• Keine Ergebnisse gefunden

Hausärzte-Info INFORMATION FÜR ALLGEMEINMEDIZIN, KINDERHEILKUNDE UND INNERE MEDIZIN. Liebe Kollegin, lieber Kollege,

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Hausärzte-Info INFORMATION FÜR ALLGEMEINMEDIZIN, KINDERHEILKUNDE UND INNERE MEDIZIN. Liebe Kollegin, lieber Kollege,"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

März 2021 Jahrgang 21 Ausgabe 1

INFORMATION FÜR ALLGEMEINMEDIZIN, KINDERHEILKUNDE UND INNERE MEDIZIN HAUSÄRZTEVERBAND HESSEN

Hausärzte-Info

Komplexes Organversagen der Politik in der Pandemie 2 Lasst uns Hausärzte endlich impfen, statt uns zu blockieren 6 Corona-Imfpstoffe: Sechs Tipps für den Umgang in der Praxis 8 Testkriterien auf SARS-CoV 2 10 Corona-Impfstoff-Vergleich 11 Dank Umfrage: 55 neue Prüfer für Zusatzweiterbildungen 12 Grippe-Impfung 2021/22:

Hochdosierter Unfug? 13 Attestvorlage fürs Impfzentrum 15 HZV: Vertragssoftware schützt vor Korrekturanforderungen 16 Veranstaltungen: 10 Seminare für Ihren Praxiserfolg 18

„Patientenmagazin“: Das müssen Sie zur Impfung wissen 19 Adressen, Termine, Bezirke 20

Vergütung für ePA liegt unter den Erwartungen

Die Vergütung der elektroni- schen Patientenakte (ePA) wurde durch einen Schieds- spruch des Erweiterten Be- wertungsausschusses rück- wirkend zum 1.1.2021 mit den GOP 01431 und 01647 gere- gelt. Für die sektorenübergrei- fende Erstbefüllung der ePA gibt es zunächst 10 Euro.

Frau Merkel, es reicht uns mit Inkompetenz!

Liebe Kollegin, lieber Kollege, nach fast vier Monaten Lock- down und den trotz Lockdown mal steigenden, mal fallenden Inzidenzen haben wir eines ganz klar begriffen: Die Bundespolitik sowie die Exekutive in den Län- dern haben keinen Plan, wie Sie der Pandemie Herr werden sol- len. Das beginnt bei der fehler- haften Impfstoff-Beschaffung und reicht übers unflexible und emotionalisierte Starren auf In- zidenz-Werte bis zur Unfähig- keit, eine gute Organisation in den teuren Impfzentren zu eta-

blieren. Hinzu kommt, dass wir niedergelassenen Ärzte uns die Impfung gegen das Virus gegen den Widerstand der Politik er- kämpfen mussten. Mehr Schilda geht eigentlich nicht! Deshalb:

Sehr geehrte Frau Merkel, liebe MinsterpräsidentInnen, es reicht jetzt! Überlassen Sie den Kampf gegen das Virus denen, die am meisten davon verstehen. Dazu gehören ohne Zweifel wir Haus- ärztinnen und Hausärzte. Wir wollen und können unsere Pa- tientInnen besser und günstiger gegen Covid impfen, als der Staat es je vermag. K. Yuganov@adobe

(2)

seit unserem letzten Hausärzte-Info im Herbst und den hävnews vor Weihnachten ist einige Zeit ver- gangen. Doch eines hat sich leider nicht verändert:

die Pandemie! Nach jetzt fast vier Monaten Lock- down und den im und trotz Lockdown mal stei- genden, mal fallenden Inzidenzen haben wir eines ganz klar begriffen: Die Politik – sprich die Bun- despolitik sowie die Exekutive in den Ländern – hat keinen Plan, wie Sie dieser Thematik Herr wer- den könnte. Neben endlosen Durchhalte-Parolen von Frau Merkel sowie den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen, alle 14 Tage von Neuem, tre- ten Herr Professor Wieler als RKI-Chef sowie im- mer neue Virologen beständig vor die Öffentlich- keit. Und wenn mal ein Bundesland anders als die Majorität entscheidet, beschwören sie sogleich den Niedergang des Abendlandes. Planbarkeit, nicht nur für uns, sondern auch für die Bevölke- rung, sieht aus meiner Sicht ganz anders aus.

Brüssel versagt bei den Impfstoffen

Zudem versagt Brüssel bei der Beschaffung von Impfstoffen. Selbst innerhalb der EU suchen eini- ge Mitgliedsstaaten alternative Lieferwege. Die im Dezember erbauten und zu Heilsbringern erklär- ten Impfzentren konnten wegen der nicht vorhan- denen Impfstoffe erst viel später mit ihrer Arbeit beginnen. Zunächst wurden nur überregionale Impfzentren geöffnet, erst ab dem 9. Februar wur- den in Hessen alle Impfzentren in Betrieb genom- men. Verantwortlich hierfür war der Mangel an Impfdosen – und verantwortlich dafür waren die politischen Entscheidungsträger. Mich wundert

nur, dass solche Probleme in den USA, Israel und England nicht zu existieren scheinen. Wahrschein- lich freut sich Boris Johnson nun tierisch, dass er sein Land aus der EU geführt hat.

CDU im Zentrum des Missmanagements Dann wäre da noch das Thema „AstraZeneca“:

Erst als Waffe gegen Covid gelobt – weil lagerfä- hig im Kühlschrank und somit einfach zu handha- ben –, werden Lieferzusagen verändert, verscho- ben, schließlich wieder erneuert. Jetzt wurde der Impfstoff erneut von der European Medicines Agency geprüft… Das ist unerträglich! Zur Erin- nerung: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist wie Frau Merkel CDU-Mitglied…

Darüber hinaus ist es dem RKI, den Bundes- und Ländergesundheitsministerien, den ach so kom- petenten Innenministerien sowie dem Paul-Ehr- lich-Institut extrem wichtig, die vom Hause Spahn beschlossene Prioritätenliste buchstabengenau abzuarbeiten. Da könnte ja jeder kommen und frü- her geimpft werden, als er/sie/es dran ist. Dies, so heißt es, gelte natürlich auch für politische/

kirchliche/ soziale MandatsträgerInnen. Diese hät-

Komplexes „Organversagen“ in Pandemie:

Berlin und Brüssel sind ohne Orientierung

Nach vier Monaten Lockdown wissen wir jetzt definitiv: Die Bundesregie- rung wie auch die Exekutive in den Bundesländern haben keine Ahnung, wie Sie der Corona-Pandemie Herr werden sollen.

Armin Beck

ist Vorsitzender des Hausärzteverbands Hessen und Facharzt für Allgemeinmedizin in Hofheim am Taunus.

(3)

Hausärzte-Info

März 2021

ten sich natürlich auch alle daran gehalten, wenn in Rathäusern oder Landratsämtern nicht zufällig noch die eine oder andere Impfdosis herumgele- gen hätte, die man sonst hätte wegwerfen müs- sen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Dabei gibt es in Hessen noch immer 50.000 Menschen über 80 Jahre, die wegen Immobilität nicht in der Lage sind, die Impfzentren aufzusuchen. Und am- bulante Impfteams, gesteuert über die Impfzent- ren, werden voraussichtlich noch Monate brau- chen, hier einen Impfschutz aufzubauen. Auch hier wären wir Hausärzte sicher deutlich effektiver, wie Sie im Beitrag meines Kollegen Christian Sommerbrodt lesen können – wenn man uns denn nur ließe.

Ärzte sollten nicht prioritär geimpft werden!!!

Apropos Prioritätenliste: Neben den vulnerablen Gruppen der über 80-Jährigen werden Menschen, die in Altersheimen leben oder arbeiten, sowie Per- sonal in Kliniken mit Covid-Notaufnahmen und In- tensivstationen und alle anderen Klinikmitarbeiter- Innen prioritär geimpft. Vergessen haben unsere Volksvertreter, dass wir, die niedergelassenen Ärz- tinnen und Ärzte, sowie unsere MitarbeiterInnen 6 von 7 Fällen mit Covid-Verdacht oder nachgewie- senen Covid-Erkrankungen sowie alle anderen Pa- tienten und Patientinnen ambulant versorgen und ebenfalls prioritär Impfschutz benötigen. Ich neh- me hierbei den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die

gebietsärztlichen, psychotherapeutischen und zahnärztlichen Praxen sowie die Physiotherapeu- ten, Ergotherapeuten, Podologen und mobile Pfle- gedienste dazu.

Sowohl die Ärzte- und Psychotherapeutenkam- mern als auch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereini- gungen haben versucht, Wiesbaden zur Einsicht zu bringen – zunächst vergeblich! Der Durchbruch gelang erst, nachdem unsere Kollegin Dr. Sylvia Mieke ihre persönlichen Kontakte zum Hessischen Rundfunk aktivierte und durch einen Bericht im HR mit ihr und meiner Wenigkeit ein breites Pub- likum auf diesen Missstand aufmerksam wurde.

