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Europaabgeordneter Ferber entpuppt sich als Staustufenlobbyist an der Donau

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Landesverband Bayern des Bundes für Umwelt- und Naturschutz

Deutschland e.V.

Landesfachgeschäfts- stelle Nürnberg Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 09 11/81 87 8-0 Fax 09 11/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Nürnberg, 9.2.07 PM 013-07 Donau

Europaabgeordneter Ferber entpuppt sich als Staustufenlobbyist an der Donau

EU-Zuschüsse sind auch für die frei fließende Donau möglich

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) widerspricht nachdrücklich der Aussage des Europaabgeordneten Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Europagruppe, dass es Zuschüsse für den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen ausschließlich für die Variante mit einer Staustufe und einem Seitenkanal geben würde. „Nach den Förderrichtlinien der EU für die Transeuropäischen

Verkehrsnetze ist auch ein sanfter Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen förderfähig“, betont Hubert Weiger, Vorsitzender des BN. „Die

Förderrichtlinie verweist auf die Wasserstraßen-Klassen IV und Va und Vb, die erreicht werden müssen. Nach dieser Definition müssen 2,5 m Abladetiefen an 240 Tagen im Jahr zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch mit einem Ausbau ohne Staustufen gewährleistet werden.“ Anderweitige Aussagen stützten sich auf rein theoretische Berechnungen zur Leistungsfähigkeit der Ausbauvarianten, die mit der tatsächlichen Fahrweise der Donauschifffahrt nicht übereinstimmten. „Im übrigen erlauben die entsprechenden Richtlinien sogar eine Anpassung der Wassertiefen an die örtlichen Verhältnisse“, so Weiger.

Die EU-Kommission hat die bis zum Jahr 2013 zur Verfügung stehenden

Fördermittel für Verkehrsprojekte gegenüber dem ursprünglichen Ansatz erheblich reduziert und fördert deshalb vor allem und bevorzugt grenzüberschreitende Vorhaben. „Damit hat der Ausbau Straubing-Vilshofen von Haus aus ohnehin keine Chancen auf eine Mittelzuteilung“, stellte Weiger fest. Und selbst wenn der

maximale Fördersatz von 10 % für die Baumaßnahmen ausgeschüttet würde, wäre

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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.

der Stau mit Förderung immer noch erheblich teurer als ein nur halb so teurer Ausbau ohne Stauwehre wie ihn der BN seit Jahren fordert.

„Zur Förderung gibt es außerdem die klare Aussage der Generaldirektionen Verkehr und Umwelt der EU, dass ein Antrag ohne vollständige Prüfung der Verträglichkeit der Projekte mit der Flora-Fauna-Habitat- und der

Wasserrahmenrichtlinie gar nicht erst angenommen wird. Von einem einreichbaren Förderantrag ist die Bundesregierung deshalb wegen der staustufenfixierten Politik der Staatsregierung meilenweit entfernt.“ Der vom BN kritisierte Verzicht auf entsprechende Prüfungen im Raumordnungsverfahren zum Ausbau der Wasserstraße räche sich nun in zweifacher Hinsicht: Zum einen könne eine Förderung nicht beantragt werden, zum anderen bleibe bei den

Statustufenbefürwortern weiterhin die Illusion erhalten, dass Staustufen mit dem Naturschutzrecht vereinbar seien. „Mit diesen Tricksereien werden die

Verbesserungen, die flussbaulich für die Schifffahrt erreichbar sind, unnötig und auf Jahre hinaus verzögert“.

Der BN betont, dass die Entscheidung des Bundestages für einen sanften Ausbau aus Naturschutzsicht der einzig mögliche Kompromiss sei. Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang betont, dass sie sich nicht in die nationale Entscheidung einmischen wird. „Es besteht kein Grund für den Bundestag, seine Entscheidung für die frei fließende Donau zu revidieren“, so Weiger.

Für Rückfragen:

Richard Mergner Landesbeauftragter Tel. 0911/81 87 8-25

richard.mergner@bund-naturschutz.de

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