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TOP 3 - Online-Kontaktportal für Steuerbetrugshinweise

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In der Senatssitzung am 7. Dezember 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

24.11.2021 Anfrage L02 Vorlage für die Sitzung des Senats am 7.12.2021

„Online-Kontaktportal für Steuerbetrugshinweise“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)) A. Problem

Die Fraktion der SPD hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche Möglichkeiten bestehen in Bremen der Finanzverwaltung Hinweise auf Steuerbetrug mitzuteilen und wie bewertet der Senat diese Möglichkeiten?

2. Wie bewertet der Senat die Einführung eines neuen anonym onlinebasierten Kontaktportals für Steuerbetrugshinweise in Baden-Württemberg?

3. Wie bewertet der Senat ein ähnliches wie in Baden-Württemberg eingerichtete onlinebasiertes Kontaktportal auch in Bremen einzurichten im Hinblick auf mehr Steuergerechtigkeit?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen Zu Frage 1:

Grundsätzlich kann ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bei allen

Strafverfolgungsbehörden und bei allen Finanzämtern formlos gemeldet werden. Im Rahmen der Verpflichtung zur Amtshilfe werden diese Anzeigen an die zuständige Steuerfahndungsstelle weitergeleitet.

In Bremen bietet die Steuerfahndung eine e- Mail Adresse für anonyme oder

namentliche Hinweise an. Ferner kann man die Steuerfahndung telefonisch über das sogenannte Bereitschaftstelefon erreichen. Außerdem ist es möglich eine Anzeige persönlich oder per Brief zu erstatten. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten findet man auf der Homepage des Senators für Finanzen.

Zu Frage 2:

Bisher bestehen bereits Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Anzeigeerstattung, die immer auch anonym genutzt werden können. Diese Wege lassen aber keine Rückfragen seitens der Steuerfahndung an die Person zu, die die Anzeige erstattet hat. Das Kontaktportal in Baden- Württemberg hat den Vorteil, dass es der

anzeigeerstattenden Person möglich ist, über ein Postfach auch nach Abgabe der

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2 Anzeige mit der Steuerfahndungsstelle weiterhin anonym zu kommunizieren.

Dadurch besteht die Möglichkeit eines anonymen Dialogs für Rück- und Nachfragen.

Ferner werden durch vorgegebene Pflichtfelder mehr qualifizierte Angaben und damit eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen erwartet.

Zu Frage 3:

Die Neuerungen des in Baden- Württemberg eingeführten Kontaktportals könnten zu einer Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen führen. Die bremische

Finanzverwaltung plant deshalb nach einem Jahr zu prüfen, ob das neue Verfahren in Baden- Württemberg zu einer Verbesserung der Qualität und damit zu einer besseren Verwertbarkeit von anonymen Anzeigen geführt hat und ob ein entsprechendes

Verfahren auch in Bremen im Hinblick auf mehr Steuergerechtigkeit eingeführt werden sollte.

C. Alternativen

Es sind keine Alternativen vorhanden.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung und Abstimmung

Andere Ressorts sind nicht zu beteiligen.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Finanzen vom 24.11.2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der SPD in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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