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Archiv "Krankenhausärzte: Pate gestanden?" (12.10.2007)

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Academic year: 2022

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B R I E F E

sich flache Hierarchien als fle- xibler. Die Verantwortlichkeiten können dann den real vorhandenen Kompetenzen zugeordnet werden.

Nach den Erfahrungen aus der Wirtschaft dürften sich solche Or- ganisationsstrukturen den altherge- brachten starren Hierarchien als überlegen erweisen. Man müsste es nur ausprobieren.

Dr. Harald Mertes,Am Johannisberg 6 a, 07747 Jena-Lobeda

Deshalb nach Österreich

Diese Thesen müssen kommentiert werden: These 2, 5 und 6 sind weit- gehend akzeptabel. These 1 ist falsch. Das Chefarztsystem hat sich nicht bewährt. Es hat dazu geführt, dass durch die Abwanderung von Ärzten aller Qualifikationsstufen volkswirtschaftliche Millionenschä- den entstehen, dass in großen aus- ländischen Krankenhäusern bis zu

25 Prozent deutsche Ärzte arbeiten und mehr als 3 000 freie Arztstellen zu verzeichnen sind. These 3 ist wünschenswert, aber nicht realisier- bar. Vermutlich kann in der Anäs- thesie ein leitender Arzt nicht Kin- deranästhesie, Kardioanästhesie, In- tensivtherapie, ambulante Anästhe- sie, Schmerztherapie state of the art vertreten. These 4 schließt an den Widerspruch zu These 1 an. Die bis- herige Höhe der Chefarztgehälter (auch im Vergleich zur Wirtschaft) und immense Ungleichverteilung der Einnahmen sind ein wesentli- cher Teil der Frustration der jungen und mittelalten Ärztegeneration. Ei- ne akzeptable Bezahlung der Führungskräfte und der nachgeord- neten Ärzte muss eine zwingende Einheit sein. Punkt 1 und 4 führten zu meiner Abwanderung nach Österreich.

Prim. Dr. Michael Ulrich Füssel, Ignaz-Harrer-Straße 79, A-5020 Salzburg

Pate gestanden?

Es ist richtig, dass der Chefarzt auch gesamtunternehmerisch denken und handeln muss. Selbstverständlich muss er Material und Personal ratio- nell einsetzen und sich in betriebs- wirtschaftlichen Fragen weiterbilden.

Eine gute Patientenversorgung ist natürlich nicht möglich, wenn das Krankenhaus in den Konkurs getrie- ben wird. Dennoch ist dies nicht die oberste Aufgabe eines leitenden Arz- tes. Wer – wenn nicht der leitende Arzt – hat die Aufgabe, die Interessen der Patienten und auch der Solidarge- meinschaft gegenüber seinem Kran- kenhausträger zu vertreten. Die Ge- winnoptimierung für den Kranken- hausträger ist nicht das primäre Ziel ärztlicher Tätigkeit, und es erfüllt ei- nen mit Sorge, wie in zunehmendem Maß medizinische und betriebswirt- schaftliche Argumente bei Entschei- dungen über die Patientenbehandlung

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A2794 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 41⏐⏐12. Oktober 2007

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miteinander vermengt und nicht mehr sauber getrennt werden. Jüngeren Kollegen ist es zum Teil selbstver- ständlich, dass man durch die Dichte von angeordneten Untersuchungen den Patienten auf jeden Fall über die untere Grenzverweildauer heben muss, um ihn danach so schnell wie möglich zu entlassen. Hier sehe ich die Pflicht des leitenden Arztes ge- genzusteuern, auch wenn die Hono- rierungsstruktur in modernen Chef- arztdienstverträgen mit Bonusverein- barungen dieses Verhalten nicht gera- de fördert. Man könnte vermuten, dass bei der Formulierung der These 2 Vertreter der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft Pate gestanden haben.

Prof. Dr. med. Hans-Peter Vogel,Lötzener Allee 6, 14055 Berlin

SELBSTZAHLER

Die AOK hat Versi- cherte zu ihren Er- fahrungen mit IGeL- Leistungen befragt (DÄ 30/2007:

„Selbstzahlerleis- tungen: Ärzte weh- ren sich gegen Vorwürfe“).

Vertrauensverlust

. . . Statt Untersuchungen über IGeL- Leistungen anzustellen, sollte die AOK sich lieber darüber Gedanken machen, warum sie eingeführt wur- den. Es ist sattsam bekannt, dass man mit der Budgetierung von medizini- schen Leistungen und Begrenzung der Patientenzahlen von Kassenpati- enten nicht mehr leben kann. Aller- dings sollte man sich als Arzt schon Gedanken machen, dass es aufgrund der IGeL-Leistungen und der ständi- gen Negativberichte in den Medien zu einem schleichenden Ansehens- und Vertrauensverlust bei der Bevöl-

kerung gekommen ist. Die erzwun- gene Änderung der Motivation des Arztes vom Helfer hin zum Geldver- diener hat eben ihren Preis.