Erst dadurch wurden plötzlich viele der oben ge- nannten Berufsgruppen prioritär, sodass wir und unser Praxispersonal endlich geimpft werden konnten. Dieser Prozess dauert noch an; auch sind noch nicht alle betroffenen Berufsgruppen erfasst.

Hier danke ich besonders der sehr guten Zusam- menarbeit mit dem Vorstand der KV und der Lan- desärztekammer Hessen.

Herr L., unterlassen Sie die Diffamierungen!

Noch ein Wort zu den Äußerungen eines bekann- ten SPD-Politikers, der immer wieder als angebli- cher Gesundheitsexperte in Presse, Funk und Fernsehen genannt wird: „Sehr geehrter Herr Pro- fessor Lauterbach, Ihre diffamierenden Äußerun- gen zum erwarteten Impfverhalten von Haus- und Gebietsärzten weisen wir entschieden zurück. Wir

Die Merkel-Raute: ein beredtes Symbol dafür, dass die Bundesre- gierung derzeit keinen Plan hat, wie sie der Pandemie Herr werden soll.

Bild: netsign@adobe.com

(4)

sind sehr wohl in der Lage zu entscheiden, wer bei unseren Patienten prioritär zu impfen ist. Sol- che Unverschämtheiten verbitten wir uns.“ Der ge- schäftsführende Vorstand des Deutschen Haus- ärzteverbands hat sich zur Causa Lauterbach ebenfalls entsprechend positioniert.

Ist die Kanzlerin von Emotionen getrieben?

Kommen wir zum Lockdown: Die politisch in kei- ner Weise legitimierte Kanzlerin-Ministerprädien- ten-Runde hat seit dem Herbst monstranzhaft al- le zwei Wochen die Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner be- schworen. Mitte Februar wurde dieser Wert in vie- len Landkreisen erreicht. Dann plötzlich folgt ein (emotional getriebener?) Wechsel der Gesinnungs- lage: 35 soll das neue 50 sein. Folge: Der Lock- down geht weiter! Zwei Wochen später und mit steigender Inzidenz – jetzt werden die Mutanten als Grund benannt – werden erneut neue Inzidenz- werte kommuniziert. Jetzt sollen Werte bis 100 tolerabel sein. Welcher Mensch soll das noch nachvollziehen?!

Dann fiel der Groschen in Berlin – oder soll man besser „der Cent“ sagen, weil es zum Groschen nicht reichte –, wie man die Durchimpfungsrate der Bevölkerung deutlich steigern könnte: Die nie- dergelassenen Ärztinnen und Ärzte können ja auch impfen! Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die KBV einigten sich auf einen Weg zur ver- einfachten Dokumentation – endlich! Die Konfe- renz der Landesgesundheitsminister unter Leitung von Jens Spahn beschließt den Impfbeginn in den Praxen zum 19. April vorbehaltlich der Zustimmung der Ministerpräsidenten sowie des Kanzleramts.

Der sog. Impfturbo wird ausgerufen.

Der „Impfturbo“ kommt nicht in die Gänge Doch wie so oft in letzter Zeit geschieht dies mit deutlicher Verzögerung. In der Zwischenzeit werden landesweit lokale Lösungen wie in Hessen ins Leben gerufen – 50 Praxen sollen 10.000 Impf- dosen von AstraZeneca unter Anleitung lokaler Impfzentren verimpfen. Doch Landkreise wie Wet- terau, die bürokratiearm die hausärztlichen Kolle- gen impfen lassen wollten, werden zurückgepfif- fen. Ein Impfturbo sieht wirklich anders aus!

Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen den Impf- turbo schon ab 28. März bzw. ab 1. April anwer- fen. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier, sehr geehrte Minister Klose und Beuth, bitte sprin- gen Sie über Ihre Schatten! Lassen Sie uns Haus- ärzte und Hausärztinnen, die impfenden Fachkol- legen sowie die Kinderärzte unsere Arbeit machen.

Dazu gehören eine bürokratiearme Verteilung der Impfstoffe über Großhändler und Apotheken, die Dokumentation über das KBV-Tool sowie die Mel- dung der Impfzahlen an die KV Hessen. Sie wer- den sehen, Hessen wird sich im Impf-Ranking deutlich nach oben bewegen! Und Sie schützen damit Leben!

Kostenloser Test wurde zum Rohrkrepierer Ein Wort noch zu meinem Lieblingsminister Spahn.

Sein kostenloser Test für alle hätte deutlich besser vorbereitet werden müssen. An einem Freitag- abend in die Welt zu setzen, dass jeder Mann, je- de Frau und jedes Kind sich mindestens einmal pro Woche unentgeltlich testen kann, bedarf doch einiger Vorbereitung. Test-Sets fallen eben nicht vom Himmel. Unsere Praxisstrukturen sind auf Be- handlungen ausgelegt, nicht auf Massentestun- gen. Außerdem: Bis zu 6 Euro pro Test geht bei den aktuellen Marktpreisen eindeutig zu Lasten der testenden Praxen, die für jeden Test mindes- tens 7 Euro zahlen müssen. Deshalb unser Fazit:

Wer testen will, soll dies tun, aber freiwillig.

Hausärztetag Hessen am 25./26. Juni

Bei allem, was täglich auf uns Hausärzte in Sachen Corona hereinprasselt, tritt zwangsläufig einiges in den Hintergrund. Nun wollen wir uns noch die- sen Entwicklungen im Überblick widmen, wobei ich in Sachen Vollständigkeit keine Gewähr gebe:

Der Hausärztetag Hessen wurde vom 23./24. Ap- ril auf den 25./ 26. Juni 2021 verschoben. Wir hof- fen inständig, dass die vierte oder fünfte Welle der Corona-Pandemie diese Veranstaltung nicht ver- hindert. Bis dahin werden alle Teilnehmer und Mit- wirkende geimpft sein oder mit taggleichen Schnelltests geprüft werden können. Ort der Ver- anstaltung ist erneut die KV Hessen in der Europa- Allee 90 in Frankfurt. Wir vom Vorstand des Haus-

(5)

Hausärzte-Info

März 2021

ärzteverbandes Hessen danken schon jetzt dem Vorstand und der Geschäftsführung der KVH für das Entgegenkommen.

Für den Schutzschirm gelten neue Regeln Bis zum 31. Dezember 2020 galt die alte Regelung der Schutzschirmvereinbarung, die Härten durch pandemiebedingte Verluste in den Praxen kom- pensierte. Seit Jahresanfang greift eine geänder- te Schutzschirmvereinbarung. Das BMG und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben gegen den ausdrücklichen Wunsch der KBV eine Regelung durchgesetzt. Demnach werden Zahlungen aus der Morbiditätsorientierten Ge- samtvergütung (MGV) mit der extrabudgetären Ge- samtvergütung (EGV) verrechnet. Der Berufsver- band ist aktiv, um zu verhindern, dass EGV-Gelder der Gebietsärzte und Psychotherapeuten aus un- serem MGV-Topf bezahlt werden.

Viel Neues in der HZV

In der Hausarztzentrierten Versorgung ist einiges im Fluss. Zum einen wird auf Wunsch des Hessi- schen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) und der AOK Hessen unser AOK-Vertrag in einigen Punkten nachverhandelt. Diese Verhand- lungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die IKK Südwest sowie die BKK Viactiv (ehemals Opel) sind dem GWQ-Vertrag zum 1. Januar bei- getreten. Somit erhöhen sich die Versicherungs- zahlen im GWQ-Vertrag deutlich. Bitte überprüfen

Sie, inwieweit sich die Teilnahme Ihrer Praxis am GWQ-Vertrag jetzt für Sie lohnt. Dies gilt letztlich nur für Kolleginnen und Kollegen, die jedes HZV- Modul extra zahlen müssen, wie es die Vertrags- regelungen innerhalb der Compugroup vorsehen.

Aus meiner Sicht dürfte sich ein baldiger Umstieg auf eine kostengünstige Alternative lohnen.

Die bundesweiten Verhandlungen mit dem VDEK (BEK-DAK-Vertrag) lassen derzeit auf sich warten.

Der VDEK muss sich mit den Mitgliedskassen be- raten. Im TK-Vertrag sind einige Änderungen um- gesetzt worden. In der Hauptsache betreffen dies die Psychosomatik sowie die nicht vertragskon- formen Inanspruchnahmen von eingeschriebenen Patientinnen und Patienten.

Bitte schauen Sie immer mal auf unserer Website www.hausaerzte-hessen.de vorbei. Dort finden Sie aktuelle News. Außerdem informieren wir Sie tagesaktuell per Mail oder Fax, sobald sich Wich- tiges ergeben sollte.

