• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Zinsabschlagsteuer Transfer ins Ausland erst nach sorgfältiger Abwägung" (27.11.1992)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Zinsabschlagsteuer Transfer ins Ausland erst nach sorgfältiger Abwägung" (27.11.1992)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

HANDELSBLATT: Bensch

„Geld ist wie ein scheues Reh" — diese alte Börsen- weisheit bewahrheitet sich wieder einmal in vollem Um- fang: Hatten Geldanleger be- reits nach dem kurzzeitigen Quellensteuer-Intermezzo im Jahr 1989 mehr als 120 Milli- arden DM in Länder wie Lu- xemburg, die Schweiz oder Österreich transferiert, so fließen aktuell erneut Milliar- denbeträge ins Ausland.

Mehr als 10 Milliarden DM investieren Anleger derzeit allmonatlich in Luxemburg neu, ebenso in der diskreten Schweiz, und in Österreich (das ab 1993 die Quellensteu- er auf 22 Prozent erhöht) ver- zeichnet man einen „kontinu- ierlichen Anstieg".

Besserer Service

Grund für die Kapital- flucht ist vorrangig das neue Zinsabschlagsgesetz: Zwar können deutsche Kapitalan- leger ab 1993 immerhin min- destens 6 100 DM (Alleinste- hende) bzw. 12 200 DM (Ver- heiratete) steuerfrei in Form von Zinszahlungen kassieren.

Höhere Beträge werden je- doch mit einer Zinsabschlag- steuer von stolzen 30 Prozent

— bei Tafelgeschäften sogar 35 Prozent — belegt. Auch wenn es sich dabei ledig- lich um eine Vorauszahlung auf die ohnehin anfallende Einkommensteuer handelt, scheuen viele Investoren die- sen Zinsabschlag und das An- rechnungsverfahren. Gewählt wird stattdessen der Weg zu einem ausländischen Kredit- institut. Dabei wird Öster- reich vorrangig für kleinere Vermögen unter 100 000 DM geschätzt; Luxemburg wird tendenziell von Anlegern mit Portefeuilles zwischen 100 000 und einer Million DM gewählt, und die Schweiz findet ab mehreren hundert-

tausend DM Anlagekapital ihre Freunde. Zwischen Lu- xemburg und der Schweiz steht vielfach noch das — ebenfalls überaus interessan- te — Liechtenstein, wobei hier die fehlende Börse oft- mals als bedeutendes Manko angesehen wird.

Tatsache ist: Die Geldan- lage im Ausland ist völlig le- gal, ebenso der Transfer grö- ßerer Bargeldmengen über die Grenzen zu einer auslän- dischen Bank. Tatsache ist auch, daß manche ausländi- sche Bank einen weitaus bes- seren Service und phantasie- vollere Anlagemöglichkeiten bietet als viele deutsche Geldhäuser, die vorrangig hauseigene Anlagen „verkau- fen" wollen. Kurzum: Die Geldanlage im Ausland ist nicht verboten und oftmals recht attraktiv.

Freilich: Viele Anleger

„vergessen" dabei, daß so- wohl das Vermögen wie auch die Erträge daraus nach dem Welteinkommensprinzip der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Werden die ent- sprechenden Angaben in der Steuererklärung verschwie- gen, wird aus der lohnenden Anlage schlichte Steuerhin- terziehung, die bei Auf- decken durch die Finanzbe- hörden zu herben Konse- quenzen führen kann.

Diskretion ist teuer Ohnehin lohnt es sich, die gebotenen Möglichkeiten sehr genau zu überprüfen.

