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Archiv "Liste der 20 häufigsten Laborleistungen des Kapitels M E-GO" (02.04.1981)

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5,05 3,20 10,15 5,05 5,10 5,55 5,55 20,25 12,15 12,15 10,15 12,15 12,15 6,10 12,15 10,15 4,05 10,15 5,10 6,10 4055

3500 3661 4060 3625 4143 4142 4205 3715 3735 3664 3711 3717 4080 3720 3663 4600 3682 4200 4700

Liste der 20 häufigsten Laborleistungen des Kapitels M E-GO

Die nachfolgenden Gebühren- nummern des Abschnitts M der E-GO haben vom 1. April 1981 bis zum 31. Dezember 1981 folgen- den DM-Wert:

Gebühren- Nr.

Gebührenwert 2/81-3/81-4/81 lfd.

Nr.

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung, K. d. ö. R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkas- sen e. V., Siegburg, sowie der Verband der Arbeiter-Ersatz- kassen e. V., Siegburg, anderer- seits treffen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 des Arzt/Ersatz- kassenvertrages in Verbindung mit Abs. 4 der „Dernbacher Er- klärung" folgende Vereinba- rung:

1. Die Vertragspartner stimmen darin überein, daß die Voraussetzungen von Abs. 4 der „Dernbacher Erklärung" vom 31. März/1. April 1976 bezüglich der Aus- gabenentwicklung für ambulante ver- tragsärztliche Versorgung je Mitglied in 1980 erfüllt sind. Demgemäß vereinbaren sie als geeignete Maßnahme zur Kosten- dämpfung, die Gebührensätze der 20 häufigsten Laborleistungen des Ab- schnittes M der Ersatzkassen-Gebühren- ordnung (E-GO) um 10 v. H. zu senken.

Von einer Absenkung bleiben die Höchstbeträge — beispielsweise nach Nr.

3749 — ausgenommen.

3. Die Vertragspartner bekräftigen ihren Willen, den Abschnitt M der Ersatzkas- sen-Gebührenordnung (E-GO) grundle- gend zu überarbeiten und die Neurege- lung zum 1. Januar 1982 in Kraft zu set- zen. Bei einer dabei vorzunehmenden Honorarumstrukturierung bleiben die nach Nr. 1 vereinbarten Kürzungen unbe- rücksichtigt.

4. Die Vertragspartner werden ihre Be- mühungen um eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen unverändert fortset- zen. Dazu gehört neben der Information des Vertragsarztes eine stärkere Anspra- che und Aufklärung des Versicherten.

Köln/Siegburg, den 21. März 1981 Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R.

Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V.

Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.

Niedersachsen

Von der— Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kassen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Stadt Leer, Arzt für Neurologie und Psychiatrie. Für die Stadt Leer ist infolge Praxisaufgabe des bisherigen Arztes für Neurologie und Psychiatrie zum 1. Juni 1981 die Wiederbesetzung dieses Kas- senarztsitzes dringend erforderlich. Die Kreisstadt Leer hat ca. 33 000 Einwoh- ner, der Landkreis Leer ca. 135 000 Ein- wohner. In Leer ist noch ein Arzt für Neurologie in eigener Praxis niederge- lassen. Die Stadt Leer verfügt über alle weiterführenden und berufsbildenden Schulen. Die Praxisräume des bisherigen Arztes können übernommen werden.

Stadt Aurich, Arzt für Augenheilkunde.

Wegen plötzlichenTodesfalls des bisheri- gen Praxisinhabers wird für die Stadt Au- rich der Kassenarztsitz eines Arztes für Augenheilkunde als dringlich zu beset-

zen ausgeschrieben. Die Kreisstadt Au- rich hat ca. 37 000 Einwohner, der Alt- kreis Aurich ca. 82 000 Einwohner. In Au- rich ist noch ein weiterer Augenarzt in eigener Praxis niedergelassen. Die Stadt Aurich verfügt über alle weiterführenden und berufsbildenden Schulen. Die Pra- xisräume des bisherigen Augenarztes können evtl. übernommen werden.

Stadt Emden, Arzt für Neurologie. Für die Stadt Emden wird die Stelle eines Kassenarztsitzes für einen Arzt für Neu- rologie als dringlich zu besetzen ausge- schrieben. Die Stadt Emden, mit etwa 54 000 Einwohnern, ist eine moderne Ha- fenstadt. Alle weiterführenden und be- rufsbildenden Schulen sind vorhanden.

Förderungsmittel nach den Sicherstel- lungsrichtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden zu- gesichert.

Stadt Emden, Arzt für Psychiatrie. Für die Stadt Emden wird die Stelle eines Kassenarztsitzes für einen Arzt für Psychiatrie als dringlich zu besetzen aus- geschrieben. Alle weiterführenden und berufsbildenden Schulen sind vorhan- den. Förderungsmittel nach den Sicher- stellungsrichtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden zu- gesichert.

Stadt Papenburg, Kreis Emsland, Arzt für Dermatologie. Für die Stadt Papen- burg wird der Kassenarztsitz für einen Arzt für Dermatologie als dringlich zu besetzen ausgeschrieben, da im gesam- ten ehemaligen Kreis Aschendorf- Hümmling kein Arzt dieser Fachrichtung niedergelassen ist. Der ehemalige Kreis Aschendorf-Hümmling hat über 70 000 Einwohner. In Papenburg sind alle wei- terführenden Schulen vorhanden. Wohn- und Praxismöglichkeiten sind vorhan- den. Die Möglichkeit zur Ausübung be- legärztlicher Tätigkeit ist evtl. gegeben.

Stadt Papenburg, Kreis Emsland, Arzt für Orthopädie. Für die Stadt Papenburg wird der Kassenarztsitz für einen Arzt für Orthopädie als dringlich zu besetzen ausgeschrieben, da im gesamten ehema- ligen Kreis Aschendorf-Hümmling in die- ser Fachrichtung lediglich ein leitender Krankenhausarzt auf Überweisung an der kassenärztlichen Versorgung betei- ligt ist. Der Altkreis Aschendorf-Hümm- ling hat über 70 000 Einwohner. In Pa- penburg sind alle weiterführenden Schu- len vorhanden.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Aurich, 2960 Aurich, Kirchstra- ße 9-13, Telefon: 0 49 41/43 15.

2. Diese Regelung gilt vom 1. April 1981

Kassenarztsitze

bis 31. Dezember 1981.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 14 vom 2. April 1981 693

Referenzen

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