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Höhere Fachprüfung für Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten

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Academic year: 2022

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Höhere Fachprüfung für Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten Prüfungsteil 1.1: Geleitete Fallarbeit

Gewählter Sozialversicherungszweig: Berufliche Vorsorge

Kandidatennummer Prüfungsdatum Titel der Fallarbeit

Umstellung von Leistungsprimat auf Beitragsprimat bei der Pensionskasse

„Finance International Group“, Genève

Dauer 75 Minuten

(2)

Arbeitsauftrag

Ausgangslage

Im Folgenden werden Sie einen konkreten Praxisfall bearbeiten. Der Fall besteht aus einer Ausgangslage und separaten Teilaufgaben. Diese Teilaufgaben sind wie folgt eingeteilt:

• eine Analyseaufgabe

• eine Handlungssimulation

• Critical Incidents

In der Analyseaufgabe werden Sie aufgefordert, den beschriebenen Praxisfall mit Hilfe von Internetrecher- chen zu analysieren.

Bei der Handlungssimulation werden Sie aufgefordert, das Vorgehen im entsprechenden Praxisfall zu be- schreiben oder dieses auszuführen.

Bei den Critical Incidents werden Sie aufgefordert, Ihr Vorgehen unter geänderten Rahmenbedingungen, in denen es in besonderem Masse darauf ankommt, kompetent zu handeln, zu schildern und zu begrün- den.

Aufgabe

Lesen Sie die Fallbeschreibung genau durch und sichten Sie etwaige Beilagen. Die Informationen aus der Fallbeschreibung sowie die hier angeführten Beilagen gelten für alle nachfolgenden Teilaufgaben. Bear- beiten Sie anschliessend die Analyseaufgabe, die Handlungssimulation und die Critical Incidents.

Beilagen

• Beilage 1.1: Auszug aus dem Vorsorgereglement der Pensionskasse

• Beilage 1.2: Beiblatt „Umstellungseinlage“ als Ergänzung zum Vorsorgereglement

• Beilage 1.3: Link bezüglich „Goldene Regel“-> https://finpension.ch/de/glossar/goldene-regel/

• Beilage 2.1: Endwert-Tabelle – periodische Sparbeiträge von 1 Fr nach n –Jahren.

• Beilage 2.2: Endwert-Tabelle – Einmaleinlage/FZL von 1 Fr. nach n - Jahren

• Beilage 2.3: Barwerttabelle (Abdiskontierungstabelle) von 1 Fr

Hinweis:

Für die Recherche steht Ihnen während der Prüfung der Online-Zugriff ins Internet zur Verfügung.

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Beurteilung

Ihre Leistung wird nach folgenden Leitfragen bewertet:

Analyseaufgabe (max. 20 Punkte):

• Berücksichtigt der/die Kandidat/in alle relevanten Aspekte in der Analyse?

• Sind die angeführten Analyseergebnisse fachlich korrekt und nachvollziehbar dargestellt?

Handlungssimulation (max. 37 Punkte):

• Beschreibt der/die Kandidat/in seine/ihre Handlungen in der dargestellten Situation vollständig, nachvollziehbar und fachlich korrekt oder führt er/sie diese korrekt aus?

Critical Incidents (max. 18 Punkte):

• Schildert der/die Kandidat/in ein plausibles Vorgehen in den beschriebenen Situationen und be- gründet er/sie dieses korrekt?

Punkte max. 75

Organisation

Für die Bearbeitung aller 3 Teilaufgaben dieser Fallarbeit stehen Ihnen 75 Minuten zur Verfügung. Teilen Sie sich Ihre Zeit selbst ein. Idealerweise nutzen Sie

• ca. 20 Minuten für die Analyseaufgabe,

• ca. 37 Minuten für die Handlungssimulation,

• ca. 18 Minuten für die Critical Incidents.

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Fallbeschreibung

Die Firma „Finance International Group SA“.Genève ist eine international tätige Finanzgesellschaft und ihre Dienstleistungen umfassen Finanzdienstleistungen, Treuhand und International Business Consulting.

Das Unternehmen mit Hauptsitz in New York hat ihren europäischen Sitz in Genf. Das Unternehmen be- schäftigt 546 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Firma hat eine betriebseigene, halbautonome Pensi- onskasse. Die Altersvorsorge beruht auf einem Leistungsprimat. Die Risiken Tod und Invalidität werden kongruent bei der PKRück versichert.

Der CEO und gleichzeitige Stiftungsratspräsident Peter Price hat im Sommer 2018, nachdem der Jahres- abschluss der Stiftung vom Jahr 2017 vorlag, ein Vorgespräch zur strategischen Ausrichtung der Pensi- onskasse mit Ihnen als Geschäftsführer festgelegt. Der Jahresbericht und die Statistiken zeigen, dass das durchschnittliche Alter der Versicherten in den letzten 10 Jahren um insgesamt 2.5 Jahre gestiegen ist.

