dann wird telefonisch, per Email oder auch über Videotelefo- nie beraten. Ebenfalls hat die Wohnberatung eine große Auswahl an „technischen Hilfsmittel die den All- tag erleichtern können“. Sogenannte „Technikbot- schafter“, also technikbegeisterte Ehrenamtliche, stel- len diese Hilfsmittel vor. Interessierte können sich, bei- spielsweise über ein abschaltbares Bügeleisen, eine automatische Herdabschaltung oder ein Senioren- handy mit Notrufknopf, informieren. Der Trend zur „Di- gitalisierung in Wohnung und Freizeit“ nimmt, auch bei älteren Menschen, stetig zu und kann hilfreich in der Wohnberatung eingesetzt werden. Steckdosen, Was- sermelder oder GPS-Tracker die über das Smartphone gesteuert werden, können den Alltag unterstützen. Die Koordinatorin der Wohnberatung der Caritas Biberach- Saulgau, Daniela Wiedemann, hat die Zielgruppe „äl- tere Menschen“ im Blick und möchte diese so gut wie möglich in der Anwendung digitaler Medien unterstüt- zen.

10. Februar 2021 „Wohnberatung bei dementieller Veränderung“

Schwerpunkt: Kommunikation

Referentin: Birgitt Singer, MAS Palliative Care

11. März 2021 „Wohnberatung bei dementieller Verän- derung“

Schwerpunkt: Wohnungsanpassung bei Demenz Referentin: Birgitt Singer, MAS Palliative Care

28. April 2021 „Ambient Assisted Living (AAL)“

Vorstellung alltagserl. techn. Hilfsmittel für ältere Men- schen

Referent: Christoph Burandt, Hochschule Kempten 16. Juni 2021 „Wir simulieren mit dem „Alterserfah- rungsanzug“ die Herausforderungen des „Älterwer- dens“ und geben Anregungen wie der Alltag leichter

werden kann“

Referentin: Ingrid Oschwald, Sanitätshaus Gimple Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Wohnbera- tung wurde zu den Schwerpunktthemen „Digitalisie- rung im Wohnumfeld“ sowie „Wohnberatung bei De- menz“ eine Schulungsreihe entwickelt. Möchten Sie an der Schulungsreihe teilnehmen oder möchten Sie sich ehrenamtlich in das Wohnberatungsteam einbringen?

Dann melden Sie sich bitte bei Daniela Wiedemann, Caritas Biberach-Saulgau unter Tel. 07351 8095-190 oder per Email wiedemann.d@caritas-biberach-saul- gau.de. Weiter Informationen unter www.pfle- gebruecke-biberach.de.

Austausch zu Freizeiten und Ferienangeboten 2021- wie können diese statt- finden?

Viele Anbieter von Freizeiten oder Ferienangeboten wollen schon frühzeitig mit der Planung für Ferienpro- gramme in den Pfingst- und Sommerferien 2021 begin- nen. In der derzeitigen Situation stellt sich da die Frage, wie diese unter Corona- Bedingungen ablaufen können und womit geplant werden kann. Darüber kann jetzt na- türlich noch keine Aussage getroffen werden, jedoch ist es wahrscheinlich, dass Freizeiten unter ähnlichen Be- dingungen wie 2020 stattfinden können.

Der Kreisjugendring Biberach e.V. bietet dazu einen Austausch an. Der Austausch findet am Dienstag, 09.

Februar um 19:00 Uhr digital über die Plattform zoom statt. Nach der Anmeldung über info@kjr-biberach.de wird ein Zugangslink verschickt.

Neben einem offenen Austausch, bei dem Fragen ge- stellt werden können, werden Freizeitanbieter, die im vergangenen Jahr eine Freizeit angeboten haben, be- richten wie dies abgelaufen ist und was man beachten muss. Mit dabei sind Ehrenamtliche des Ferienwald- heims Hölzle, des Zirkuszeltlagers der BDKJ Ferien- welt in Rot an der Rot und der Schönstattjugend.

Bildung san geb ote

Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.

infor- miert:

Für rechtliche Betreuer gibt es am Mittwoch, 27. Ja- nuar, um 19 Uhr eine digitale Fortbildungsveranstal- tung vom Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.

zum Thema „Bundesteilhabegesetz (BTHG)“. Referent ist Herr Frank Gmeinder, Leiter des Kreissozialamts am Landratsamt Biberach. Technische Voraussetzun- gen für die Teilnahme sind ein PC oder ein mobiles Endgerät wie Laptop, Tablet oder Smartphone mit Lautsprecher, sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie können sich bis 22. Januar 2021 anmelden unter Telefon 07351-17869 oder E-Mail an info@betreu- ungsverein-bc.de . Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mailadresse mit. Sie bekommen dann rechtzei- tig den Zugangslink zur Online-Fortbildungsveranstal- tung zugesandt.

