• Keine Ergebnisse gefunden

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung.

Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden.

(Ausgegeben am 16.11.2020)

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung

Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE)

Personal, Kosten und Vergabeverfahren bei der Nahverkehrsservice Sachsen- Anhalt GmbH (NASA GmbH)

Kleine Anfrage - KA 7/4077 Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

1. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der NASA für externe Beratungen, Dienstleistungen und Gutachten seit dem Jahr 2010? Bitte einzeln auflis- ten nach Kosten und Zweck.

Die jährlichen Kosten der NASA für externe Beratungen, Dienstleistungen und Gut- achten in den Jahren 2010 bis 2020 (Stand: 15.10.2020) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen (alle Angaben in Brutto):

Jahr Beratungsleistung Gutachten Studien

Sonstige (fach- spezifische)

Leistungen 2010 9.002,35 € 30.813,14 € 236.807,07 € 462.834,65 € 2011 293.274,13 € 38.188,52 € 167.448,64 € 538.951,00 € 2012 312.011,81 € 7.310,00 € 142.745,07 € 600.568,99 € 2013 264.861,29 € 25.927,13 € 52.604,59 € 633.889,00 € 2014 226.139,27 € 360.556,34 € 805.984,06 € 723.477,18 € 2015 276.359,67 € 96.237,90 € 175.844,13 € 630.308,84 € 2016 209.389,45 € 90.598,39 € 130.674,85 € 349.595,99 € 2017 225.124,22 € 86.607,90 € 19.093,31 € 391.195,86 € 2018 223.476,08 € 160.812,36 € 193.788,87 € 470.669,86 € 2019 303.854,63 € 214.922,68 € 52.622,85 € 416.094,60 € 2020 538.314,66 € 1.439,16 € 44.252,91 € 315.607,90 € GESAMT 2.881.807,56 € 1.113.413,52 € 2.021.866,35 € 5.533.193,87 €

(2)

Hinweis: Diese Tabelle enthält nicht die Kosten, welche in Frage 2 abgefragt werden.

2. Welche Vergabeverfahren für SPNV*-Leistungen hat die NASA seit 2010 durchgeführt und welche Kosten sind für diese Verfahren entstanden?

Bitte jeweils aufschlüsseln nach internen Personalkosten sowie Kosten für externe Beratung.

Seit 2010 wurden folgende Vergabeverfahren für SPNV-Leistungen von der NASA GmbH federführend bzw. unter Beteiligung der NASA GmbH durchgeführt:

 Elektronetz Sachsen-Anhalt Nord

 Saale-Thüringen-Südharz

 Mitteldeutsches S-Bahnnetz I (Federführung durch Zweckverband für den Nah- verkehrsraum Leipzig)

 Dieselnetz Ostthüringen (Federführung durch Freistaat Thüringen)

 Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

 Netz Stadtbahn (Federführung durch Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg)

 Netz Nord-Süd (Federführung durch Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg)

 Stendal – Rathenow

 Pfefferminzbahn

 Halle – Delitzsch – Eilenburg

 RE 4 Halle – Goslar

 Netz Elbe-Altmark

 Dieselnetz Sachsen-Anhalt

 Wipperliese

 RE 18 Halle – Jena

 Netz Elster-Geiseltal

 Netz Elbe-Spree (Federführung durch Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) Eine Aufschlüsselung der internen Personalkosten nur für die Vergabeverfahren ist der Landesregierung nicht möglich, da diese Aufgaben bei der NASA GmbH nur zeitanteilig anfallen und nicht separat erfasst werden. Die Aufgaben der NASA GmbH sind im Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart und der finanzielle Umfang ist im Wirtschaftsplan geplant.

In den Jahren 2010 bis 2020 (Stand: 15.10.2020) sind folgende Kosten für externe Beratungen für SPNV-Vergabeverfahren entstanden (alle Angaben in Brutto):

Jahr Kosten SPNV- Verfahren für externe

Beratung

2010 71.400,00 €

2011 187.334,58 €

2012 138.231,86 €

2013 311.472,90 €

2014 71.584,31 €

2015 402.648,37 €

2016 598,95 €

* Schienenpersonennahverkehr

(3)

Jahr Kosten SPNV- Verfahren für externe

Beratung

2017 0,00 €

2018 4.653,56 €

2019 32.789,21 €

2020 402,48 €

GESAMT 1.221.116,22 €

3. Wie agiert die NASA gegenüber SPNV-Dienstleistern bei Nicht-Erfüllung vertraglicher Pflichten? Wie sehen die Sanktionsstufen aus? Gibt es Ver- fehlungen, die zur Beendigung des Vertrages durch die NASA führen?

