A 376 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 10|
7. März 2014Entzug der Approbation
Verstößt ein Arzt wiederholt gegen die gesetzli- chen Vorschriften über die Verschreibung von Betäubungsmitteln im Rahmen von Substi - tutionsbehandlungen, ist seine Approbation zu widerrufen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden.
Die Ärztin hatte in mindestens 15 Fällen di- versen von Betäubungsmitteln abhängigen Pa- tienten Opiate in Form von Polamidon ver- schrieben, ohne dass die hierfür vom Verord- nungsgeber aufgestellten Bedingungen einge- halten wurden. Sie hatte es auch unterlassen, auf der ärztlichen Verschreibung Angaben zum Patientenkode, zum Datum der ersten und letzten Verschreibung und zur erforderlichen Kennzeichnung der Verschreibung vorzuneh- men. Nach der Verschreibung wurden erfor- derliche Kontrollen der Patienten nicht durch- geführt. Zudem wurde ein Therapiekonzept zur Beendigung der Abhängigkeit von Betäubungs- mitteln nicht erstellt.
Hierfür wurde sie vom Amtsgericht wegen Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit der Betäubungsmittelverord- nung in 15 Fällen verurteilt. Zwei Jahre später erging erneut ein Urteil gegen die Ärztin wegen eines Verstoßes gegen die Betäubungsmittel- verschreibungsverordnung. Diesmal wurde sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Mo- naten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die zuständige Verwaltungsbehörde wider- rief daraufhin die ärztliche Approbation und forderte die Ärztin zur Rückgabe der Approba- tionsurkunde auf. Unter Bezugnahme auf die Feststellung in den strafgerichtlichen Entschei- dungen wurde eine Unwürdigkeit der Ärztin zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.
Die nachgewiesenen Straftaten beträfen das Arzt-Patienten-Verhältnis und stünden im di- rekten Zusammenhang mit der ärztlichen Be- rufsausübung.
Die gegen den Approbationsentzug gerichte- te Klage der Ärztin blieb nun erfolglos. Das Nie- dersächsische OVG urteilte: Die Feststellungen
in den rechtskräftigen strafgerichtlichen Urtei- len durften zur Grundlage der Entscheidung ge- macht werden. Auch die Einwände der Kläge- rin, dass ein Widerruf der Approbation aufgrund ihres Alters einem endgültigen Berufsverbot gleichkomme, teilte das OVG nicht. Der mit ei- nem Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit könne schon dann gerechtfertigt sein, wenn ein zu schützendes, überragendes Gemeinschaftsgut Vorrang vor der Freiheit des Einzelnen habe. Da die Klägerin die gravierenden Verfehlungen wie- derholt und über einen längeren Zeitraum aus- geführt habe und sich auch durch strafrechtli- che Verurteilungen nicht von ihrem Handeln ha- be abbringen lassen, sei der Approbationswi- derruf verhältnismäßig. Auch der Hinweis auf das Alter führe nicht zu einer anderen Beurtei- lung, denn in Bezug auf die Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung könne bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab ange- legt werden als bei jüngeren (Niedersächsi- sches OVG, Beschluss vom 7. Februar 2014, Az.: 8 LA 84/13). RAin Barbara Berner
RECHTSREPORT
Neuwagen sollen ab dem Jahr 2015 mit dem automatischen Notrufsys- tem „eCall“ ausgestattet werden.
Entsprechenden Plänen der EU- Kommission hat das EU-Parlament in Straßburg am 26. Februar mit großer Mehrheit zugestimmt.
Das System ermöglicht es, dass bei schweren Unfällen automatisch die EU-weite Notrufnummer 112 abgesetzt wird und auch der Stand- ort des Fahrzeugs an die nächste zu- ständige Leitstelle übermittelt wird.
EU-PARLAMENT
Notrufsystem „eCall“ soll ab 2015 kommen
Ziel ist es, Verletzte am Unfallort schneller zu versorgen. Experten gehen davon aus, dass durch ein schnelleres Eintreffen des Ret- tungsdienstes am Unfallort jährlich etwa 2 500 Menschenleben gerettet werden können. Das Notrufsystem soll nach Angaben der EU-Kom-
Eine regelmäßige Selbstkontrolle der Brust kann auch für Männer le- benswichtig sein. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) hinge wiesen. Bundesweit erkranken jährlich bis zu 600 Män- ner an einem Mamma karzinom.
„Vor allem Risikopatienten sollten sich darüber hinaus fachärztlich be- raten lassen und Früherkennungs- untersuchungen der Brust wahrneh- men“, sagte DGU-Presse sprecherin TUMORERKRANKUNGEN
Brustkrebs auch bei Männern möglich
Prof. Dr. med. Sabine Kliesch. Dies gelte besonders für Männer mit Klinefelter-Syndrom und Männer, in deren Familien Frauen öfter von Brustkrebs betroffen sind.
Erste Anzeichen der Krankheit werden von Männern häufig lange ignoriert. Die DGU empfiehlt regel mäßiges Abtasten der Brust und Früherkennungsuntersuchun- gen – besonders für Männer mit er-
höhtem Risiko. hil
mission „deutlich weniger“ als 100 Euro je Fahrzeug kosten.
Die eCall-Einführung ist jedoch umstritten. Datenschützer bemän- geln, dass auch unabhängig vom Notruf Daten übermittelt werden und dadurch das Erstellen von Be- wegungsprofilen möglich ist. KBr
Das neue Notruf- system teilt bei ei- nem schweren Un- fall automatisch den Standort an die 112 mit.
Foto: dpa