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Sieht er Handlungsbedarf, damit die Entwicklung des ländlichen Raumes (dezentrale Besiedelung) nicht gefährdet wird? 2

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I 201/2002 VOL 14. Mai 2003 43C

Interpellation

1366 Leuenberger, Trubschachen (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 10.10.2002

Entwicklung des ländlichen Raumes

Es besteht weiterer Reformbedarf für die schweizerische Agrarpolitik. Die Landwirtschaft befindet sich in einem laufenden Prozess, der uns als ganzes Land noch Jahre beschäftigen wird. Die Agrarpolitik mutiert jedoch immer mehr zu einem Bestandteil der Politik des gesamten ländlichen Raumes und bekommt dadurch zunehmend auch gesellschaftspolitisches Gewicht. So haben die Diskussionen rund um die AP 2007 – insbesondere in Bezug auf die Milchproduktion - zu Recht einen hohen Stellenwert, sind doch damit die künftigen Entwicklungen ganzer Regionen, nicht nur aus landwirtschaftlicher Sicht, verbunden. Wenn der Strukturwandel durch Massnahmen wie z.B. die vorzeitige Aufhebung der Milchkontingentierung zusätzlich forciert wird, werden insbesondere im Hügel- und Berggebiet zusätzliche Arbeitsplätze verschwinden. Somit geht es bei den Fragen des Strukturwandels primär um eine kohärente und nachhaltige Politik in Bezug auf die Entwicklung des ländlichen Raumes, um die notwendigen Infrastrukturen für die Bildung, für den Verkehr, für das Gewerbe und den Tourismus etc.

Unter diesen Gesichtspunkten bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Sieht er Handlungsbedarf, damit die Entwicklung des ländlichen Raumes (dezentrale Besiedelung) nicht gefährdet wird?

2. Wenn ja, in welchen Regionen des Kantons ortet der Regierungsrat die grössten Probleme?

a) Bestehen entsprechende Konzepte, die der gesamten Entwicklung des ländlichen Raumes inklusive den Konsequenzen für das Gewerbe, den Tourismus und für die Infrastrukturen (Schulhäuser, Spitäler, Verkehr, Sicherheit etc.) aufzeigen?

b) Wurden bereits Massnahmen für eine entsprechende Sicherung der dezentralen Besiedelung eingeleitet oder sind entsprechende geplant, wenn ja, welche?

3. Welche Bedeutung für die Entwicklung und die Zukunft des ganzen Kantons räumt der Regierungsrat den ländlichen Gebieten ein?

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Antwort des Regierungsrates

Mit der Interpellation werden im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Fragen um die kohärente Politik für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes angesprochen.

Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:

Frage 1: Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf, damit die Entwicklung des ländlichen Raumes (dezentrale Besiedlung) nicht gefährdet wird?

Mit der Öffnung der Grenzen für den Agrarhandel (WTO, Bilaterale) befinden sich die Landwirtschaftsbetriebe unter starkem Anpassungsdruck. Davon sind auch die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Sektoren und somit die gesamte Wirtschaft in den strukturschwachen ländlichen Gebieten indirekt betroffen. Im Zuge der Liberalisierung wird der Standortwettbewerb auch in der Binnenwirtschaft intensiver und setzt neue Herausforderungen für die flächendeckende schweizerische Regionalpolitik (Agglomerationspolitik des Bundes). In diesem Zusammenhang muss neuerdings auch die Grundversorgung (service public) vermehrt nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen erbracht werden; Form und Umfang der Grundversorgung werden laufend überprüft (Post, Energie, Regionalverkehr und Telekommunikation). Der Regierungsrat trägt diesen Entwicklungen wie folgt Rechnung:

§ Die langfristige Strategie für den ländlichen Raum ist Bestandteil der Wirtschaftspolitik des Kantons Bern. Wesentliche Grundelemente sind im kantonalen Richtplan festgelegt und werden bei der Umsetzung der diversen Richtplanmassnahmen weiter konkretisiert. Grundsätzlich reagiert der Kanton auf Ungleichgewichte zwischen den Regionen neben dem Finanzausgleich und der Agrarpolitik primär durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen und mittels der bestehenden regionalpolitischen Instrumente von Bund und Kanton. Der Regierungsrat wird aber einen gewissen Abbau des Umfangs der dezentralen Besiedlung innerhalb der ländlichen Räume letztlich nicht verhindern können. Er tritt hingegen einer Entvölkerung oder Verarmung des ländlichen Raums als Ganzes entschieden entgegen.

