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Archiv "KBV/KPMG-Umfrage zu Praxiskosten: Zwischenergebnisse der Fragebogenaktion" (21.02.1997)

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M

it dem Inkrafttreten des Ge- sundheitsstrukturgesetzes wurden unter anderem für die ambulante und stationä- re Versorgung „Budgettöpfe“ ge- schaffen, um das Ausgabenvolumen im Gesundheitssystem zu stabilisie- ren. Seitdem sind alle beteiligten Ge- sundheitssystempartner besonders bestrebt, den in der Vergangenheit er- reichten Leistungsstandard auch für die Zukunft zu erhalten.

Aufgrund einer Reihe von Ein- flußgrößen kann eine degressive Punktwertentwicklung bei der KV- Honorarabrechnung in den letzten Jahren beobachtet werden. Den Ver- tragsärzten fehlt deshalb eine sichere Kalkulationsgrundlage. Um dieser bedrohlichen wirtschaftlichen Ent- wicklung entgegenzuwirken, ent- schloß sich der Vorstand der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, Praxisbudgets anstatt der bisherigen Vergütungsinstrumente vom 1. Juli 1997 an einzuführen (1). Vor diesem Hintergrund beauftragte uns die KBV ergänzend, betriebswirtschaftli- che Daten insbesondere zu folgenden Komplexen zu erheben:

l Praxisstrukturen

l Praxen als Wirtschaftseinheit (Kosten, Leistungen, Fallzahlen)

l Praxisbesonderheiten (Stand- ort, KV-Bereich etc.),

um genauere Kenntnisse über die wirtschaftliche Situation der Praxen zu erhalten. Diese von der KPMG erfaß-

ten Daten werden der KBV nur an- onymisiert und in aggregierter Form überlassen. Die praxisbezogenen Da- ten werden so zusammengefaßt, daß sie nicht entanonymisiert werden kön- nen. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der Erhebung die Diskussion um die Punktwertstabilität versachlichen und die KBV in die Lage versetzen, den Vertragspartnern die ökonomische Lage der niedergelassenen KV-Ärzte gezielter und begründeter darzulegen.

Es war und ist nicht Ziel dieser Akti- on, eine Einzel- oder Pauschalkalkula- tion von Leistungen für einen neuen EBM zu schaffen.

Rücklaufquote bis Mitte Januar

Wir haben uns für eine Totaler- hebung und nicht für ein Stichproben- verfahren entschieden, um der He- terogenität in und zwischen den ein- zelnen Fachgruppen Rechnung zu tragen. Das gewählte Verfahren soll eine ausreichende Rücklaufquote für die einzelnen Arztgruppen sicherstel- len. Zur weiteren wissenschaftlichen Absicherung des Projektes haben wir eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter anderem aus Ärzten, Wirt- schaftsprüfern, Mathematikern, Di- plom-Kaufleuten und Sozialwissen- schaftlern gebildet.

Entsprechend den Vorgaben für sozialempirische Erhebungsverfahren

haben wir die Praktikabilität und Ver- ständlichkeit des Fragebogens im Rahmen eines Pretests überprüft. Die hier gewonnenen Ergebnisse wurden bei der abschließenden Gestaltung des Fragebogens nach Genehmigung durch die KBV berücksichtigt. In der folgenden schriftlichen Befragung ha- ben wir alle Vertragsärzte (rund 107 500) in 91 260 Praxen um das Aus- füllen eines Fragebogens gebeten.

Die Ende September eingeleitete empirische Datenerhebung zur Pra- xis- und Kostenstruktur „Ärzte in freier Praxis“ zeigt erste konkrete Trends entgegen zwischenzeitlich geäußerter Bedenken. Unter Berück- sichtigung des vom Gesetz über Ko- stenstrukturanalysen (§ 5) geforder- ten Repräsentationsgrades von fünf von Hundert wäre damit ein Reprä- sentationsgrad für die Grundgesamt- heit erreicht.