Irgendwann fiel der Groschen bzw. Cent bei den Politikern:

Niedergelassene Ärzte könnten ja auch impfen. Die Idee kam reichlich spät.

Foto:insta_photos@adobe.com

(6)

D

as Impftempo ist zu langsam. Wir kom- men nicht voran. Die Regierung ver- schenkt zunehmend Zeit, solange sie die eigentlichen ImpfexpertInnen nicht in die Impfkam- pagne mit einbindet. Und zwar richtig! Diese Ex- perten sind wir, die Hausärztinnen und Hausärzte.

Sicherlich liegt das im Moment noch an den feh- lenden Impfstoffen. Doch in den nächsten Wochen werden die Impfstoff-Lieferungen die Kapazitäten der Impf-Zentren überstiegen. Ein Ausbau der Impf-Zentren ist nicht möglich: Weder sind die Kos- ten dazu von der Allgemeinheit weiter tragbar noch existiert das Personal. Die einzige Lösung ist, uns Hausärztinnen und Hausärzte endlich ins Boot zu holen. Dazu hat die Regierung am 11. März die neueste Version der Corona-Impfverordnung ver- öffentlicht. Doch darin werden die eigentlichen Ex- perten nur halbherzig einbezogen und zudem mit der Bürokratie der Impfzentren überfrachtet.

Wir arbeiten ohne Bürokratie und effizient Wir HausärztInnen haben in den letzten Jahrzehn- ten wiederholt bewiesen, dass wir die Impfungen nach Priorisierungen (Influenza, Pneumokokken, Zoster etc.) gut und sicher umsetzen können. Im vergangenen Jahr haben wir binnen weniger Wo- chen 25 Millionen Influenza-Impfdosen verabreicht.

Und zwar sowohl in unseren Praxen als auch auf Hausbesuchen. Das war vor allem deswegen mög- lich, weil wir nicht durch eine überbordende Bü- rokratie beim Impfen behindert werden. Die neue

Corona-Impfverordnung jedoch baut für Hausärz- tInnen ein bürokratisches Ungetüm auf. Und nach den bisherigen Vorgaben des Landes Hessen wird dieses Ungetüm mit der vorläufigen Einrichtung sogenannter Pilotpraxen weiter vergrößert.

Anbindung an Imfp-Zentren – ein Graus!

Konkret sollen wir Hausärzte an die Impfzentren angebunden werden. Dazu sind Rahmenverein- barungen nötig. Auch die Belieferung der Praxen mit Impfstoffen müssen die ÄrztInnen der Pilot- praxen mit ihren Impfzentren einzeln verhandeln.

Zudem müssen die Impfzentren die Hausärzte aus ihrem eigenen Bestand beliefern, der aber wegen vieler Termine bereits weitgehend ausgebucht ist.

Zusätzliche Impfdosen für HausärztInnen wird es nicht geben. Damit werden die Impfzentren uns nur sehr wenige Impfdosen liefern können.

Die Impfstoff-Management in den Praxen steht zum einen wegen der ungewohnten Vorausset- zungen der Impfstoffe vor neuen Herausforderun- gen – siehe dazu meinen Überblick „Corona-Impf- stoffe im Vergleich“ auf Seite 11. Zum anderen sollen wir die Dokumentation des Impfzentrums mit täglichen Meldungen zu den in unserer Praxis durchgeführten Impfungen selbstständig erfüllen.

Dazu müssen wir täglich über ein Portal im KV- SafeNet die folgenden Daten übermitteln:

– Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums, – Datum der Schutzimpfung,

Lasst uns Hausärzte endlich impfen, statt uns zu blockieren!

Wer denken kann, weiß: Jetzt zählt jede Minute. Doch statt uns Hausärzte unkompliziert in die Impfkampagne einzubinden, sollen wir organisatorisch an

die Impfzentren gebunden werden. Damit wird nicht das optimale Ergebnis erreicht. Und das könnte Menschenleben gefährden.

von Christian Sommerbrodt

(7)

Hausärzte-Info

März 2021

– Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung),

– impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname).

Für all das bekommen wir nach der neuen Coro- na-Impfverordnung eine Vergütung von 20 Euro je durchgeführter Impfung. Sofern wir einen Patien- ten zwecks Impfung aufsuchen müssen, werden zusätzlich 35 Euro vergütet. Für jede weitere Per- son in derselben sozialen Gemeinschaft oder Ein- richtung werden zusätzlich jeweils weitere 15 Eu- ro vergütet.

Für eine Impf-Aufklärung, die nicht zur durchge- führten Impfung führt, können 10 Euro abgerech- net werden. Die Abrechnungsmodalitäten und Ge- bührenordnungspositionen (GOP) müssen noch von der KBV erarbeitet werden.

Die geplante Impfvergütung ist ein Hohn

Die Vergütung ist, vor allem in Anbetracht der Geldverbrennung in den Impfzentren, ein wahrer Hohn. Denn die Impfstoffe erfordern einen deut- lich höheren Aufwand bei der Lagerung und Si- cherung in der Praxis, eine aufwendige Planung und Durchführung der Impfungen sowie eine aus- führliche Dokumentation. Hier fordert der Haus- ärzteverband von der Politik eine höhere Vergü- tung, die dem Aufwand tatsächlich gerecht wird.

Die Einführung der Pilotpraxen, die Einbindung der

HausärztInnen inklusive Blockade durch Bürokra- tie und die nicht ausreichende Bezahlung zeigen deutlich, wie unsere Impfexpertise in Bund und Land von der Politik wahrgenommen wird. Dabei zählt jede Minute. Seit Mitte Januar verbreitet sich die britische Mutation B.1.1.7 immer schneller.

Nach RKI-Angaben gehen (Stand 11. März 2021) rund 55 Prozent der untersuchten positiven Pro- ben auf die sogenannte britische Virus-Variante zurück.

Parallel zur Verbreitung der Virusmutation steigen die Fallzahlen langsam, aber kontinuierlich an. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der Anstieg in ein exponentielles Wachstum übergeht. Und ne- ben der britischen Mutation stehen uns bereits wei- tere, wahrscheinlich noch gefährlichere Mutatio- nen ins Haus. Überdies hat die deutsche Politik angesichts der allgemeinen Lockdown-Erschöp- fung den Mut verloren, weiter an dringend notwen- digen Distanzmaßnahmen festzuhalten und lockert Schritt um Schritt.

Die Impfungen sind die einzige Lösung, die wir in diesem Dilemma haben. Eine unnötige Verzöge- rung der Impfungen gefährdet Menschenleben. Wir HausärztInnen brauchen daher die Möglichkeit, die Impfungen eigenverantwortlich und ohne un- nötige Bürokratie auszuführen und so eine zügige Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen.

Christian Sommerbrodt ist Facharzt für Allgemeinmedizin in Wiesbaden.

Hausärzte können es einfach besser: Kolleginnen und Kollegen sind die eigentlichen Experten, wenn es um das Impfen gegen SARS-CoV 2 geht.

Foto: guerrieroale@adobe.com

(8)

S

eit ein paar Tagen haben wir mit dem Impf- stoff von Johnson&Johnson den vierten Impfstoff gegen das neue Coronavirus. Al- le vier Impfstoffe stellen uns im Praxisalltag vor neue Herausforderungen. In diesem Artikel will ich Ihnen einen groben Überblick geben, was Sie be- achten müssen, wenn Sie den Impfstoff in Ihrer Praxis erhalten.

Mehrdosen-Behälter

Die vier Impfstoffe von BioNTech, Moderna, Ast- raZeneca und Johnson&Johnson wird es auch in Zukunft nur in den Mehrdosen-Behältern (Vials) geben. Eine Entwicklung der industriellen Abpa- ckung in Einzeldosis-Injektionen, wie bei der In- fluenza-Impfung, werden wir in den nächsten Mo- naten, wahrscheinlich sogar Jahren, sicherlich nicht bekommen. Die Firma BioNTech bietet Vials mit 6 Impfstoffdosen, Moderna und AstraZeneca mit je 10 Dosen und Johnsons&Johnson mit 5 Do- sen an.

Keine Konservierungsstoffe

Alle Impfungen werden ohne Konservierungsstof- fe ausgeliefert. Auch dies wird sich in der nächs- ten Zeit nicht ändern. Durch die Nicht-Zugabe von Konservierungsstoffen wurde zum einen die Zu- lassung der Impfstoffe beschleunigt. Zum anderen stellt aber genau dieser Umstand eine der zentra- len Schwierigkeiten dar: Mehrdosis-Behälter dür- fen aus mikrobiellen Gründen nur bis zu eine Stun- de nach dem Anbrechen verwendet werden. Dies

wurde zuletzt vom Robert-Koch-Institut (RKI) im epidemiologischen Bulletin Nr. 20/2016 im Artikel

„Zu spezifischen Fragen bezüglich Rekonstitution, Zubereitung und Applikation von Arzneimitteln und Infusionslösungen sowie zur Hautantiseptik“ aus- führlich beschrieben.