Vorteilhaft ist zweifellos, daß sowohl Luxemburg wie auch die Schweiz, Österreich und Liechtenstein ein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis haben und damit deutsche Behörden nur im Zusammen- hang mit einem Strafverfah- ren Auskünfte erwarten dür- fen, wenn das vorgeworfene

Delikt auch im jeweiligen An- lageland strafbar ist. Hinge- gen hat etwa der nicht zeich- nungsberechtigte Ehepartner keine Chancen, an Informa- tionen über die Bankverbin- dung zu kommen. Anderer- seits lassen sich viele Institute diesen „diskreten Service"

auch gut bezahlen: Gebühren für den Bargeldtransfer, aber auch für die Gutschrift auf dem ausländischen Girokon- to sind keine Seltenheit.

Ebenso liegen die Depotge- bühren und Transaktionsspe- sen in den meisten Fällen über den deutschen Sätzen.

Nicht zuletzt müssen auch

Kosten etwa für die Reise in das Anlageland oder die Mie- te für das Schließfach mit den Kontoauszügen bedacht wer- den. Es lohnt sich also nicht, mit Kleinbeträgen — und hierzu zählen Summen bis mindestens 50 000 DM — ins Ausland zu gehen. Vielmehr erscheint hierfür eine steuer- lich sinnvolle Anlage in Deutschland als die günstige- re Alternative.

Grundregel daher: Abge- sehen von der steuerlichen Problematik lohnt sich die Geldanlage im Ausland im- mer nur dann, wenn die gebo- tenen Möglichkeiten auch nach Abzug aller Kosten eine interessante Rendite abwer- fen. Dies ist jedoch vielfach problemlos: Während Ban- ken und Sparkassen in Deutschland einen bestimm-

zierungskredit etwa in US- Dollar zumindest einen er- staunten Blick des Bankbera- ters zur Folge hat, gilt der Währungswechsel im benach- barten Großherzogtum als völlig problemlos. Gehandelt wird in mehr als 20 wirt- schaftlich bedeutenden Wäh- rungen. Die Anlagepalette reicht von Festgeldern über Rentenwerte bis hin zu Ak- tien, Optionsscheinen, Optio- nen oder Termingeschäften

— wobei sich Investoren vor- rangig auf Anlagen mit festen Zinszahlungen beschränken.

Auch in Hinblick auf Kursri- siken zeigen sich ausländische Banken phantasievoller:

Kurssicherungsgeschäfte am Terminmarkt sind dort eine Selbstverständlichkeit, wäh- rend man hierzulande allen- falls bei Großbeträgen auf ei-

Zinsabschlagsteuer

Transfer ins Ausland erst nach sorgfältiger Abwägung

ten Teil ihrer Kundeneinla- gen zinslos bei der Deutschen Bundesbank als „Mindestre- serve" einzahlen müssen, kennt man vergleichbare Re- gelungen im Ausland nicht.

Damit kann die Zinsspanne zwischen Soll- und Habenzins deutlich niedriger sein als in Deutschland. Festgelder wer- den mithin meist besser ver- zinst, umgekehrt sind aber auch Kredite meist günstiger als hierzulande.

Überdies wird gerade in Luxemburg ein hohes Maß an Flexibilität geboten: Wäh- rend in Deutschland der Wunsch nach einem Refinan-

Dt. Ärztebl. 89, Heft 48, 27. November 1992 (95) A1-4143

(2)

ne entsprechende Beratung durch Spezialisten der Hauptfiliale rechnen kann.

Und schließlich wird von ei- ner bestimmten Mindestsum- me an - meist 250 000 DM

- auch eine professionelle Vermögensverwaltung gebo- ten, die alle Möglichkeiten ei- nes internationalen Finanz- platzes ausschöpft.

Eine Sonderstellung neh- men in diesem Zusammen- hang Investmentfonds ein, die gerade derzeit gerne über Luxemburg plaziert werden.

Der Grund: Selbst wenn die Anteile im deutschen Depot oder per Tafelgeschäft ge- führt werden, erfolgt die Er- tragsausschüttung ohne Be- rücksichtigung der Zinsab- schlagsteuer. Vielmehr gilt hier das Auslandsinvestment- gesetz, das die - vielfach üb- rigens ungünstige - Besteue- rung über die Einkommen- steuererklärung genau regelt.

