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Archiv "Besteuerung des Wohnungseigentums verbessert" (29.08.1984)

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Besteuerung

des Wohnungseigentums verbessert

Leitlinien der Bundesregierung, „Bau-Kindergeld"

noch umstritten

Die Bundesregierung hat die Weichen für eine Neuordnung der Besteuerung selbstgenutzten Wohnungseigentums gestellt. Die bisherige steu- erliche Förderung im Rahmen des Paragraphen 7 b des Einkommensteuergesetzes soll durch einen Ei- genheim-Abzugsbetrag im Rahmen der Sonder- ausgaben ersetzt und zugleich verbessert werden.

Die bisherige Besteuerung des Nutzungswertes der eigenen Wohnung soll entfallen. Die Neurege- lung wird 1987 in Kraft treten, also dann, wenn der 1983 eingeführte befristete Schuldzinsenabzug ausläuft. Für bis zu diesem Zeitpunkt angefangene, fertiggestellte oder erworbene Eigenheime ist eine langfristige Übergangsregelung vorgesehen, die ausschließt, daß ein Eigenheimer nachträglich schlechtergestellt wird. Dies wäre vor allem bei Zweifamilienhäusern möglich.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Leserdienst

D

ie Bundesregierung hat sich für die Neu- ordnung der Woh- nungsbesteuerung drei Ziele gesteckt: Die steuer- liche Grundförderung für Bauherren und Erwerber selbstgenutzten Wohnei- gentums soll fühlbar ver- bessert werden. Bei der Förderung des Wohnei- gentums soll die „Kinder- Komponente" verstärkt werden. Alle Formen des selbstgenutzten Wohnei- gentums sollen steuerlich gleichbehandelt werden.

Die Bundesregierung hofft, mit ihren Maßnah- men die Eigentumsquote bei den Wohnungen län- gerfristig von heute etwa 40 Prozent auf 50 Prozent anheben zu können.

Dem 'Beschluß über die

„Leitlinien" waren lange Verhandlungen, insbeson- dere zwischen Baumini- ster Schneider (CSU) und Finanzminister Stolten- berg vorangegangen. Stol- tenberg hatte zur Bedin- gung gemacht, daß die Neuordnung nicht zu einer Mehrbelastung der öffent- lichen Haushalte führen dürfe. Damit war von An- fang an klar, daß der Schuldzinsenabzug aus- laufen und die bisherige steuerliche Begünstigung der Zweifamilienhäuser abgebaut werden mußte, wenn die Förderung des typischen Familien-Eigen- heims verbessert werden sollte. Bauherren und Er- werber von selbstgenutz- tem Wohneigentum wer- den künftig gleichbehan- delt, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilien- haus gebaut oder erwor- ben haben. Die steuerliche Förderung soll sich also je- weils nur auf die selbstge-

nutzte Wohnung beziehen.

Lange Debatten hatte es über die Frage gegeben, ob das Eigenheim steuer- lich wie ein Investitionsgut oder wie ein Konsumgut behandelt werden solle.

Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile. Würde das Wohneigentum wie ein Investitionsgut behandelt, so müßte die Marktmiete für die selbstgenutzte Wohnung, die notfalls zu schätzen wäre, als Einkom- men versteuert werden.

Andererseits könnten die Anschaffungs- oder Her- stellungskosten abge- schrieben, Schuldzinsen und alle übrigen Wer- bungskosten abgezogen werden. Dies würde vor al- lem in der Bau- und der er-

sten Nutzungsphase zu be- trächtlichen steuerlichen Entlastungen führen. Auch würden die Unterschiede in der Besteuerung von selbstgenutzten Wohnun- gen und Mietwohnungen beseitigt.

Die steuerliche Besserstel- lung in der Anfangsphase begegnete jedoch schwer- wiegenden Einwänden:

Die öffentlichen Haushalte würden viele Jahre lang er- heblich höher belastet. Die steuerliche Entlastung des Bauherren oder Erwerbers in der Anfangsphase müß- te später, wenn die steuer- lichen Abzugsbeträge ge- ringer werden und die Marktmieten möglicher- weise steigen, in eine steu- erliche Mehrbelastung um-

schlagen. Viele Eigen- heimbesitzer träfe das im Rentenalter, wenn die Ein- kommen sinken. Die Inve- stitionsgutlösung, für die aus steuersystematischen Gründen viel spricht, wür- de auch zu einem erheb- lichen Verwaltungsauf- wand bei den Finanzäm- tern führen.