Die Reallohnentwicklung der letzten 10 Jahre zeigt einen durchschnittlichen Wert von 1.4% p.a.

Die Firma beabsichtigt per 01.01.2019 bei ihrer Pensionskasse einen Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat durchzuführen. Gleichzeitig soll der technische Zinssatz von 2.5% auf 1.5% gesenkt wer- den. Der Deckungsgrad per 31.12.2018 beträgt 118.4%. Der CEO hat klare Vorstellungen zu den Rah- menbedingungen dieser Umstellung und schildert Ihnen diese Grundlagen in der Aufgabenstellung.

(5)

Teilaufgabe 1 – Analyseaufgabe

Ausgangslage

Die Pensionskasse führt in der Altersvorsorge ein Leistungsprimat, das bei 40 Jahren anrechenbare Versicherungsdauer eine Altersrente von maximal 50% des letzten effektiven AHV-Lohnes vor der or- dentlichen, reglementarischen Pensionierung vorsieht; dies entspricht 1.25% pro anrechenbares Versi- cherungsjahr. Der Versicherungsplan sieht keinen Koordinationsabzug vor. Das, ordentliche reglementa- rische Pensionierungsalter ist für alle Versicherten (Mann/Frau) 65 Jahre. Der Beginn der Beitragspflicht für die Altersvorsorge ist am 1. Januar nach erfolgtem 24. Altersjahr. Der Zinssatz bei der Barwertbestim- mung ist 2.5%. In der Beilage ist ein Auszug zu den relevanten Artikeln des Vorsorgereglements enthalten.

Der CEO will, dass bei einem Wechsel ins Beitragsprimat folgende Kriterien beachtet werden:

a) Es müssen bei den Altersgutschriften 4 Stufen mit gleichen Alterskategorien wie beim BVG vor- gesehen werden und das Alter für die Berechnung der Altersgutschriften ist analog Art. 13 BVV2 zu berücksichtigen.

b) Bei jeder nächstfolgenden Stufe sind die Altersgutschriften um 4% des versicherten Lohnes zu erhöhen.

c) Das Leistungsziel gemäss Modellrechnung muss zu einer Altersrente von 50% des letzten versi- cherten Lohnes führen (bei 40 Beitragsjahren).

d) Die Modellrechnung muss auf der Grundlage basieren, dass eine Verzinsung der Altersguthaben von 1.5% und eine jährliche Lohnentwicklung von 1.5% (Modell der goldenen Regel) gegeben sind.

e) Der Umwandlungssatz im Alter 65 beträgt 5.0%.

f) Der technische Zinssatz wird von 2.5% auf 1.5% gesenkt.

g) Bei der Umstellung muss sichergestellt sein, dass basierend auf dem aktuellen Jahreslohn 2018, beim Wechsel per 1.1.2019 die voraussichtliche jährliche lebenslängliche Altersrente im Bei- tragsprimat mindestens in Franken die gleiche voraussichtliche Altersrente wie im Leistungspri- mat, mit Stand 31.12.2018 beträgt (Besitzstandswahrung). Sollte diese Leistungsgarantie-Vor- gabe bei dem einzelnen Versicherten nicht mit den ordentlichen Altersgutschriften nach Modell- rechnung erreicht werden, so zahlt die Firma eine Umstellungseinlage (Einmaleinlage) für den betroffenen Versicherten per 1.1.2019 in die Pensionskasse ein. Für diese Umstellungseinlage sind die Voraussetzungen gemäss Beiblatt in der Beilage zu beachten.

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Aufgabenstellung

Entwickeln Sie ein Beitragsprimat-Modell (Altersvorsorge), das den Vorgaben gemäss den oben genannten Anforderungspunkten a) bis e) entspricht. Das Finanzierungsverhältnis bei den Beiträgen beträgt 1/3 Anteil Arbeitnehmer und 2/3 Anteil Arbeitgeber. Die Risikoleistungen Invalidität und Tod wie auch die dazugehörigen Prämien müssen in dieser Aufgabe nicht analysiert werden.

• Prüfen Sie, ob der vorgeschlagene Vorsorgeplan den gesetzlichen Angemessenheitsbestimmun- gen entspricht und begründen Sie Ihre Antwort. Für die Berechnung der maximalen reglementari- schen Einkaufssumme wird das Altersguthaben mit 0% verzinst.

Hinweise

Beachten Sie bei der Lösungsfindung den inhaltlichen Grundsatz „der goldenen Regel bei Pensionskas- sen“.

Erstellen Sie detaillierte Berechnungen

Wichtiger Hinweis: der Lösungsweg muss ersichtlich sein!

