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Archiv "UNESCO: Gefährlicher Name" (27.10.1995)

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Ärzte-Verlag

Transplantationen

Zu dem Spektrum-Akut-Beitrag „Part- nernieren mit guten Resultaten" von Rüdiger Meyer in Heft 40/1995:

Unglaublicher Irrtum

Als engagierter Trans- plantationsnephrologe be- grüße ich außerordentlich Ih- re kontinuierliche Berichter- stattung zum Thema Organ- transplantation und Spender- problematik. Der aktuelle Kommentar zu der in Fach- kreisen intensiv diskutierten Publikation von Prof. Paul I.

Terasaki ist jedoch schlampig lektoriert und könnte in der engagierten und notwendi- gerweise auch kritischen Öf- fentlichkeit angesichts der Brisanz der Thematik zu er- heblichen Mißverständnissen führen. Ich meine hierbei die Aussage in Absatz zwei, wo der Autor offensichtlich Ka- davernieren (das heißt Lei- chennieren hirntoter Organ- spender) mit Tierorganen verwechselt. Dies ist ein in der Tat unglaublicher Irrtum und er muß ... unbedingt korrigiert werden.

Prof. Dr. Hans-H. Neumay- er, Universitätsklinikum CharitO, Schumannstraße 20/21, 10098 Berlin

Anmerkung: Die Redaktion bedauert die irrtümliche Darstellung, die übri- gens nicht dem Autor des Kommentars anzulasten ist, sondern auf einen Redi : gierfehler zurückzuführen ist. DA

UNESCO

Zu dem „Seite eins"-Beitrag zu der De- klaration der UNESCO: „Forschung am Genom erlaubt" in Heft 39/1995:

Andere Sicht

In dem Artikel kritisiert der CDU-Europaabgeordne- te Dr. med. Peter Liese den Entwurf der Bioethik-Dekla- ration der UNESCO. Und er fordert die Bundesregierung auf, die Deklaration, welche Eingriffe am menschlichen Genom nicht grundsätzlich verboten sehen möchte, mit allen Kräften zu verhindern.

Peter Liese kommt zu der Ansicht, „eine Gesellschaft, in der es weniger kranke und behinderte Menschen gäbe, sei sicherlich keine bessere Gesellschaft. Daher dürfe nicht der Versuch unternom- men werden, Behinderung und Krankheit aus der Welt zu schaffen".

Eine solche Ansicht ist nur schwer, wenn überhaupt, nachvollziehbar. Denn müßte man nicht andersherum fra- gen, ob denn eine Gesell- schaft etwa dadurch besser ist, daß es in ihr viele Behin- derte und Kranke gibt? Ist es denn nicht vom Standpunkt der Menschlichkeit betrach- tet erstrebenswert, wenn die Genforschung schwere Be- hinderungen und Krankhei- ten in Zukunft reduzieren, ja verhindern kann? Kommen auf die meisten Menschen in der Welt nicht ohnehin im Leben genügend Probleme oft schwerster Art zu — auch ohne Behinderungen und

Krankheiten? Gewiß, ebenso

wie wir es bei der Atomfor- schung erlebt haben, kann man auch bei der Forschung am Genom den Mißbrauch nicht ausschließen. Das liegt aber nun einmal in der Natur des Menschen, seitdem es ihn gibt. Und daß er sich dadurch vielleicht einmal selbst ver- nichtet, kann eben auch nicht ausgeschlossen werden. Aber deshalb wird man die Gen- forschung ebensowenig ver- bieten können wie alle menschliche Forschung über- haupt.

Dr. med. Karl-Ludwig Tur- ban, Hölgenäcker 14, 86949 Windach

Gefährlicher Name

Der Deklarationsentwurf nennt das Kind nicht beim rechten Namen. Er ist unklar und zudem gefährlich. Klar wäre er, wenn er verlauten ließe, daß zukünftig (unter besonderen Umständen) Ex- perimente an der Keimbahn eines frühen extrakorporalen Embryos erlaubt werden sol- len, falls die Eltern es wün- schen. Wie anders könnte

A-2860 (6) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 43, 27. Oktober 1995

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Mizt.-Nr.: 1/002186/2194/02 Stand: Juni 1995 BIOCUR Arzneimittel GmbH, 83607 Holzkirchen - ein Unternehmen der HEXAL-Gruppe

SPEKTRUM LESERBRIEFE

man den Text auslegen, wo es doch heißt, daß Eingriffe in das menschliche Genom un- ter Zustimmung des Betrof- fenen „oder gegebenenfalls seiner rechtmäßigen Vertre- ter" vorgenommen werden dürfen, wenn diese For- schungstätigkeit den Wis- sensstand erweitert „und zur Bekämpfung von Behinde- rung und Krankheit bei- trägt"? Abgesehen von der Vermutung, daß genchirurgi- sche Veränderungen an der Keimbahn ungünstige unvor- hersehbare Folgen für die Menschheit haben, besteht die Gefährlichkeit der erar- beiteten Prinzipiendeklarati- on darin, daß diese die

„Grundlage der gesetzlichen Maßnahmen der einzelnen Staaten" bilden soll. Das kann bedeuten oder letztlich zur Folge haben, daß dem Streben nach einer staatlich

sanktionierten Menschen- zucht Tür und Tor geöffnet sind.

Die Würde des Menschen kann definitiv nicht erworben werden. Manipulationen am genetischen Erbgut stehen im

Medikamente

Anregungen zur Erstellung eines Arz- neimittelverzeichnisses:

Rote Liste

vervollständigen

Ein erhebliches Problem des deutschen Gesundheits- wesens ist das Fehlen eines allgemein verfügbaren amtli- chen Arzneimittelverzeich- nisses mit der Zuordnung der Freinamen/Inhaltsstoffe zu den Handelsnamen aller zu- gelassenen Medikamente.

Dieser Mangel wurde in den

Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen We- sens schon von seiner ersten Lebensgestalt an.

Dr. med. Lothar Bösch, Ei- benstraße 166, 97456 Dittel- brunn

vergangenen Jahren durch die — wenigstens weitgehend vollständige — Rote Liste aus- geglichen. Seit 1995 enthält die Rote Liste jedoch, be- dingt durch die Querelen im BPI und den Austritt vieler pharmazeutischer Unterneh- men, etliche Präparate nicht mehr.

Krankenhausärzte stehen nun insbesondere bei der Me- dikamentenanamnese neu aufgenommener Patienten vor dem Problem, die Wirk- stoffe einzelner Präparate al- lenfalls aus dem Namen erra- ten, zum Teil aber gar nicht

ermitteln zu können. Nieder- gelassene Kollegen erleben ähnliches unter anderem im Vertretungsdienst, da nie- mand den gesamten Medika- mentenmarkt überblicken kann.

Es ist zu fordern, daß die Zulassungsbehörde ein ent- sprechendes Verzeichnis her- ausgibt, wenn sich die Indu- strie nicht auf eine vollständi- ge „Rote" Liste verständigen kann. Eine kostensparende Alternative wäre die Aufnah- me eines Minimaleintrags al- ler Präparate in die Rote Li- ste — gegebenenfalls auf Ko- sten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin- produkte —, und zwar ledig- lich im „alphabetischen Ver- zeichnis der Fertigarzneimit- tel" mit Handelsname und zu- geordneten Inhaltsstoffen oh- ne weitere Information. Der Vorteil der an der Liste betei- Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 43, 27. Oktober 1995 (7) A-2861

Referenzen

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