Zum Stichtag 14. Januar 1997 sieht die Rücklaufquote wie folgt aus:

Versandte Fragebögen: 91 260 (100 Prozent), Antworten: 6 665 (7,30 Pro- zent), auswertbar: 5 556 (6,09 Pro- zent), Ablehnungen: 1 109 (1,21 Pro- zent). Im Vergleich zu anderen bun- desweiten und alle Fachgruppen ein- beziehenden Umfragen liegt die Rücklaufquote erheblich über diesen Werten.

Als Ablehnungsgründe wurden überwiegend genannt (Mehrfachnen- nungen möglich):

l Zu hohe Kosten für den Steuerberater (40,13 Prozent)

l Sinn bzw. Ergebnis der Erhe- bung zweifelhaft (26,60 Prozent)

l zu hoher Zeitaufwand (19,30 Prozent)

l Ablehnung aufgrund von Pu- blikationen (16,41 Prozent)

l Daten bereits von den Berufs- verbänden erhoben (13,53 Prozent)

l Fragebogen zu kompliziert (9,65 Prozent)

l Kritik an der Honorarpolitik (9,47 Prozent)

l keine Angaben (8,57 Pro- zent).

Die Ablehnung der Aktion auf- grund der Beiträge von A. Nissen (3), G. Paul (4), O. Henker (5) und Rund- schreiben von Steuerberatern an ihre Mandanten A. Nissen/H.-W. Dick- haut (6) haben zweifellos Verunsiche- rung bei den einzelnen Ärzten her-

A-444 (40) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 8, 21. Februar 1997

T H E M E N D E R Z E I T DOKUMENTATION

KBV/KPMG-Umfrage zu Praxiskosten

Zwischenergebnisse der Fragebogenaktion

Holger Goergen, Rolf-Rainer Riedel

Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) initiierte Fragebogenak-

tion zur Ermittlung der Praxis- und Kostenstruktur der vertragsärztlichen Pra-

xen hat einen höheren Rücklauf, als noch im Dezember vergangenen Jahres er-

wartet worden war. Auf den folgenden Seiten dokumentieren wir einen Beitrag

der KPMG, Deutsche Treuhandgesellschaft, der erste Zwischenergebnisse der

Umfrage aufführt und sich mit der verschiedentlich geäußerten Kritik am Inhalt

des Fragebogens auseinandersetzt. Die Umfrage läuft noch bis Ende Februar.

(2)

vorgerufen beziehungsweise einzelne Berufsverbände davon abgehalten, die Aktion zu unterstützen. Was woll- ten die Autoren hiermit den befrag- ten Ärzten sagen?Hierzu einige typi- sche Beispiele:

Abschnitt IV: Posten des Jahres- abschlusses.Nissen (3) stellt fest:

„(. . .) Eine sinnvolle Kostenrech- nung kann nur von der Bilanz abgelei- tet werden, weil bei dieser Rechnung den Leistungen die Kosten zeitgerecht gegenübergestellt werden. Da etwa 90 Prozent der Arztpraxen den Gewinn durch eine Einnahme-Überschuß- Rechnung ermitteln, müß-

te deren Rechnung auf eine Bilanz umgestellt werden (. . .), wodurch Steuerbera- tergebühren von mehr als DM 500 anfallen würden.“

Nach geltendem Han- dels- und Steuerrecht hat ein Kaufmann einen das Verhältnis seines Vermö- gens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen (§ 242 Abs. 1 HGB). Nach § 5 EStG ha- ben Gewerbetreibende am Schluß des Wirtschaftsjah- res das Betriebsvermögen anzusetzen . . .

Wie Nissen (3) von einer Vermö- gensrechnung (Bilanz) im Wege einer Überleitungsrechnung zu einer sinn- vollen Kostenrechnung gelangen will, stellt offenbar eine revolutionäre Än- derung im betrieblichen Rechnungs- wesen dar.

Wonach wurde in Abschnitt IV gefragt? Nach dem Wert der bewegli- chen Einrichtung zum 1. Januar 1994 und zum 31. Dezember 1994. Die An- gaben können dem Anlagennach- weis, der in der Regel zur Ermittlung der Abschreibungen beziehungsweise Absetzung für Abnutzung freiwillig geführt wird, entnommen werden.

Warum man dafür eine Bilanz benötigt, ist nicht nachvollziehbar.

