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TOP 5 - Brandverhütungsschau in Bremen?

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In der Senatssitzung am 25. Januar 2022 beschlossene Fassung

Der Senator für Inneres

24.01.20212 L 4

Neufassung

Vorlage für die Sitzung des Senats am 25.01.2022

„Brandverhütungsschau in Bremen?“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wie steht der Senat zur Einführung einer obligatorischen Brandverhütungsschau in Bremen?

2. Wann werden die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür, wie im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2019 versprochen, vom Senat

geschaffen?

3. Inwieweit ist bei der Feuerwehr Bremen und Bremerhaven genügend Personal für eine regelmäßige Brandverhütungsschau vorhanden?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Antwort zu den Fragen 1 und 2:

Die regelhafte Brandverhütungsschau ist aus Sicht des Senats eine wichtige

Maßnahme für den vorbeugenden Brandschutz, die in einem gerade in Abstimmung befindlichen Entwurf zur Änderung des Bremischen

Hilfeleistungsgesetzaufgenommen wurde. Das Inkrafttreten ist vorgesehen zum 01.01.2023.

Antwort zur Frage 3:

Nach Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes sollen die Details in den beiden Stadtgemeinden durch Ortsgesetze bestimmt werden. Im Zuge dessen wird auch der in der Höhe noch zu prüfende zusätzliche Personalbedarf dargestellt. Das zusätzliche Personal ist über entsprechende Gebühren zu refinanzieren.

C. Alternativen keine Alternativen

(2)

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage ist mit dem Magistrat Bremerhaven und der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 24.01.2022 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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