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Archiv "Ein „neues“ Arzt-Dokument" (12.07.1979)

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Ein „neues" Arzt-Dokument

Aus einem Buch über das Genfer Gelöbnis und den Hippokratischen Eid

Arztrelief aus der Zeit um 480 v. Chr. Foto: Claire Niggli, Antikenmuseum Basel Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen

GESCHICHTE DER MEDIZIN

Das Antikenmuseum am St.-Alban- Graben in Basel ist heute eines der besten seiner Art in Europa. Dank alter Bestände und großzügiger Schenkungen Schweizer Privat- sammler, dank zahlreicher Neuer- werbungen und Dauerleihgaben er- hält der Besucher in dem in den sechziger Jahren aufgebauten Anti- kenmuseum einen instruktiven Überblick über die griechische und römische Kunst, vertreten durch qualitätsvolle Werke in museums- technisch guter Aufstellung.

Unter den Neuerwerbungen der letz- ten Jahre ragt das hier abgebildete

„Basler Arztrelief" hervor, eines der ältesten Dokumente der griechi- schen Medizin. Die sitzende bärtige Figur wird durch die Schröpfköpfe, ein Messerfutteral in der Hand des vor dem Arzt stehenden Knaben und durch den Wanderstab als Mediziner gekennzeichnet.

Die Abbildung dieses Arztreliefs aus der Zeit um 480 vor Chr. wurde fol- gender Neuerscheinung entnom- men: Renate Tölle-Kastenbein: Das Genfer Arztgelöbnis und der Hippo- kratische Eid, Duris Verlag, Postfach 60 03 25, 4630 Bochum 6, 1978, 50 Seiten, 13 Abbildungen, Leinen 28 DM, Leder 60 DM

Das Genfer Arztgelöbnis wurde 1948 vom Weltärztebund verabschiedet und 1956 vom 59. Deutschen Ärzte- tag angenommen und als Verpflich-.

tung vor dem Weltärztebund abge- legt. Doch nur wenige kennen den Wortlaut oder können ihn nachle- sen. Selbst in Bibliotheken ist er im allgemeinen nicht zu finden. Durch diese Edition aber werden der engli- sche Urtext, der offizielle deutsche und französische Wortlaut und die geschichtlichen Vorstufen zugäng- lich!

Das Genfer Arztgelöbnis, das dem Hippokratischen Eid beruht, beinhaltet ethische wie rechtliche Pflichten, unter anderem die ärztli- che Schweigepflicht, an die in glei- cher Weise Ärzte, Zahnärzte, Kran- kenpfleger, Hebammen, Masseure und Sprechstundenhilfen gebunden

sind. WZ

1888 Heft 28 vom 12. Juli 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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