Diese Erkenntnis scheint sich zwischenzeitlich auch bei Nissen (7) durchgesetzt zu haben, wenn er bei der Besprechung seines eigenen Fragebogens schreibt: „Die Betriebs- einnahmen und -ausgaben können dem jeweiligen Jahresabschluß (ge- meint ist wohl die Gewinn- und

Verlustrechnung, obwohl nach eige- nem Bekunden 90 Prozent der Arzt- praxen den Gewinn durch eine Ein- nahme-Überschuß-Rechnung ermit- teln; Anmerkung der Verfasser) ent- nommen werden.“ In der Tat würde eine Überleitung auf eine Bilanz (bes- ser: Jahresabschluß) nach § 5 EStG in circa 90 Prozent der Fälle erhebliche Kosten verursachen. Allerdings ist sie zur Beantwortung dieses Abschnittes und der gesamten Erhebung nicht notwendig.

Abschnitt V: Praxisumsatz im Kalenderjahr 1994 (brutto).Weiter-

hin führt Nissen (3) aus: „Die Angabe des Bruttoumsatzes ist freiwillig (. . .).

Da bei fehlendem Bruttoumsatz eine wesentliche Bezugsgröße für die Ko- stenrechnung fehlt, wird mit diesem Hinweis das Ergebnis der gesamten Aktion in Frage gestellt.“

Diese Aussage wäre richtig, wenn wir die Umsätze als Schlüsselgröße für die Verteilung der Kosten auf die ein- zelnen Kostenträgerbereiche verwen- den würden. Das tun wir aber nicht, da dies zur Folge hätte, daß aufgrund unterschiedlicher Abrechnungssätze (GKV/PKV) Kosten aus dem GKV- Bereich in den PKV-Bereich verlagert würden und dadurch im GKV-Bereich zu niedrige Kosten angesetzt würden.

Abschnitt VI: Aufwendungen für die Praxisgründung

1 Anlaufkosten

„Im Erhebungbogen wird nicht definiert, wie die Anlaufkosten zu er- mitteln sind.“

Es handelt sich um die vor Eröff- nung der Praxis anfallenden Kosten,

die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (8). Soweit sie im Erhebungs- zeitraum 1994 anfallen, sollen sie se- parat erfaßt werden, um die Auswer- tung nicht zu verfälschen. (Laut Bun- desarztregister, Stichtag 30. Juni 1996, können hiervon maximal 4 049 Pra- xen betroffen sein.)

1 Praxisübernahme, Abschrei- bungen auf den Praxiswert

Der Erwerber einer Praxis muß den aufgewendeten Kaufpreis auf die einzelnen Vermögensgegenstände aufteilen. Der Differenzbetrag zwi- schen dem aufgewendeten Kaufpreis und der Summe der Werte, mit dem das erworbene Praxisvermögen anzuset- zen ist, ist der sogenannte Praxiswert. Es handelt sich hierbei um ein immateriel- les Anlagegut, in dem sich der innere Wert der Praxis, die mit ihrem Betrieb ver- bundenen Gewinnchancen und ihr guter Ruf aus- drücken (9). Insoweit um- faßt der immaterielle Pra- xiswert auch den „Good- will“. Gerade weil es sich beim käuflich erworbenen immateriellen Praxiswert um einen einmaligen Geschäftsvorfall handelt, wird dieser separat erfaßt, um nicht die Auswertungsergebnisse durch Sondereinflüsse von wenigen Einzel- fällen zu verzerren. Dabei wird auch der unterschiedlichen Abschreibungs- dauer Rechnung getragen (10). Daß Nissen (3) beziehungsweise Paul (4) zu der Erkenntnis gelangen, die Aus- wertung dieser Frage führe zu keinem eindeutigen oder zu willkürlichen Er- gebnissen, stellt eine Behauptung dar und ist sachlich nicht zu begründen.

Abschnitt VIII: Kosten im Ka- lenderjahr 1994.Zu Recht weist Nis- sen (3) darauf hin, daß hier auch Posi- tionen, etwa kalkulatorische Kosten, enthalten sind, die steuerlich nicht zu den abzugsfähigen Ausgaben zählen.