Terminmanagement

Auch wenn die Impfstoffe eine längere Stabilität aufweisen (z.B. BioNTech 6 Stunden oder Astra- Zeneca 48 Stunden) dürfen die Impfstoffe nach dem Anstechen des Vials aus mikrobiellen Grün- den nur bis zu einer Stunde verwendet werden.

Dies erfordert ein besonderes Terminmanagement in der Praxis und vor allem bei Hausbesuchen. Ein Vorgehen wie bei der Influenza-Impfung ist bei den Corona-Impfungen sicherlich nicht möglich. In der Praxis sollten wir die Patienten zur Corona-Imp- fung daher so einbestellen, dass wir die Aufklä- rung, Impfdokumentation und Impfstoffgabe mit Nachbeobachtung in der vorgegebenen Zeitein- heit von einer Stunde bewältigen können. Ob dies parallel zur Sprechstunde oder nur im Rahmen spezieller Impfzeiten zu leisten ist, hängt von der jeweiligen Arbeitsorganisation in Ihrer Praxis ab.

Diese Frage muss daher individuell gelöst werden.

Priorisierung

Natürlich ist die Priorisierung nach der Corona- Impfverordnung kein Problem. Doch das eigentli- che Ziel ist ja die Impfung aller Bürger. Statt hier mühsam die Priorisierungsgruppen in der Praxis

Corona-Impfstoffe: Sechs Tipps für den Umgang in der Praxis

Noch ist es nicht so weit, doch schon jetzt ist klar: Das Management der nun vier Corona-Impfstoffe in der Praxis wird uns vor organisatorische Herausfor-

derungen stellen. Lesen Sie, wie Sie diesen durch eine Anpassung der Praxisabläufe am besten begegnen!

von Christian Sommerbrodt

(9)

Hausärzte-Info

März 2021

zu gemeinsamen Impfterminen zu bündeln, wäre es viel einfacher, jeden impfen zu können, der dies will. Damit würden wir die Impfstoffe in der Praxis viel einfacher verimpfen können, und wir wären viel schneller beim Erreichen des eigentlichen Ziels.

Sicherlich ist das derzeitige Hauptproblem die Menge an verfügbarem Impfstoff. Doch sobald ausreichend Impfstoffe in Deutschland verfügbar sind, muss die Priorisierung fallen.

Rekonstitution

Der Impfstoff von BioNTech erfordert als einziger Impfstoff vor der Verwendung eine Zubereitung, die sogenannte Rekonstitution. Dazu muss man 1,8 ml NaCl 0,9% zu den 0,45 ml Impfstoff geben und vorsichtig vermengen. Grundsätzlich dürfen die Impfstoffe von BioNTech und Moderna nicht erschüttert oder geschüttelt werden, da die Lipid-

Nanopartikel nicht stabil sind. Dies erfordert einen sehr sorgfältigen Umgang und Transport der Impf- stoffe.

Nachbeobachtung

In seltenen Fällen kam es bei den Impfstoffen zu allergischen Reaktionen. Deshalb erfordern die Impfstoffe eine Nachbeobachtungszeit, die mit ein- kalkuliert werden muss.

Fazit

Die Impfstoffe geben einige besondere Abläufe bei der Verwendung vor. Diese stellen zwar keine un- überwindliche Hürde dar, erfordern aber eine An- passung der sonst üblichen Praxisabläufe.

Christian Sommerbrodt ist Facharzt für Allgemeinmedizin in Wiesbaden.

Impfung beim Hausarzt: Im Vergleich zu Impf-Zentren ein echtes „Sonderangebot“

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurde am 14. März ein interessanter Artikel zum Thema „Wer ist günstiger: Hausarzt oder Impf- zentrum?“ veröffentlicht. Der Autor kam zum Schluss, dass die Impfung in unseren Praxen im Vergleich zum Impf-Zentrum ein echtes „Sonder- angebot“ darstelle. Doch der Reihe nach...

Nachdem nun bald hoffentlich genügend Impf- Stoffe zur Verfügung stehen, erkannte der Autor richtig: „Die Hausärzte scharren mit den Hufen, wollen ihre Patienten lieber heute als morgen impfen, vertrauensvoll, wohnortnah und nicht so bürokratisch.“ Genau, wir wollen endlich los- legen, denn unsere Patienten fordern dies täg- lich tausendfach ein. Doch: Auf der anderen Seite stehen die Impf-Zentren, die den Innenmi- nisterien unterstehen. Und diese gehen offenbar davon aus, dass sich nur so die beschlossene Impfreihenfolge einhalten lasse. Und die Reihen- folge ist ja auch das Wichtigste, oder?

Natürlich geht es (auch) ums Geld, wie der Ver- fasser erkennt: Hochrechnungen der Ärzte- verbände zufolge kämen pro Woche bis zu 2,5 Millionen Impflinge in die Praxen. 20 Euro pro Impfung inkl. Aufklärung und Nachkontrolle – ge- genüber den üblichen Impfungen ein deutlicher Aufschlag, so der Artikel. Auf der anderen Seite seien die Impfzentren auch „keine Wohlfahrtsver- anstaltungen: Die Ärzte dort verdienen 120 Euro je Stunde, Arzthelfer bekommen 50 Euro“. Dazu kommen Ausgaben für Miete, Hilfspersonal, Möbel“ – die Technik nicht zu vergessen.

Deshalb veranschlage Hessens Finanzminister die Betriebskosten für die Impf-Zentren auf 1,8 Millionen Euro. Hochgerechnet auf Deutschland wären das bei rund 400 Impf-Zentren 720 Milli- onen Euro. Bei voller Auslastung, so der Artikel, schaffen alle Impfzentren 2,2 Millionen Impfun- gen pro Woche, das mache „knapp 330 Euro je Impfung“. Fazit des Autors: „Das Hausarztmodell wirkt dagegen wie ein Sonderangebot.“

(10)

Testkriterien ICD-10 Test Abrechnung positives Ergebnis

Asymptomatische Personen (RVO)…

Bei asymptomatischen Personen ist eine AU nicht möglich, diese brauchen ggf. eine Quarantänebescheinigung durch das Gesundheitsamt (Test-Verordnung vom 08.03.2021)

6.

asymptomatisch, Meldung “erhöhtes Risiko“ durch Corona-Warn- App“: §2, Abs. 5 (Corona-Warn-App)

- Corona-Warn-App: rote Warnmeldung

Dieser Fall wurde ab dem 01.01.2021 auf OEGD umgestellt !

Z20.8+G U99.0+G Z11+G

OEGD PCR*oder PoC

Extra Schein: „KV Hessen- Reiserückkehrer“ (gilt für alle Leistungen, die über die TestV erbracht werden), VKNR 40810 (IK 100040810),

KT-Gruppe 30, KT Abrechnungsbereich 00 Abstrich: 88310 (15€) Sachkosten PoC bis 31.03.21 9€

ab 01.04.21 6€

Ärztliches Gespräch ohne Abstrich bei §2 TestV: 88312 (5€)

Z22.8+G U07.1+G

7.

asymptomatische Kontaktpersonen: §2, Abs. 1-4,6 (Kontaktperson) - Feststellung durch den ÖGD ODER

- Feststellung durch den Arzt

Z20.8+G U99.0+G Z11+G

8.

asymptomatische Personen vor ambulanter OP oder vor Aufnahme in: §4 (Nr. 1-3 RVO, Verhütung der Verbreitung)

- Krankenhaus ODER - Pflegeheim ODER - Rehaeinrichtung

U99.0+G Z11+G

9.

Ausbruchsgeschehen: §3 Ausbruchsgeschehen

Testung von Personen nach Auftreten von bestätigten SARS-CoV-2- Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise Pflegeheime, Krankenhäuser und Arztpraxen.

Z20.8+G U99.0+G Z11+G

10.

PoC Schnelltest für alle Bürger 1x pro Woche: ab 08.03.2021 positive PoC-Test müssen per PCR (Muster OEGD) bestätigt werden - (Fall 7)

U99.0+G

Z11+G PoC

Abrechnung über

„Reiserückkehrerschein“

Abstrich: 88310 Sachkosten: 88312

Z22.8+G U07.1+G

11.

asymptomatisches Praxispersonal (max 1x/Woche) mit einem Antigen- Schnelltest

positive PoC-Test müssen per PCR (Muster 10c) bestätigt werden !

Eigene Mitarbeiter: nur Sachkosten für PoC-Antigentest: 88312 Personal nichtärztlicher Praxen: 88310 + 88312

Mitarbeiter müssen dazu im PVS angelegt werden, Abrechnungsschein wie oben beschrieben („Reiserückkehrer“)

12.

