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BUND NATURSCHUTZ FORDERT KLIMASCHUTZGESETZ FÜR BAYERN

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Academic year: 2022

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

München / Nürnberg, 28.11.2016

PM 109-16/LFG Umweltpolitik

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online:

BUND Naturschutz fordert Klimaschutzgesetz für Bayern

Klimakonferenz in Marrakesch mahnt zum Handeln, Bayern muss Blockade für wirksamen Klimaschutz aufgeben

Der BUND Naturschutz fordert als Konsequenz aus der Klimakonferenz in Marrakesch ein eigenes bayerisches Klimaschutzgesetz.

„Staatsregierung und Landtagsmehrheit in Bayern dürfen ein eigenes Klima- schutzgesetz nicht weiter blockieren, sondern müssen wie die Länder Baden- Württemberg oder Nordrhein-Westfalen endlich handeln“, fordert Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz, der als Beobachter an der Klima- konferenz in Marrakesch teilgenommen hat.

Der BUND Naturschutz begrüßt, dass Umweltministerin Ulrike Scharf immer wieder die große Bedeutung des Klimaschutzes als notwendigen Schutz vor Sturzfluten, Abschmelzen von Gletschern und Dürresommern herausstellt.

„Die Beschlüsse der Staatsregierung und der Landtagsmehrheit ob für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München, für das Abwürgen der de- zentralen Bürgerenergiewende oder für den Straßenausbau stehen dem aber diametral entgegen“, so BN-Landesbeauftragter Richard Mergner.

Der BUND Naturschutz fordert daher die Festlegung von konkreten Klima- schutzzielen in den verschiedenen Sektoren entsprechend dem nationalen Kli- maschutzplan.

Kernpunkte hierfür sind:

 Klare Energieeinsparziele im Bereich Strom, Wärme und Verkehr und na- turverträglicher Ausbau der Erneuerbaren Energien (Unterstützung der regionalen dezentralen Bürgerenergiewende statt ausschließlich trans- europäischer Infrastruktur wie neue Stromautobahnen; Durchsetzung des Biogasplans Bayern; Beenden der Blockade des Ausbaus der Erneu- erbaren Energie durch die 10 H Abstandsregel für Windenergieanlagen).

 Klare Verantwortungen und Strukturen für Klimaschutz in Bayern. Das Staatsministerium für Wirtschaft fühlt sich zuständig für Versorgungssi- cherheit und Kosten. Die Kompetenzen des Staatsministeriums für Um- welt sind beschränkt auf Klimafolgen-Anpassungen. Klimaschutz findet in Bayern keine staatliche Verantwortlichkeit. Die Bürgerenergiewende erhält keinen Aktionsraum und findet keinen Mentor in der Staatsregie- rung.

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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München / Nürnberg, 28.11.2016

PM 109-16/LFG Umweltpolitik

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 Finanzierung eines bayerischen Anreizprogramms zur energetischen Sa- nierung von Altbauten durch Umwidmung von 700 Millionen Euro, die heute für den Straßenbau eingeplant werden.

 Konkrete Reduktionsziele für Klimagase im Bereich der Landwirtschaft (z.B. 50 Prozent Ökolandbau bis 2040 , Umbruchverbot für Wiesen und Weiden, Monitoring des Humusgehaltes im Boden und gezielte Maßnah- men zum Humus-Aufbau, Absenkung der Stickstoffbilanzüberschüsse der Landwirtschaft auf 30 kg N/ha zur Verringerung der Nitratbelastun- gen im Grundwasser aber auch der Lachgasemisssionen)

 Moorschutz und Wiedervernässung als wirksamer CO2-Speicher: Ne- ben der Intensivierung von Projekten der Moorrenaturierung (StMUV, StMLF) ist hierzu auch eine Weiterentwicklung der landwirtschaftli- chen Flächenprämien auf Moorböden in Richtung Emissionsminde- rungsprämie nötig. Die Staatsregierung muss sich für den Umbau der Agrarzahlungen der EU in Richtung messbarer Leistungen für die Um- welt einsetzen, damit Ackerbau auf aufgewiesenen Moorstandorten, der hohe Emissionen verursacht, künftig (2020 beginnt die neue För- derperiode) keine pauschalen Flächenzahlungen mehr erhält.

 Erhöhung der Speicherung von Kohlenstoff in den Wäldern durch Schutz von Naturwäldern, Umbau der vom Klimawandel besonders betroffenen Fichten- und Kiefernwälder in Laubmischwälder und Erhöhung der Holz- vorräte in klimastabilen Wäldern

 Offensive für die Verlagerung von Güter- und Personenverkehr auf die Schiene und den öffentlichen Verkehr, und Stopp beim Neu- und Ausbau des Straßennetzes

 Klimaschutz durch effiziente Regional- und Landesplanung (flächenspa- rendes Bauen, keine Lockerung des Anbindegebots)

 Verzicht auf die 3. Startbahn am Flughafen München

 Einsatz der bayerischen Staatsregierung für den sofortigen Atomausstieg in Bayern und für ein Ende der Subventionierung der Atomenergie in den Staaten der EU. Atomenergie ist keine Alternative zum Klimaschutz.

Für Rückfragen:

Richard Mergner, Landesbeauftragter Tel.: 0911/8187825 oder 0171/6394370

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