Noch gibt es Lücken Zu rechnen ist jedoch da- mit, daß Finanzminister Theo Waigel diese wie auch andere Lücken des neuen Steuerge- setzes bald schließt. Ohnehin sind manche der bisher steu- erbegünstigten Fonds durch ihre satten Gebührenzuschlä- ge unattraktiv.

Die Pleite der "Bank of Credit & Commerce" (BCCI) hat jedoch deutlich gemacht, daß auch die Bonität des aus- ländischen Instituts eine wichtige Rolle spielt. Kaum Bedenken bestehen bei den Niederlassungen deutscher Institute, für die meist eine

"Patronatserklärung" - also eine Art Zahlungsgarantie - von der deutschen Mutter ab- gegeben ist. Auch bei den alt- eingesessenen Auslandsban- ken - etwa den Schweizer Großbanken - besteht hin- sichtlich der Sicherheit prak- tisch kein Risiko. Gefahren drohen indes bei kleineren, unbekannten Instituten, wo- bei erschwerend das Fehlen einer Einlagensicherung nach deutschem Muster hinzu- kommt. Peter Jobst

Vermögensübertragung auf Minderjährige

Nach Erhöhung der Freibeträge noch interessanter als zuvor

Der ab 1993 geltende 30-prozentige Abschlag auf Kapitalerträge hat vermutlich auch solche Anleger veran- laßt, ihre Ersparnisse außer Landes zu bringen, die ganz legale Möglichkeiten hätten, beträchtliche Zinseinkünfte netto zu kassieren: Familien zum Beispiel. Denn sie kön-

ben-Pauschbetrag (108 DM) kommt künftig der Sparer- freibetrag von nunmehr 6 000 DM. Damit bleiben Kapi- taleinkünfte bis zu 11 824 DM pro Kind steuerfrei.

Und die Schenkungssteu- er? Je Kind und je Elternteil können innerhalb von 10 Jah- ren 90 000 DM steuerfrei

Veranlagung in Osterreich ••

Attraktiv und kapitalertragsteuerfrei Certificates of Deposit in DM, US$, SFR, ATS ...

Rufen Sie uns einfach an_:~-­

Bregenz Dornbirn Feldkirch lnnsbruck Radstadt

Salzbmg, Gaisber!5itraß~

Salzburg> Schwarzstraße Salzburg, lnnsbruck!Or Bundesstr.

Tamsweg

Wi!O_Q_,l(ärntnerStraße

Iel. 0043-5574/46022 _____nJ._ 0043-5572/21 9 61-23

Tel. 0043-5522/78 8 08 Tel. 0043-512/576621 Tel. 0043-6452/66 11-28 Tel. 0043-662/64 31 63 Tel. 0043-662/87 65 25 Tel. 0043-662/43 49 61 Tel.0043-6474/581 Tel. 0043-222/513 28 75

DIE~RSTE

nen Zinseinkünfte so vertei- len, daß die inzwischen auf das Zehnfache erhöhten Spa- rerfreibeträge voll ausge- schöpft werden.

Minderjährigen Kindern, die kein eigenes Einkommen haben, kann man ein solches verschaffen: durch Schen- kung. Die Beschenkten wer- den zwar dadurch ihrerseits steuerpflichtig, können aber dann auch eigene Freibeträge geltend machen. Zu Grund- freibetrag (5 116 DM), Wer- bungskosten-Pauschbetrag (100 DM) und Sonderausga-

Österreichische Spar-Casse- Bank

übertragen werden. Aller- dings wird sehr genau ge- prüft, ob die Schenkung in al- len Teilen rechtswirksam ist, d. h., ob der Begünstigte auch tatsächlich Eigentümer des Vermögens geworden ist.

Kunstgriffe wie Darlehens- verträge zwischen Kindern und Eltern beispielsweise er- kennt der Fiskus als solche und versagt die steuerliche Anerkennung.