§ In Übereinstimmung mit den Richtlinien der Regierungspolitik 2003-2006 wurde im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung durch den Regierungsrat (SAR) entschieden, die regionalpolitischen Massnahmen und Instrumente, soweit sie die Potenziale der verschiedenen Regionen wirksam fördern und den ländlichen Raum stärken, so weit als möglich zu verschonen.

§ Die Bedeutung der ländlichen Räume für die Entwicklung und Zukunft des ganzen Kantons Bern geht konkret aus den Leitsätzen, Hauptzielen und Strategien des kantonalen Richtplans hervor. Der Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung des ganzen Kantons ist auf lange Sicht nur dann gewährleistet, wenn parallel zur Wachstumskonzentration in den regionalen Zentren (Agglomerationen) auch die wirtschaftlich schwach strukturierten und von Abwanderung bedrohten Gebiete bei der Schaffung von Mehrwerten im wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich angemessen begünstigt werden. Auch der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich eine aktive und innovative Landwirtschaft in peripheren, dünnbesiedelten Gebieten dadurch auszeichnet, dass sie Impulse aus den Zentren und Agglomerationen aufnimmt, sich auf grössere Wirtschaftsräume ausrichtet und auf diese Weise Mehrwerte schafft.

§ Der Kanton Bern baut bei der nachhaltigen Entwicklung des ganzen Kantons auf die Qualitäten der regionalen Vielfalt, indem er die Stärken der einzelnen Kantonsteile unterstützt. Dabei setzt er entsprechende Schwerpunkte mit Bezug auf die Entwicklung der regionalen Strukturen, um die Lebensfähigkeit und nachhaltige Entwicklung der

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einzelnen Kantonsteile zu sichern. Er setzt seine Mittel zur Begünstigung einer nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume ein. Dabei setzt er auf regional differenzierte Entwicklungspotenziale der verschiedenen Regionen und erbringt nicht mehr überall die gleichen Leistungen.

§ Der Regierungsrat erachtet die Agrarpolitik 2002 / 2007 des Bundes als ein taugliches Instrumentarium zur Aufrechterhaltung der Pflege der Kulturlandschaft – namentlich in Grenzertragslagen – sowie zur Stabilisierung der Bevölkerung in potenziellen Abwanderungsräumen des Hügel- und Berggebietes. Die kantonale Agrarpolitik setzt in strukturschwachen ländlichen Gebieten im Verbund oder in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen dort an, wo die Erfüllung der Oberziele gemäss Art. 104 der Bundesverfassung gefährdet ist (vgl. Leitbild zur Strukturförderpolitik der Berner Landwirtschaft). Potenziell gefährdet sind in den strukturschwachen ländlichen Gebieten des Kantons Bern namentlich die dezentrale Besiedlung und die Pflege der Kulturlandschaft.

Frage 2: Wenn ja, in welchen Regionen des Kantons ortet der Regierungsrat die grössten Probleme?

Allfällige Problemregionen lassen sich nicht allein aufgrund der dezentralen Besiedlung identifizieren. Es sind vertiefte Analysen nötig, welche auch das Entwicklungspotenzial berücksichtigen.