Die Bundesregierung hat sich deshalb für die soge- nannte Konsumgut- oder Privatgutlösung entschie- den. Damit kann die Be- steuerung des Nutzungs- werts der eigenen Woh- nung, für die Eigenheimer zumeist kein Verständnis aufbringen und die wegen der Kopplung an den Ein- heitswert auch höchst pro- blematisch ist, aufgegeben werden. Auf längere Sicht wird dies zu einer erheb-

lichen Steuervereinfa- chung führen, da nach Ab- lauf der achtjährigen För- derungsphase der Eigen- heimer nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun hat, jedenfalls nicht mit der Einkommensteuer-Stelle.

Heute müssen rund 10 Mil- lionen Haushalte von 24 Millionen Haushalten jähr- lich dem Finanzamt ihre

„Einkünfte" aus der selbst- genutzten Wohnung erklä- ren. Auch entfällt im Falle der teilvermieteten Häuser der Streit mit dem Finanz- amt über die Höhe des Mietwerts der selbstge- nutzten Wohnung.

Als Nachteil dieser Lösung bleibt die Sorge, daß ange- sichts der hohen Bauko- sten für Eigenheime und der verringerten Einkom- menserwartungen vieler Bauinteressenten sowie des vergrößerten Ange- bots von Mietwohnungen

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 35 vom 29. August 1984 (75) 2507

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Wohnungseigentum

der Anreiz zum Bau oder Erwerb eines Eigenheims nicht groß genug ist.

Die Leitlinien

der Bundesregierung im einzelnen

Die von der Bundesregie- rung beschlossenen "Leit- linien" sehen im einzelnen wie folgt aus:

..,.. Bauherren und Erwer- ber selbstgenutzten Wohn- eigentums können von 1987 an für die Dauer von acht Jahren jährlich jeweils 5 Prozent der Herstel- lungs- oder Anschaffungs- kosten, höchstens jedoch 5 Prozent von 300 000 DM steuerlich absetzen. Vor- läufig gilt beim "7 b" noch ein Höchstbetrag von 200 000 DM. Künftig sind also jährlich bis zu 15 000 (bisher 10 000) DM von der Steuerbemessu ngsgru nd- lage abzuziehen. Schuld- zinsen können dann steu- erlich nicht mehr berück- sichtigt werden. Jeder Steuerpflichtige kann den Abzugsbetrag nur einmal geltend machen. Das ent- spricht der Regelung des Paragraphen 7 b. Wer des- sen Steuervorteile bereits ausgeschöpft hat, wird in die verbesserte Regelung nicht einbezogen.

..,.. Für jedes im Haushalt des Steuerpflichtigen le- bende Kind ist acht Jahre lang eine zusätzliche Ent- lastung von wenigstens 600 DM vorgesehen. Bis- lang erhalten nur Mehrkin- derfamilien einen entspre- chenden Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 600 DM. Umstritten ist noch, ob diese Förderung künftig als Freibetrag in Höhe von 2400 DM oder weiterhin als Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 600 DM gewährt wer- den soll. Minister Schnei- der hatte einen Abzugsbe- trag von 1200 DM befür- wortet, was jedoch Stollen- berg ablehnt. Es bleibt ab- zuwarten, ob sich die Län-

der auf Stoltenbergs oder Schneiders Seite schla- gen; schließlich geht diese Förderung auch zu ihren Lasten. Es wird daran ge- dacht, den Zuschlag auch für Eitern zu gewähren, die in das Familienheim aufge- nommen werden.

..,.. Die einkommensteuer- liehe Behandlung aller Formen selbstgenutzten Wohneigentums soll künf- tig gleich sein. Es wird also nicht mehr von Bedeutung sein, ob der Eigentümer ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilien- haus selbst nutzt.

..,.. Die Besteuerung des Nutzungswertes soll weg- fallen. Die Bundesregie- rung will dafür sorgen, daß die bisherigen Möglich- keiten, Aufwendungen in der Bau- und Anschaf- fungsphase als Werbungs- kosten abzusetzen, "in ih- rer Wirkung erhalten blei- ben", heißt es im Kabi- nettsbeschluß. Wie das ge- schehen soll, ist offen ge- blieben. Dabei geht es um steuersystematisch pro- blematische Lösungen.

Auch gibt es noch keine Antwort auf die Frage, wie denn die Abschreibungs- vergünstigungen nach Pa- ragraph 82 g und i der Ein- kommensteuer-Durchfüh- rungsverordnung (Ener- giespar-lnvestitionen, Sa- nierungsmaßnahmen und Denkmalspflege) weiterge- führt werden können. Über diese steuertechnisch schwierigen Fragen muß noch mit den Ländern ver- handelt werden.