Ärztliche Schulung zur Annwendung von PoC-Tests in nicht-Rotlicht

geführten Einrichtungen (z.B. Pflegeheime) Abrechnung über „Reiserückkehrerschein“

Schulung: 88311 (70€)

13.

Lehrer/Erzieher*innen )PoCTestverfahren — bis 30.04.2021

positive PoC-Test müssen per PCR (Muster 10c) bestätigt werden - (Fall 4) Lehrer/Erzieher*innenSchein - Sonderverträge mit HKM/HSMI eigene Kostenstelle, siehe unten

Testkriterien ICD-10 Muster

Test Abrechnung positives

Ergebnis

Symptomatische Patienten*innen (RKI)…

Bei symptomatischen Patienten*innen ist eine AU möglich. Wenn keine Testung indiziert ist, sollten eine AU über min. 5 Tage ausgestellt werden. (Stand 08.02.2021)

1.

Schwere respiratorische Symptome (z. B. akute Bronchitis, Pneumonie,

Atemnot oder Fieber) J18.9+G

U07.2+GU 99.0+G

Z11.G PCR10c

0300x, ggf. Chronikerziffern,

88240etc.

02402 32006: kann seit dem

01.10.2020 weggelassen werden

Z22.8+G U07.1+G

2.

Verschlechterung des klinischen Bildes nach anhaltenden akuten

respiratorischen Symptomen J06.9+G

3.

Störung des Geruchs- und Geschmackssinns R43.0+G

4.

Symptome und Kontakt (Kategorie 1 nach RKI) mit einem bestätigten

COVID-19-Fall ▶ Verdachtsfall meldepflichtig! J06.9+G Z20.8+G

5.

Akute respiratorische Symptome jeder Schwere

insbesondere: Zugehörigkeit zur Risikogruppe, Tätigkeit in Praxis, Pflege oder Krankenhaus, Exposition ohne Schutzmaßnahmen, Kontakt zu vielen Personen, Kontakt zu Personen mit respiratorischen Infekten bei Inzidenz

>35/100.000

J06.9+G

Hausärzteverband Hessen e.V.

Mitglied im Deutschen Hausärzteverband

Erzieher*innen bis 30.04.2021

Extra Schein: „Hessisches Ministerium für Soziales und Integration", VKNR: 45811 (IKNR: 100045811)

Kostenträgergruppe 30, Kostenträger Abrechnungsbereich 00 Diagnose: U99.0+Z11, Positiver Befund: U07.1 + Z22.8 Abrechnung: 98270 Abstrich (25,00€)

98271 Sachkosten PoC-Test (9,00€)

98273 Befundübermittlung bei pos. Befund (7,50€) Lehrer*innen bis 30.04.2021

Extra Schein: „Hessisches Kultusministerium", 

VKNR 45810 (IK 100045810), Kostenträgergruppe 30, Kostenträger Abrechnungsbereich 00

Diagnose: U99.0+Z11, Positiver Befund: U07.1 + Z22.8 Abrechnung: 98270 Abstrich (25,00€)

98271 Sachkosten PoC-Test (9,00€)

98273 Befundübermittlung bei pos. Befund (7,50€)

© Hausärzteverband Hessen e.V. Stand 14.03.2021; Autor C.Sommerbrodt ohne Gewähr

Testkriterien auf eine SARS-CoV-2-Infektion nach RKI und RVO und Leistungen nach der Coronaimpfverordnung

Leistungen im Rahmen der Corona-Impfverordnung

(CoronaImpfV) vom 10.03.2021

14.

Zeugnisausstellung ärztliches Attest im Kontext der CoronaImpfV Abrechnung über „Reiserückkehrerschein“

Attest: 88320 (5,00€) Portopauschale: 88321 (0,90€)

* Eine Mutationssuche bei einem (positiven) PCR-Test erfolgt über ein zusätzliches Muster OEGD zu Lasten TestV. Bei "Reg. Sondervereinbarung" zus.

Kennung 999 eintragen.

(11)

Hausärzte-Info

März 2021

Corona-Impfstoffe im Vergleich

BioNTech/PfizerModernaAstraZeneca/Universität OxfordJohnson & Johnson/Janssen-CiliagStudienbezeichnungBNT162b2mRNA-1273ChAdOx1 nCoV-19 (AZD1222)Ad26COVS1~(JNJ-78436735)HandelsnameComirnaty® ---Preis pro Dosis~12,00~15,00~1,78 €~8,50ImpfstofftypmRNAmRNAVektor-DNAVektor-DNAZulassungEU 21.12.20EU 06.01.21EU 29.01.21EU 11.03.21

Lagerung 6 Monate bei -90°C bis -60°C, im Kühlschrank (2°C – 8°C) 5 Tage 7 Monate bei -25°C bis -15°C., im Kühlschrank (2°C – 8°C) 30 Tage Kühlschrank (2°C – 8°C) bis 6 MonateKühlschrank (2°C – 8°C) bis 6 Monate Stabilitätnach Rekonstitution 6 Stunden lang bei 2°C bis 30°C nach anstechen des Vials 6 Stunden lang bei 2°C bis 3°C Nach anstechen des Vials 48h im Kühlschrank und 6h bis 30°C Nach anstechen des Vials 6h im Kühlschrank und 3h bis 25°CHygieneBis 1h nach anstechen keimfrei da keine Konservierungsstoffe, somit nicht länger als 1 Stunde verwendbarVial 0,45ml zur Rekonstitution 1,8ml NaCl10ml keine Rekonstitution10ml keine Rekonstitution5ml keine Rekonstitution Dosis0,3ml i.m.0,5ml i.m.0,5ml i.m.0,5ml i.m.

Impfschema 0 - 21 Tage0 - 28 Tage0 - 28 bis 84 Tage (4-12 Wochen), beste Ergebnisse bei 12 Wochen! Einmalige Gabe Alter ab 16 Jahreab 18 Jahre18 bis 65 Jahre (seit 04.03.21 von der STIKO ab 18 für alle Altersgruppen empfohlen) Ab 18 Jahre

Schwangerschaftkeine DatenStillzeitkeine DatenFertilitätTierexperimentelle Studien ergaben keine Hinweise auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf eine Reproduktionstoxizität Marcumar&NOACsTief i.m. mit anschließender 2-minütiger Kompression

Nebenwirkungen Schmerzen an der Injektionsstelle (> 80 %), Müdigkeit (> 60 %), Kopfschmerzen (> 50 %), Myalgie und Schüttelfrost (> 30 %), Arthralgie (> 20) %), Fieber und Schwellung an der Injektionsstelle (> 10 %) Schmerzen an der Injektionsstelle (92 %), Müdigkeit (70 %), Kopfschmerzen (64,7 %), Myalgie (61,5 %), Arthralgie (46,4 %), Schüttelfrost (45,4 %), Übelkeit/Erbrechen (23 %), Schwellung/Schmerzempfindlichkeit der axillären Lymphknoten (19,8 %), Fieber (15,5 %), Schwellung an der Injektionsstelle (14,7 %) und Rötung (10 %) Druckempfindlichkeit an der Injektionsstelle (63,7 %),Schmerzen an der Injektionsstelle (54,2 %), Kopfschmerzen (52,6 %), Ermüdung (53,1 %), Myalgie (44,0 %), Unwohlsein (44,2 %), Pyrexie (einschließlich Fiebrigkeit (33,6 %) und Fieber > 38°C (7,9 %)), Schüttelfrost (31,9 %), Arthralgie (26,4 %) und Übelkeit (21,9 %) injection site pain (48.6%)headache (38.9%), fatigue (38.2%), myalgia (33.2%), and nausea (14.2%) Wirksto 1 Dosis (0,3 ml) enthält 30 Mikrogramm COVID-19-mRNA-Impfstoff (eingebettet in Lipid- Nanopartikel).Einzelsträngige, 5'-gekappte Boten-RNA (mRNA), die unter Verwendung einer zellfreien in-vitro- Transkription aus den entsprechenden DNA-Vorlagen hergestellt wird und das virale Spike (S)- Protein von SARS-CoV-2 kodiert. Eine Dosis (0,5 ml) enthält 100 Mikrogramm Messenger-RNA (mRNA) (eingebettet in SM-102- Lipid-Nanopartikel).Einzelsträngige mit 5’-gekappte Boten-RNA (messenger RNA, mRNA), die mit Hilfe einer zellfreien In-vitro-Transkription aus den entsprechenden DNA-Vorlagen hergestellt wird, den Code für das virale Spike(S)-Protein von SARS-CoV-2 kodiert und in Lipid-Nanopartikel eingebettet ist. Schimpansen-Adenovirus, der das SARS-CoV-2-Spike-Glykoprotein (ChAdOx1-S)* kodiert, nicht weniger als 2,5 x 108 infektiöse Einheiten (IE)*Hergestellt in genetisch veränderten, humanen embryonalen Nieren 293-Zellen (HEK, human embryonic kidney) und durch rekombinante DNA-Technologie. recombinant, replication-incompetent adenovirus type 26 expressing the SARS-CoV-2 spike protein

