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FÜR ELTERN VON KINDERN IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN Kopflausbefall

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Academic year: 2022

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Sehr geehrte Eltern,

in der Einrichtung, die Ihr Kind besucht, sind Kopfläuse aufgetreten. Diese können bei allen Kindern vorkommen und sind gewiss keine Frage der Hygiene oder Sauberkeit.

Kopfläuse und deren Eier (Nissen) halten sich bevorzugt an Kopfhaaren, vor allem im Bereich der Schläfen und des Hinterkopfes, auf.

Läuse werden praktisch immer von befallenen Menschen direkt übertragen.

Eine Ansteckung über Gegenstände oder Bekleidung spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Kopfläusen

• Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie nach § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, dies der Klassen- bzw. Gruppenleitung zu melden.

• Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen das geeignete Medikament aufschreiben,

Sie über die genaue Anwendung informieren und Aussagen zur Ansteckungsfreiheit machen.

• Ihr Kind darf die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn Sie eine Erstbehandlung mit einen Präparat mit behördlich zugelassenem Wirkstoff durchgeführt haben.

• 8 - 10 Tage nach der ersten Behandlung ist unbedingt eine zweite Behandlung notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass inzwischen aus den Nissen geschlüpfte Kopfläuse auch abgetötet werden.

• Sämtliche Nissen müssen durch sorgfältiges Auskämmen des feuchten Haars mit Haarpflegespülung und einem Nissenkamm entfernt werden.

• Suchen Sie in den nächsten 14 Tagen Ihr Kind täglich nach Läusen und Nissen ab.

Dabei ist es sinnvoll, eben genanntes feuchtes Auskämmen alle 3 Tage durchzuführen.

• Nissen, die sich in einer Entfernung von mehr als 1cm von der Kopfhaut

befinden, sind entweder abgestorben oder leer; von ihnen geht keine Gefahr mehr aus.

• Suchen Sie Ihre gesamte Familie bzw. alle Mitglieder Ihrer häuslichen

Wohngemeinschaft nach Kopfläusen ab. Auch ihnen ist eine synchrone Behandlung anzuraten.

• Schlafanzüge, Bettwäsche und Handtücher sollten gewechselt und bei 60°C gewaschen werden. Reinigen Sie Kämme und Haarbürsten in heißer Seifenlauge.

• Kopfbedeckungen, Schals und andere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt

sein können, können für 3 Tage (bei Zimmertemperatur) in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden.

Beachten Sie bitte:

Nach einer korrekten Erstbehandlung Ihres Kindes mit dem behördlich zugelassenen Mittel kann ihr Kind die Schule bzw. Kindertagesstätte wieder besuchen.

Eine Zweitbehandlung ist jedoch zwingend notwendig!

Bei wiederholtem Kopflausbefall muss ein Attest Ihres Haus- oder Kinderarztes über die Ansteckungsfreiheit vorgelegt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen das Gesundheitsamt Erding unter der Telefonnummer 08122/58-1430 gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen: www.rki.de

Stand: November 2019

Merkblatt Gesundheitswesen

Kopflausbefall

FÜR ELTERN VON KINDERN IN

SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN

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