VORTRAG DER GESUNDHEITS- UND FÜRSORGEDIREKTION DES KANTONS BERN an den Regierungsrat
zuhanden des Grossen Rates
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Spitäler FMI AG
Erneuerung und Erweiterung Notfall-/Operationsabteilung (EENO) im Spital Interlaken Neuer, mehrjähriger Verpflichtungskredit
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1. ZUSAMMENFASSUNG
Mit vorliegendem Beschluss soll der Spitäler FMI AG ein Staatsbeitrag von 34‘500‘000 Fran- ken an die Kosten für die Erneuerung und Erweiterung der Notfall-/Operationsabteilung (EENO) im Spital Interlaken bewilligt werden.
2. BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS 2.1 Trägerschaft
Bau- und Betriebsträger ist die Spitäler FMI AG.
2.2 Ausgangslage
Der Operationstrakt des Spitals Interlaken wurde Anfang der 70er Jahre erstellt. Die 4 Opera- tionssäle sind im Geschoss -1 angesiedelt. Die Notfallabteilung liegt im „Altbau Haus E“ auf dem Geschoss -1.
Neben verschiedenen Sanierungsmassnahmen, welche den Werterhalt der vorhandenen Ge- bäudestruktur langfristig sichern sollen, konnten in den vergangenen Jahren immer wieder kleinere und grössere Um- und Neubauten realisiert werden, welche das Spital bezüglich Pa- tientenangebot und technischer Ausstattung an Standards moderner Medizin und Pflege ha- ben Anschluss behalten lassen.
Der OP-Bereich des Hauses ist jedoch in sehr schlechtem baulichem Zustand. Die Räumlich- keiten der OP-Abteilung sind zu klein. Es gibt kaum Lagerplätze für Geräte. Dies führt zum Verstellen der Verkehrszonen und stört die Abläufe des Personals. Es fehlt ein Aufwachraum für die OP-Abteilung. Im weiteren weist die Gesamtlogistik Mängel auf, Ver- und Entsor- gungswege und Zonen sind nicht getrennt. Die Verkehrsflächen sind eng. Es fehlen zwei peri- pher gelegene Räume für Kleineingriffe. Die Lüftungsanlagen, eingebaut 1976, sind veraltet und es sind keine Ersatzteile mehr erhältlich.
In der Notfallabteilung hat sich das Patientenaufkommen in den letzten Jahren stark erhöht.
Die kleine Erweiterung von 1997 genügt heute nicht mehr. Patienten müssen häufig in den Korridoren behandelt werden.
Synergien zwischen dem Operationsbetrieb und der Notfallabteilung/Tagesklinik können nicht genutzt werden, da keine direkte, räumliche Verbindung besteht. Die Gesamtlogistik weist Mängel auf, die Funktion bildet keine „in sich geschlossene“ Einheit; die Betriebsprozesse las- sen sich nur ungenügend bzw. mit erhöhtem Aufwand gestalten. Es fehlt an verschiedenen Räumlichkeiten (z.B. Schockraum, Aufnahmeplätze, Wartezonen, Toiletten für das Personal und die Patienten etc.).
Die OP- und Notfallbereiche bedürfen dringend der baulichen Erneuerung und der räumlichen Anpassung an die bestehenden Vorschriften und Standards.
Der bestehende Helilandeplatz am Boden entspricht den künftigen Sicherheitsrichtlinien des hindernisfreien Anfluges nicht mehr und wird daher nicht mehr bewilligungsfähig sein.
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2.3 Projekt
Um den zukünftigen Anforderungen des Spitals Interlaken gerecht zu werden, wurden die neuen Erfordernisse anhand einer Analyse ermittelt. Dabei hat sich gezeigt, dass die zukünfti- gen Bedürfnisse des Spitals nur mit einer Erweiterung und Neuorganisation der OP- und Not- fallbereiche abgedeckt werden können, da sich diese innerhalb der heutigen Trakte nicht mehr unterbringen lassen.
Geplant ist eine Erweiterung der Operationsabteilung als Skelettbau im Geschoss -2. Diese wird mit der bestehenden Operationsabteilung durch einen Verbindungsgang erschlossen.
Das Geschoss -1 wird im Südwesten mit der bestehenden Operationsabteilung über die ge- samte Gebäudelänge des Neubaus offen verbunden, das Geschoss -1 dient als Erweiterung der bestehenden Operationsabteilung. Die neue Operationsabteilung wird gleich konzipiert wie die bestehende Abteilung der 75er Jahre.
Auf der Decke des Geschosses -1 ist eine Helikopterlandestelle geplant. Durch einen Verbin- dungsweg wird die Helilandestelle erreicht. Er führt von der Helilandestelle über den Umbau Operationsabteilung, Neubau Tagesklinik/Notfallstation zum Erdgeschoss Gebäude E.
