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Archiv "§ 218: Einst und heute" (06.11.1980)

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§ 218 StGB als „Spielregel"

bung und Justiz; ist deren Gesetzge- bung lebensfeindlich und fehlt den Juristen ein „Gesetz zur Verhinde- rung unerwünschter Schwanger- schaften", um die Ordnung im Ge- sundheits-(nicht: Tötungs-)Wesen wiederherzustellen, dann wird man ein solches gestalten müssen; an unserer Mitarbeit wird es gewiß nicht fehlen! Es ist theoretisch durchaus möglich eine „gesetzlich geforderte Schutzanwendung bei In- timkontakt ohne Absicht und Bereit- schaft zur Übernahme eines gemein- samen Kindes auf beiden Seiten" zu erreichen unter Ausnutzung der im Post-pill-Zeitalter ausgiebig erarbei- teten Kontrazeptionsmethoden zu- sammen mit einem ebenfalls gesetz- lich geregelten Informations-Zwang (analog dem erprobten und akzep- tierten Führerschein, s. o.).

Der Gesetzgeber eines Rechtsstaa- tes mit den Spielregeln unseres Grundgesetzes kann keine postiven Entwicklungen von Gesetzen erwar- ten, die kontra Leben sind, wenn er nicht gleichzeitig zu Pro-Leben-Ge- setzen findet, die zum Schutz von Erwachsenen und vom ungebore- nen Leben dienen, die nicht stauen, sondern kanalisieren und nur gebie- ten, was längst als den Gesetzmä- ßigkeiten der Natur entsprechend erkannt werden sollte.

Dr. med. Richard Funck Basler Straße 81 7850 Lörrach

Tötung

Der Aufsatz . . . ist es wert, allen Po- litikern zum eingehenden Studium zugänglich gemacht zu werden — aber natürlich auch allen Beratungs- stellen, Sozialarbeitern, Frauenver- einigungen usw. Hier wird eindeutig nachgewiesen, daß Schwanger- schaftsabbruch Tötung bedeutet — eine Feststellung, die nach wie vor von bestimmten Gruppen abgelehnt wird. Der Mensch — das Ebenbild Gottes — ist das einzige Lebewesen, das seinen Nachkommen die Mög- lichkeit der Entwicklung nimmt und sie brutal umbringt! Adler hat recht, wenn er die Ärzte aufruft, sich gegen

den politischen Gebrauch der Ab- treibung zu wehren . . .

Dr. med. Hans Runge Gerstäcker Straße 16 3300 Braunschweig

Annehmbarer Rahmen

... Die spezifisch menschliche Tö- tungsart der Abtreibung ist jenseits aller Moralvorstellung seit jeher ein Faktum. Unsere Volksvertreter (die aller Parteien!) als Gesetzgeber bil- ligten mit dem § 218 nicht dieses Faktum, sondern versuchten eine ohnehin geschehende illegale Schwangerschaftsunterbrechung unter bestimmten Bedingungen in einem medizinisch annehmbaren Rahmen geschehen zu lassen.

Gleichzeitig sollen vorher der abtrei- bungswilligen Frau alle möglichen Hilfen angeboten werden, - dazu eine Beratung über die Verhütung einer unerwünschten Schwangerschaft.

Natürlich war dem Gesetzgeber da- bei die Subjektivität einer sozialen Notlage bekannt, die sich in der Be- raterpraxis meist zwingender als in Ihren Beispielen darstellt. Die ver- antwortungsvolle Durchführung des Gesetzes erzeugt bei keinem der Be- teiligten volle Befriedigung, er- scheint aber bei nüchterner Be- trachtungsweise besser als der vor- herige Zustand. Die leider von bei- den Polen politischer und ethischer Denkart benutzte Ideologisierung der Vorgänge um den § 218 verstellt nur den Blick auf das aus verschie- denen Gründen leider Erforderliche.

Dr. med. Hans-Peter Klein Gailenbacher Weg 2 8901 Neusaß 4

Einst und heute

... (Adler kommt) auf den § 218 zu sprechen und erwähnt den Katholi- zismus. Hier möchte ich widerspre- chen. Der älteste Erzbischof, wie der jüngste Mönch haben natürlich das Recht der eigenen Meinung und de- ren Äußerung. Es sollten aber nicht Lehrmeinungen kirchlicher oder weltlicher Vereinigungen in die Dis-

kussion geworfen werden. Ich las soeben eine Zeitungsüberschrift:

Weltliche Themen in geistlicher Hand — und das ist es, was ich nicht für richtig halte. Leben. Was der Tod ist, wissen wir einigermaßen. Über das Fortleben der Seele, die wir auch nicht definieren können, ge- ben nur Religionen und Philoso- phen ihre Ansichten kund. Was das Leben ist, können wir nicht definie- ren. Wir fühlen, glauben, wissen, daß wir leben. Die Vorstellung, daß wir nur Abbilder, Schatten wären, hat außer den griechischen Weisen wohl niemand verstanden. Tiere le- ben, also auch der Mensch, Pflanzen leben. Die Natur hält das Leben durch Überfluß in Gang, jede Art ver- mehrt sich so, daß der natürliche Verlust ausgeglichen wird.