Wer daraus auf einen Kardinalfehler der Experten von KBV und KPMG schließt, übersieht, daß es sich hierbei um einen Fragebogen handelt und nicht um eine Gewinn- und Verlust- rechnung oder um eine Einnahme- Überschuß-Rechnung und daß in den Begleitschreiben zweier Berufsver- A-446 (42) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 8, 21. Februar 1997

T H E M E N D E R Z E I T DOKUMENTATION

Tabelle 1

Praxisumfragen 1991 bis 1996

Erhebung Anzahl auswert- Anteil an barer Fragebögen Grundgesamtheit

Statistisches

Bundesamt, 1991 1 905 2,01 Prozent*)

ZI, 1993 **) 2 441 2,30 Prozent

ZI, 1994 **) 2 703 2,50 Prozent

KPMG ***) 5 556 6,09 Prozent

*) Bezogen auf die Grundgesamtheit aller selbständig in eigener Praxis tätigen Ärzte 1991 (94 798). Dieses Ergebnis war nur durch eine nachträgliche Erhöhung des Stichprobenumfanges auf insgesamt 32 350 zu erzielen (das entspricht einer Rücklaufquote von 5,89 Prozent) (2)

**) Zentralinstitut der KBV, Angaben laut KBV

***) nur Vertragsärzte der KBV zum Stichtag 30. 6. 1996

(3)

bände spezielle Hinweise für ihre Mit- glieder enthalten sind. Nunmehr stellt Nissen (7) fest: „Da die Praxis- und Kostenstrukturerhebung als Kalkula- tionsgrundlage für die Festsetzung der Praxisbudgets herangezogen werden soll, sind nicht die steuerlichen, son- dern die betriebswirtschaftlichen Er- gebnisse zu ermitteln. . . . Die Praxisko- sten setzen sich aus den steuerlich ab- ziehbaren Betriebsausgaben und den kalkulatorischen Kosten zusammen.“

1 Personalkosten

Paul (4) fragt: „Ungeklärt ist: Ar- beiten auch alle Personen, die von der Praxis Gehalt bekommen, in der Arztpraxis mit?“

Unter den Personalkosten wer- den nur solche Kosten erfaßt, die für eigenes Personal aufgewendet wer- den. Warum sollte ein Arzt Personal- ausgaben für nicht in der Praxis täti- ges „Personal“ buchen? Wird hier un- terstellt, daß Ärzte Arbeitsverhält- nisse vortäuschen?

Nissen (3) stellt fest: „Im Ab- schnitt I des Fragebogens sind die Ar- beitszeiten der Angestellten anzuge- ben. Es wird nicht erläutert, welche Verknüpfung diese äußerst aufwendi- ge Berechnung mit den Personalko- sten und der Honorarverteilung er- möglicht.“

Gefragt wurde nach der Summe der vertraglich vereinbarten Arbeits- zeit je Woche und Mitarbeitergruppe (mit Ausfüllhilfe). Um diese Frage zu beantworten, muß man zwei Grund- rechenarten beherrschen: die Multi- plikation und die Addition. Warum dies eine äußerst aufwendige Berech- nung ist, bleibt sein Geheimnis.

1 Zinsen, soweit praxisbedingt (ohne Zwei-Konten-Modell)

Paul (4) fragt zu Recht: „Sind die Darlehen in der Praxis betriebsnot- wendig, oder wurden Umfinanzierun- gen zwischen dem Praxis- und Privat- bereich vorgenommen, wie zum Bei- spiel beim Zwei-Konten-Modell“?

. . . Um solche Umfinanzierungen, die steuerrechtlich zulässig, aber hono- rarrechtlich unbeachtlich sind, aus der Erhebung auszuschließen, wurde das Zwei-Konten-Modell bei der Er- hebung nicht berücksichtigt (11).

(Anmerkung der Verfasser.: Der zu diesen Fragen angerufene Große Se- nat des BFH wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 1997 entscheiden.)

1 Tilgungsbeträge für Fremdka- pital

Sowohl Nissen (3) als auch Paul (4) kritisieren, daß Beiträge für Kapi- tallebensversicherungen, die „Til- gungsersatz“ beziehungsweise die

„normale Tilgung für Praxisdarlehen ersetzen“, nicht erfaßt werden und die Erhebung daher unvollständig sei.

