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NEF 2000 wird bekanntlich auf den 1

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I 029/2004 FIN 24. März 2004 47C

Interpellation

1012 Kurth, Langenthal (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.02.2004

Neueinstellungen in der Finanzverwaltung des Kantons Bern

Aus der Tagespresse stelle ich mit Erstaunen fest, dass mit teuren, seitengrossen Inseratenkampagnen diverse Fachkräfte, Betriebswirtschafter, Fachfrauen und Männer für das Rechnungswesen und für die Kostenrechnung im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsführung, des Konzerns gesucht werden.

Sind die Neueinstellungen die Folgen von NEF und welche zusätzlichen Kosten entstehen durch diese neuen Kontrollinstrumente und Organe?

Ist es sinnvoll, neue Verwaltungsstellen zu schaffen welche die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons hemmen und bremsen? Wieweit ist sich der Regierungsrat bewusst, dass dadurch keine Einsparungen erzielt werden?

Wie kommt die Finanzverwaltung dazu, in der kantonalen Verwaltung von einem Konzern zu sprechen? Ist es üblich, dass in einem Konzern 200 Verwaltungsräte sitzen?

Ist es notwendig, dass die Zentralverwaltung aufgestockt und die Finanzdirektion ausgebaut wird?

Wie stellt sich der Finanzdirektor dazu, einerseits in der Verwaltung Mehrausgaben zu bewilligen und andererseits Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Regionen zu verhindern?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 12.02.2004

Antwort des Regierungsrates A Ausgangslage

Die Planung und die Rechnungsablage für den kantonalen Haushalt erfolgten bislang nach dem von allen 26 Kantonen verwendeten Harmonisierten Rechnungsmodell (HRM). Neu sollen die Planung und die Rechnungsablage für den kantonalen Haushalt um Elemente des New Public Management (NPM) ergänzt werden. Zu diesem Zweck löste der Regierungsrat 1994 das Reformprojekt „Neue Verwaltungsführung (NEF 2000)“ aus.

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Als Hauptergebnis dieses Reformprojektes wird die Planung der Leistungen und Finanzen künftig enger miteinander verknüpft. Dies bedingt die Abbildung der kantonalen Leistungen in so genannten Produktgruppen und Produkten sowie - damit einhergehend - die Einführung einer Betriebsbuchhaltung. Die Einführung einer Betriebsbuchhaltung führt infolge der grösseren Datenmenge und der zusätzlichen Funktionalitäten (betriebliche Erfolgsrechnung, betriebliche Bilanz, Kosten- und Erlösrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, Anlagenbuchhaltung usw.) zu einem erheblichen Mehraufwand.

NEF 2000 wird bekanntlich auf den 1. Januar 2005 breiter eingeführt. Dies bedeutet, dass der Grosse Rat im Rahmen der Novembersession 2004 erstmals einen um NPM-Elemente ergänzten Voranschlag/Aufgaben- und Finanzplan (VA/AFP) beraten wird. Damit wird umgesetzt, was der Grosse Rat mit dem am 12. September 2000 bewilligten Verpflichtungskredit für die breitere Einführung von NEF 2000 in der Zentralverwaltung sowie der Verabschiedung des Gesetzes über die Finanzen und Leistungen am 26. März 2002 bestellt hat. Ende 2002 hat der Grosse Rat zudem den Zusatzkredit II mit deutlichem Mehr bewilligt und damit erneut klar signalisiert, dass er NEF 2000 einführen will, und zwar ohne Verzug.

Die Neueinstellungen der Finanzverwaltung sind eine direkte Umsetzungsmassnahme im Zusammenhang mit der breiteren Einführung von NEF 2000 sowie der damit einhergehenden Einführung des neuen Finanzinformationssystems (FIS 2000). Die Entwicklung und Einführung der NPM-Elemente wurde durch verschiedene Projektorgane mit starker Unterstützung durch externe Berater bewerkstelligt. Die Verantwortung für die reibungslose Haushaltführung liegt jedoch bei der Finanzverwaltung, welche die personellen Voraussetzungen schaffen muss, um den operativen Betrieb der eingeführten NPM-Elemente sicherzustellen. Mit den Neueinstellungen wird somit in erster Linie die Internalisierung von bisher externem Know-how realisiert. Im Gegenzug zur Internalisierung des notwendigen Know-hows wird der Einsatz von externen Beratern schrittweise reduziert.

Es darf nach Auffassung des Regierungsrates nicht sein, dass nach einer zehnjährigen Vorbereitungsphase für die vom Grossen Rat beschlossene breitere Einführung von NEF 2000, die personellen Ressourcen in Frage gestellt werden, die zwingend notwendig sind, um die reibungslose Führung des um NPM-Elemente ergänzten Haushaltes sicherzustellen.

B Bemerkungen zum Inserat

Der Interpellant weist einleitend auf die „teueren, seitengrossen Inseratenkampagnen“ hin, mit denen im Zusammenhang mit der Neuen Verwaltungsführung „diverse Fachkräfte, Betriebswirtschafter, Fachfrauen und Männer für das Rechnungswesen und die Kostenrechnung“ gesucht werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass es sich weder um ein seitengrosses Inserat, noch um eine Kampagne handelte. Das Inserat beanspruchte lediglich einen Drittel einer Zeitungsseite und wurde zu einem Preis von CHF 7'770.05 nur einmal, jedoch wie üblich in mehreren Zeitungen gleichzeitig veröffentlicht.

