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Insbesondere ist zu erreichen, dass 0900-er Nummern beim ärztlichen Notfalldienst vermieden werden

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M 018/2007 GEF 4. Juli 2007 GEF C Motion

1232 Gfeller, Rüfenacht (EVP)

Weitere Unterschriften: 12 Eingereicht am: 22.01.2007

Hilfe rund um die Uhr

Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der zuständigen ärztlichen Berufsorganisation zu intervenieren, dass die Rufnummern für den ärztlichen Notfalldienst vereinheitlicht werden.

Insbesondere ist zu erreichen, dass 0900-er Nummern beim ärztlichen Notfalldienst vermieden werden. Ausserdem soll die Finanzierung dieses Angebotes überprüft und geklärt werden.

Begründung:

Plötzliche Probleme oder ein Unfall machen sofortige Hilfe nötig. Für den Notfallarzt bietet der Kanton Solothurn eine Extranummer an, der Kanton Bern braucht deren 13.

Für den medizinischen Notfall sind im Grunde zwei Ansprechpartner zuständig, der Rettungsdienst der Sanitätspolizei, die Nummer 144, sowie der ärztliche Notfalldienst, der von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt ist. Der ärztliche Notfalldienst kommt vor allem dann zum Zug, wenn man ausserhalb der Arbeitszeit einen Rat oder Hilfe braucht oder wenn man den Hausarzt nicht erreichen kann.

Während im ganzen Kanton Solothurn der ärztliche Notfalldienst seit 2003 rund um die Uhr über die Einheitsnummer 0848 112 112 zum Ortstarif erreicht werden kann, kennt der Kanton Bern eine weit aufwändigere Lösung:

Stadt Bern, Agglomeration sind über eine 0900-er Nummer zu erhöhten Gebühren von 1.98 Franken pro Minute erreichbar.

Die 0900-er Nummer in der Region Lyss kostet 1 Franken pro Minute, die in Biel sogar 3 Franken pro Minute.

Im Berner Oberland, Emmental, Oberaargau und Berner Jura gibt es weitere Nummern, die aber nicht kostenpflichtig sind.

Insgesamt sind im Kanton Bern die Notfallärzte über 13 verschiedene Rufnummern erreichbar. Über Internet www.berner-aerzte.ch sind die Nummern zwar leicht zu finden, doch im Notfall steht oft kein Computer mit Internetanschluss bereit.

Die Erträge der 0900-er Nummern decken die Kosten nur teilweise. Da die Leistung von Notfalldienst gemäss Gesundheitsgesetz eine ärztliche Berufspflicht und nicht Aufgabe des Kantons ist, finanzieren die ärztlichen Beruforganisationen den Notfalldienst selber. Da dieses Angebot im Interesse des Kantons liegt, muss die Finanzierung überprüft und geklärt werden.

Der Einsatz von 0900-er Nummern für den ärztlichen Notfalldienst ist ausserdem problematisch, weil der Zugang zu diesen Businessnummern gesperrt werden kann.

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Antwort des Regierungsrates

Wie der Motionär festhält, ist der ambulante ärztliche Notfalldienst nach Art. 30a des Gesundheitsgesetzes vom 2. Dezember 1984 eine Berufspflicht der Ärztinnen und Ärzte, die über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen. Die Ärztinnen und Ärzte haben den regionalen Bezirksvereinen der Ärztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) die Organisation des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes übertragen; die BEKAG führt die Oberaufsicht. Im Kanton Bern bestehen zurzeit 53 Notfalldienstkreise, die den ambulanten ärztlichen Notfalldienst jahraus jahrein sicherstellen. Es trifft auch zu, dass es zurzeit für den ambulanten ärztlichen Notfalldienst mehr als eine Rufnummer gibt. Zudem ist ein Teil davon als 0900-er Nummern ausgestaltet und somit kostenpflichtig. Gemäss Auskunft der BEKAG liegt der Grund dafür in der Tatsache, dass die Organisation und Durchführung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes in gewissen Regionen defizitär ist. In den Regionen Bern und Biel geht dieses Defizit auf den Abbau des service public der Gemeinden zurück. Dort wurden erst kostenpflichtige 0900-er Nummern eingeführt, nachdem sich beide Städte aus der Kostenbeteiligung an den Organisationen des ärztlichen Notfalldienstes zurückgezogen hatten.