Dr. med. Udo Fuchs,Steenwisch 105, 22527 Hamburg

LEICHENSCHAU

Die Qualität der ärzt- lichen Leichenschau lässt vielfach zu wünschen übrig (DÄ 28–29/2007: „Ärztli- che Leichenschau:

Ein Fall für den Spe- zialisten?“ von Dr. med. Birgit Hibbeler).

Zustimmung

Dem oben genannten Artikel kann ich als Pathologe und Rechtsmedizi- ner nur voll und ganz beipflichten.

Während meiner Ausbildung zum Rechtsmediziner habe ich bei etwa 1 000 Obduktionen mitgewirkt. Da- bei wurden zwei bis dahin unbe- kannte Tötungsdelikte aufgedeckt.

In einem Fall war dies nur durch aufwendigere chemisch-toxikologi- sche Untersuchungen nach der Ob- duktion möglich. Im zweiten Fall hätte bereits eine sachkundige kriti- sche erste Leichenschau ausgereicht, um einen gewaltsamen Tod durch Erwürgen zu erkennen. Hochgerech- net auf etwa eine Million Todesfälle in der Bundesrepublik pro Jahr wür- de dies bedeuten, dass 2 000 Tö- tungsdelikte unentdeckt blieben.

Diese Erfahrungen mögen nur ein- geschränkt repräsentativ sein. Die Schätzung von ca. 1 200 unentdeck- ten Tötungsdelikten pro Jahr in der gesamten Bundesrepublik halte ich jedoch keinesfalls für überzogen.

Besonders häufig scheinen mir Fehl- einschätzungen bezüglich der To- desursache bei alten und pflegebe- dürftigen Menschen zu sein, bei de- nen einerseits ein natürlicher Tod am nahe liegendsten und am häufigsten ist, andererseits aber auch so viele Motive für ein Tötungsdelikt wie bei kaum einer anderen Personengruppe existieren. Abhilfe könnte hier durch eine zweite Leichenschau sowie eine deutlich häufigere Anwendung des Instruments der Verwaltungsob- duktion bei unklaren Todesfällen ge- schaffen werden. Beides kostet

Geld, qualifiziertes Personal ist nicht ausreichend vorhanden . . . Ange- sichts dieser Situation bleibt nur ei- ne bittere Erkenntnis: Tote haben keine Lobby.

Dr. med. Thomas Heisig,Institut für Pathologie, Oberer Markt 15, 66538 Neunkirchen

Negative Erfahrungen

. . . Um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen, ist vom Arzt nicht nur fach- liche Qualität gefordert, sondern auch körperliche Fitness im Handling des unkooperativen Untersuchungsob- jekts. Ich kann die Kollegen/Kolle- ginnen nur warnen, eine Leichen- schau durchzuführen, wenn sie auf- grund ihrer körperlichen Verfassung nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen durchführen können . . . Weil ich bei der Leichenschau „To- desart unbekannt“ angekreuzt habe, sehe ich mich im Zuge behördlicher Aktivitäten mit dem Vorwurf der Ur- kundenfälschung konfrontiert. Ich empfinde das als Disziplinarmaßnah- me für unerwünschtes Verhalten.

Dr. med. Alfred E. Angst,Max-Hempel-Straße 3, 86153 Augsburg

Früher Leichenschau durch Laien

Es war einst selbstverständlich in Deutschland, dass jeder Arzt eine Leichenschau ordentlich durch- führen konnte und durchführte (vor allem bei seinen Patienten) . . . Dass man heute so etwas wie einen Fach- arzt für Leichenschau haben will, lässt das Nicht-mehr-Können von (Super)-Ärzten einerseits und büro- kratische Scheinvollkommenheit an- dererseits erkennen. Da sollte man sich doch einmal daran erinnern, dass es (noch bis in die 1960er-Jah- re) Laien-Leichenschauer, z. B. in Württemberg gab, die ihre Sache sehr gut machten. Sie waren gele- gentliche oder fest angestellte Mitar- beiter der Gesundheitsämter. Ihre da- malige Tätigkeit kostete nicht einen Pfennig mehr. Sie wurde als über- flüssig erachtet (damals), weil ja an- geblich die Leichenschau durch ei- nen Arzt bestens funktionierte. Wie- so ist das nicht mehr der Fall?

Dr. med. Albert Ochmann,Fürbringerstraße 18, 26721 Emden

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ANONYM

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