Die NASA GmbH agiert gegenüber SPNV-Dienstleistern bei Nicht-Erfüllung von ver- traglichen Pflichten wie folgt:

In den Verkehrsverträgen sind alle relevanten Anforderungen an die Leistungserbrin- gung definiert. Für die Nichteinhaltung der vertraglichen Anforderungen, insbesonde- re an die Qualität sind neben dem verpflichtenden Berichtswesen konkrete Minde- rungsbeträge und Vertragsstrafen in den Verträgen vereinbart. Bei Leistungsabwei- chungen wird der Zuschuss für die Leistungserbringung auf der vertraglichen Grund- lage monatlich gekürzt.

Sofern die Nichteinhaltung der vertraglichen Vorgaben länger anhält oder Qualitäts- defizite mit hohen Fahrgastauswirkungen auftreten, werden die Eisenbahnverkehrs- unternehmen (EVU) zur unverzüglichen schriftlichen Stellungnahme und Abstellung der Defizite mit Fristsetzung aufgefordert. Sofern seitens des Auftragnehmers dem nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, erfolgt die Durchführung eines Gesprächs bei der NASA GmbH auf Geschäftsführerebene. Darauf folgen abgestuft weitere eskalierende Gespräche, das Aussprechen einer formalen Rüge sowie im Anschluss mehrmalige Abmahnungen. Alle Eskalationsstufen sind verbunden mit der unverzüglichen Aufforderung zur vertragskonformen Leistungserbringung unter Set- zung einer angemessenen Frist.

Die Kündigung eines Vertrages ist u. a. bei dauerhaft oder wiederholt und schuldhaf- ten Verstößen des Auftragnehmers gegen vertragliche Regelungen nach erfolgloser Absolvierung aller Eskalationsstufen und Prüfung weiterer rechtlicher Voraussetzun- gen grundsätzlich möglich.

4. Welche Folgen resultieren, wenn ein SPNV-Dienstleister dauerhaft nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen? Greifen an die- ser Stelle Notverträge mit anderen Dienstleistern? Ist eine Neu-Aus- schreibung der Verkehrsleistung erforderlich? Inwiefern droht eine Be- einträchtigung des SPNV in Sachsen-Anhalt?

Sofern ein SPNV-Dienstleister dauerhaft nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, besteht die Möglichkeit - nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beidersei- tigen Interessen - der Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber.

(4)

Dem Land Sachsen-Anhalt als Auftraggeber der SPNV-Verkehrsleistungen in Sach- sen-Anhalt obliegt die Pflicht zur Sicherstellung eines ausreichenden SPNV-Ange- bots im Sinne der Daseinsvorsorge. Dieser Pflicht kommt das Land über den Ab- schluss sogenannter Verkehrsverträge nach.

SPNV-Verträge werden aufgrund der Besonderheiten des SPNV-Marktes, insbeson- dere im Hinblick auf die sehr hohen Investitionen in Fahrzeuge, Werkstätten und An- lagen für lange Laufzeiten (in Sachsen-Anhalt i. d. R. für 15 Jahre) geschlossen. Für die Vorbereitung einer Betriebsaufnahme sind bei größeren Verkehrsverträgen Vor- laufzeiten von mindestens 3 Jahren erforderlich. Zuvor sind die Leistungen im Wege eines Wettbewerbsverfahrens zu vergeben.

Die Kündigung eines Verkehrsvertrages setzt voraus, dass das Land für die gekün- digten Leistungen adäquate Ersatzleistungen zur Verfügung stellt.

Dies kann über die Neuausschreibung eines Vertrages erfolgen, welche einer regulä- ren Vorlaufzeit von mindestens 4 Jahren bedarf. Eine Neuausschreibung unter 4 Jahren wäre sehr anspruchsvoll, unter 2 Jahren ist eine solche auch bei größter An- strengung schon aufgrund der Einhaltung rechtlicher Fristen kaum realisierbar.

Weiterhin besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Notvergabe, welche auf 2 Jahre begrenzt ist. Parallel zur Notvergabe wäre eine Neuausschreibung zu starten.

Aufgrund des bieter- und ressourcenseitig (Personal, Fahrzeuge und Werkstätten) begrenzten SPNV-Marktes und dessen besonderen Bedingungen ist die kurzfristige Bindung anderer Dienstleister für umfangreiche SPNV-Leistungen auf dem Wege der Notvergabe äußerst schwierig.

Für den Fall der Kündigung ist eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des SPNV- Angebotes aufgrund der beschriebenen Marktsituation kaum zu vermeiden.

5. Welche Verkehrsleistungen wurden seit dem Jahr 2010 abbestellt und in welcher Höhe wurden dadurch Mittel eingespart? Bitte jährlich und je- weils nach Strecke aufschlüsseln.

