• Keine Ergebnisse gefunden

Die beiden Autobahnzubringer wurden deshalb sowohl im Bericht „Wachstumsstrategie Kanton Bern“, wie auch im Bericht „Entwicklung des ländlichen Raumes“ als oberste Priorität vom Grossrat des Kantons Bern definiert

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die beiden Autobahnzubringer wurden deshalb sowohl im Bericht „Wachstumsstrategie Kanton Bern“, wie auch im Bericht „Entwicklung des ländlichen Raumes“ als oberste Priorität vom Grossrat des Kantons Bern definiert"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 286/2008 BVE 17. Dezember 2008 BVE C Motion

2203 Hess, Stettlen (BDP) Sommer, Wynigen (FDP) Friedli, Sumiswald (EDU)

Wälchli-Lehmann, Obersteckholz (SVP) Widmer, Wanzwil (BDP)

Leuenberger, Trubschachen (BDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Standesinitiative: Autobahnzubringer Emmental und Oberaargau ins Nationalstrassennetz

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung unterbreitet der Kanton Bern der Bundesversammlung folgende Standesinitiative:

1. Der Bund wird aufgefordert, die heutige Hauptstrasse ab Autobahnausfahrt A1, Kirchberg bis Hasle-Rüegsau als Autobahnzubringer Emmental ins Nationalstrassennetz aufzunehmen.

2. Der Bund wird aufgefordert, die Anbindung des Oberaargaus von der A1 bis Langenthal als Autobahnzubringer ins Nationalstrassennetz aufzunehmen.

Die Aufnahme soll im Rahmen der Neufestlegung des Nationalstrassennetzes erfolgen.

Begründung:

Der Kanton Bern hat im Rahmen der Festlegung seiner Wachstumsstrategie und der Entwicklung des ländlichen Raumes sowie bei der Verabschiedung des kantonalen Richtplanes die Bedeutung des Strassennetzes im Rahmen von Gesamtmobilitätsüberprüfungen neu beurteilt. Dabei wurden sowohl von der Regierung wie auch von der Mehrheit des Parlamentes festgestellt, dass für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern der Autobahnzubringer Emmental und der Autobahnzubringer Oberaargau von absolut zentraler Bedeutung sind.

Die beiden Autobahnzubringer wurden deshalb sowohl im Bericht „Wachstumsstrategie Kanton Bern“, wie auch im Bericht „Entwicklung des ländlichen Raumes“ als oberste Priorität vom Grossrat des Kantons Bern definiert. Der Autobahnzubringer Emmental wurde zudem bereits im kantonalen Richtplan als wirtschaftliche Hauptachse definiert.

Nach der Verabschiedung dieser Berichte mit entsprechenden Massnahmen wurden nach eidgenössisch anerkannten Spielregeln sogenannte Zweckmässigkeitsbeurteilungen (ZMB) durchgeführt. Die Resultate dieser ZMB bestätigen sowohl für den Autobahnzubringer Emmental wie auch für den Autobahnzubringer Oberaargau die sehr grosse Notwendigkeit und die wirtschaftliche Bedeutung. Beide ZMB weisen einen Nutzwert zum Teil von weit über 1 auf.

(2)

2

Das Mittelland und das Emmental müssen deshalb an die A1 angeschlossen werden. Im Vergleich zu anderen Regionen muss die Lücke im Nationalstrassennetz mit diesen beiden Anschlüssen dringend ergänzt werden. Es kann nicht angehen, dass durch diese Lücke ein nicht unwesentlicher Teil des Kantons Bern im Vergleich zur übrigen Schweiz vernachlässigt wird. Im Rahmen der momentanen Neufestlegung des Nationalstrassennetzes verlangen wir deshalb, dass diese beiden Strassenabschnitte ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008

