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TOP 21 - Technische Infrastruktur in den Bremer Studierendenwohnheimen für die Durchführung eines hybriden Wintersemesters 2020/2021

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 8. September 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen 27. August 2020 Landtag 10

Vorlage für die Sitzung des Senats am 08.09.2020

„Technische Infrastruktur in den Bremer Studierendenwohnheimen für die Durchführung eines hybriden Wintersemesters 2020/2021“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wie bewertet der Senat die technischen Voraussetzungen in den Wohnheimen des Stu- dierendenwerks Bremen, u.a. die Qualität der Internetverbindung, für die Durchführung eines „hybriden“ Wintersemesters 2020/2021?

2. Welches Konzept verfolgt der Senat, um die notwendigen technischen Voraussetzun- gen für das kommende „hybride“ Wintersemester in den Wohnheimen des Studieren- denwerks Bremen zu schaffen bzw. zu verbessern?

3. Welche Maßnahmen werden vom Studierendenwerk Bremen momentan umgesetzt o- der geplant, um die technische Infrastruktur in den Studierendenwohnheimen zu schaf- fen bzw. zu optimieren?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Wie bereits in der Antwort auf die Anfrage der Fraktion der SPD für die Fragestunde der Bre- mischen Bürgerschaft zur „Situation von Studierenden in Wohnheimen“ vom 5. Mai 2020 dar- gestellt, war es aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen erforderlich, dass die Hochschulen sehr schnell in den digitalen Semesterbetrieb starten.

Um einen möglichst unkomplizierten Übergang in die digitale Lehre und ein „hybrides“ Winter- semester für diejenigen Studierenden zu ermöglichen, die in den Wohnanlagen des Studie- rendenwerks wohnen, ist die digitale Infrastruktur für die Durchführung eines „hybriden“ Se- mesters unter Bereitstellung der dafür erforderlichen Kapazitäten schnellstmöglich weiter an- zupassen.

Zu Frage 2:

Es ist beabsichtigt, die Wohnanlagen an das Glasfasernetz anzubinden und die Bandbreite auf 10 GBit/s zu erhöhen. Damit wird in allen vom Studierendenwerk betriebenen Studieren- denwohnanlagen die technische Infrastruktur zur Durchführung eines „hybriden“ Winterse- mesters 2020/2021 geschaffen sein.

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- 2 - Zu Frage 3:

Für sechs Wohnanlagen, die bereits an das Glasfasernetz angebunden waren, ist die Erhö- hung der Bandbreite auf 10 GBit/s kürzlich erfolgt.

In den Wohnanlagen, die noch an das Richtfunknetz angeschlossen sind, sind für die Anbin- dung an das Glasfasernetz umfangreichere bauliche Maßnahmen erforderlich. Die entspre- chenden Maßnahmen konnten in der Wohnanlage in der Neustadt bereits abgeschlossen werden. Die Wohnanlagen Weidedamm, Haus im Viertel und Horn-Lehe werden nach dem derzeitigen Stand der Planungen ebenfalls bis zum Start des kommenden Wintersemesters betriebsbereit an das Glasfasernetz angeschlossen sein.

C. Alternativen Keine Alternativen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Für die Anbindung der Wohnanlagen an das Glasfasernetz und die Erhöhung der Bandbreite auf 10 GBit/s werden 210.000 EURO benötigt. Die Finanzierung erfolgt über den Produktplan 24 Hochschulen und Forschung der Senatorin für Wissenschaft und Häfen. Genderspezifi- sche Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung und Abstimmung Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Vorlage ist geeignet, nach Beschlussfassung über das zentrale Informationsregister veröf- fentlicht zu werden. Datenschutzrechtliche Belange stehen dem nicht entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 27. August 2020 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU für die Frage- stunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zu.

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