A 2132 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 41|
14. Oktober 2011S
ie ist eine Ergänzung des Versorgungsstruk- turgesetzes und soll zeitgleich mit ihm Ende des Jahres vom Par- lament verabschiedet werden: die erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte. Sie soll helfen, gezielt Nachwuchs zu gewinnen und – durch Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung – einer Unterversor- gung von Hausärztinnen und -ärz- ten entgegenzuwirken, heißt es im Referentenentwurf des Bundesge- sundheitsministeriums (BMG), der jetzt in Umlauf gebracht wird.Kern der Verordnung ist die Wie- derabschaffung des 2006 unter Pro- testen von Studierenden eingeführ- ten sogenannten Hammerexamens, bei dem das mündliche sowie das schriftliche Examen gebündelt nach dem praktischen Jahr (PJ) abgelegt werden müssen. Ferner sollen Stu- dierende künftig das PJ nicht mehr ausschließlich an den Kliniken der Heimatuniversität absolvieren müs- sen. Zudem wird ihnen die Mög- lichkeit eingeräumt, auch Teilzeit während des PJ zu arbeiten. Außer- dem soll die Anzahl der anrech- nungsfähigen Fehltage von 20 auf 30 erhöht werden, wovon vor allem Studierende mit Kind profitieren könnten. Das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin wird auf zwei Wochen verlängert und die Palliativ- sowie auch die Schmerz- medizin ausdrücklich in die Appro- bationsordnung aufgenommen.
Bereits im Juni hatte Bundes - gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) das Vorhaben angekündigt, den Zweiten Abschnitt der Ärztli- chen Prüfung wieder zu splitten, das schriftliche Examen vor das PJ zu setzen und durch eine mündliche Prüfung das erworbene klinische Wissen und Können nach dem PJ zu prüfen. Auch der Medizinische Fa- kultätentag sprach sich in einer Re- solution für eine entsprechende Änderung der Ärztlichen Approbati- onsordnung aus, damit sich die an- gehenden Ärztinnen und Ärzte während des PJ ganz auf die kli- nisch-praktische Tätigkeit konzen- trieren können. Zudem forderte der Deutsche Ärztetag mehr Praxisnähe im Studium, familienfreundliche
Studienbedingungen und neue Re- gelungen für das Staatsexamen. Zu- nächst hatte diese Initiative Eingang in das Eckpunktepapier des BMG für das Versorgungsstrukturgesetz gefunden, war dann jedoch gestri- chen worden, um das Gesetz unab- hängig von der Zustimmung des Bundesrates zu halten.
Die nun separat angegangene Änderung der Approbationsord- nung bietet hingegen keinen Zünd- stoff: Der Bundesrat hat ihr bereits zugestimmt, und auch bei den Or- ganisationen und Verbänden stößt sie allgemein auf Zustimmung.
„Dass jetzt der Gesetzgeber nach- zieht und entsprechende Änderun- gen der ärztlichen Approbationsord- nung plant, begrüßen wir ausdrück- lich“, sagte der Präsident der Bun- desärztekammer, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery. Besonders po- sitiv bewertet er, dass das PJ künftig auch außerhalb der Uniklinik oder den ihr zugeordneten Lehrkranken- häusern absolviert werden kann.
Dies erweitere nicht nur die Wahl- möglichkeiten für die Studierenden, sondern dadurch stiegen auch die Chancen für Kliniken auf dem Land, Nachwuchs für die Patienten- versorgung zu gewinnen.
Freude über die geplante Ände- rung herrscht auch bei den Medizin- studierenden: „Viele Forderungen unserer Positionspapiere sind im ak- tuellen Entwurf des BMG berück- sichtigt“, erklärt Carolin Fleisch- mann, Präsidentin der Bundesver- tretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). Aber nicht nur die gewünschte höhere Mobilität in- nerhalb Deutschlands würde durch die freie Wahl der Klinik für das PJ gefordert. „Wir versprechen uns auch einen gesteigerten Wettbe- werb, der die Krankenhäuser dazu bringt, ihre Lehre im PJ zu überden- ken und gegebenenfalls das Ausbil- dungsangebot zu erhöhen“, erläu- terte Fleischmann. Auch die von der bvmd schon 2009 verlangte Einfüh- rung von Logbüchern und die Eva- luation des PJ sollen nun umgesetzt werden. „Dies ist ein weiterer rich- tiger Schritt zur Verbesserung der Lehre in diesem wichtigen Ab- schnitt des Medizinstudiums, und er sorgt dafür, dass die Medizinstudie- renden nicht zu Tätigkeiten heran- gezogen werden, die ihrer Ausbil- dung nicht zuträglich sind“, betonte die bvmd-Präsidentin. Auch die Studierenden im Marburger Bund (MB) freuen sich sehr, dass „nun endlich eine vernünftige Regelung auf den Weg gebracht wird, die den Interessen und Bedürfnissen der Studierenden entspricht“. „Die Ab- schaffung des Hammerexamens ist ein gewaltiger Schritt nach vorn und wird zu einer großen Entlastung der Medizinstudierenden führen“, ist Jan Bauer, Vorsitzender des Spre- cherrates der Medizinstudierenden im MB überzeugt. Die Verordnung soll Anfang des nächsten Jahres in
Kraft treten.
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Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
MEDIZINSTUDIUM
Der Hammer fällt
Das seit Jahren heftig umstrittene „Hammer- examen“ am Ende des Medizinstudiums soll es bald nicht mehr geben.
Foto: Eberhard Hahne