Weitere Bestandteile ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat) (ALC-0315) 2-[(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamid (ALC-0159) Colfoscerilstearat (DSPC)CholesterolKaliumchloridKaliumdihydrogenphosphatNatriumchlorid Natriummonohydrogenphosphat 2H2O SaccharoseWasser für Injektionszwecke Lipid SM-102Cholesterin1,2-Distearoyl-sn-Glycero-3-Phosphocholin (DSPC) 1,2-Dimyristoyl-rac-Glycero-3-Methoxypolyethylenglykol-2000 (DMG-PEG2000) TrometamolTrometamolhydrochloridEssigsäureNatriumacetat-TrihydratSucroseWasser für Injektionszwecke Histidin, Histidinhydrochlorid-Monohydrat, Magnesiumchlorid- Hexahydrat, Polysorbat 80 (E 433), Sucrose, Natriumedetat (Ph.Eur.), Wasser für Injektionszwecke citric acid monohydrate, trisodium citrate dihydrate, ethanol, 2-hydroxypropyl-β-cyclodextrin (HBCD), polysorbate-80, sodium chloride

(12)

Nach den Regeln der Neuen Weiterbildungsord- nung haben angehende Hausärztinnen und Haus- ärzte nach Abschluss einer Zusatzweiterbildung (ZWB) eine Prüfung abzulegen. Im Rahmen dieser neuen Bestimmungen muss die Landesärztekam- mer Hessen (LÄKH) hierfür neue Prüfungsstruktu- ren aufbauen und ihren Pool an Prüfern erheblich erweitern. Mit dem Wissen, dass viele unserer Hausärztinnen und Hausärzte über eine ganze Rei- he von Zusatzbezeichnungen verfügen, für die sie keine Prüfung ablegen mussten, habe ich unter unseren Mitgliedern eine Umfrage gestartet. Ziel war es, möglichst viele hausärztliche Prüfer für das Weiterbildungswesen der LÄKH zu gewinnen.

Der Rücklauf an Meldungen von Interessenten, die sich als Prüfer für eine Zusatzweiterbildung zur Verfügung stellen wollen, war gewaltig. So konnten in nur wenigen Tagen insgesamt 55 Prü- fer für folgende Zusatzweiterbildungen gewonnen werden: Akupunktur, Allergologie, Ambulante Ger-

iatrie, Balneologie, Betriebsmedizin, Diabetologie, Ernährungsmedizin, Manuelle Medizin, Naturheil- verfahren, Notfallmedizin, Palliativmedizin, Psy- chotherapie, Rehabilitationswesen und Sportme- dizin.

Dieses große Spektrum an Zusatzweiterbildungen, die einige unserer Hausärztinnen und Hausärzte vorweisen können, zeigt, wie breit die hausärztli- che Medizin aufgestellt ist. Und es zeigt uns, wie viele Kolleginnen und Kollegen bereit sind, sich im Interesse der medizinischen Qualität zu enga- gieren. Dafür bedanke ich mich als Vizepräsiden- tin der LÄKH ganz herzlich. Allerdings wird noch einige Zeit ins Land gehen, bis die Weiterbildungs- abteilung der LÄKH die neuen Prüfungsstrukturen aufgebaut hat. Bis dahin bitte ich alle, die sich als Prüfer zur Verfügung stellen wollen, um Geduld.

Monika Buchalik ist Fachärztin für Allgemeinmedizin in Maintal.

Dank Umfrage: 55 neue Prüfer für Zusatzweiterbil dungen

Die neue Weiterbildungsordnung sieht vor, dass nach einer Zusatzweiterbil- dung eine Prüfung abgelegt werden muss. Dank einer Umfrage der Landes- ärztekammer unter Kolleginnen und Kollegen werden bald mehr als 50 neue

Prüfer für die unterschiedlichsten Zusatzweiterbildungen aktiv sein.

von Monika Buchalik

Vergütung ePA: Nicht nur anwenderunfreund- lich, sondern auch noch schlecht bezahlt Ein Schiedsspruch des Erweiterten Bewertungs- ausschusses regelt die Vergütung rund um die elektronische Patientenakte (ePA). Demnach wer- den rückwirkend zum 1. Januar 2021 die neuen GOP 01431 und 01647 in den EBM aufgenommen.

GOP 01647 (1,67 Euro bzw. 15 Punkte) können Hausärztinnen und Hausärzte einmal im Quartal ansetzen, wenn sie Daten in der ePA erfassen,

verarbeiten und/oder speichern. Sie wird als Zu- schlag zur Versichertenpauschale gezahlt. Findet im Quartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kon- takt und keine Videosprechstunde statt, rechnen Praxen die GOP 01431 (33 Cent bzw. 3 Punkte) ab. Sie kann je Hausarzt bis zu viermal im Quartal pro Patient extrabudgetär abgerechnet werden.

Der Beschluss des EBA umfasst nicht die Erstbe- füllung der ePA. Die Vergütung dafür hat der Ge- setzgeber für 2021 mit 10 Euro pro sektorenüber- greifender Erstbefüllung festgelegt. Armin Beck

(13)

Hausärzte-Info

März 2021

Ich will Sie nicht lange auf die Folter spannen.

Deshalb das Fazit gleich vorab: Haben Sie schon Grippe-Impfstoff bestellt? Dann haben Sie alles richtig gemacht. Unabhängig von Rundschreiben oder Richtlinien droht uns keine Unbill, denn die kommende Schutzimpfungs-Richtlinie wird es rich- ten. Wenn Sie Menschen ab 60 nicht mit Hochdo- sis-Grippe-Impfstoff impfen, dokumentieren Sie warum (z.B. „heftige Lokalreaktion auf Impfstoffe in der Vergangenheit“). Dann düften Sie aus dem Schneider sein.

Ach, die „schöne“ alte Zeit, als wir bis April noch die Kristallkugel wienern durften, um herauszube- kommen, wieviel Influenza-Impfstoff wir ab Okto- ber verimpfen wollten – betriebswirtschaftlich op- timiert, natürlich erst nach dem Quartalswechsel.

Und wie „schön“ war es, als Scharen von Außen- dienstmitarbeiterinnen, handverlesen und gut ge- schult, um unser aller teure Zeit buhlten, damit wir deren bestgeeignetes Gebräu aus Marburg, Frank- furt oder sonstwoher bestellten. Nur, diese Zeiten sind vorbei.

Gibt‘s das Influenza-Virus nur im Kabarett?

Willkommen in der Gegenwart, in der das Influen- za-Virus schon das Kabarett benötigt, um erwähnt zu werden. Sie alle wissen, warum. Gesichts-Mas- ken, Fledermaus-Connaisseurs und ein veganer Träger eines geschichtsträchtigen Vornamens ha- ben alles verändert – und schon ist die Grippe-

welle 2021 ausgefallen. Aber der Reihe nach: In ihrer unnachahmlichen Art haben Politik und Kran- kenkassen dereinst einhellig beschlossen, dass wir Hausärztinnen und Hausärzte dafür zahlen sol- len, wenn wir mehr Impfstoff bestellen, als wir ver- impfen können. So haben sie die Kultur der Angst mit einem weiteren Nagel auf der Bühne des Ge- sundheitstheaters Deutschland fixiert. So weit, so gewohnt, das nennt sich SGB V – und die Miss- achtung derer, die weitab von Lobbyisten-bezah- lenden Großkonzernen freiberuflich agieren, war für uns nichts Neues. Ebenso wenig wie der se- lektive Klassenkampf der GroKo – Stichwort Ret- tungsschirm, siehe das Editorial.

KV Hessen kämpft für mehr Sicherheit

Die schöne neue Welt wurde indes etwas erträg- licher, als der Vorstand der KV Hessen rechtzeitig vor Beginn der Pandemie und der Bestellung des saisonalen Grippe-Impfstoffs für die Saison 2020/21 (also schon vor zwei Jahren!) auf die Zah- len reagiert hat. Zähe Verhandlungen mit den Kran- kenkassen ermöglichten zudem, dass ein Über- schuss von 30 Prozent bei der Bestellung für uns frei von Strafzahlungen bleibt. Sie erinnern sich:

Die Diskussionen um tri- oder tetravalenten Gripp- eimpfstoff hatten wir schon ein Jahr zuvor stoisch erduldet. Oder auch nicht.

