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Archiv "Bedarfsplanung: Lücken bei Haus- und Fachärzten" (13.11.2009)

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A 2290 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 46

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13. November 2009

P O L I T I K

BEDARFSPLANUNG

Lücken bei Haus- und Fachärzten

In den vertragsärztlichen Planungsbereichen hat sich auf den ersten Blick wenig verändert. Allerdings zeigen sich auch bei den Fachärzten bereits erste Lücken in der Versorgungsdichte.

D

ie Zahl der nicht gesperrten Planungsbereiche insgesamt ist mit durchschnittlich acht Prozent gleich geblieben. Dabei hat sich bei neun Arztgruppen die Zahl der offe- nen Planungsbereiche verringert, bei zwei Arztgruppen (Kinder- und Hausärzte) gab es keine Verände- rung, und bei drei Facharztgruppen hat sich die Anzahl der offenen Planungsbereiche erhöht (Augen-, HNO- und Hautärzte).

Großstädte noch offen für Hausarztniederlassungen

Die Entwicklung bei den Hausärz- ten ergibt ein gespaltenes Bild. Ei- nerseits ist die Anzahl der nicht gesperrten Planungsbereiche mit 53 Prozent unverändert geblieben – 210 von 395 Planungsbereichen sind für hausärztliche Niederlas- sungen offen. Gleichzeitig ist die Zahl der Niederlassungsmöglich- keiten von 2 031 auf 2 026 gesun- ken. Andererseits hat die Zahl der

„überzähligen“ Ärzte, dies sind Ärzte, die über der zulässigen Zahl an Ärzten im Planungsbereich zu- gelassen sind, von 813 im Jahre 2008 auf 810 abgenommen. Auffäl- lig ist, dass in so attraktiven Städten wie Hamburg, Köln, Frankfurt/M., Dresden, Stuttgart, Düsseldorf und Erfurt Niederlassungsmöglichkei- ten für Hausärzte existieren.

Für Hausärzte herrscht damit weitgehende Niederlassungsfreiheit – bei einer faktischen Niederlas- sungssperre für Fachärzte. Ledig- lich die ärztlichen Psychotherapeu- ten haben noch sehr gute Niederlas- sungsmöglichkeiten. Für sie sah das Gesetz (§ 101 Abs. 4 SGB V) eine Mindestquote von 40 Prozent vor, die allerdings Ende 2008 auslief be- ziehungsweise zum 1. Januar 2009 auf 25 Prozent abgestuft wurde.

Daraus ergaben sich rechnerische

Niederlassungsmöglichkeiten für 1 227 ärztliche Psychotherapeuten.

Bei fast allen anderen Arztgrup- pen hat sich die Anzahl der Nieder- lassungsmöglichkeiten verringert – mit Ausnahme der Augen-, Haut- und der Kinderärzte. In den vergange- nen Jahren hatten die Anästhesisten noch vergleichsweise gute Nieder- lassungsmöglichkeiten. Dies gehört inzwischen auch der Vergangenheit an: Die Zahl der offenen Planungs- bereiche für diese Facharztgruppe ist in diesem Jahr nochmals gesun- ken, von fünf Prozent auf drei Pro- zent. Im Jahr 2004 lag der entspre- chende Anteil noch bei 21 Prozent.

Die Zulassungsmöglichkeiten der Augen-, Nerven-, Frauen-, HNO-, Haut- und Kinderärzte übersteigen mittlerweile die der Anästhesisten.

Die höchste Zahl an Niederlas- sungsmöglichkeiten – nach Haus- ärzten und Psychotherapeuten – entfällt mit 122 auf die Augenärzte.

Inzwischen gibt es in der haus- ärztlichen Versorgung 15 Planungs- bereiche, für die insgesamt oder teilweise Unterversorgung festge- stellt wurde. Jeweils sechs davon liegen in Brandenburg und Thürin- gen, drei in Sachsen. Aber auch in der fachärztlichen Versorgung exis- tieren bereits Lücken. Bei den Au- genärzten wurde für acht Planungs- bereiche eine Unterversorgung festgestellt, bei den Kinderärzten waren es fünf und bei den Frauen- ärzten und Hautärzten je einer.

Seit 2002 ist die Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland rückläufig. Dies macht sich, wenn auch mit etwas Verzögerung, in der Bedarfsplanung bemerkbar. Die höchste Anzahl rechnerischer Arzt- sitze wurde im Jahr 2005 erreicht.

Seitdem ist sie um 211 Sitze zu- rückgegangen. Bedingt durch die unterschiedliche Bevölkerungsent-

wicklung in den Planungsbereichen kam es sowohl zu Abnahmen als auch Zunahmen der Arztsitze bei den Arztgruppen.

64 zusätzliche Arztsitze gab es bei den Psychotherapeuten (ein- schließlich Psychologischer Psy- chotherapeuten), während es bei den Hausärzten zu einer Abnahme von 237 Arztsitzen kam. Diese Ab- nahme ist wohl mit ein Grund da- für, dass sich die Anzahl offener Planungsbereiche bei den Hausärz- ten trotzt gesunkener Arztzahlen nicht erhöht hat. Bei den anderen Arztgruppen gab es nur leichte Veränderungen: Anästhesisten +4, Augenärzte +3, Chirurgen –3, fachärztlich tätige Internisten +5, Frauenärzte –6, HNO-Ärzte –20, Hautärzte –9, Kinderärzte –18, Ner- venärzte +10, Orthopäden –3, Ra- diologen +3 und Urologen –4.