Gemeint sind offenbar solche Darlehen, die zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten eines betrieblich genutzten Wirtschaftsgutes und/oder einer Praxisgründung/-übernahme dienen

und für deren Tilgung oder Sicherung Ansprüche aus Kapitallebensver- sicherungsverträgen bestimmt sind.

Versicherungsbeiträge für solche Po- licendarlehen beziehungsweise Pra- xisgründungsversicherungen können nicht als Betriebsausgaben abgezo- gen werden. Gegebenenfalls höch- stens als Sonderausgaben i. S. d. § 10, Abs. 1 Nr. 2b EStG, weil die Versiche- rung nicht unwesentlich die Lebens- führung des Versicherungsnehmers berührt (12).

Wenn, wie Nissen (3) richtig fest- stellt, Tilgungsbeträge nicht bei der Kostenrechnung zu berücksichtigen sind und Kosten der privaten Lebens- führung (darunter sind die Versi- cherungsbeiträge zu subsumieren) nicht erfaßt werden (Abschnitt VIII des Fragebogens), stellt sich die Fra- ge, warum die Erhebung unvoll- ständig sein soll!

1 Abgrenzung der Kostenarten Nissen (3) als auch Paul (4) ver- missen eine eindeutige Abgrenzung der Kostenarten. Wie Paul (4) richtig feststellt, gibt es keine einheitliche Arztbuchführung für alle Ärzte mit verbindlichem Kontenrahmen. Von daher ist es gleichgültig, welcher Kon- tenrahmen zugrunde gelegt wird, da es immer zu Umgliederungen auf- grund fehlender Einheitlichkeit der Kontenrahmen kommen wird.

Diese Erkenntnis scheint sich auch bei Nissen (7) durchgesetzt zu haben, wenn er feststellt: „Falls die Einnahmen- und Ausgabearten in der Gewinnermittlung anders aufgeglie- dert wurden, muß eine Umrechnung nach den detailliert vorgegebenen Merkmalen des Fragebogens erfol- gen.“ Fehlerquote programmiert?

1 Beurteilung der Wirtschaft- lichkeit

Nissen (3) stellt fest, daß „auch die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch eine Gegenüberstellung der Leistungen aus Abschnitt II mit den Kosten aus Abschnitt VIII aufgrund verschiedener Mängel nur ein- geschränkt möglich“ ist.

Hierzu ist anzumerken, daß diese Beurteilung weder angestrebt wird noch möglich ist. Abschnitt II be- faßt sich mit der Leistungsstruktur (Schwerpunkt der Praxistätigkeit) im ersten Quartal 1996, während Ab- schnitt VIII nach den Kosten bezie- A-447 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 8, 21. Februar 1997 (43)

T H E M E N D E R Z E I T DOKUMENTATION

Tabelle 2

Rücklaufquote in den jeweiligen Arztgruppen

Arztgruppe Rücklaufquote in % Ärzte für Pysikalische und

rehabilitative Medizin . . . 16,22 Ärzte für Psychotherapeutische Medizin . . . 15,31 Phoniater/Pädaudiologen . . . 14,29 Gastroenterologen . . . 13,71 Angiologen . . . 13,30 Psychiater . . . 10,60 Hautärzte . . . 8,58 Hämatologen . . . 8,33 Kinderärzte . . . 7,61 HNO-Ärzte . . . 7,31 Nervenärzte . . . 7,31 Kinder- und Jugendpsychiater . . 7,02 Neurologen . . . 6,94 Augenärzte . . . 6,37 Hausärztliche Internisten . . . 6,35 Anästhesisten . . . 6,01 Fachärztliche Internisten

ohne Schwerpunkt . . . 5,99 Allgemeinärzte/Praktische Ärzte. 5,98 Chirurgen . . . 5,58 Neurochirurgen . . . 5,56 Endokrinologen . . . 5,41 Radiologen . . . 4,87 Strahlentherapeuten . . . 4,86 Pathologen . . . 4,76 Orthopäden . . . 4,23 Frauenärzte . . . 3,94 Internistische Rheumatologen. . . 3,26 Nuklearmediziner . . . 2,90 Kardiologen . . . 2,87 Pneumologen . . . 2,13 Urologen . . . 1,64 Nephrologen . . . 1,53 MKG-Chirurgen . . . 1,05 Laborärzte . . . 0,00 Summe Vertragsärzte . . . 6,09

(4)

hungsweise Betriebsausgaben des Jahres 1994 fragt.