..,.. Minister Schneider er- weckt den Eindruck, daß die Sperrfrist beim Bau- sparen von zehn auf sie- ben Jahre verkürzt werden soll. Tatsächlich hat sich Stoltenberg (vorerst?) mit seiner Auffassung durch- gesetzt, daß es bei der bis- herigen Sperrfrist bleiben soll. Aber die Bauspar- Lobby ist stark. wst

2508 (76) Heft 35 vom 29. August 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

Torrat®

Zusammensetzung: 1 Tablette enthält: 20 mg Metiprano- lol ul)d 2.5 mg Butizid. Indikation: Arterielle Hypertonie.

Kontraindikationen: Nicht kompensierte Herzinsuffi- zienz. Sinusknotensyndrom. sinuatrialer Block. AV-Biock 2. und 3. Grades. Bradykardie von 55 und weniger Schlägen/min., obstruktive Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale. spastische Bronchitis, Lungenemphy- sem. Cor pulmonale. allergische Rhinitis. Schwellung der KehlkopfschleimhauL Schock. akuter hämedynamisch wirksamer Herzinfarkt Leberfunktionsstörungen Nierenin·

Suffizienz (Kreatinin über Z.5 mg %: Kreatinin-Ciearance weniger als 30 ml/min). therapieresistente Hypokali8mie.

Hyponatriämie {Ausnahme: Verdünnungshyponatriämie}.

Sulfonamidüberempfindlichkeit. Azidose. Fastenkur.

Schwangerschaft und Stillperiode. Patienten mit Phäo- chromozytom dürfen erst nach "-Blockade mit Torrat behandelt werden_ Bei Diabetikern mit stark schwanken- den Blutzuckerwerten ist Vorsicht geboten. Nebenwir- kungen: Schwindelgefühl. Müdigkeit. Konzen.~rations­ schw8che. Kopfschmerzen. Schwächegefi..ihl. Ubelkeit.

Schwitzen und Schlafstörungen. Selten: Magen-Darm- Unverträglichkelten und allergische Hautreaktionen. Bei entsprechender Disposition Abnahme des Serum-Kaliums - insbesondere bei gleichzeitiger Laxantien·Anwendung.

Krämpfe der Skelettmuskulatur. Vorübergehender Anstieg der Harnsäurewerte in den ersten Behandlungswochen und Verschlechterung der Glukosetoleranz. sovy_ie Ver- änderungen im Fettstoffwechsel. Bradykardie. Uberlei- tungsstörungen. Verstärkung einer latenten Herzinsuffi- Li~nL, b•onchok.onstliktori::;~.;he Effekte, Kribbeln und Kältegefühl im Bereich der Gliedmaßen. Verstärkung einer Claudicatio intermittens. Raynaud'schen Krankheit: sehr selten Hautrötungen und verminderter Tränenfluß (beson- ders bei Trägern von Kontaktlinsen zu beachten). Bei Dia- betikern kann Blutzuckergegenregulation gehemmt wer· den und hypoglykämische Kreislaufreaktionen maskieren.

Sehr selten: Störungen des Ieukapeetischen Systems Sehr selten photoallergische Exantheme und Pankreatitis Dosierung; Beginn der Behandlung mit 1 Tablette Torrat.

Falls erforderlich. nach 14 Tagen 2 x 1 Tablette Torrat. Die Dosis kann als Einmai-Tagesdosis eingenommen werden Einnahme: Unzerkaut mit etwas Flüssigkeitzum Frühstück.

Für die Verordnung: OP mit 20 Tabletten !N 1) DM 22.80. OP mit 50 Tabletten (N 2) DM 48.75. OP mit 100 Tabletten (N 3) DM 87.40. Kalenderpackung mit 56 Tabletten DM 55.85. AP mit 300 Tabletten.

Tri-Torrat" /Tri-Torrat" forte

Zusammensetzung: 1 Dragee Tri-Torrat enthält· 20 mg Metipranolol. 2.5 mg Butizid. 28.9 mg Dihydralazinsulfat 21h H20. entsprechend 25 mg Dihydralazinsulfat. 1 Retard · kapsei Tri-Torrat forte enthält: 40 mg Metipranolol. 5 mg Butizid. 57.8 mg Oihydralazinsulfat 21h H20. entspre- chend 50 mg Dihydralazinsulfat. Indikation: Arterielle Hypertonie. Kontraindikationen: Nicht kompensierte Herzinsuffizienz. Sinusknotensyndrom. sinuatrialer Block.

