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Bericht zur Behindertenpolitik im Kanton Bern 2011 1 5 6 8

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne jjes Reglerungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

14. September 2011 G E F C

Bericht zur Behindertenpolitik im Kanton Bern 2011 1 5 6 8

Der Regierungsrat des Kantons Bern

gestützt auf Artikel 13 Buchstabe c, 59 und 67 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz SHG) vom 11. Juni 2001 sowie auf Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe b des Ge- setzes über den Grossen Rat (Grossratsgesetz GRG) vom 8. November 1988

besctiliesst:

WWI

1. Der Bericht zur Behindertenpolitik im Kanton Bern vom August 2011 wird genehmigt.

2. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird beauftragt, behindertenpolitische Massnah- men im Sinne des Berichtes weiter zu verfolgen.

3. Gestützt auf Artikel 60, Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes über den Grossen Rat (Gross- ratsgesetz GRG) unterbreitet der Regierungsrat den Bericht dem Grossen Rat.

Er beantragt dem Grossen Rat, vom Bericht und insbesondere von den Planungsgrundsät- zen für den Bereich „Enwachsene Behinderte" Kenntnis zu nehmen.

An den Grossen Rat

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