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Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Verabschiedung aus der Wehrpflicht für alle AdA mit mehr Sensibilität und Stil zu gestalten, wobei die Teilnahme für die AdA freiwillig bleiben soll

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M 065/2009 POM 8. April 2009 POM C Motion

0607 Kilchherr, Thun (SVP) Lanz, Thun (SVP)

Weitere Unterschriften: 15 Eingereicht am: 27.01.2009

Entlassungen aus Dienstpflicht für AdA (Angehörige der Armee)

Der Regierungsrat wird aufgefordert, bei den Entlassungen von Angehörigen der Armee (AdA) eine würdige Entlassungsfeier für alle durchzuführen.

Begründung

Die Änderungen im bereich Wehrpflicht haben dazu geführt, dass die ehemals als Zeremonie mit anschliessendem „Zvieri“ durchgeführten Entlassungen nur noch als

„organisierter Verwaltungsakt mit Dank“ abgewickelt werden.

Viele altgediente AdA mit einer beachtlichen Anzahl Diensttagen finden die „Abgabe“ als reine Pflichtübung ohne bleibenden Eindruck.

Der Dank für die geleisteten Dienste ist offenbar den Offizieren vorbehalten, die mit einer Feier und einem Stehapéro gewürdigt werden.

Ausgeschlossen sind die höheren Unteroffiziere, die Unteroffiziere und die Soldaten, die mit einem Aufgebot in das Zeughaus vorlieb nehmen müssen und die dort mit einem Händedruck einer zuständigen Person verabschiedet werden. Das ist keine adäquate Verabschiedung für eine Leistung, die Opfer persönlicher Art verlangt und auch oft Opfer von der Familie und des Arbeitgebers als Selbstverständlichkeit annimmt.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Verabschiedung aus der Wehrpflicht für alle AdA mit mehr Sensibilität und Stil zu gestalten, wobei die Teilnahme für die AdA freiwillig bleiben soll.

Antwort des Regierungsrates

Gemäss Artikel 122 des Bundesgesetzes vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (MG) führen die Kantone die Entlassungsinspektionen durch. Mit der Reform „Armee XXI“ wurde das Wehrpflichtalter bekanntlich von 42 auf 30 resp. 34 Jahre herabgesetzt und damit der Bestand der Armee drastisch reduziert. Diese Änderung hatte zur Folge, dass im Kanton Bern in den Jahren 2003 bis 2005 rund 40'000 Angehörige der Armee aus der Militärdienstpflicht entlassen wurden. Das bisherige Konzept der Entlassungsinspektionen des Kantons Bern musste angesichts der grossen Anzahl zu Entlassenden überprüft und angepasst werden.

Bei den Entlassungsinspektionen bis 2001 wurden die zu Entlassenden alle gemeinsam in Uniform zur Abgabe der persönlichen Ausrüstung aufgeboten. Der Anlass wurde mit

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Reden und Musik umrahmt und dauerte gesamthaft ca. ½ Tag. Anschliessend wurden die Entlassenen durch die Gemeinden zu Zvieri, Aperitif oder Nachtessen eingeladen.

Mit dem angepassten Konzept, welches seit 2002 angewendet wird, werden die Angehörigen der Armee (AdA) amtsbezirksweise zeitlich gestaffelt und in Zivil zur Abgabe ihrer persönlichen Ausrüstung aufgeboten. Dieses Konzept wurde 2006 insofern ergänzt, als dass alle zu Entlassenden per Handschlag persönlich verabschiedet werden. Die Aufgabe der persönlichen Verabschiedung teilen sich u.a. der zuständige Regierungsrat, der Vorsteher des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern, die Kreiskommandanten Bern und Jura bernois sowie die vier Sektionschefs des Kantons Bern.

Das gestaffelte Aufbieten der jährlich ca. 3'000 Armeeangehörigen im Kanton Bern hat sich bewährt und wird als kundenfreundlich wahrgenommen. Gemäss Rückmeldungen von AdA anlässlich der Entlassungsinspektionen werden vor allem deren Effizienz und kurze Dauer geschätzt. Diese Aussagen dürften u.a. auch darauf zurückzuführen sein, dass es sich bei einer Entlassungsinspektion um einen unbesoldeten Diensttag der Armee handelt, weshalb kein Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO) besteht. Es liegt deshalb auch im Interesse des Arbeitgebers, welcher zur Lohnzahlung verpflichtet ist, die Absenz am Arbeitsplatz möglichst kurz zu gestalten.

Die im Anschluss an die Entlassungsinspektionen ausgerichteten „Zvieri“, Aperitifs oder Nachtessen wurden und werden seit jeher ausnahmslos durch die Gemeinden bzw. die Amtsbezirke organisiert und finanziert und können auch heute noch weiterhin nach deren Ermessen durchgeführt werden. Die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die entlassenen AdA kein allzu grosses Interesse an diesen Feiern zeigen und diesen mehrheitlich fernbleiben. Gestützt auf diese Tatsache haben in den letzten Jahren viele Gemeinden darauf verzichtet, Entlassungsfeiern für ihre AdA zu organisieren respektive durchzuführen.

Die kürzere Dienstleistungspflicht gegenüber früher, das tiefere Entlassungsalter sowie die neue Armeeorganisation (z.B. Abschaffung der Kantonalen Truppen) führen zu einer geringen Identifikation der heutigen AdA mit der Armee. Das Ende der Dienstleistungspflicht – markiert durch die Entlassungsinspektion – wird heutzutage nicht mehr als wichtiger Meilenstein wahrgenommen. Die Abgabe des persönlichen Materials ist für den überwiegenden Teil der AdA eine letzte Pflicht, die sie zu erfüllen haben.

Zusätzliche Rituale oder Zeremonien werden dabei weder erwartet noch geschätzt.

Auch die Durchführung von solchen Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt als am Tag der Entlassungsinspektion hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt wie folgende Beispiele aufzeigen: Im Jahr 2002 wurde in Bern eine Woche nach der Entlassungsinspektion eine Entlassungsfeier in der Markuskirche in Bern durchgeführt. An dieser freiwilligen Entlassungsfeier haben damals von 600 entlassenen AdA nur gerade knapp 100 AdA teilgenommen. Im Jahr 2005 wurde die durch das Regierungsstatthalteramt Wangen organisierte Entlassungsfeier mangels Teilnehmer kurzfristig abgesagt und für die Zukunft ersatzlos gestrichen.

Die Offiziere schliesslich tragen mehr Verantwortung, haben deutlich mehr Diensttage geleistet und engagieren sich in der Regel zudem ausserdienstlich mehr als die übrigen AdA, weshalb sich die Durchführung von militärischen Entlassungsfeiern für Offiziere rechtfertigt.

Angesichts dieser Ausführungen kann davon ausgegangen werden, dass der Stellenwert einer Entlassungsfeier im Rahmen einer Zeremonie wie sie früher, d.h. vor 2002, durchgeführt wurde, bei den heute zu entlassenden AdA als gering einzustufen ist. Der Regierungsrat erachtet die Entlassungsinspektionen, so wie sie heute durchgeführt werden, als zeitgemäss und den Bedürfnissen der AdA angepasst.

Antrag: Ablehnung der Motion

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An den Grossen Rat

Referenzen

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