Selbstverständlich ist die Verwaltung bestrebt, möglichst wirtschaftlich zu handeln. So hat die Finanzdirektion auch im vorliegenden Fall zunächst versucht, geeignete Bewerbungen über das Internet und andere kostengünstige Wege zu erhalten, wie sie dies in den vergangenen Jahren schon oft erfolgreich praktiziert hat. Leider führten diese Wege diesmal nicht zum Erfolg, so dass ein Inserat in der Tagespresse placiert werden musste.

Immerhin konnten zwei Stellen im gleichen Inserat ausgeschrieben und so eine verhältnismässig günstige Lösung getroffen werden, die für beide Stellen aus heutiger Beurteilung wahrscheinlich zu den gewünschten Resultaten führen wird.

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C Fragen des Interpellanten Zu Frage 1

Wie eingangs bestätigt, handelt es sich bei den Neueinstellungen der Finanzverwaltung um eine direkte Folge der breiteren Einführung von NEF 2000 sowie FIS 2000. Das zusätzliche Personal ist zwingend notwendig, um die reibungslose Führung des um NPM-Elemente ergänzten kantonalen Haushaltes sicherzustellen.

Die breitere Einführung von NEF 2000 bedeutet namentlich auch die Erweiterung des Rechnungswesens um die Betriebsbuchhaltung (u.a. Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, betriebliche Erfolgsrechnung und Bilanz, Anlagenbuchhaltung und Objektmanagement) und die Leistungsrechnung (u.a.

Produkte und Produktgruppen, Leistungserfassung und -zurechnung, Leistungsverrechnung). Im Einzelnen ergeben sich durch die Einführung der Betriebsbuchhaltung und der Leistungsrechnung die nachstehenden zwingenden neuen Aufgaben der Finanzverwaltung:

• Entwicklung und Einführung der einzelnen Elemente der Betriebsbuchhaltung und der Leistungsrechnung

• Erstellung und Pflege des fachlichen Weisungswerkes

• Durchführung von fachlichen und systemtechnischen Schulungen

• Beratung und Support der rechnungsführenden Organisationseinheiten

• Anpassung und Leitung der gesamtstaatlichen Prozesse Jahresabschluss und Rechnungsvollzug nach den Grundsätzen von NEF 2000

• Erarbeitung und Durchführung der Berichterstattung nach den Grundsätzen von NEF 2000 (namentlich auch die Verschmelzung von Staatsrechnung und Verwaltungsbericht zum Geschäftsbericht)

Werden diese Aufgaben von der Finanzverwaltung nicht erfüllt, kann NEF 2000 nicht umgesetzt werden und die reibungslose Führung des kantonalen Haushaltes ist gefährdet.

Die zusätzlichen Kosten können im gegenwärtigen Zeitpunkt für die gesamte Kantonsverwaltung nicht beziffert werden. Die Einführung von NEF 2000 führte aus den oben aufgeführten Gründen in den letzten Jahren in der Finanzverwaltung zu insgesamt 6 neuen Stellen.

Zu Frage 2

Die Neueinstellungen von Personal in der Finanzverwaltung und die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons haben nach Auffassung des Regierungsrates nichts miteinander zu tun.

Infolge der Einführung einer Betriebsbuchhaltung wird es künftig möglich sein, zu beziffern, was die Erbringung einer bestimmten kantonalen Leistung tatsächlich kostet. Ob es auch möglich sein wird, die gewonnene Transparenz für Effizienzgewinne und Einsparungen zu nutzen, wird sich zeigen.

Zu Frage 3

Die Neukonzeption des Finanz- und Rechnungswesens führt zu einer dezentralen Betriebsstruktur, indem beispielsweise jede Organisationseinheit über eine eigene Bilanz verfügt. In diesem Sinn ist die Struktur der kantonalen Verwaltung durchaus mit derjenigen eines Konzerns vergleichbar. Der Begriff hat sich bereits etabliert und wird in der

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Verwaltung generell verstanden. Es versteht sich von selbst, dass die politischen Behörden des Kantons nicht mit Organen privatrechtlicher Unternehmungen verglichen werden können.

Zu Frage 4

Wie bereits bestätigt, handelt es sich insbesondere bei den Neueinstellungen der Finanzverwaltung um eine direkte Folge der breiteren Einführung von NEF 2000 und FIS 2000. Es ist Aufgabe der Finanzverwaltung, den Direktionen und der Staatskanzlei die notwendige Unterstützung für eine professionelle Steuerung der Finanzen und Leistungen zu gewähren. Dies wäre ohne diese zusätzliche Kapazität nicht möglich, was unter anderem auch zur Folge haben könnte, dass die revisionskonforme Haushaltführung und Rechnungslegung gefährdet würde. Dieses Risiko kann in keinem Fall eingegangen werden.

Zu Frage 5

Nach Auffassung des Regierungsrates haben Mehrausgaben für die Verwaltung und die Verhinderung von Projekten zu den wirtschaftlichen Projekten in den ländlichen Regionen nichts miteinander zu tun.

An den Grossen Rat

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