Bevölkerungsentwicklung nach Planungs- und IHG-Regionen, 1990-2001

Ständige Wohnbevölkerung nach Raumplanungsregionen

1990

2000

2001

Veränderung 1990-2001

abs. %

Raumplanungs- und IHG-Regionen

201 Bern (VRB) 298’005 287'790 288'651 -9'354 -3.1%

202 Laupen 11'802 12'409 12'492 690 5.8%

203 EOS 45'259 48'964 49'691 4'432 9.8%

204 Biel-Seeland 92'877 89'695 90'156 -2'721 -2.9%

205 Jura (-Bienne) (1) 36'097 37'110 37'200 1'103 3.1%

022 Jura-Bienne (2), (5) 91'050 88'319 88'712 -2'338 -2.6%

206 Oberaargau 73'490 76'734 76'941 3'451 4.7%

207 Burgdorf 68'276 70'563 70'928 2'652 3.9%

208 Oberes Emmental 25'291 25'378 25'275 -16 -0.1%

209 Kiesental 23'121 24'769 24'734 1'613 7.0%

210 Aaretal 19'876 20'784 21'033 1'157 5.8%

211 Gürbetal 11'444 12'723 12'686 1'242 10.9%

212 Schwarzwasser 16'441 16'764 16'868 427 2.6%

213 Thun-Innertport 107’085 113'732 114'400 7'315 6.8%

215 Obersimmental-Saanenland 15'513 16'574 16'374 861 5.6%

217 Kandertal 14'371 15'621 15'690 1'319 9.2%

218 Oberland-Ost 43'272 45'514 45'398 2'126 4.9%

220 GBB (3) 12'660 13'239 13'095 435 3.4%

299 Gden Bern-Nord (4) 935 1'047 1'057 122 13.0%

1004 See (3) 434 482 484 50 11.5%

2403 Centre-Jura (3) 14'498 13'804 13'926 -572 -3.9%

029 Trachselwald (5) 31'149 32'290 32'112 963 3.1%

Total Kanton Bern 930’747 943’696 947’079 163’332 1.8%

Quelle: Bundesamt für Statistik, ESPOP Eidgenössische Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes

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Noch bis in die zweite Hälfte der 80er-Jahre verliefen Bevölkerungs- und Einkommensentwicklung in den Bergregionen des Kantons Bern klar negativ. Seither konnten fast alle bernischen Bergregionen im Vergleich zum kantonalen Mittel ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum verzeichnen. Auch in der Periode 1990 – 2001 ist die Bevölkerungsentwicklung in den Bergregionen mit Ausnahme des Juras und der Region Biel-Seeland positiv geblieben. Somit nahm die Bevölkerung im Berggebiet weiterhin stärker zu als in Städten, Agglomerationen und dem Mittelland als Ganzes.

Allerdings ist seit erst wenigen Jahren vor allem in den stark landwirtschaftlich geprägten Regionen des Emmentals, in Teilen des Oberlandes und im Jura ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen.

Bezüglich Beschäftigung ist in allen Bergregionen die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft seit Jahrzehnten rückläufig. Über alle Branchen hinweg vermögen die meisten bernischen Bergregionen diese Entwicklung durch eine Zunahme der Beschäftigten im zweiten und dritten Sektor nur bedingt zu kompensieren. Besonders problematisch ist die Situation im Emmental, in der Region Schwarzwasser, in Teilen des Oberlandes und im Berner Jura. Dort konnte der Rückgang der Landwirtschaft insbesondere wegen des Beschäftigungsverlustes im Industriesektor nicht kompensiert werden.

Vergleichbare Ergebnisse liefert die Entwicklung des Volkseinkommens je Kopf. Seit einigen Jahren wird der Abstand der Bergregionen zum kantonalen Mittel allgemein wieder grösser, mit Ausnahme des Saanenlandes, des Centre-Jura und des Kiesentals.

Durchschnittliche Wachstumsrate des Volkseinkommens pro Kopf, 1990-2000p

1.8%

2.5%

0.0%

0.5%

1.0%

1.5%

2.0%

2.5%

3.0%

3.5%

OSSA Aaretal Laupen Centre-Jura Schweiz Gürbetal Bern Kiesental Kanton Bern EOS Biel-Seeland Schwarzwasser Kandertal Jura-Bienne Burgdorf Oberaargau TIP OE GBB

p: provisorische Werte

Quelle: Bundesamt für Statistik, Finanzdirektion des Kantons Bern, Berechnungen Büro Dr. D. Hornung, Bern

a) An kantonalen Konzepten und Führungsinstrumenten, welche die Entwicklung des ländlichen Raumes, inklusive die Konsequenzen für das Gewerbe, den Tourismus und die Infrastrukturen (Schulhäuser, Spitäler, Verkehr, Sicherheit, usw.) ansprechen, fehlt es nicht.

