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BAG-Begleitschreiben mit FAQs

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BAG

BERUFSVERBAND DER APPROBIERTEN GRUPPENPSYCHOTHERAPEUTEN E.V.

Stuttgart, den 22. Dezember 2006

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zunächst vielen Dank für die Rückmeldungen zu unserer Bekanntmachung, daß die vom BAG gewünschte Regelung jetzt verwirklicht werden kann.

Da zahlreiche Fragen aufgekommen sind, möchten wir Ihnen noch vor Weihnachten in Er- gänzung der früheren Mail, in der wir über die neuen Möglichkeiten für die Gruppenpsycho- therapie im Gutachterverfahren berichtet haben, die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) beantworten. Wir werden dazu auf unserer Internetseite www.BAG.info.ms entsprechende Antworten einrichten, die laufend ergänzt werden sollen.

Als Problem für die Gruppenpsychotherapeuten sehen wir zum einen, dass diese wegen der kleineren Bewilligungsschritte im Vergleich zu den Einzeltherapien ein Mehrfaches an Be- richten im Rahmen des Gutachterverfahrens erstellen müssen und zum anderen, dass sich der Aufbau der Berichte an der Einzelpsychotherapie und der Zweierbeziehung orientiert, statt die Gruppensituation widerzuspiegeln.

Seit seiner Gründung arbeitet der BAG an der Entwicklung eines gruppenadäquaten Berichts im gutachterpflichtigen Antragsverfahren, um eine wirkliche Berücksichtigung des Gruppen- aspekts zu erreichen. Keinesfalls möchten wir aber das Gutachterverfahren in Frage stellen, da dies wesentlich das Bestehen der Antragspsychotherapie garantiert.

Um diesen vorgegebenen Rahmen – das nicht änderbare, auf die Einzeltherapie abgstimmte Berichtsverfahren – wenigstens innerhalb seiner Grenzen gruppenadäquat zu nutzen, ist die Arbeitsgruppe zu dem bekannten, kreativen Resultat gekommen. Nunmehr wird für die mit den zahllosen Berichten überlasteten Behandler eine leichtere Zusammenarbeit mit dem Gut- achter erreichbar; denn wenn nur noch ein Gutachter alle Patienten einer Gruppe beurteilt;

dann kann sich der Behandler in seinem Bericht viel Text sparen, weil der Gutachter ja schon viel weiß.

Hier also die FAQs, die sich him Laufe unseres Mailverkehrs herausgestellt haben:

Ist das neue Verfahren aufwendiger als das alte – für den Berichterstatter?

Aufwendiger ist es in keinem Fall, eher im Gegenteil: Bisher mußte man im Bericht den einzelnen Patienten und das Gruppengeschehen darstellen und den Zusammenhang immer wieder neu beschreiben; jetzt darf man mit einem kundigen Gegenüber rechnen. Dem Gutachter gegenüber kann man sich auf die bisherigen Schilderungen auch von den anderen Patienten beziehen und muß somit nicht in jedem Verlaufsbericht alles erneut anführen. Ein „totaler“

Bericht wird also niemals verlangt und die Ausführlichkeit des einzelnen Be-

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richts nimmt ab, wenn Berichte über andere Patienten in dieser Gruppe dem Gutachter bereits bekannt sind.

Kann man das Gruppengeschehen beschreiben, ohne uferlos zu werden?

Jetzt schon wird nicht nur bei der Einzeltherapie, sondern auch bei der Grup- penpsychotherapie der Verlauf des Patienten und der Gruppe verlangt. Es ist schon jetzt die Kunst, auf wenigen Seiten die für die Beurteilung notwendi- gen Informationen unterzubringen.

Ist das neue Verfahren aufwendiger als das alte – für den Gutachter?

Nein. Auch der Gutachter profitiert von der besseren Übersichtlichkeit und Beurteilbarkeit, die ja auch dem Behandler zur Verfügung steht. Beide Betei- ligte können mit der neuen Methode ungleich besser in einen fruchtbaren Austausch kommen. Beide profitieren von der Arbeitserleichterung.

Wird der Gutacher “allmächtig” und eine Art Supervisor?

Dies erscheint aus bisheriger Sicht nicht als Gefahr und würde auch spezifi- sche Qualifikationen seitens des Gutachters voraussetzen. Wir werden auf solche Entwicklungen achten und in einem Jahr berichten.

Natürlich wird der Gutachter nicht allmächtig. Er wird einfach besser unter- richtet und kann besser beurteilen. Sicher werden auch die fachlichen Anfor- derungen an ihn höher.

Ist die Neutralität des Gutachters gefährdet?

Im Grunde wird der Gutachter, der eine ganze Gruppe beurteilt, neutraler sein als mit der alten Regelung, da er nicht einem einzelnen Patienten ver- pflichtet ist, sondern dem Wohlergehen der Gruppe als ganzer.

Muß man das neue Verfahren anwenden? Gilt das alte weiter?

Wir empfehlen dringend allen Kollegen, das neue Formular anzuwenden, weil nur dann die Besonderheit einer Gruppenpsychotherapie gegenüber der Einzelbehandlung deutlich werden kann und damit langfristig auch die gu- tachterliche Bewertung sich verbessern wird.

Wir werden gern weitere Anfragen aufnehmen, um diese Liste laufend zu erweitern. Schrei- ben Sie uns! Wir wünschen Ihnen allen für die kommende Festzeit und den Jahres-wechsel alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen Im Namen des Vorstands

Dr. Heribert Knott Vorsitzender

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