Und dann kam die Corona-Pandemie, und irgend- wer hat in der Zeitung „Corona und Lungenent- zündung/Pneumokokken“ bzw. „Corona und Grip-

Grippe-Impfung 2021/22:

Hochdosierter Unfug?

Gibt es eigentlich noch das Influenza-Virus? Folgt man Politik und Medien, hat diese Frage durchaus ihre Berechtigung. Doch die Grippewelle wird auch dieses Jahr nicht ausfallen. Deshalb: Sichern Sie sich ab, wenn Sie Ihren Pati-

enten über 60 nicht den Hochdosis-Grippe-Impfstoff verabreichen!

von Dr. Christoph Claus

(14)

pe-Impfung“ in einer Titelzeile geschrieben. Das Wort „kostenlos“ war da nicht mehr nötig, das Schicksal nahm seinen Lauf und „30 Prozent mehr“

waren nicht mehr „mehr“ genug. Dies ungeachtet unserer Vorhersagen, dass die Masken auch vor Grippe schützen würden. Aber auch Pneumokok- ken-Impfstoff war dank Angie so knapp, dass uns erneut Strafen angedroht wurden. Zum Glück gab es ohnehin keinen Impfstoff. Doch das änderte an unserem Zeitaufwand für Diskussionen mit denen, die geimpft werden wollten, ebenso wenig wie an den Beschimpfungen, denen sich die „Info-Line“

der KV Hessen schon damals ausgesetzt sah. An dieser Stelle ein Dank den Menschen, die dort mit ihrem Einsatz unsere MFA vor Schlimmeren be- wahrt haben. Aber ich schweife ab.

Im Industriepark Höchst werden seit jeher Medi- kamente von der Grundlagenforschung bis zur Marktreife gebracht. Ungeachtet dessen, dass die- ser Vorgang seit einem damaligen französischen Außenminister Paris mehr Steuereinnahmen be- schert als Berlin, ist hier das Know-how verortet, welches zur Zulassung eines Hochdosis-Influen- za-Impfstoffes in Amerika geführt hat. In Europa war es bei dieser Zulassung zwar irgendwie wie bei „When Harry meets Sally“ (nein, nicht das was Sie denken, sondern: „Nur, wenn er frisch ist, dann aber auf einem Extrateller“). Aber unsere Lieblings- KV konnte nicht umhin, dies zu veröffentlichen.

Und sie ist Opfer des Berliner Gesetzes-Auswurfs geworden, der eher an Raketenwerfer aus der Sta- lin-Ära als an Pfälzer Saumagen erinnert.

Verband lenkt Fokus auf wichtige Fragen Angekommen in der letzten Februarwoche 2021, eskalierten die Veröffentlichungen derart, dass wir alle befürchten mussten, dass die Verärgerung un- serer Zulieferer nur noch von der unserer MFA überflügelt werden würde, wenn der geneigte Impf- ling wahlweise den „besseren“ oder den „bewähr- ten“ Impfstoff hätte einfordern wollen. Glücklicher- weise war es bis dahin gelungen, dank der Arbeit nicht nur des hausärztlichen KV-Vorstands im Speziellen und des Hausärzteverbands im Allge- meinen, den Fokus auf die nun prioritäre Impfung des Praxis-Personals gegen SARS-CoV 2 zu ver- schieben.

Damit kommen wir zur eigentlichen Frage dieses Possenspiels: Cui bono – wem nützt es? Leider ist es weniger kompliziert als man bereit ist, zu glauben:

– Impfungen der Betreuenden in Werk- und/oder Wohnstätten für Menschen mit Behinderung? Der Erzieherinnen/Erzieher vor Kita-Öffnungen? Der Lehrerinnen/Lehrer vor Öffnungen der Schulen?

In der ambulanten medizinischen Versorgung?

Nein, nicht solange nicht genug Impfstoff kurz vor Ablauf des Verfalldatums weg muss.

– Impfungen mit Hochdosis-Impfstoff für alle über 59? Nein. Nicht ausschließlich, wenn der Entwurf zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie am 10.

März im Bundestag beschlossen wurde.

– Weil die wissenschaftliche Evidenz dafürspricht?

Nein. 4-valente Hochdosis-Impfstoffe führen ge- genüber der Normaldosis weniger oft zu Behand- lungen im Krankenhaus. Mehr nicht. Überdies ist der Vorteil von 4-valenten Impfstoffen gegenüber den (als auch nicht besonders überzeugend be- werteten) 3-valenten wissenschaftlich gesehen nicht belegt.

Berufspolitik ist für uns unverzichtbar

Was das für uns, die wir KV-Rundschreiben lesen, bedeutet? Nichts. Aber es musste mal raus, damit Sie wissen, dass Berufspolitik nicht jenseits der Basisversorgung stattfindet, sondern mittendrin.

Und dass Sie wegen der Grippe-Impfstoff-Bestel- lung keine Angst haben und nicht Ihren Lieferan- ten verärgern müssen. Berufspolitik ist nicht je- dermanns Sache, leider noch weniger die jeder Frau, aber wenn Sie bis hierher mitgelesen haben, dann wissen Sie, wofür wir sie machen.

Also: Sie haben vermutlich schon Grippe-Impfstoff für die Saison 2021/22 bestellt. Belassen Sie es dabei, der 30-Prozent-Spielraum und der Rechts- anspruch auf Normaldosis-Impfstoff auch für Men- schen ab 60 Jahren schützt Sie vor möglichen Re- gressen. Dies zumindest, wenn Sie gut dokumentieren, warum Sie gegebenenfalls von der prioritären Verabreichung von Hochdosis-Impfstoff abweichen.

Christoph Claus ist Facharzt für Allgemeinmedizin in Grebenstein.

(15)

Hausärzte-Info

März 2021

Ärztliches Attest *)

zur Vorlage beim Impfzentrum für ………….

Bei o.g. Person besteht ein Anspruch auf eine vorrangige Impfung gegen SARS-CoV 2:

Gemäß § 3 Ziffer 2 mit hoher Priorität (bei Personen mit Trisomie 21, Contergan®-Schädigung, Demenz, geistiger Behinderung, schwerer psychiatrischer Erkrankung - z.B. bipolarer Störung, Schizophrenie oder schwerer Depression, aktiven Krebserkrankungen oder Remission < 5 Jahre, interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder dgl., Muskeldystrophie oder vergleichbare neuromuskuläre Erkrankung, Diabetes mellitus mit Komplikation, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung, Adipositas BMI ≥ 40, oder nach Organtransplantation).

Gemäß § 4 Ziffer 2 mit erhöhter Priorität (bei Personen Adipositas BMI ≥ 30, Immunschwäche, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, koronaren Herzkrankheit, Bluthochdruck, Durchblutungsstörungen des Gehirns, Schlaganfall, chronischen neurologischen Erkrankungen, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, behandlungsfreien Krebserkrankungen mit Remission ≥ 5 Jahre, Asthma bronchiale, sowie bei Personen mit rheumatischen - oder anderen Autoimmunerkrankungen).

Gemäß § 4 Ziffer 9 mit erhöhter Priorität (bei Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen).

Hinweis:

Alle Menschen, auch ohne o.g. Vorerkrankungen, gehören ab 70 Jahre automatisch in die Priorisierungsgruppe 2, ab 60 Jahre in die Priorisierungsgruppe 3 und benötigen dafür kein Attest.

Schwangere Frauen sowie zu Hause gepflegte Personen aus Gruppe 2 und 3 können jeweils zwei enge Kontaktpersonen benennen, welche ebenfalls bevorzugt geimpft werden. Hier kann ein entsprechender Nachweis (Bescheid Pflegeversicherung/Schwangerschaft sinnvoll sein, ein Attest ist nicht nötig.

Bitte registrieren Sie sich zunächst im Internet unter https://impfterminservice.hessen.de/. Sie gelangen dann zum Serviceportal, wo Sie Ihre persönlichen Daten so eingeben müssen, wie sie auf Ihrem Personalausweis hinterlegt sind. Registrierungen (und ggf. Vereinbarungen von Impfterminen) sind auch telefonisch möglich (116 117 oder 0 611 505 92 888).

Nehmen Sie dieses Schreiben mit zu Ihrem Impftermin, sonst werden Sie abgewiesen.

*) Dieses Attest kann in Hessen über den Kostenträger KV, IK 40810, mit den GOP 88320, ggf. auch 88321 (Porto), per Quartalsabrechnung abgerechnet werden.

Attestvorlage fürs Impfzentrum

Patienten, die eine vorrangige Impfung gegen SARS-CoV 2 benötigen, brau- chen ein ärztliches Attest für das Impfzentrum. Anbei finden Sie eine Vorlage

für ein solches Attest. Sie können es auf der Website des Hausärzteverban- des Hessen herunterladen (www.hausaerzte-hessen.de).

von Dr. Sabine Frohnes / Julia Reich

(16)

Inzwischen sind alle Softwarehersteller verpflich- tet, Ihnen und Ihrem Praxisteam bei der Dokumen- tation von Leistungen für HZV-Patienten einen Hin- weis in der Vertragssoftware bezüglich der Abrechnung innerhalb des korrekten Versorgungs- sektors anzuzeigen.