Paul (4) unterstellt, daß der steu- erliche Buchwert der Praxiseinrich- tung und die Art der Finanzierung für die wirtschaftliche Beurteilung einer Praxis herangezogen werden. Wie er zu diesem Schluß kommt, ist sachlich nicht nachvollziehbar.

Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, daß die geäußer- ten Bedenken sachlich falsch und un- begründet sind. Ver-

mutungen, Behaup- tungen und Unterstel- lungen erhalten auch durch den Verweis auf ihre Publizierung in der Fachpresse weder eine höhere Aussage- kraft, noch gewinnen sie an Seriosität und Glaubwürdigkeit, zu- mal sie nach drei Mo- naten vom selben Au- tor Nissen (3, 7) selbst widerlegt werden. Sie führen eher dazu, Tei- le der Ärzteschaft und einzelne Berufs- verbände zu verun- sichern und Einzel- umfragen in einzelnen Berufsverbänden aus- zulösen. So wird bei- spielsweise in Nieder- sachsen eine separate Umfrage mit fast identischem Inhalt zur Fragebogenaktion der KBV auf Basis der

steuerlichen Gewinnermittlung durch- geführt, verbunden mit einer Kosten- erstattung für die Inanspruchnahme des Steuerberaters.

Nach Veröffentlichung der Be- rechnung von Praxisbudgets durch die KBV wird die Durchführung von Kostenstrukturerhebungen als not- wendig erachtet (7). Die dazu ver- öffentlichten Fragebögen haben eine verblüffende Ähnlichkeit mit dem Fragebogen der KBV/KPMG und im allgemeinen Teil mit dem des Sta- tistischen Bundesamtes. Offenbar war die Entscheidung doch nicht falsch, sich an diesen Fragebogen anzuleh- nen. Die Rücklaufquote untermauert diese Auffassung. Die Feststellungen in der Vertreterversammlung der

KBV, das Erhebungsprojekt abzubre- chen, weil nicht genügend Fragebögen ausgefüllt worden sind, hat dazu ge- führt, daß vor allem über die Jahres- wende eine Vielzahl von Fragebögen eingesendet wurde. Viele Ärzte haben dabei keine Kosten gescheut, wie die umfangreiche Inanspruchnahme ihrer Steuerberater zur inhaltlichen Absi- cherung der erhobenen Daten zeigt.

Anschließend wird die KPMG mit der Analyse der Fragebogenergeb-

nisse beginnen, so daß bis Ende Febru- ar ausgefüllte und abgesandte Frage- bögen noch einbezogen werden. Die Gesamtheit der Bögen wird nach Arzt- gruppen getrennt, und bei jeder dieser Arztgruppen wird geprüft, wie es um die Rücklaufquote und die Homoge- nität im Vergleich zu anderen Arzt- gruppen steht. Aufgrund der Analyse der Fragebögenergebnisse, wird dann zu entscheiden sein, in welchem Um- fange gesicherte Aussagen über die betriebswirtschaftlichen Kosten von Arztpraxen in den betreffenden Arzt- gruppen zu veröffentlichen sind.

