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VA-200729-SOP-HKP-An-Ausziehen-Kompressionstruempfe

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Hilfsmittel

Stand: 29. Juli 2020

iStockphoto.com/MarsBars

Häusliche Krankenpflege: An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kom- pressionsstrümpfen/-strumpfhosen der KKL I bis IV

Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen der Kompressions- klasse I war bisher der Grundpflege zugeordnet und konnte nicht separat verordnet werden.

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist seit 5. April 2018 das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen der Kompressionsklasse I bis IV eine verordnungfä- hige Leistung (seit 5. Dez. 2019: Leistungsbeschreibung Nr. 31b).

Damit finden Patienten Berücksichtigung, die z. B. in ihrer Motorik, Geschicklichkeit, Kraft und Beweglichkeit, häufig bedingt durch eine Kombination verschiedener z. B. neurologi- scher oder orthopädischer Erkrankungen und Defizite, erheblich eingeschränkt sind. Aus der Verordnung muss hervorgehen, dass der Patient selbst oder durch die Unterstützung einer im Haushalt lebenden Person nicht mehr in der Lage ist, die Kompressionsstrümpfe der Klasse I selbstständig an- und auszuziehen.

Zur Ermöglichung eines selbstständigen An- und Ausziehens von Kompressionsstrümp- fen/Kompressionsstrumpfhosen ist jeweils die Verordnung von Anziehhilfen (Hilfsmittel der Produktgruppe 02) in Betracht zu ziehen.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen – als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

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