Antwort des Regierungsrates

Die Hauptstrasse Nr. 23 ab Autobahnanschluss A1 in Kirchberg bis nach Hasle-Rüegsau sowie die Hauptstrasse Nr. 244 ab Autobahnanschluss A1 in Niederbipp bis nach Langenthal/Bützberg stellen wichtige Verkehrsachsen dar und sind sowohl im kantonalen Richtplan, in der Wachstumsstrategie als auch in der Strategie zur differenzierten Stärkung des ländlichen Raums für umzusetzende Massnahmen vorgesehen. In beiden Fällen liegen nach einer Zweckmässigkeitsbeurteilung umsetzungsreife Projekte vor.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich an seiner Klausursitzung vom 14. November 2007 für die Umsetzung der Ergebnisse der beiden Zweckmässigkeitsbeurteilungen für den Autobahnzubringer "unteres Emmental" und den Autobahnzubringer Oberaargau aus- gesprochen. Die Realisierung der beiden Autobahnzubringer ist jedoch nur etappenweise und mit finanzieller Unterstützung des Bundes möglich.

Als erste Massnahme zur Trasseesicherung dieser beiden Autobahnzubringer wurden die generellen Strassenpläne erarbeitet, welche demnächst genehmigt werden können.

Der Kanton Bern hat sich beim Bund verschiedentlich für eine finanzielle Beteiligung an diesen Projekten eingesetzt. So zuletzt in seiner Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. In seinem Schreiben an den Bund vom 15. Oktober 2008 begründet der Regierungsrat seinen Antrag damit, dass die Kriterien des Bundes zur Aufnahme ins Nationalstrassennetz für beide Strassenprojekte erfüllt sind:

− Der geplante Autobahnzubringer Oberaargau schliesst die Agglomeration Langenthal und den wichtigen Wirtschaftsraum Oberaargau an die A1 an und stellt zudem ein wichtiges Element für eine redundante Strassenverbindung zur A1 zwischen Rothrist und Bern dar.

− Der Autobahnzubringer "unteres Emmental" schliesst die Agglomeration Burgdorf sowie das untere Emmental an die A1 an und ermöglicht eine grossräumige Umfahrung der Agglomeration Bern Richtung Oberland.

Diese beiden Autobahnzubringer lösen bedeutende Engpässe in den Agglomerationen Langenthal und Burgdorf und sind für den Kanton Bern von übergeordneter strategischer Bedeutung. Ohne Bundeshilfe wird der Kanton Bern allerdings nicht in der Lage sein, die se Strassen zu finanzieren. Der Regierungsrat unterstützt deshalb den Antrag der Motionäre, der Bundesversammlung eine Standesinitiative zur Aufnahme dieser beiden Autobahnzubringer ins Nationalstrassennetz zu unterbreiten.

Antrag: Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Am 5. März 2012 führte die Finanzdirektorin eine Kurzorientierung der Finanzkommission über den Jahresabschluss durch. Bis Ende März hatten die einzelnen Direktionsausschüsse die

Gestützt auf Artikel 60, Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes über den Grossen Rat (Grossratsgesetz GRG) unterbreitet der Regierungsrat den Bericht dem Grossen Rat. Er beantragt

Für den Kanton Bern hat diese Regelung zur Folge, dass sowohl die Krankenversicherer wie auch die Bewohnerinnen und Bewohner weniger als heute an die Pflegeleistungen zahlen,

Gestützt auf Artikel 60, Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes über den Grossen Rat (Grossratsgesetz GRG) unterbreitet der Regierungsrat den Bericht dem Grossen Rat.. Er beantragt

Aebersold Bern Abwesend / Absent. Freudiger Langenthal Bachmann ,Nidau Gfeller

Ein Student der Universität Bern hat Einsicht in sämtliche ihn betreffende Akten der Universität beantragt ohne genauer zu bezeichnen, welche Datensammlungen damit

-Axioma Erziehungsberatung: Oft vermittelt die (zu einem späten Zeitpunkt des Vorabkontroll- verfahrens mögliche) Vorführung einer Anwen- dung vor Ort gegenüber der

Durch eine indirekte Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) soll das Sozial- hilfegeheimnis sogar noch weiter ausgehöhlt werden, so dass sich die Frage stellt, inwieweit