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Lösungsvorschlag Teilaufgabe 1 – Analyseaufgabe

[Beschreibung des Lösungsvorschlags. Beachten Sie, dass der Lösungsvorschlag mit der Aufgabe über- einstimmen muss]

1) Bestimmung des Beitragsprimat-Modell (Anwendung der goldenen Regel) (Total 12 Pkte)

Lohnentwicklung und Zinsentwicklung sind beide: 1.5%:

Altersrente in % des versicherten Lohnes: 50%

Kein Koordinationsabzug

Umwandlungssatz im Alter 65: 5%

Benötigtes Alterssparkapital im Alter 65 in Prozent des versicherten Lohnes:

50% * 100 / 5% = 1000% ->(3 Pkte)

Bestimmung der Alterssparstufen

1000% = (10x) + 10*(x+4%) + 10*(x+8%) + 10*(x+12%) -> (4 Pkte) x = (1000%-240%)/40 = 19% -> (1 Pkt)

Altersvorsorge:

Alter Altersgutschriften in % des versicherten Lohnes 25 – 34 19 -> (1 Pkt)

35 - 44 23 -> (1 Pkt) 45 - 54 27 -> (1 Pkt) 55 - 65 31 -> (1 Pkt)

2) Prüfung der gesetzlichen Angemessenheit (Art.1 BVV2) (Total 8 Pkte)

Die Altersrente (AR) des Vorsorgeplanes entspricht im Maximum je nach Geburtstag zwischen 50.13%

und 51.55%) ->(2 Pkte) und die AHV-Rente beträgt bei Löhnen, die über dem oberen Grenzbetrag nach Art. 8 Absatz 1 BVG liegen, höchstens 33.33% des letzten versicherbaren AHV-pflichtigen Lohns ->(2 Pkte). Somit sind die Anforderungen der Angemessenheit des Vorsorgeplans gemäss Art. 1 Abs. 2 lit a BVV2 (AR <= 70%) ->(1 Pkt) und Art. 1 Abs. 3 BVV2 (AR +AHV-AR sind <=85%) ->(1Pkt) des letzten versicherbaren AHV-pflichtigen Lohns erfüllt. ->(2 Pkte)

(8)

Teilaufgabe 2 – Handlungssimulation

Ausgangslage

Hans Zurfluh, geboren am 14.12.1963, ist als Buchhalter bei der Finance International Group SA seit dem 01.04.1993 angestellt. Er brachte in die Pensionskasse per 01.04.1993 sowohl eine Freizügigkeitsleistung (PK-KPMG) von CHF 22‘034.40 als auch eine freiwillige Einlage von CHF 5‘000.00 zur Leistungsverbes- serung ein (Einkauf von 4 Versicherungsjahren und 3 Monaten). Herr Zurfluh ist verheiratet (Heirat am:

07.07.1995) mit Hedy, geboren am 12.11.1961, 2 Kinder, Helena, geboren am 04.06.1997 und Paul, ge- boren am 09.08.1999.

Herr Zurfluh hatte im Jahr 2018 einen AHV-Lohn vom CHF 95‘100.00. Seine versicherte Altersrente im Alter 65 bei der betriebseigenen Pensionskasse betrug: CHF 47‘550.00. Seine persönlichen Beiträge (Al- tersvorsorge und Risikoversicherung) betrugen pro Monat CHF 713.25.

Herr Zurfluh erhielt folgende Lohnanpassungen: 01.01.2019: CHF 96‘527.00 und ab 01.01.2020: CHF 97‘500.00. Herr Zurfluh hat das Unternehmen am 31.03.2020 verlassen.

Aufgabenstellung

Erstellen Sie folgende detaillierte Berechnungen

Wichtiger Hinweis: der Lösungsweg muss ersichtlich sein!

Aufgabe 1: (Total 6 Pkte)

Berechnen Sie die Freizügigkeitsleistung per 31.12.2018 nach dem Leistungsprimat der Pensionskasse Finance International Group (ohne Berechnung nach Art. 17 und 18 FZG).

*Aufgabe 2: (Total 16 Pkte)

Berechnen Sie die notwendige zusätzliche Umstellungseinlage per 1.1.2019 nach dem Primatswechsel (Umstellung vom Leistungsprimat auf Beitragsprimat) zwecks Besitzstandswahrung der Altersleistungen im Alter 65 gemäss Modellrechnung (Teilaufgabe 1), basierend auf dem Lohn per 31.12.2018 und berech- nen Sie zudem die Höhe des voraussichtlichen Altersguthaben im Alter 65 ohne Umstellungseinlage, mit einem Projektionszinssatz von 1.5%.

**Aufgabe 3: (Total 15 Pkte)

Berechnen Sie die auszuzahlende reglementarische Austrittsleistung per 31.3.2020.