Die bestehende Operationsabteilung wird als Skelettbau beibehalten, aber den neuen Bedürf- nissen entsprechend umgebaut.
Der Neubau Notfallstation/Tagesklinik wird ebenfalls als Skelettbau konzipiert. Unter dem Ge- schoss -1 befindet sich ein Kriechkeller, welcher Platz für Sanitär- und evt. Lüftungsleitungen bietet. Der Neubau Notfallstation/Tagesklinik wird mit einer Dilatationsfuge im Boden und in der Decke des Geschosses -1 von der bestehenden OP-Abteilung und dem Gebäude E ge- trennt.
Das Geschoss -1 (Notfallstation) des Gebäudes E wird den neuen Bedürfnissen entsprechend umgebaut.
2.4 Alternativen
Zur Erfüllung des Leistungsauftrags ist das Spital Interlaken auf gut funktionierende, räumlich zweckmässige und ausreichende Operations- und Notfallbereiche angewiesen. Ohne die Er- neuerung und Erweiterung der beiden Bereiche müsste weiter in veralteten Strukturen gear- beitet werden.
Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um eine betriebsnotwendige Investition, die einen sicheren, effizienten und anforderungsgerechten Spitalbetrieb gewährleisten soll.
2.5 Absehbare Auswirkungen auf die Wirtschaft
Das Gesamtprojekt hat eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft. Die Baubranche und Zu- lieferfirmen profitieren von Aufträgen. Qualitativ gute Arbeitsplätze werden erhalten.
3. FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 3.1 Kosten
Planungs- und Realisierungskredit (BKP 1 - 5) inkl. MwSt. CHF 29‘510‘000
+ Bearbeitungsreserve GEF auf BKP 1 - 5 CHF 2‘400‘000
Medizintechnische Anlagen und Ausstattungen (BKP 7-9) CHF 3‘090‘000
Maximal anrechenbare Kosten CHF 35‘000‘000
Kostenstand: Baupreisindex BFS Hochbau/Espace Mittelland vom April 2010, 121.4 Punkte
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3.2 Finanzierung
Maximal anrechenbare Kosten CHF 35‘000‘000
./. eigene Mittel der Trägerschaft gemäss Artikel 51 SpVV vom 30.11.05 CHF 500‘000
Staatsbeitrag zu bewilligen CHF 34‘500‘000
Es handelt sich um eine einmalige, neue Ausgabe gemäss Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a FLG.
3.3 Direkte Folgekosten
Kapitalfolgekosten
Die Finanzierung des zu bewilligenden Staatsbeitrages erfolgt aus dem Fonds für Spitalinves- titionen. Es entstehen keine Zinskosten.
Betriebliche Folgekosten
Die Erneuerung und Erweiterung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das Betriebsbud- get. Der Stellenplan bleibt unverändert. Der Betriebsablauf wird vereinfacht, so dass auch bei steigender Operationstätigkeit der Stellenplan nicht angepasst werden muss. Die Nachtüber- wachung durch den Sicherheitsdienst wird einfacher, die internen Abläufe sind besser planbar und das saisonal bedingte höhere Patientenaufkommen kann besser aufgefangen werden.
Die Wochenenden mit Spitzenaufkommen an verletzten Patienten sind durch die Verbesse- rung der Raumkapazitäten besser zu bewältigen. Beim Betrieb ist durch die Verbesserung der Infrastruktur vor allem mit Energieeinsparungen zu rechnen.
4. RECHTSGRUNDLAGEN
Spitalversorgungsgesetz vom 5. Juni 2005, Artikel 10, Artikel 29, Artikel 31 und Artikel 34.
Spitalversorgungsverordnung vom 30. November 2005, Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe c, Arti- kel 47, Artikel 48, Artikel 51, Artikel 52, Artikel 56, Artikel 57 und Artikel 58.
Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002, Artikel 46, Arti- kel 48 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 50 Absatz 1 und 3.
5. STELLUNGNAHMEN
Das kantonale Amt für Grundstücke und Gebäude und der Medizinalingenieur haben das Pro- jekt aus fachlicher Sicht in befürwortendem Sinne beurteilt.
6. ANTRAG
Wir ersuchen Sie, dem beigelegten Beschlussesentwurf zuzustimmen.
Bern, DER GESUNDHEITS- UND
FÜRSORGEDIREKTOR:
Philippe Perrenoud Regierungsrat
Geht zum Mitbericht an die Finanzdirektion
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Beilage:
- Beschlussesentwurf
Beilagen in den Akten der Finanzkommission:
- Auszug aus dem Gesuch der Trägerschaft
- Stellungnahme Medizinalingenieur vom 30.Juni 2011
- Stellungnahme Amt für Grundstücke und Gebäude vom 22. Juli 2011 Zuständiger Sachbearbeiter:
Herr Jürg Krähenbühl, Fachstelle Infrastruktur, Spitalamt, Tel. 031 633 79 74