AV-Biock 2. und 3. Grades. Bradykardie von 55 und weniger Schlägen/min .. obstruktive Atemwegserkrankun·

gen wie Asthma bronchiale. spastische Bronchitis.

Lungenemphysem. außerdem allergische Rhinitis.

Schwellung der Kehlk:opfschleimhaut, Cor pulmonale.

Schock. akuter hamodynam1sch wirksamer Herzinfarkt.

Leberfunkti onsstörungen. Niereninsuffizienz (Kreati nin über 2.5 mg %; Kreatinin-Ciearance weniger als 30 ml/

min). therapieresistente Hypokaliämie, Hyponatriämie (Ausnahme: Verdünnungshyponatriämie). hochgradige kardiale. zerebrale und periphere Durchblutungsstörun- gen. Sulfonamid- und Hydralazinüberempfindtichkeit.

rheumatische Mitralklappenfehler. Azidose. Fastenkur.

Schwangerschah und Stillperiode. Patienten mit Phäo- chromozytom dürfen erst nach a-Biockade mit Tri-Torrat/

Tri-Torrat forte behandelt werden_ Bei Diabetikern mit stark schwankenden Blutzuckerwerten ist Vorsicht geboten.

Nebenwirkungen: Schwindelgefühl. Müdigkeit. Konzen- trationsschwäche. Kopfschmerzen. SchwächegefühL Übelkeit. Schwitzen. Schlafstörungen. Selten Magen·

Darm-Unverträglichkeiten. allergische Hautreaktionen.

Bei entsprechender Disposition Abnahme des Serum- Kaliums - insbesondere bei gleichzeitiger Laxantien- Anwendung. Krämpfe der Skelettmuskulatur. Vorüberge- hender Anstieg der Harnsäurewerte in den ersten Behand · lungswochen und Verschlechterung der Glukosetoleranz.

sowie Veränderungen im Fettstoffwechsel. Bradykardie.

Uberleitungsstörungen. Verstärkung einer latenten Herzin- suffizienz. bronchokonstriktorische Effekte. Kribbeln und Kältegefühl im Bereich der Gliedmaßen. Verstärkung einer Claudicatio intermittens. Raynaud'schen Krankheit; sehr selten: Hautrötungen. verminderterTräneniluß (besonders bei Trägern von Kontaktlinsen zu beachten). Bei Diabe- tikern kann die Blutzuckergegenregulation gehemmt werden und hypoglykämische Kreislaufreaktionen mas· kieren. Sehr selten: Appetitlosigkeit. Verstopfung der Nase. Lymphdrüsenschwel Iungen. psychische Störungen.

Leberfunktionsstörungen. Störungen des leukopoetischen Systems. Polymyopathie. Polyneuritis. rheumatoide Arthritis. Fieber. Bei einer Prinzmetal-Angina können die AnQina pectoris-Anfälle verstärkt werden. Sehr selten:

photoallergische Exantheme. Pankreatitis. Bei Langzeit- behandlung mit Hydralazin/Dihydralazin wurden in Einzel- fällen bei hoher Dosierung unter Monotherapie Hautreak·

tionen. Gelenk-und Muskelbeschwerden-meist verbun- den mit Fieber - beobachtet. die dem Bild eines Lupus erythematodes-Syndroms ähnlich sind

Dosierung: Beginn der Behandlung mit 1 Dragee Tri-Torrat täglich. Gegebenenfalls kann im Verlauf der Therapie die Dosis auf lf.! Dragee Tri-Torrat täglich reduziert werden. Bei unzureichender Wirkung von 1 Dragee Tri-Torrat kann die Dosis nach ca. 14 Tagen auf täglich 2 Dragee Tri-Torrat oder 1 Retardkapsel Tri-Torrat forte erhöht werden. Für Ihre Verordnung: Tri-Torrat: OP mit 20 Drag. (N 1) DM 25.25. DP mit 50 Drag. {N 2) DM 54.90. OP mit 100 Drag. (N 3} DM 99.50. AP mit 500 Dragees. Tri-Torrat forte: OP mit 20 Retardkapseln (N 1) DM 41,75. OP m1t 50 Retardkapseln (N 2} DM 94.75 AP mit 200 Retard· kapseln.

Stand: Juli 1984.

Weitere Informationen enthalten die Gebrauchsinforma- tionen für Fachkreise (z. Zt. gültige Auflage: Torrat: Juli 1984; Tri-Torrat/Tri-Torrat forte: Juli 1984)_ Auch informiert Sie gern unser Mitarbeiter im wissensch. Außendienst

GALENUS MANNHEIM GmbH

Bae·hringer Mannheim GmbH. 6800 Mannheim 31

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