Die nachfolgende Übersicht enthält die abbestellten SPNV-Leistungen in den Jahren 2010 bis 2019 nach Strecken mit Angabe der eingesparten Mittel. Die zusätzlichen dauerhaften Aufwendungen für die Bestellung von Leistungen im Landesbusnetz werden ohne Einmaleffekte mit dargestellt.

Neben den Abbestellungen werden auch Mittel für Leistungsausweitungen einge- setzt. Die wesentlichen Ausweitungen werden in der Tabelle zur Abrundung des Ge- samtbildes ebenfalls mit dargestellt. Im Rahmen der jährlichen Fahrplanbestellungen ergeben sich vor allem durch Betriebsaufnahmen neuer Netze, unterjährige Bau- maßnahmen und durch Ab- und Zubestellung einzelner Züge weitere Anpassungen beim Leistungsvolumen. Es werden nur sehr große Veränderungen in der Übersicht benannt.

(5)

Jahr Zu- und Abbestellungen im Vergleich zum Vorjahr

Auswirkung Mitteleinsatz Wirkung Mitteleinsatz Landesbus mit Landes-

bus in Mio. € in Mio. € in Mio. €

2010 -

2011 Einstellung SPNV Naumburg Ost - Teuchern (-

Zeitz) -0,718 0,507 -0,211

2012 Einstellung SPNV Magdeburg – Loburg -1,852 0,751 -1,101 Einstellung SPNV Berga-Kelbra – Stolberg -0,359 0,155 -0,204

2013

Reduzierung SPNV Aschersleben – Güsten -0,357    -0,357 Ausweitung SPNV Dessau - Berlin und Magde-

burg - Berlin 0,181    0,181

2014

Ausweitung SPNV Calbe – Magdeburg 0,686    0,686

Ausweitung durch Einführung Mitteldeutsches S-

Bahn-Netz 2,918    2,918

2015

Einstellung SPNV Merseburg – Schafstädt -1,594 0,307 -1,287 Einstellung SPNV Klostermansfeld – Wippra -0,947 0,357 -0,590 Aufnahme Landeslinie Aschersleben – Quedlin-

burg 0,067 0,067

2016

Ausweitung SPNV durch Betriebsaufnahmen insbesondere auf den Achsen Halle – Naumburg – Jena und Leipzig – Naumburg – Erfurt sowie Bitterfeld – Leipzig und Bitterfeld - Halle, baube- dingte Ab- und Zubestellungen insbesondere im Knoten Halle

10,88 10,88

Aufnahme Landeslinie Merseburg – Günthers-

dorf - Leipzig 0,081 0,081

2017 Einstellen Landeslinie Bitterfeld - Stumsdorf 0 -0,232 -0,232

2018

Einstellung SPNV Sömmerda – Großheringen -0,256 -0,256 Aufnahme Landesnetzlinie Wernigerode – Blan-

kenburg – Quedlinburg/Thale 0,326 0,326

2019

Ausweitung SPNV Halle – Leipzig 0,761 0,761

Ausweitung Landesnetzlinie Merseburg – Gün-

thersdorf – Leipzig 0,066 0,066

2020 Ausweitung SPNV Dessau – Leipzig 2,199    2,199

Ausweitung SPNV Wolfsburg - Sten-

dal/Magdeburg 0,387 0,387

(6)

Jahr Zu- und Abbestellungen im Vergleich zum Vorjahr

Auswirkung Mitteleinsatz Wirkung Mitteleinsatz Landesbus mit Landes-

bus in Mio. € in Mio. € in Mio. € Aufnahme Landeslinie Bad Lauchstädt – Halle 0,207 0,207 Einstellen Landeslinie Querfurt – Röblingen -0,274 -0,274 Ausweitung Landeslinien Salzwedel – Gardele-

gen – Haldensleben und Salzwedel – Klötze –

Wolfsburg 1,201 1,201

Ausweitung Landeslinien Magdeburg – Wanzle-

ben und Haldensleben - Oschersleben 0,263 0,263

6. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2010 Regionalisierungsmittel für die Schülerbeförderung genutzt? Wie bewertet die Landesregierung den Effekt der Verwendung von Regionalisierungmitteln für die Schülerbe- förderung hinsichtlich des verfügbaren SPNV-Angebots?

Für die Schülerbeförderung wurden folgende Mittel eingesetzt:

Jahr Betrag in EUR 2010 26.137.768,00 2011 36.386.201,00 2012 18.092.600,00 2013 17.844.737,00 2014 31.000.000,00 2015 31.000.000,00 2016 31.000.000,00 2017 31.000.000,00 2018 31.000.000,00 2019 31.000.000,00 2020 31.000.000,00 Summe 315.461.306,00

Die Landesregierung bewertet den Effekt der Verwendung von Regionalisierungsmit- teln für die Schülerbeförderung hinsichtlich des verfügbaren SPNV-Angebots wie folgt:

Die Verwendung von Regionalisierungsmitteln für die Schülerbeförderung führt zu einer finanziellen Unterdeckung der erforderlichen Mittel für die Bestellung des SPNV in der Zukunft.

