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Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion

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Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Mai 2018 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag

Drucksache

19/2349

19. Wahlperiode 28.05.2018

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

– Drucksache 19/2014 –

Kirchenasyl in Deutschland

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Auch wenn das Kirchenasyl in Deutschland keine rechtliche Grundlage hat, so wird den großen Kirchen aus Sicht der Fragesteller doch faktisch eine Sonder- rolle als Fürsprecher für Asylbewerber zuerkannt, die sogar durch das Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigt wurde (www.dbk-shop.de/

media/files_public/lytfktywytd/DBK_1242.pdf, S. 12). Laut Zahlen der Ökume- nischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, gab es zum 19. Februar 2018 aktuell 422 Kirchenasyle in Deutschland, wobei es sich bei 372 um Fälle von drohender Abschiebung im Rahmen von Dublin III handelt (www.kirchenasyl.

de/aktuelles/). Das tolerierte Kirchenasyl stellt also nach Auffassung der Frage- steller eine Behinderung oder Verzögerung rechtsstaatlicher Verfahren dar.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Zusammenarbeit des BAMF mit den großen Kirchen seit 2015 zu Stande gekommen?

Am 24. Februar 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche eine rechtlich nicht verbindliche Verfahrensabsprache zum Kirchenasyl getroffen. Bei der konsen- tierten Verfahrensabsprache handelt es sich um einen Vermerk über ein Gespräch zwischen dem damaligen Präsidenten des BAMF und Vertretern der evangeli- schen und katholischen Kirche. Die Verfahrensabsprache sieht vor, dass beson- dere Härtefälle im Dublinverfahren von benannten Kirchenvertretern gesteuert und einer zentralen Stelle im BAMF im Rahmen des rechtlich Möglichen zur nochmaligen Überprüfung vorgelegt werden. Eine spezifische Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit ist angesichts deren rechtlich unverbindlichen Charakters nicht erforderlich.

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Drucksache 19

/2349

– 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

2. In wie vielen Fällen und für wie viele Personen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 1. Januar 2015 Kirchenasyl gewährt (bitte nach Jah- ren, Herkunft und ggf. Minderjährigkeit aufschlüsseln)?

Die Anzahl der monatlich gemeldeten Kirchenasylfälle wird erst seit dem 1. Mai 2016 ermittelt. Im Zeitraum Mai bis Dezember 2016 wurden dem BAMF 631 Kirchenasylfälle gemeldet, im Jahr 2017 waren es 1 551 Fälle und im ersten Quartal 2018 insgesamt 507 Fälle. Eine Aufschlüsselung dieser Statistik nach Herkunft und Minderjährigkeit erfolgt nicht.

3. In wie vielen Fällen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, eine anste- hende Abschiebung durch Kirchenasyl verhindert bzw. verzögert (bitte nach Jahren und Herkunft aufschlüsseln)?

Das BAMF geht anhand der vorliegenden Meldungen davon aus, dass 2016 (Er- hebung erst ab Mai 2016) in 527 Fällen, 2017 in 1 478 Fällen und im ersten Quar- tal 2018 in 498 Fällen eine anstehende Überstellung verhindert wurde.

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben zur Herkunft und Jahren vor.

4. In wie vielen Fällen wurde nach Gewährung des Kirchenasyls den betroffe- nen Personen schließlich Asyl in Deutschland gewährt (bitte nach Jahren und Herkunft aufschlüsseln)?

Valide statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregie- rung nicht vor.

5. Wie begründet die Bundesregierung die Kooperation mit den großen Kir- chen im Fall von Personen, denen die Abschiebung entsprechend Dublin III in andere EU-Staaten droht?

Bei den Kirchenasylfällen handelt es sich fast ausschließlich um Dublin-Verfah- ren, bei denen bewirkt werden soll, dass das Asylverfahren in Deutschland durch- geführt und von einer Überstellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat abgesehen wird. Mit der Kooperation sollte ein geregeltes und zügiges Verfahren für Härtefälle etabliert und damit eine Möglichkeit zur schnelleren Beendigung des Kirchenasyls geschaffen werden.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird unter Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Länder in diesem Monat ein Gespräch mit den Vertretern der Kirchen führen mit dem Ziel, die Koopera- tion im Rahmen der verbindlichen Verfahrensabsprache zu verbessern.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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