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Parlamentarischer Vorstoss

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 19.06.2014 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|9

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 141-2014

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2014.0792 Eingereicht am: 11.06.2014 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Rudin (Lyss, glp) (Sprecher/in) Trüssel (Trimstein, glp) Weitere Unterschriften: 6

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.:

Direktion: Gesundheits

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Ausarbeitung von Richtlinien für die Zusammenarbeit mit der Spitex und ähnlichen Org nisationen

Der Regierungsrat wird beauftragt, folgende Massnahme zu ergreifen:

• Die Spitex und ähnliche Organisationen, die mit dem Kanton Bern in einem Auftragsverhältnis stehen, müssen diesem zur Genehmigung ein Gebührenreglement vorlegen.

Begründung:

Die Spitex in der Stadt Bern verlangt von

das Abgeben des Hausschlüssels. Die pflegebedürftige Person muss diesen Betrag selber en richten, obwohl sie ohne die Abgabe des Schlüssels nicht gepflegt werden könnte. Die Kosten dieser Gebühr betragen pro Jahr immerhin 360

dem Kanton Bern in einem Gebührenreglement zu regeln, damit die Pflegebedürftigen nicht durch die Hintertür mit Kosten eingedeckt werden. Die Spitex und ähnliche Organisationen, die mit dem Kanton Bern in einem Auftragsverhältnis sind, sollen deshalb e

unterstellt werden, um Transparenz zu schaffen.

anton de Berne

Version: 4 / Dok.-Nr.: 87913 / Geschäftsnummer: 2014.0792

Parlamentarischer Vorstoss

2014

2014.0792 11.06.2014

Rudin (Lyss, glp) (Sprecher/in) Trüssel (Trimstein, glp)

vom

Gesundheits- und Fürsorgedirektion Nicht klassifiziert

Ausarbeitung von Richtlinien für die Zusammenarbeit mit der Spitex und ähnlichen Org

Der Regierungsrat wird beauftragt, folgende Massnahme zu ergreifen:

Organisationen, die mit dem Kanton Bern in einem Auftragsverhältnis stehen, müssen diesem zur Genehmigung ein Gebührenreglement vorlegen.

Die Spitex in der Stadt Bern verlangt von ihren Leistungsempfängern 30

es Hausschlüssels. Die pflegebedürftige Person muss diesen Betrag selber en richten, obwohl sie ohne die Abgabe des Schlüssels nicht gepflegt werden könnte. Die Kosten dieser Gebühr betragen pro Jahr immerhin 360 Franken. Solche und ähnliche Gebühren sind dem Kanton Bern in einem Gebührenreglement zu regeln, damit die Pflegebedürftigen nicht durch die Hintertür mit Kosten eingedeckt werden. Die Spitex und ähnliche Organisationen, die mit dem Kanton Bern in einem Auftragsverhältnis sind, sollen deshalb einem Gebührenreglement unterstellt werden, um Transparenz zu schaffen.

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Ausarbeitung von Richtlinien für die Zusammenarbeit mit der Spitex und ähnlichen Orga-

Organisationen, die mit dem Kanton Bern in einem Auftragsverhältnis stehen, müssen diesem zur Genehmigung ein Gebührenreglement vorlegen.

Leistungsempfängern 30 Franken pro Monat für es Hausschlüssels. Die pflegebedürftige Person muss diesen Betrag selber ent- richten, obwohl sie ohne die Abgabe des Schlüssels nicht gepflegt werden könnte. Die Kosten

. Solche und ähnliche Gebühren sind mit dem Kanton Bern in einem Gebührenreglement zu regeln, damit die Pflegebedürftigen nicht durch die Hintertür mit Kosten eingedeckt werden. Die Spitex und ähnliche Organisationen, die

inem Gebührenreglement

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