Jedenfalls ist im Ei und im Sperma- tozoon Leben vorhanden, das je- doch, wie beim Fisch, überprodu- ziert wird. Die Frau produziert im Leben über 300 Eier, wenn vier da- von zur Nachkommenschaft gera- ten, erhält sich schon die Art. Die Spermatozoenerzeugung geht ins Unzählbare. Sonst müßte man Ona- nisten und Päderasten unter Auf- sicht stellen. Die Zellen leben, die Frage ist nur, wann entsteht ein neu- es Leben, das Schutz verlangen kann. Wer Rosensamen in die Erde steckt, hat noch keine Rose, von ei- ner Tulpe spricht man nicht, wenn man die Zwiebel in die Erde legt.

Erst wenn die Rose als Knospe er- scheint, die Tulpe aus der Erde her- aussprießt, kann man von Blumen sprechen. Das Ei ist noch kein Huhn.

Schwangerschaft und Abbruch.

Wann entsteht eine Schwanger- schaft? Wenn sich Ei und Samen treffen? Wenn sich ein Ei an der Uteruswand einnistet? Da ist sicher noch kein neues Leben entstanden.

Wenn Kindesbewegungen bemerk- bar werden, ist ein neues Leben da.

Also: im ersten Monat nein, im fünf- ten Monat ja. Der im Gespräch und im Gesetz betonte dritte Monat ist nur das arithmetische Mittel, das in- sofern vernünftig angesetzt ist, als die Abtreibung nach diesem Termin gefährlicher wird .

Geburt und zwei Abbrüche. Das Standesamt nimmt das Dasein eines

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 45 vom 6. November 1980 2689

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Aufsätze -Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Menschen zur Kenntnis, wenn er

„das Licht der Welt erblickt hat".

Dann ist der Mensch vorhanden, dann ist sein Leben zu schützen.

Herr Prof. Adler erzählt von zwei Frauen, die Schwangerschaftsab- bruch wünschten, einer älteren, die schon mehrere Kinder hatte, und ei- ner Studentin, die zu faul war, um die „Pille" mitzunehmen. Er berich- tet nicht über seine Entscheidung und den Ausgang. Auch ich möchte über zwei Fälle berichten:

a) Eine Fürsorgerin, die ich wegen einer Arthritis behandelte, erzählte mir, daß ein dreiviertel verblödetes Mädchen aus dbr Fürsorgeanstalt ausgerückt und umgehend von ei- nem vagabundierenden Strolch ge- schwängert worden war. Entdeckt wurde das erst im 5. Monat. Ich konnte der Schwester die Adresse eines Gynäkologen geben, der die Sache in Ordnung brachte.

b) Ein sehr reizendes Mädchen aus guter Familie war verlobt und wollte heiraten. Der sehr autoritäre Vater war einverstanden, aber wollte ein Jahr abgewartet wissen, bis der Jun- ge seinen Referendar gebaut hätte.

Nun war es passiert. Das Mädchen erklärte, sie würde herausgeworfen werden, und es bliebe ihr nichts üb- rig, als ... Es war keine leere Dro- hung. Auch ihr konnte geholfen wer- den. Nach anderthalb Jahren er- schienen beide wieder, verheiratet, sie in anderen Umständen. Sie freu- ten sich auf das und mehrere zu- künftige Kinder.

Einst und heute. Abgetrieben wurde immer. Die menschliche Rasse hat sich trotzdem erhalten und rapide vermehrt. Nur soll man die Sache nicht zu bequem machen. Kassen sollen nur bei absoluten Notfällen beisteuern. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Allgemeinheit die Laszi- vität der Kinder bezahlen soll. Und dann soll man sehen, die Sitten et- was zu ändern. Schuld daran sind nicht die Kinder, sondern die Eltern, die dem Kind kein Heim bieten, die Lehrer, die keine Autorität haben.