Betreffend die vom Motionär zitierte Organisation im Kanton Solothurn sei Folgendes anzumerken. Die einheitliche Telefonnummer 0848 112 112 führt zur Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn. Dort wird den Anrufenden mitgeteilt, wer der zuständige Notarzt ist. Wie im Kanton Bern obliegt im Nachbarkanton die Organisation des ärztlichen Notfalldienstes den regionalen ärztlichen Notfalldienst-Organisationen. Bis 2003 waren diese auch verantwortlich für die Organisation der Auskunftsstelle. Die unterschiedliche Qualität der Auskunftsstellen gab immer wieder Anlass zu Diskussionen. Aus diesem Grund haben die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn und das Gesundheitsamt beschlossen, eine zentrale Auskunftsstelle aufzubauen. Die Alarmzentrale hat ab dem 1. Januar 2003 diese Aufgabe für den ganzen Kanton übernommen.

Eine Umfrage der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und

-direktoren (GDK) hat gezeigt, dass die Überalterung der Notfalldienst leistenden Ärztinnen und Ärzte, die hohe zeitliche Belastung, die ungenügende Abgeltung und die zunehmende Anspruchshaltung der Bevölkerung die grössten Probleme im Zusammenhang mit der notwendigen Aufrechterhaltung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes darstellen. Die GDK hat unter anderem empfohlen, den ambulanten ärztlichen Notfalldienst durch professionelle Vermittlungsstellen als erste Anlaufstelle zu entlasten. Gestützt auf ähnliche Überlegungen ist die BEKAG seit einiger Zeit daran, ein Konzept zu entwickeln, mit welchem die Grundlage für eine Profes-sionalisierung und gleichzeitige Entlastung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes im ganzen Kanton geschaffen werden soll.Aus diesem Grund hat die BEKAG beschlossen, während einer 3- jährigen Pilotphase Medphone AG finanziell zu unterstützen. Die Medphone AG wurde im Jahre 2004 durch die nachfolgenden Organisationen gegründet: Ärztegesellschaft des Kantons Bern, medizinischer Bezirksverein Bern-Stadt, Ärzte-Bezirksverein Bern-Land, Ärztlicher Bezirksverein Biel-Seeland, Ärztlicher Bezirksverein Oberaargau, Ärztlicher Bezirksverein engeres Oberland und Verein Berner Hausärztinnen und Hausärzte. Sie steht für medizinische Auskünfte rund um die Uhr an 365 Tagen zur Verfügung.

Der Notfalldienst des Bezirksvereins Bern Stadt wird bereits ausschliesslich über die Triagestelle der Medphone abgewickelt. Der Zugang zu Medphone ist, wie vom Motionär erwähnt, zurzeit nur über eine kostenpflichtige Rufnummer möglich. Gemäss Mitteilung der BEKAG hätte ein Gratis-Angebot der Rufnummer Mindereinnahmen bei Medphone von ca.

Fr. 200'000.- zur Folge.

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Immer mehr Bezirksvereine und Notfalldienstkreise schliessen sich diesem von der BEKAG unterstützten Konzept an, so dass die BEKAG mittelfristig mit einer Ausdehnung auf den ganzen Kanton rechnet. Dies würde auch bedeuten, dass der ambulante ärztliche Notfalldienst im Kanton in der Zukunft zum Vorteil der Bevölkerung über eine einzige Telefonnummer abgewickelt werden kann. Diese Entwicklung würde der Vorstellung des Regierungsrates im wesentlichen Gebiet der ambulanten Notfall-Versorgung der Berner Bevölkerung entsprechen.

Die BEKAG hat deshalb am 12. September 2006 bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) ein Gesuch um finanzielle Unterstützung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes durch einen einmaligen Betrag für das Jahr 2007 und für wiederkehrende Kantonsbeiträge ab 2008 eingereicht.

Für den Regierungsrat ist die Sicherstellung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes zugunsten der ganzen Bevölkerung im Kanton Bern sowie dessen einfachen telefonischen Zugang wichtig. Deshalb wird er bzw. die zuständige Gesundheits- und Fürsorgedirektion zusammen mit der BEKAG eine Lösung des Problems unter Einbezug geeigneter Organisationen anstreben und auch eine entsprechende Finanzierung klären.

Antrag: Annahme

An den Grossen Rat

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