Zu erwähnen sind: Tourismuspolitisches Leitbild des Kantons Bern, Zukunftsstrategien für den Kanton Bern (September 2001), kantonaler Richtplan (Februar 2002), Leitbild zur Strukturförderpolitik der Berner Landwirtschaft (Juni 2000), SAR-Bericht des Regierungsrates (Juli 2002) und Richtlinien der Regierungspolitik 2003-2006. Zusätzlich finden derzeit Koordinationsgespräche zwischen dem Kanton und den Regionen satt. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden es erlauben, noch vermehrt und zielgerichtet die regionsspezifischen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Der Kanton orientiert sich zudem stark an den Entwicklungskonzepten und Mehrjahresprogrammen der bernischen Regionen, welche die Förderschwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung definieren.

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Den bernischen Bergregionen kommt für die Entwicklung des ländlichen Raumes eine sehr wichtige Bedeutung zu.

c) In der bernischen Regional-, Tourismus-, Agrar- und Raumordnungspolitik kommen die klassischen Instrumente und Massnahmen zur Aufrechterhaltung der dezentralen Besiedlung seit Jahrzehnten zur Anwendung. Es handelt sich um Verbundaufgaben, welche der Kanton gemeinsam mit dem Bund wahrnimmt. Die regionalpolitischen Massnahmen sind punkto Weiterführung grundsätzlich unbestritten. Im Rahmen der Richtplanumsetzung wird sich der Kanton Bern vertieft mit der Strategie für den ländlichen Raum auseinander setzen. Die ländliche Entwicklung ist eine langfristig ausgerichtete Daueraufgabe, welche nicht mit kurzfristigen Impulsprogrammen erfüllt werden kann. Die Aktivitäten müssen zudem mit der vom Bund geplanten Neuausrichtung der Regionalpolitik (NRP) abgestimmt werden.

Frage 3: Welche Bedeutung haben die ländlichen Gebiete für die Entwicklung und die Zukunft des ganzen Kantons?

Die Bedeutung der ländlichen Räume für die Entwicklung und Zukunft des ganzen Kantons Bern geht konkret aus den Leitsätzen, Hauptzielen und Strategien des kantonalen Richtplans hervor. Der kantonale Richtplan ist – auch aufgrund der Vorgaben des Bundesrechts – das strategische Instrument des Regierungsrates, das die Ziele und Massnahmen in der Raumentwicklung sowie die regional differenzierten Handlungsschwerpunkte und -prioritäten vorgibt. Von daher betrachtet ist der Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung des ganzen Kantons auf lange Sicht nur dann gewährleistet, wenn parallel zur dezentralen Wachstumskonzentration in den regionalen Zentren (Agglomerationen) auch die wirtschaftlich schwach strukturierten und von Abwanderung bedrohten Gebiete bei der Ausschöpfung ihrer selbst entwickelten spezifischen Potentiale angemessen begünstigt werden.

In der Zielsetzung F11 des kantonalen Richtplans wird ausgeführt, dass die Regionalpolitik des Kantons auf die differenzierte, anreizorientierte Förderung der Potenziale der verschiedenen Regionen im kantonalen Gesamtinteresse abzielt. Für dessen Umsetzung sind die zwei Massnahmen F_01 "regional differenzierte Förderstrategien für den ländlichen Raum entwickeln" sowie F_02 "Koordination der Sektoralpolitiken und Auswirkungen auf die Regionen berücksichtigen" für eine kurzfristige bzw. sofortige Umsetzung vorgesehen. Diese Massnahmen werden unter der Federführung der Volkswirtschaftsdirektion im Verlaufe des Jahres 2003 konkretisiert und zur Umsetzung vorbereitet.

Unbestritten ist für den Regierungsrat ferner, dass die multifunktionale bernische Landwirtschaft aufgrund der verfassungsrechtlichen Bestimmung (Art. 104 Abs. 1 BV) auch in Zukunft in der Lage sein muss, aus eigener Kraft einen nachhaltigen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer tragfähigen dezentralen Besiedlung in strukturschwachen ländlichen Kantonsgebieten zu leisten.

An den Grossen Rat

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