(9)

Weihungstalschule informiert:

Das Team der Wei- hungstalschule wünscht unseren Schülern, Eltern und allen Lesern des Mitteilungs- blattes ein gutes, gesundes Neues Jahr 2021!

Leider keine Chance für einen Tag der offenen Tür für die Einwohner der Gemeinden des Verwaltungsver- bandes….

Leider kein Infoabend mit Schülern und vielen Lehr- kräften möglich, um unsere lebendige Schule kennen- zulernen…

Wir blicken nach vorne:

Sie sind interessiert und wollen wissen, wie wir arbeiten

und wie es bei uns aussieht?

Wir führen Sie persönlich - rufen Sie uns an um ei- nen Termin zu vereinbaren. Tel 07346-3070404 oder schreiben Sie uns unter egly.p@weihungstal- schule.de

Besuchen Sie doch unsere Homepage: www.Wei- hungstalschule.de

Martin Braun Konrektor Gabriele Zick Schulleiterin

Versc hied ene s

Kinderhochstuhl zu verkaufen:

IKEA Kinderhochstuhl für 7 Euro zu verkaufen

 6315

Kirchenpflege Bihlafingen informiert:

Ein herzliches Vergelts Gott an alle Spender die bei der Sternsingeraktion € 2.705,01 gespendet haben. (Stand 08.01.2021)

Leider wurden die Informationen, ob und wer eine Spendenbescheinigung haben möchte nicht weiterge- geben.

Falls jemand eine Spendenbescheinigung haben möchte so muss er sich bitte bis Dienstag, den 27.01.2021 bei der Kirchenpflege melden.

Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden:

Vor- und Nachname, Anschrift und der Spendenbetrag.

Diese Angaben können Sie per E-Mail unter: Kir- che.Bihlafingen@web.de machen oder auf einen Zettel in den Briefkasten bei Fritz, Rommelsberg 37, Bihlafin- gen einwerfen

Angelika Fritz / Kirchenpflege Bihlafingen

An zeig en

Bäckerei Thanner, Rot  2200 baeckerei@baeckerei-thanner.de Unser Bäckereiauto bringt jeden

Samstag Ihr Frühstück nach Bihlafingen.

Ab 07:00 bis 10 :00 Uhr von Ost nach West, von Süd nach Nord.

Um 10:00 bis 11:30 Uhr vor dem Rathaus.

Bestellungen werden gerne entgegengenommen.

(10)

Viel Glück und Gesundheit wünscht Ihnen

die

Ortsverwaltung Bihlafingen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Ortsverwaltung kann bis auf weiteres nur nach vor- heriger Terminvereinbarung zu den gewohnten Öff- nungszeiten unter der Telefonnummer  3591 oder per @-Mail unter

4 Vergabe von Spielgeräten für den Spielplatz an der Kultur- und Sporthalle 5 Vergabe für die Möbel in der KiTa Sonnenschein3. 6 Vergabe Telefonanlage und Internet für die

Generell dürfen in der MZH Untersulmetingen und in der Schulturnhalle Obersulmetigen nur Kinder / Erwachsene teilnehmen und turnen, die Geimpft, Genesen oder Getestet (3

Jugendliche aus Mudanya zu Gast Jugendliche aus Mudanya zu Gast Jugendliche aus Mudanya zu Gast Jugendliche aus Mudanya zu Gast im Landkreis Ansbach.. im Landkreis Ansbach

Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen die Krankenkommunion möchten, melden Sie sich bitte im zuständigen Pfarrbüro: Wir kommen die Kranken gerne besuchen. Aufgrund der

Wir, eine Ini� a� ve von ak� ven KJGlern seiner Zeit wollen auf diesem Weg eine Hilfsak� on starten und Winfried Seifert würde sich über jede Spende freuen!. Hier

Kulturelle Veranstaltungen, die für die Stadt von besonderer Bedeutung sind, können durch die Verwaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert

Und aus der Praxis wissen wir, wenn zwei eine Aufgabe übernehmen, einen Arbeits- kreis leiten oder sonst etwas gemeinsam tun, dann ist es wichtig, dass sie sich vor- her