Konkret bedeutet dies: In Ihrer Vertragssoftware erscheint der folgende unterstützende Hinweis, sofern Sie Leistungen, die Bestandteil des HZV- Ziffernkranzes sind, versehentlich über die Kas- senärztliche Vereinigung Hessen abrechnen möch- ten: „Diese EBM-Leistung ist Bestandteil des HZV-Ziffernkranzes und für diesen Patienten aus- schließlich über die HZV abzurechnen. Eine Ab- rechnung dieser EBM-Leistung über die KV kann zu einer Schadensersatzforderung der Kranken- kasse führen. Bitte überprüfen Sie erneut die Do- kumentation der Leistung.“

Ihre ärztliche Therapiehoheit und die Abrechnung im Rahmen des kollektivvertraglichen Versor- gungssystems werden selbstverständlich nicht beeinflusst. Die Entscheidung über die tatsächli- che Abrechnung obliegt weiterhin Ihnen als Haus- arzt. Ab dem 2. Quartal 2021 wird diese Pflicht- funktion von allen Softwareherstellern umgesetzt!

Videosprechstunde im AOK-HZV-Vertrag Zum 1. Januar 2021 wurde die (Online-)Video- sprechstunde als Einzelleistung in den HZV-Ver- trag mit der AOK Hessen aufgenommen. Die Dokumentationsziffer in der Vertragssoftware lau- tet „OVS“. Sie können diese Leistung pro Patient

maximal 1 Mal im Quartal abrechnen. Die Vergü- tung beträgt 10 Euro. Voraussetzung für die Ab- rechenbarkeit stellt neben der Nutzung eines von der KBV bzw. dem GKV-Spitzenverband zertifi- zierten Videodienst-Anbieters gem. § 5 Anlage 31b BMV-Ä das Vorliegen des Praxisausstattungsmerk- mals „Angebot Videosprechstunde“ dar. Ob dies bei Ihnen gegeben ist, können Sie uns im Rahmen einer Selbstauskunft mitteilen. Die Leistung „OVS“

ist nach Einspielen Ihres Softwareupdates für Q2/2021 rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 ab- rechenbar. Im Zuge dieser Änderungen sind die folgenden EBM-Ziffern seit dem 1. Januar 2021 Bestandteil des HZV-Ziffernkranzes: 01442, 01444, 01450, 01451.

AOK-Vertrag: A-P-Kontakt wird geöffnet Im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen wurde rückwirkend zum 1. Oktober 2020 die Öff- nung des Arzt-Patienten-Kontaktes beschlossen.

Analog der anderen HZV-Verträge in Hessen wird die räumliche Anwesenheit von Arzt und Patient für die Abrechnung der Behandlungspauschale (0000) nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Ein Be- handlungsanlass sowie ein Kontakt per Telefon, Videosprechstunde oder persönlich muss selbst- verständlich vorliegen. Die Vertragsanpassungen gelten vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2021.

Dr. Saloua Dillmann ist Prokuristin der Hausärztlichen Ser- vicegesellschaft Hessen.

Vertragssoftware schützt nun vor Korrekturanforderungen

Ab dem 2. Quartal 2021 sind alle Softwareanbieter verpflichtet zu warnen, wenn eine Leistung aus dem HZV-Ziffernkranz versehentlich über die KV Hes-

sen abgerechnet werden soll. Zudem wurde zum 1. Januar die (Online)Video- sprechstunde als Einzelleistung in den AOK-HZV-Vertrag aufgenommen.

von Dr. Saloua Dillmann

(17)

Hausärzte-Info

März 2021

Die Hausarztverträge

Umfassendere Patientenversorgung, wirtschaftliche Sicherheit und innovative Vertragsinhalte:

Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV).

Das HZV-Team des Hausärzteverbandes Hessen berät Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen einer kostenfreien persönlichen oder digitalen Praxisberatung zu Ihrer praxisindividuellen HZV-Teilnahme.

Tel.: 06190/808976-3 info@hzvteam-hessen.de www.hausaerzte-hessen.de

„...meine Rolle als Hausärztin stärken und eine koordinierte Versorgung meiner Patienten

sicherstellen.“

Ja, ich will ...

(18)

VERANSTALTUNGSÜBERSICHT

Anmeldung unter www.hausaerzte-hessen.de

Ärzte/MFA Ärzte MFA AIW

HZV-INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN

Datum Typ Zielgruppe Zeitraum Kosten

28.04.2021 Online Ärzte 15:00-17:00 Uhr kostenfrei 19.05.2021 Online Ärzte 15:00-17:00 Uhr kostenfrei VORSTELLUNG DES TELEMEDIZINISCHEN VERSORGUNGSMODULS IN HESSEN

Datum Typ Zielgruppe Zeitraum Kosten

05.05.2021 Online Ärzte und MFA 15:00-16:30 Uhr kostenfrei

„HZV-FOKUS-WEBINAR GWQ HAUSARZT+“

Datum Typ Zielgruppe Zeitraum Kosten

21.04.2021 Online Ärzte und MFA 15:00-17:00 Uhr kostenfrei

„HZV-SPRECHSTUNDE“

Datum Typ Zielgruppe Zeitraum Kosten

12.05.2021 Online Ärzte und MFA 15:00-16:30 Uhr kostenfrei PATIENTENORIENTIERTE GESPRÄCHSFÜHRUNG

Datum Typ Zielgruppe Zeitraum Kosten

08.06.2021 Online Ärzte 19:00-20:30 Uhr 50 Euro Mitglied 100 Euro Nicht-Mitglied

DMP ALL-IN-ONE

Datum Typ Zielgruppe Zeitraum Kosten

29.10.2021 DMP Main-Kinzig,

Präsenz Ärzte 15:00-19:00 Uhr kostenfrei

06.11.2021 DMP Frankfurt,

Präsenz Ärzte 09:30-15:00 Uhr kostenfrei

24.11.2021 DMP Gießen/

Wetzlar, Präsenz Ärzte 15:00-21:00 Uhr kostenfrei WERKZEUGKASTEN NIEDERLASSUNG

Datum Typ Zielgruppe Zeitraum Kosten

02.10. – 03.10.2021 Präsenz AIW Folgt folgt

Neue Homepage ab 4. Quartal 2021

Der Hausärzteverband Hessen e.V. arbeitet in Zusammenarbeit mit der Hausärztlichen Servicegesellschaft Hessen mbH aktuell an einem Relaunch der Homepage

www.hausaerzte-hessen.de. Momentan werden neue Strukturen und Inhalte der neuen Homepage aufgestellt und erste Layout-Ideen zu Papier gebracht. Die neue Homepage soll zu Beginn des 4. Quartals 2021 online gehen. Matthias Geiger, der bereits den Relaunch von vielen anderen Hausärzteverbänden durchgeführt hat, wird uns dabei unterstützen. Für Ideen und Anregungen sind wir natürlich gerne offen (bitte an henrik.keller@hausaerzte- hessen.de).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Als Wunschfach nannten unter den männlichen Studenten 23 Prozent In- nere Medizin, 22 Prozent Chirurgie und 20 Prozent Allgemeinmedizin, unter den Studentinnen präferierten 36

Jedoch wird es in den letzten Jahren aus den oben genannten Grün- den immer schwieriger für uns, Studie- rende für die ehrenamtliche Arbeit an der HTU zu

gebessert&#34; hat, glauben die Herrn Fay- mann und Pröll wohl selbst nicht, denn die Verschiebung der Kürzungen um sechs Monate ändert nichts am Grund- problem: Mit 24 Jahren ist

gebessert&#34; hat, glauben die Herrn Fay- mann und Pröll wohl selbst nicht, denn die Verschiebung der Kürzungen um sechs Monate ändert nichts am Grund- problem: Mit 24 Jahren ist

Der derzei- tige Vorschlag, dass die Universitäten die Studiengebühren selbst bestimmen können, wurde von dem zukünftigen Rektor Kainz gleich mit dem Vorschlag von €500

Abgesehen davon, dass die Architek- tur überhaupt nicht an einem Ansturm ausländischer Studierender leidet, ist es schon bedenklich, wenn eine technische Universität sich

Das Problem der Finanzierung (und ja, aud1 die TU Graz ist stark davon betroffen - zehn Millionen Euro müssen in den nächsten drei jah- ren einsparten werden!) kann aber

Sie fordert daher eine kontinuierliche praktische Auseinandersetzung der Studierenden mit der hausärztlichen Allgemeinmedizin, die Schaffung des Facharztes für