• Keine Ergebnisse gefunden

Inselspital) für den einen Bevölkerungsdrittel in der Region Bern zur Verfügung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Inselspital) für den einen Bevölkerungsdrittel in der Region Bern zur Verfügung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I 218/2009 GEF 12. August 2009 GEF C Interpellation

1305 Lemann, Langnau (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 02.06.2009

Bezahlbare Gesundheit durch ausgewogenere Bettenzuteilung

Als wichtigste Massnahme zur Dämpfung der Prämienexplosion im Kanton Bern werden die weitere Bettenreduktion und weitere Spitalschliessungen vorgeschlagen. Dazu ins Auge gefasst wurden bisher grundsätzlich die öffentlichen ländlichen Spitäler und nicht die öffentlichen und privaten Spitäler in der Region Bern. In den Privatspitälern der Stadt Bern, die von der aktuellen Sparrunde des Kantons nicht betroffen sind, werden derzeit massive Erweiterungen von Operationskapazitäten geplant. Dabei stehen schon heute mehr als 60 Prozent der Spitalbetten (inkl. Inselspital) für den einen Bevölkerungsdrittel in der Region Bern zur Verfügung. Eine so hohe Dichte von Privatspitälern wie in der Stadt Bern gibt es weltweit sonst nirgends.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten

• Teilt der Regierungsrat die Ansicht der Interpellantin, dass die hohe Spitaldichte in der Stadt problematisch ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie soll das Problem gelöst werden?

• Welches sind die Kriterien für die Erstellung der Spitalliste 2012?

• Wie kann die Rechtsungleichheit zwischen öffentlichen und privaten Spitälern bis 2012 ausgeglichen werden?

• Wie wird der Kanton den Grundsatz: gleichlange Spiesse für öffentlich und private Spitäler, von Stadt und Land, umsetzten?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2009

Antwort des Regierungsrats

Es ist richtig, dass die Privatspitäler von den Entlastungsmassnahmen zur Verhinderung der Neuverschuldung des Kantons nicht betroffen sind. Dies ist auch gar nicht möglich, da die Privatspitäler bisher nicht von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden. Dagegen wird im Rahmen des laufenden Tariffestsetzungsverfahrens geprüft, ob die Tarife entsprechend den Sparmassnahmen bei den öffentlichen Spitälern festgesetzt werden können und zusätzlich eine Mengensteuerung mittels degressiver Pauschalen möglich ist.

Eine Gleichbehandlung der Spitäler unabhängig von ihrer Trägerschaft ist darüber hinaus auch bezüglich der Spitalliste vorgesehen (vgl. Antwort zu Frage 3, unten).

Zu Frage 1

(2)

2

In der Stadt Bern befinden sich neben dem Ziegler- und Tiefenauspital auch das Inselspital sowie mehrere Privatspitäler. Es ist also zweifellos richtig, dass in der Stadt Bern eine relativ hohe Spitaldichte herrscht. Das Inselspital als Universitätsspital versorgt das ganze Kantonsgebiet und zum Teil auch die Bevölkerung anderer Kantone mit hoch spezialisierten Spitalleistungen. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass rund 60% der Patientinnen und Patienten des Inselspitals von ausserhalb der Region Bern stammen. Insofern ist die Spital- und Bettendichte in der Stadt und Region Bern stark zu relativieren.

Zu Frage 2

Basis für die Spitalliste ab 2012 wird die Versorgungsplanung 2011-2014 sein. Die Arbeiten an dieser Versorgungsplanung haben eben erst begonnen. Gemäss KVG sind neben dem Bedarf die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Qualität zu berücksichtigen. Ein weiteres Kriterium wird die Erreichbarkeit sein. Schliesslich wird im Rahmen einer aufgrund der KVG-Revision notwendig gewordenen Anpassung des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) geprüft, die Erfüllung gewisser Auflagen zu berücksichtigen (z.B. Aufnahme- und Notfalldienstpflicht). Sämtliche Leistungserbringer werden ab 2012 unabhängig von ihrer Trägerschaft dieselben Kriterien für eine Aufnahme auf die Spitalliste zu erfüllen haben.

Zu Frage 3

Aufgrund des Bundesratsentscheid zur Beschwerde der Krankenversicherer zur vom Regierungsrat per 1. Januar 2007 erlassenen Spitalliste wird voraussichtlich per 1. Januar 2010 eine neue Spitalliste erlassen. Diese Spitalliste muss gemäss Bundesratsentscheid Angaben zu den Kapazitäten bzw. Leistungsmengen enthalten. In Bezug auf diese Angaben werden für sämtliche Leistungserbringer unabhängig von ihrer Trägerschaft dieselben Grundsätze gelten. Soweit möglich soll auch in Bezug auf die Tarife eine Gleichbehandlung durchgesetzt werden.

Zu Frage 4

Ab 2012 gelten gemäss revidiertem KVG für alle Spitäler, die sich auf der Spitalliste befinden dieselben Bedingungen. Dies unabhängig davon, ob sie vom Kanton oder Privaten getragen werden, sich in der Stadt oder auf dem Land befinden.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Rahmenvertrag mit dem Kanton Jura kann deshalb abgelöst werden, indem versorgungsnotwendige Leistungserbringer auf die Spitalliste des Kantons Bern aufgenommen werden und

Der Kanton Bern könnte zwar auch mit Privatspitälern Leistungsverträge abschliessen; dies würde aber bedeuten, dass sich der Kanton schon heute an den Kosten der

Anmeldungen für die Aufnahme in die OGS werden ausschließlich in der Schule entgegen genommen. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz oder eine Vertragsverlängerung

Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nimmt am Erwerb von Bil- dung teil, wenn sie oder er im Zeitpunkt der Gesuchstellung oder der Einbürgerung in Aus- oder Weiterbildung

Der Einsatz des „Leistungserbringers Arzt auf dem Gesundheitsmarkt“ wird nicht von dem Patienten oder seiner Krankheit, son- dern von den Markterfordernissen bestimmt.. Dabei wird

verweigerte in Verfolg einer konsequent antijüdischen Politik – 1401 mussten gar seine Söhne für sich und ihre Erben schwören, Juden nicht mehr in der Pfalz zu dulden – die

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr

Frau Senatorin Jürgens-Pieper wird alle neu eingestellten Lehrkräfte des Jahres 2012 mit einem offiziellen Senatsempfang im Rathaus am Dienstag, 27.11.2012 von 16:00 bis 17:30 Uhr