Nein, die sind auch nicht schuld, denn weder Eltern noch Lehrer sind selbst erzogen. Schuld sind wir, die jetzigen Großeltern.

Die Trense. Man legt sie dem Pferd nicht unter den Schwanz, sondern ins Maul, so daß man das Tier leiten kann. So soll man auch nicht beim

§ 218 anfangen, sondern bei den

§§ 1 bis 4, die Juden und Christen als Gebote bezeichnen. 1 bis 3 soll hier ausgelassen werden. De deo non est disputandum. Um § 4 zum Gelingen zu helfen, sollen die Eltern nicht nur daran denken, viel Geld zu verdienen, sondern sie sollen sich Zeit und Liebe nehmen, um die Kin- der persönlich zu vernünftigen und anständigen Menschen zu erziehen.

Dann werden die Kinder sie später nicht in Altersheime abschieben, sondern empfangene Liebe mit Lie- be vergelten.

Planung. Welche Kinder sollen ge- boren werden? Zuerst die Wunsch- kinder. Hier sind Liebe und Tradition die Beweggründe. Dann will der Be- sitz sich vererben, oft der Grundbe- sitz bis zum kleinsten Bauernhof und auch die industrielle und ge- schäftliche Leistung. Hier sollte das Einkinder-System vermieden wer- den. Leider hat die jüngste Zeit er- wiesen, daß auch bei den besten Voraussetzungen ungünstige Resul- tate entstehen können.

Zu begrüßen sind auch die Kinder der konventionellen Ehen, der wohl die Mehrzahl der Geborenen ange- hört. Bei guter Erziehung und tätiger Elternliebe kann hier ein glückliches Leben erwartet werden. Bei schlech- teren Voraussetzungen sollte ent- sprechend vorsichtiger geurteilt werden. Ausschlaggebend soll nicht der Wunsch der Mutter, so berech- tigt er auch wäre, sein, sondern die Lebensaussicht des Kindes. Erb- krankheiten und geistige Defekte sollen nicht fortgezüchtet werden.

Auch die sozialen Aussichten des Kindes müssen berücksichtigt wer- den. Helfen wir den Geborenen und lassen wir den Ungeborenen ihren Frieden.

Zwei Vorschläge

Das Pendel, das deutlich zu stark in Richtung Antiautorität, Freiheit und Libertinage ausgeschlagen hat, wird sicher zurückkommen und Besin-

nung bringen. Da würde es gut sein, wenn Volkshochschulen und Schul- ämter Eltern und Lehrer beibringen würden, wie Kinder zu erziehen sind.

Das würde die Abtreibungsquote zwar kaum beeinflussen, aber die ganze Atmosphäre reinigen. So wi- derlich mir die Flintenweiber sind, die mit Spruchbändern „Unser Bauch gehört uns" durch die Stra- ßen ziehen, so glaube ich doch: in Fragen, die überwiegend die Frauen betreffen, sollten wir, die so sehr klugen Männer, die Entscheidung den so sehr dummen Frauen über- lassen.

Dr. Adolf von Liebermann Kurstift

7737 Bad Dürrheim

GEBÜHREN Ein Stoßseufzer

Vergleich

... Die Kassenärzte müssen Aus- künfte, die die Krankenkassen zur Durchführung ihrer Aufgaben benö- tigen, kostenfrei abgeben, wobei die AOK Calw dazu auch die Auskünfte zählt, die sie zur Verfolgung von Er- stattungsansprüchen gegenüber ei- nem anderen Kostenträger benützt, und lehnte eine Bezahlung von 4,55 DM rundweg ab. Ein weiteres Engagement außer einer halbherzi- gen Bestätigung der Richtigkeit mei- ner Auffassung erfolgte von seiten der KV nicht. Gleichzeitig muß ich bei der Arbeitsgemeinschaft Be- triebsfunk für Heilberufe bei der KV Westfalen-Lippe mir für meinen Be- triebsfunk eine neue Wellenlänge er- bitten, weil die Ärzte eigene Wellen- längen zugeteilt bekommen. Ich er- halte einen mit einer einzigen Ziffer ausgestatteten Vordruck und muß dafür 40 DM bezahlen und bekomme auf meine Vorhalte, die Gebühren denen bei den Ärzten üblichen (Ziff 16 BMÄ) anzugleichen, die Antwort, daß die 40 DM eben kostendeckend seien, und eine massive Aufforde- rung zu bezahlen ...

Dr. med. E. Pfeilsticker Bahnhofstraße 16 7260 Calw

2690 Heft 45 vom 6. November 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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