Wer daher ganz sicher sein will, die Schenkung steu- erlich anerkannt zu bekom- men, sollte einen Notar be- A1-4144 (96) Dt. Ärztebl. 89, Heft 48, 27. November 1992

mühen, der einen hieb- und stichfesten Vertrag formu- liert. Aus dem Vertrag muß klar hervorgehen, daß das be- schenkte Kind wirtschaftli- cher Eigentümer des Vermö- gens wird und daß die Eltern dieses Vermögen in seinem Namen nach den gesetzlichen Vorschriften verwalten.

Ein Mißbrauch dieser Re- gelung wird durch entspre- chend präzise Vorschriften für Inhalt und Form des Schenkungsvertrages weitge- hend vereitelt. So dürfen El- tern als gesetzliche Vertreter eines noch nicht geschäftsfä- higen Kindes nicht in jedem Fall im Namen des Kindes Rechtsgeschäfte abschließen.

Das Vormundschaftsgericht entscheidet darüber, wann ein vom Gericht zugelassener sogenannter Ergänzungspfle- ger als Vermögensverwalter eingesetzt werden muß. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn das dem Kind übertragene Vermögen in ei- ner ganz oder teilweise risiko- reichen Anlage besteht (Pfennigaktien, Warenter- minkontrakte und ähnlich Hochspekulatives ).

Mit sieben Jahren gilt ein Kind als bedingt geschäftsfä- hig. Mit Vermögensanlagen in mündelsicheren Papieren sichern sich die Eltern das Exklusivrecht der Vermö- gensverwaltung. Dazu zählen risikoarme Wertpapiere, die zur Anlage von Geldern unter Vormundschaft stehender Personen zugelassen sind, wie zum Beispiel Anleihen von Bund, Ländern und Gemein- den, Bundesschatzbriefe, Fi- nanzierungs-Schätze des Bun- des, Pfandbriefe und ähnli- ches mehr.

Insgesamt 11 824 DM an Zinsen oder Dividenden steu- erfrei einnehmen zu können, bedeutet:

• 6 Prozent Zinsen aus 197 000 DM (11 820 DM);

• 7 Prozent Zinsen aus 168 000 DM (11 795 DM);

• 8 Prozent Zinsen aus 147 500 DM (11 800 DM).

Bannelore Hölbüng, Informationsdienst für Bundeswertpapiere

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für die Gemeinde Kirchardt, 20 km von Heilbronn entfernt , wird dringend ein Allgemeinarzt/ praktischer Arzt gesucht.. Es handelt sich hierbei um die Übernahme

Neben den drei Allgemeinärzten sind je ein Augenarzt, Chirurg, Gynäkologe, HNO-Arzt, Nervenarzt und zwei In- ternisten niedergelassen.. Die Stadtverwaltung wird bei der

Diese naturgemäß mit jeder Reise verbundenen, zum persönli- chen Bereich zählenden Erlebnis- se, können für sich den beruflichen Charakter einer Reise dann nicht ändern, wenn

Längst nicht immer ist es freilich der Wunsch zur Steu- erhinterziehung, der den Bundesbürger ins Ausland abwandern läßt: Geschätzt wird einerseits die Diskretion

Immer mehr Medizinstudenten spielen mit dem Gedanken, einen Teil der vorgeschriebenen Famula- tur im Ausland zu absolvieren. Das Hauptmotiv bei dieser Überlegung ist die

„späten“ Kinder zu agieren, aber erstens kommt die Re- gelung nicht überraschend, und zweitens wird es für die Kinder eher eine würdige Zukunft geben, wenn die Arztzahl

Mit der Zeit wird dann klar, daß von vornherein feststand, daß man als Kollege gar nicht ernst genommen werden kann, da das deutsche Medi- zinstudium offensichtlich mit

Eine Promotion scheint jedoch für Ab- solventen eines Medizinstudiums dazu- zugehören: Nur etwa vier Prozent der Männer und sieben Prozent der Frauen streben keine an..