Nach Angaben der KBV können Fragebögen noch bis zum 28. Februar 1997an die KPMG gesendet werden, damit diese auch noch im Rahmen der

Auswertung berücksichtigt werden können. Sollten Sie Ihren Fragebogen nicht mehr zur Verfügung haben, kön- nen Sie einen Ersatzfragebogen unter der KPMG-Hotline-Rufnummer 01 80/2 22 84 84 in der Zeit von 12 bis 20 Uhr zum Ortstarif anfordern. Soll- ten Sie darüber hinaus noch Fragen zu dem von Ihnen gerade bearbeiteten Fragebogen haben, können Sie uns unter der KPMG-Hotline-Rufnum- mer 01 80/2 22 84 84 in der Zeit von 12 bis 20 Uhr bis zum 28. Februar 1997 erreichen.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1997; 94: A-444–448 [Heft 8]

Literatur

1. Beschluß des Bewertungsausschusses gem. § 87 Abs. 3 SGB V vom 19. 11. 1996 (49. Sitzung). Dt Ärztebl 1996; 93:

A-3364-3370 [Heft 50]

2. Statistisches Bundesamt, Unternehmen und Arbeitsstätten, Fachserie 2, Reihe 1.6.1, Seite 10, Metzler-Poeschel, Wiesba- den, 1994

3. A. Nissen: „Jetzt heißt es für Ärzte su- chen, rechnen, kalkulieren und ausfüllen“.

Ärzte-Zeitung Nr. 182, S. 20, 10. 10. 1996 4. G. Paul: KBV-Fragebogen, gut gemeint –

schlecht gemacht, in: Wirtschaftsmagazin für den Arzt, 12/96

5. O. Henker, 72764 Reutlingen, Stellung- nahme zur geplanten KBV-Fragebogen- aktion zur Gewinnung von Daten über Praxis- und Kostenstrukturen niederge- lassener Ärzte, 2. 9. 1996

6. A. Nissen, H.-W. Dickhaut, 25474 Eller- beck, Stellungnahme zur KBV/KPMG- Fragebogenaktion, 10. 10. 1996

7. A. Nissen: „Bei einfacheren Fragen sind mehr Ärzte gewillt, Erhebungen auszufül- len“. Ärzte-Zeitung Nr. 9, S. 18, 17/18. 1.

1997

8. H.-U. Lang, A. Burhoff: „Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilbe- rufe“. NWB-Verlag, Herne, 1993 9. J. Falkenbach, W. Spiegels: „Steuerleitfa-

den für Ärzte und Zahnärzte“. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 1995

10. Steuerrechtliche Behandlung des Wirt- schaftsguts „Praxiswert“. BdF-Schreiben vom 15. 1. 1995

11. BFH-Beschlüsse vom 28. 6. 1995, XI R 34/93 und vom 19. 7. 1995, X R 48/94 12. Beiträge zu einer Praxisgründungs- oder

Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebsausgaben, Vfg OFD Frankfurt vom 21. 10. 1986

Anschrift der Verfasser:

Dipl.-Kfm. Holger Goergen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dr. med. Rolf-Rainer Riedel KPMG Deutsche Treuhand- Gesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Barbarossaplatz 1a

50674 Köln

A-448 (44) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 8, 21. Februar 1997

T H E M E N D E R Z E I T DOKUMENTATION

Tabelle 3

Auswertung der Rückläufe nach Kassenärztlichen Vereinigungen

Verwertbare

KV Fragebögen Ablehnungen

Schleswig-Holstein . . . 8,36 % 1,68 % Hamburg . . . 6,79 % 1,10 % Bremen . . . 14,32 % 0,21 % Niedersachsen . . . 4,64 % 0,88 % Westfalen-Lippe . . . 7,13% 1,48 % Nordrhein . . . 5,60 % 0,93 % Hessen . . . 5,96 % 0,96 % Rheinhessen . . . 6,39 % 1,39 % Koblenz . . . 6,74 % 1,76 % Pfalz . . . 5,11 % 1,68 % Trier . . . 6,07 % 1,82 % Nordbaden . . . 5,94 % 1,51 % Südbaden . . . 5,01 % 2,27 % Nord-Württemberg . . . 6,31 % 1,21 % Südwürttemberg . . . 8,58 % 1,02 % Bayern . . . 5,18 % 1,53 % Berlin . . . 6,53 % 0,76 % Saarland . . . 5,15 % 3,27 %

Mecklenburg-Vorpommern . 5,55 % 0,38 %

Brandenburg . . . 6,47 % 0,71 % Sachsen-Anhalt . . . 6,51 % 1,45 % Thüringen . . . 7,84 % 0,72 % Sachsen . . . 5,49 % 1,00 %

Referenzen

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