Im Zuge der Revision des Regionalisierungsgesetzes (RegG) zum Jahr 2016 kam es zu der Situation, dass dem Land etwa in den Jahren 2016 bis 2020 zunächst mehr Mittel als benötigt und etwa den Jahren 2021 bis 2031 weniger Mittel als benötigt zur Verfügung stehen. Der Bedarf wurde dabei anhand der Entwicklung des bis 2015 geltenden RegG festgemacht und orientierte sich dabei am Status quo. Nicht enthal-

(7)

ten war die langfristige Finanzierung der Mittel nach § 9 ÖPNVG LSA aus den RegG- Mitteln.

Die Finanzierung dieser Mittel aus dem RegG konnte und kann bis 2021 noch umge- setzt werden, weil Mittel aus dem Investprogramm nicht wie geplant abflossen, sich zwischenzeitlich eine günstigere Entwicklung im SPNV bei Infrastruktur- und Ener- giekosten sowie den Erlösen ergab und schließlich die qualitätsbedingten Minderun- gen aus den Verkehrsverträgen die Erwartungen übertrafen. Dazu kam schließlich die 5. Änderung des RegG im Jahr 2020.

Diese Effekte stehen künftig nicht mehr zur Verfügung, sodass eine weitere Finanzie- rung der Mittel nach dem § 9 ÖPNVG LSA aus dem RegG zu massiven Kürzungen insbesondere im SPNV-Angebot führen dürfte.

7. Inwiefern drohen durch die Verwendung von Regionalisierungmitteln für die Schülerbeförderung oder durch Sonderausgaben bspw. durch Nach- verhandlungen von Verkehrsverträgen Kürzungen im SPNV-Angebot Sachsen-Anhalts in den folgenden Jahren? Verfügt die Landesregierung über entsprechende Prognosen? Bitte begründen. Falls ja, wie werden diese dem Landtag zur Verfügung gestellt bzw. wie wird der Landtag in entsprechende Angebotsanpassungen einbezogen?

Hinsichtlich der verwendeten Mittel für die Schülerbeförderung wird auf die Beant- wortung von Frage 6 verwiesen. Zu diesem Sachverhalt wird keine Prognose ange- stellt, weil der Gesetzgeber mit der Änderung des ÖPNVG LSA die Finanzierung der Mittel nach § 9 ÖPNVG LSA aus Landesmitteln vorgesehen hat.

Ob durch Sonderausgaben, wie z. B. durch Nachverhandlungen von Verkehrsverträ- gen, Kürzungen im SPNV-Angebot Sachsen-Anhalts in den folgenden Jahren not- wendig sein werden, kann aktuell nicht eingeschätzt werden. Dafür liegt auch keine Prognose vor.

Eine Nachverhandlung von Verkehrsverträgen wird für sehr unwahrscheinlich gehal- ten. Ein ggf. alternativ notwendiger vergaberechtskonformer Neuabschluss von Ver- kehrsverträgen dürfte zu höheren Kosten führen. Ob dies allerdings in den folgenden Jahren unmittelbar zu Kürzungen führen wird, hängt von etlichen weiteren Fakto- ren/Kostenstrukturen bei der Mittelverwendung der RegG-Mittel ab. Daher gibt es da- für auch keine Prognose.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 287 Personen (davon 194 auf dem Luftweg und 93 auf dem Landweg) in einen anderen - für das Asylverfahren zuständi- gen - Staat überstellt.. Wie

Wie viel Trinkwasser wird aus dem Grundwasser der Brunnen des Klus- wasserwerkes Halberstadt und dem angelieferten Wasser der FWV Elbau- Ostharz GmbH jährlich erzeugt.. Bitte

Konfrontation/Politische Einstellung gegen sonstige politische Gegner Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus Verherrlichung/Propaganda

Nennung der Zahl der Schülerinnen und Schüler bitte für die Jahre 2016 bis 2020 und Angaben darüber, für wie viele Schülerinnen und Schüler die Schulgebäude ausgelegt sind?.

Dies vorangestellt liegen der Landesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fra- gestellung derzeit insoweit vor als bekannt ist, dass sich unter den Teilnehmern auch Personen

Folgende Produkte und Dienstleistungen werden durch den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) in den Justizvollzugsein- richtungen des Landes

Sind der Landesregierung Nebenwirkungen durch eine Impfung mit mRNA- Covid-19-Impfstoffen (Comirnaty von BioNTech/Pfizer sowie COVID-19 Vac- cine Moderna von Moderna) bekannt..

Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die Angeklagten oder Personen gegen die Ermittlungsverfahren geführt wurden oder werden durch Polizeibeamtinnen