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Handel mit Agrarprodukten - Antwort des Senats auf die Anfrage in der Fragestunde der Fraktion der CDU (Landtag) vom 12.02.2013 - Frage Nr. L09

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Senatorin für Finanzen

11. Februar 2013 Frau Theuerkauf/Frau Honemann Tel.: 2054/8502 Frage Nr. L09 Neufassung

Vorlage für die Sitzung des Senats am 12.02.2013

„Handel mit Agrarprodukten“

„Anfrage in der Fragestunde der Fraktion der CDU“

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestelltt:

„Wir fragen den Senat:

Handeln Banken, bei den Bremen auch Träger ist, mit Agrarprodukten und wenn ja mit welchen und in welchem Umfang?

Wie bewertet der Senat diesen Handel und die Spekulation mit Agrarprodukten an den Finanzmärkten?

Wie bewertet der Senat die Folgen solcher Spekulationen für die Landwirte?“

Der Senat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Handeln Banken, bei den Bremen auch Träger ist, mit Agrarprodukten und wenn ja mit welchen und in welchem Umfang?

Das Land Bremen ist neben der NordLB und dem niedersächsischen Sparkassenver- band zu 41,2 % Träger der Bremer Landesbank und zu 92,27 % über die WfB Gesell- schafter der Bremer Aufbaubank. Die Seestadt Bremerhaven ist als Kommune des Landes Bremen zu 100 % mittelbarer Trägerin der öffentlich-rechtlichen Sparkasse Bremerhaven. Auf Nachfrage haben alle drei Institute erklärt, keinen Handel mit Ag- rarprodukten zu betreiben. Die Bremer Landesbank hat darüber hinaus ausgeführt,

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dass sie zur Steuerung der Risiken aus realen Warenpositionen ihrer Agrarkund- schaft geeignete Absicherungsgeschäfte an internationalen Warenterminbörsen ledig- lich vermittelt.

Wie bewertet der Senat diesen Handel und die Spekulationen mit Agrarproduk- ten an den Finanzmärkten?

Wie bewertet der Senat die Folgen solcher Spekulationen für die Landwirte?

Die Diskussion um eine stärkere Regulierung des Börsenhandels mit Agrarrohstoffen ist seit dem Preishoch für Nahrungsmittel in 2007/2008 aktuell. Seitdem mussten Pro- duzenten und Verbraucher mit extremen Preisschwankungen für Agrarrohstoffe, bzw.

zum Teil auch für Lebensmittel, umgehen.

Das Auftreten neuer Akteure auf den Terminmärkten für Agrarrohstoffe, die Agrarpro- duzenten gegen das Risiko einer Preissenkung absichern, hat den Verdacht aufkom- men lassen, dass die damit verbundene Finanzspekulation die rasante Verteuerung von Lebensmitteln hervorgerufen habe. Anhand 35 empirischer Studien, die zwischen 2010 und 2012 veröffentlicht wurden, untersuchte das Leibniz-Institut für Agrarent- wicklung in Mittel- und Osteuropa gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftsethik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Fragestellung, ob die Zunahme der Finanzspekulation in den letzten Jahren das Niveau bzw. die Volatilität der Preise für Agrarrohstoffe hat ansteigen lassen. Die weit überwiegende Mehrheit der For-

schungsarbeiten kann die vorherrschende Befürchtung zum Einfluss der Spekulation auf die Agrarrohstoffmärkte nicht bestätigen . Für die dramatischen Preisergebnisse der Jahre 2007/8, 2010/11 und 2012 waren danach vielmehr realwirtschaftliche Fakto- ren verantwortlich.

Durch die weitgehende Liberalisierung und die Globalisierung ist der Weltmarktpreis für den europäischen Markt maßgebend. Er wird durch allgemeine konjunkturelle Entwicklungen und durch natur- bzw. produktionsbedingte Einflüsse bestimmt und ist daher äußerst volatil. Grundsätzlich ist ein funktionsfähiger Börsenhandel erwünscht, um aussagekräftige Preise zu ermitteln und um die Risikoabsicherung über die Bör- sen zu ermöglichen. Die Marktbeteiligung branchenfremder Akteure sorgt dabei für

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ausreichend Liquidität an den Märkten. Doch es besteht die Gefahr, dass fehlende Transparenz und übertriebene Spekulation zu unkalkulierbaren Risiken für Produzen- ten und Verbraucher werden. Plötzliche Preisspitzen können vor allem in Entwick- lungsländern fatale Auswirkungen haben.

Um negative Effekte durch überzogene Spekulationsaktivitäten einzudämmen, ohne zu viel Liquidität aus den Märkten zu ziehen, tritt der Senat für mehr Transparenz auf den Agrarterminmärkten im Rahmen der Reform der EU-Finanzmarktregulierungen ein.

Als einen wichtigen Ansatzpunkt sieht der Senat insbesondere die Einführung regel- mäßiger Berichtspflichten über die Marktpositionen der in Gruppen zusammengefass- ten Akteuren. Damit befindet sich der Senat im Einklang mit den Ministerinnen und Ministern sowie Senatoren der Agrarressorts der Länder, die sich mit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz am 27.04.2012 insbesondere für ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe und die Einführung von Positionslimits, welche die Anzahl der Kontrakte begrenzen, die ein bestimmter Marktakteur zu einem bestimmten Zeitpunkt halten darf.

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