VORTRAG DER GESUNDHEITS- UND FÜRSORGEDIREKTION DES KANTONS BERN an den Regierungsrat
zuhanden des Grossen Rates
____________________________________________________________________________
Inselspital Bern
Erweiterung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) im INO Geschoss E Neuer, mehrjähriger Verpflichtungskredit
____________________________________________________________________________
1. ZUSAMMENFASSUNG
Mit vorliegendem Beschluss soll dem Inselspital Bern ein Staatsbeitrag von 2‘900‘000 Franken an die Kosten für die Erweiterung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) im INO Geschoss E bewilligt werden.
2. BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS
2.1 Ausgangslage
Die Sterilgutversorgung des Inselspitals wird einerseits durch die Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) und andererseits durch 6 dezentrale, verschiedenen Disziplinen zugeordnete Substerilisationen sichergestellt.
Die Auslastung eines Sterilgutversorgungsbereichs misst sich primär an der prozentualen Auslastung der drei massgeblichen, kapazitätsbestimmenden Grössen, der Auslastung der personellen Ressourcen sowie der Auslastung der Reinigungs- und Desinfektionsanlagen (RDG) sowie derjenigen der Autoklaven (Dampfsterilisatoren).
Die vom Inselspital durchgeführte Ist-Analyse zeigt für die ZSVA eine Auslastung der RDG’s von über 94%, für die Autoklaven von über 83%. Dabei ist festzuhalten, dass eine 100%-ige Auslastung der Gerätekapazitäten nicht erreicht werden kann und auch nicht erreicht werden darf (Service- und Unterhaltsarbeiten, Bewältigung von aussergewöhnlichen Bedarfsspitzen, Pannen).
Im Hinblick auf bevorstehende Leistungserweiterungen im OP-Bereich und eine Zentralisierung der Substerilisationen besteht bei der ZSVA längerfristig ein Kapazitätsengpass, da das zusätzliche Volumen an Sterilgütern von der ZSVA in ihrer aktuellen Auslegung nicht mehr verarbeitet werden kann.
Zudem werden an die Sterilgutaufbereitung immer höhere Anforderungen - Qualitätsvorgaben von Swissmedic (Zertifizierung) gestellt. Die ZSVA ist seit 2000 ISO zertifiziert. Von den sechs Substerilisationen ist keine zertifiziert und eine Analyse hat gezeigt, dass nur die Substerilisation der Orthopädie, die bereits den heutigen hohen qualitativen Ansprüchen genügt und nicht saniert werden muss, die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt. Die anderen fünf Substerilsationen müssten kostenintensiv saniert werden.
2.2 Projekt
Die bestehende ZSVA im INO Geschoss E soll im Bereich der zur Verfügung stehenden strategischen Freiflächen (400 m2) erweitert werden. Das Inselspital hat 3 mögliche Ausbauvarianten erarbeitet und im Detail geprüft. Gewählt wurde die Variante, welche für die Zukunft die grösstmögliche Flexibilität bei Leistungserweiterungen bietet und ein Zusammenführen der fünf Substerilisationen in die ZSVA ermöglicht. Die Zentralisierung der Substerilisationen ermöglicht eine Qualitätsverbesserung (Zertifizierung) und Konzentration der Fach-, Qualitäts- und Führungsverantwortung.
Die Erweiterung der ZSVA bedingt - nebst den baulichen Massnahmen - auch zusätzliche medizintechnische Infrastruktur, um die anfallenden Sterilgutmengen aufbereiten zu können. Im Einzelnen sind dies sechs 1-Kammer Reinigungs- und Desinfektionsanlagen inkl. allem Zubehör und den notwendigen Ergänzungsmodulen (Ein- und Auslaufbahnen etc.), ein Dampfsterilisator und zwei Packplätze.
2.3 Alternativen
Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um eine betriebsnotwendige Investition, um einen sicheren, effizienten und anforderungsgerechten Spitalbetrieb zu gewährleisten.
Ohne die Erweiterung der ZSVA kann das zusätzliche Volumen an Sterilgütern nicht verarbeitet werden. Es besteht keine Alternative zu Aufbereitung dieses Volumens.
2.4 Absehbare Auswirkungen auf die Wirtschaft
Das Gesamtprojekt hat eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft. Die Baubranche und Zuliefer- firmen profitieren von Aufträgen. Qualitativ gute Arbeitsplätze werden erhalten.
3. FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 3.1 Kosten
Bauliche Massnahmen CHF 2‘980‘800
Medizintechnik CHF 1‘423‘440
Total Bauliche Massnahmen und Medizintechnik CHF 4‘404‘240
+ Bearbeitungsreserve GEF CHF 495‘760
Maximal anrechenbare Kosten CHF 4‘900‘000
3.2 Finanzierung
Maximal anrechenbare Kosten CHF 4‘900‘000
./. eigene Mittel der Trägerschaft gemäss Artikel 51 SpVV vom 30.11.05 CHF 2‘000‘000
Staatsbeitrag zu bewilligen CHF 2‘900‘000
Es handelt sich um eine einmalige, neue Ausgabe gemäss Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a FLG.
3.3 Direkte Folgekosten
Kapitalfolgekosten
Die Finanzierung des zu bewilligenden Staatsbeitrages erfolgt aus dem Fonds für Spitalinvestitionen. Es entstehen keine Zinskosten.
Betriebliche Folgekosten
Durch die Erweiterung der ZSVA fallen zusätzliche jährliche Betriebskosten von CHF 123‘000 an.
Der Stellenplan bleibt unverändert.
Die Investition kann mit den voraussichtlichen Erträgen nicht refinanziert werden.
4. RECHTSGRUNDLAGEN
Spitalversorgungsgesetz vom 5. Juni 2005, Artikel 12, Artikel 29, Artikel 31 und Artikel 34.
Spitalversorgungsverordnung vom 30. November 2005, Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 47, Artikel 48, Artikel 51, Artikel 52, Artikel 56, Artikel 57 und Artikel 58.
Vertrag Staat/Insel vom 13. Dezember 2007.
Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002, Artikel 46, Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 50 Absatz 1 und 3.
5. STELLUNGNAHMEN
Das Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern und der Medizinalingenieur haben das Projekt aus medizintechnischer und baufachlicher Sicht in befürwortendem Sinne begutachtet.
6. ANTRAG
Wir ersuchen Sie, dem beigelegten Beschlussesentwurf zuzustimmen.
Bern, DER GESUNDHEITS- UND
FÜRSORGEDIREKTOR:
Philippe Perrenoud Regierungsrat
Geht zum Mitbericht an die Finanzdirektion
Beilage:
- Beschlussesentwurf
Beilagen in den Akten der Finanzkommission:
- Auszug aus dem Gesuch der Trägerschaft
- Stellungnahme Amt für Grundstücke und Gebäude vom 19. Juli 2011 - Stellungnahme Medizinalingenieur vom 18. Mai 2011
- Schreiben Inselspital vom 14. Juni 2011 Zuständiger Sachbearbeiter:
Herr Jürg Krähenbühl, Leiter Fachstelle Infrastruktur, Spitalamt, Tel. 031 633 79 74