Lokaler Vesorgungsbedarf in überversorgten Gebieten

Im Jahr 2008 wurden diverse Än - derungen an der Bedarfsplanungs- richtlinie vorgenommen. So muss der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie die allgemeinen Voraussetzungen regeln, nach de- nen die Landesausschüsse der Ärz- te und Krankenkassen einen zusätz- lichen lokalen Versorgungsbedarf in nicht unterversorgten Planungs- bereichen feststellen können. Mit dieser auf das Vertragsarztrechts- änderungsgesetz zurückgehenden Neuerung wird die Zahlung von Si- cherstellungszuschlägen an Ver- tragsärzte ermöglicht, wenn der Lan- desausschuss der Ärzte und Kran- kenkassen einen zusätzlichen loka- len Versorgungsbedarf festgestellt hat.

Der Landesausschuss hat zu- nächst die Bezugsregion festzule- gen, für die die Feststellung getrof- fen werden soll. Liegen rein rech-

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nerisch in der Bezugsregion die Kriterien der Unterversorgung der Bedarfsplanungs-Richtlinie vor, so hat der zuständige Landesausschuss die Prüfung eines Vorliegens loka- len Versorgungsbedarfs unverzüg- lich einzuleiten. Darüber hinaus muss eine gemeinsame Prüfung der Struktur und des Standes der ärztli- chen Versorgung auch dann erfol- gen, wenn andere Anhaltspunkte für einen lokalen Versorgungsbe- darf bestehen.

Altersstruktur gibt Hinweise auf drohende Defizite

Es gibt eine Reihe von Kriterien, mit deren Hilfe eine lokale Unter- versorgung festgestellt werden kann. Zunächst soll geprüft werden, ob der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungs- blättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 Prozent und der Stand

der fachärztlichen Versorgung den Bedarf um mehr als 50 Prozent unterschreiten. Trifft das zu, dann kann eine Unterversorgung vermu- tet werden. Eine Unterversorgung droht, wenn insbesondere aufgrund der Altersstruktur der Ärzte eine Verminderung der Zahl von Ver- tragsärzten in einem Umfang zu er- warten ist, der zum Eintritt einer Unterversorgung nach den vorge- nannten Kriterien führen würde.

Daneben sind die Tätigkeitsgebiete und die Altersstruktur der Ärzte so- wie das ergänzende Angebot am- bulanter Leistungen durch Kran- kenhäuser in der Bezugsregion zu berücksichtigen. Schließlich sollen auch die Nachfrage nach ärztlichen Leistungen sowie der Ort der tat- sächlichen Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen durch die Wohnbevölkerung in die Prüfung einbezogen werden.

Eine weitere Änderung der Be- darfsplanungs-Richtlinie ist eben- falls auf das Vertragsarztrechts - änderungsgesetz zurückzuführen.

Das Gesetz ermöglicht unter be- stimmten Voraussetzungen die An- stellung fachfremder Assistenten in der Arztpraxis. In nicht gesperr- ten Planungsbereichen ist künftig auch eine Überkreuzanstellung zwi- schen Psychologischen Psychothe- rapeuten und Kinder- und Jugend- lichenpsychotherapeuten möglich.

Für Praxen in einem wegen Über- versorgung gesperrten Planungs- bereich besteht die Regelung nach altem Recht fort, die für die An- stellung eines Assistenten Fach - identität mit dem anstellenden Ver- tragarzt sowie die Erklärung über eine Leistungsbegrenzung der Pra-

xis erfordert. ■

Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch Kassenärztliche Bundesvereinigung

TABELLE

Offene Planungsbereiche in den Kassenärztlichen Vereinigungen Anfang 2009

Quelle: Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigungen

Kassenärztliche Vereinigung

Baden-Württemberg Bayerns Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Westfalen-Lippe Summe Bund Anfang 2009: 8 % zum Vergleich:

Anfang 2008: 8 %

Planungs- bereiche gesamt

43 79 1 16 2 1 26 13

44 27 28 6 26 23 13 20 27 395 100 395 100

Offene Planungsbereiche Anästhe-

sisten

0 0 0 1 0 0 0 0

1 0 0 0 4 1 0 3 0 10 3 21 5

Augen- ärzte

6 16 0 2 1 0 5 3

11 0 9 2 6 4 1 3 2 71 18 70 18

Chirur- gen

1 0 0 0 0 0 0 0

1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 5 1

Fachärztlich tätige Internisten

0 0 0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0

Frauen- ärzte

1 10 0 0 1 0 2 0

5 0 3 0 0 1 0 0 0 23 6 27 7

HNO- Ärzte

4 7 0 2 0 0 1 1

1 0 7 0 3 2 0 2 0 30 8 28 7

Haut- ärzte

1 7 0 4 0 0 0 0

3 0 4 1 2 5 1 2 0 30 8 28 7

Kinder- ärzte

2 4 0 1 0 1 1 0

3 0 3 0 1 4 0 0 1 21 5 21 5

Nerven- ärzte

1 0 0 1 1 1 1 0

7 0 3 0 1 6 0 3 0 25 6 27 7

Ortho- päden

0 1 0 0 0 1 1 0

1 0 0 0 0 0 0 0 0 4 1 7 2

Psycho- thera- peuten 0 0 0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 9 0 0 0 0 9 2 11 3

Radio- logen

0 0 0 0 0 0 0 0

1 0 0 0 2 0 0 0 0 3 1 4 1

Uro - logen

0 0 0 0 0 0 0 0

0 0 2 0 0 1 1 0 0 4 1 5 1

Haus- ärzte

22 39 0 12 1 1 8 10

32 6 13 1 13 21 3 14 14 210 53 210 53

Referenzen

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