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Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der CDU

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Academic year: 2022

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Presse

Nr. 053/15 Philipp Wedelich Pressestelle

Lavesallee 6, 30169 Hannover Tel.: (0511) 120-6259 Fax: (0511) 120-6555

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E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de

- 1 -

Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Asylbewerbern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015; Fragestunde Nr. 28 Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ansgar Focke und Angelika Jahns (CDU)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Gegenwärtig steigen die Asylbewerberzahlen in Deutschland und Niedersachsen erheblich.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erwartet in diesem Jahr bis zu 300 000 Asylbewerber in Deutschland.

Im Jahre 2014 entschied das BAMF in 128 911 Fällen und lehnte in 43 018 Fällen Asylanträ- ge ab. Grundsätzlich ist damit der Aufenthalt der Antragsteller in Deutschland zu beenden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden im Jahr 2014 aus Niedersachsen wegen abgelehnter Asyl- anträge, der „Dublin 3“-Übereinkunft oder aus anderen Gründen in welche Staaten zu- rückgeführt?

2. Bei wie vielen Personen begannen im Jahr 2014 die Rückführungen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr?

3. Wie oft wurde im Jahre 2014 die vorgeschriebene Beendigung des Aufenthaltes in Deutschland anders als durch Rückführung beendet?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

19.03.2015

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- 2 - Zu 1.:

Zielstaat

Abschiebungen nach negativ abge-

schlossenen Asylver- fahren

Überstellungen auf der Grundlage der Dublin- Verordnungen

Abschiebungen aus anderen Gründen u.a. aufgrund all- gem. aufenthalts- rechtl. Bestimmun- gen gem. § 50 Auf- enthG oder nach vorausgegangenen Ausweisungen gem.

§§ 53 bis 55 Auf- enthG

Albanien 22 - 27

Algerien 2 - 1

Belarus - - 1

Belgien - 52 -

Bosnien-Herzegow. 2 - 1

Brasilien 1 - 1

Bulgarien - - 4

Dänemark -

25

-

Dominikanische Re-

publik -

-

1

Estland -

-

1

Finnland -

2

-

Frankreich -

49

-

Georgien 8

-

2

Ghana -

-

1

Honduras -

-

1

Indien 1

-

-

Iran -

-

1

Italien 22

84

2

Kosovo 5

-

10

Kroatien -

1

1

Lettland -

2

2

Litauen -

-

9

Luxemburg -

10

-

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- 3 -

Malta -

4

-

Marokko 1

-

2

Mazedonien 19

-

3

Montenegro -

.

2

Niederlande -

73

5

Nigeria 2

-

-

Norwegen -

18

1

Österreich -

16

-

Peru -

-

1

Polen -

158

11

Portugal -

1

-

Rumänien -

-

6

Russische Föder. 1

-

3

Schweden -

5 1

Schweiz -

25

-

Senegal 1

-

-

Serbien 66

-

8

Slowenien -

2

-

Spanien -

16

-

Thailand -

-

5

Tschechische Rep. -

2

1

Türkei 2

-

20

Tunesien 1

-

1

Ukraine -

-

2

Ungarn -

9

-

Vietnam 3

-

3

Zypern -

1

-

Gesamt 159 555 141

Gesamtabschiebungen

2014 855

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- 4 - Zu 2.:

Die Niedersächsische Landesregierung hält an dem Grundsatz fest, die Abschiebungen grundsätzlich so zu terminieren, dass nächtliche Abholzeiten vermieden werden können. Ist ein früher Abholtermin zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens des Folgetages in der Winterzeit (1. Oktober bis 31. März) bzw. 04.00 Uhr in der Sommerzeit (1. April bis 30. Sep- tember) gleichwohl unvermeidbar, so sind Überraschungssituationen auszuschließen. Bei einem ersten sowie ggf. erforderlichen zweiten Abschiebungsversuch ist auf den frühen Termin besonders hinzuweisen und den Ausreisepflichtigen aufzugeben sich bereitzuhalten.

Diese Vorgaben sind mit dem sog. Rückführungserlass vom 23. September 2014 verbindlich festgelegt worden. Auch bei sog. DÜ-Rückführungen, bei denen das Land keinen direkten Einfluss auf die Überstellungszeiten hat, werden nächtliche Abholzeiten grundsätzlich ange- kündigt.

Nach der o.g. Definition, die zwischen nächtlichen Abholzeiten in der Sommer- und Winter- zeit unterscheidet, wurden im Jahr 2014 insgesamt 289 Personen in der Nachtzeit abgeholt.

Dabei handelt es sich bei 168 Personen um DÜ-Falle.

In der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr wurden im Jahr 2014 insgesamt 391 Personen abgeholt. Davon wurden 251 Personen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung (DÜ- Ver- fahren) überstellt.

Soweit in diesen Fällen eine nächtliche Abholzeit vorlag, sind entsprechend den Vorgaben des Rückführungserlasses (die insoweit vor seinem Inkrafttreten bereits seit dem Regie- rungswechsel sinngemäße Anwendung fanden) die zurückzuführenden Personen bei einem ersten und zweiten Abschiebungsversuch rechtzeitig vorher von dem frühen Abholtermin unterrichtet worden, um für die Betroffenen unnötige Überraschungssituationen auszuschlie- ßen.

Zu 3.:

Im Jahr 2014 sind aus Niedersachsen 1.542 Personen mit Unterstützung der International Organization of Migration (IOM) freiwillig ausgereist.

Referenzen

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