(nur nach Art. 15 FZG)

(9)

Hinweise

Als Hilfsmittel stehen Ihnen die Zins-Tabellen (Beilagen 2.1, 2.2, und 2.3) zur Verfügung und der.

Anhang des Vorsorgereglements: „Tarife ab 1.Januar 2018“ und „Rentensätze ab 1. Januar 2018“

Überbrückungshilfen für die Teilaufgabe 2:

*Aufgabe 2

Sollten Sie die Aufgabe 1 nicht gelöst haben, gehen Sie beim Lösen der Aufgabe 2 von einer Freizügig- keitsleistung von CHF 520‘000 per 31.12.2018 aus

Sollten Sie zudem die Teilaufgabe 1 nicht gelöst haben, so berücksichtigen Sie für die Berechnung der

„Höhe des voraussichtlichen Altersguthabens im Alter 65 ohne Umstellungseinlage“ die Altersgutschriften ab Alter 55 mit 28% des versicherten Lohnes und das Ergebnis der Freizügigkeitsleistung aus der Aufgabe 1

Aufgabe 3

**Sollten Sie die Aufgabe 2 nicht gelöst haben, so übernehmen Sie für die Berechnung der Austrittsleistung (Aufgabe 3) eine Umstellungseinlage per 1.1.2019 von CHF 40‘000.

Sollten Sie zudem die Teilaufgabe 1 nicht gelöst haben, so berücksichtigen Sie für die Berechnung der Altersgutschriften 28% des versicherten Lohnes und verwenden Sie die Freizügigkeitsleistung aus der Aufgabe 1.

Sollten Sie bei Ihrer Lösung die oben genannten Überbrückungshilfen für die Teilaufgabe 2 bei Aufgabe 2 und 3 übernehmen, so gibt es je pro Aufgabe 2 und Aufgabe 3 einen Abzug von 2 Punkte.

(10)

Lösungsvorschlag Teilaufgabe 2 – Handlungssimulation Aufgabe 1 (Total 6 Pkte):

Hans Zurfluh, geboren am 14.12.1963 Jahreslohn: 95‘100.00

Massgebendes, effektives Alter per 31.12.2018: 55 Jahre und 0 Mte ->(1 Pkt)

Hilfsmittel: Anhang Nr. 1 und Nr. 2 des Vorsorgereglements: „Tarife ab 01.01. 2018“ und „Rentensätze ab 01.01.2018“

Leistungsprimat:

Versicherte Altersrente in % des Lohnes = 47'550 * 100/ 95'100 = 50% -> (1 Pkt)

Austrittsleistung (FZL) = 95'100 * (50%-12.5%) *14.4738 = 516‘171.90 -> (4 Pkte) Aufgabe 2 (Total 16 Pkte):

Stichtag: 01.01.2019 BVG-Alter: 56 -> (1 Pkt)

Pensionierungsdatum (Alter 65): 31.12.2028

Anzahl verbleibende Jahre und Monate: 10 Jahre 0 Mte

Vorlage: Modellrechnung (Aufgabe 1) mit 1.5% Zinssatz

Hilfsmittel: Endwert- Tabelle (Altersgutschriften) und Endwert-Tabelle (Einmaleinlagen/FZL) sowie Barwert-Tabelle (Abdiskontierungstabelle )

Voraussichtliches Altersguthaben (AGH) mit Zins:

Anzahl Jahre Altersgutschriften Endwertfaktor für 1.--

AGH mit Zins bis Alter 65

10 -> (0.5 Pkte) 95‘100 * 31% = 29‘481.00 -> (1 Pkt)

10.7027217 -> ( 1 Pkt)

315‘526.95 -

> (1 Pkt)

Anzahl Jahre FZL Endwertfaktor für

1.--

FZL mit Zins bis Al- ter 65

10 -> (0.5 Pkte) 516‘171.90 -

> (1 Pkt)

1.16054083 -

> (1 Pkt)

599‘038.55 -

> (1 Pkt)

Voraussichtliches Altersguthaben im Alter 65: 315‘526.95 + 599‘038.55 = CHF 914‘565.50 -> (1 Pkt) Voraussichtliche Altersrente = 914‘565.5 x 5% = 45‘728.30 -> (1 Pkt)

(11)

Der Barwert ( = Umstellungseinlage ) im BVG Alter 56 per 01.01.2019 =

Anzahl Jahre Benötigtes Kapital im Alter 65

Barwertfaktor für 1.--

Umstellungseinlage per 01.01.2019 10 -> (1 Pkt) CHF 36‘434.00 0.86166723

-> ( 1 Pkt)

CHF31‘394.00 - > ( 1 Pkt)

Aufgabe 3 (Total 15 Pkte):

Austrittsleistung (Aufgabe 1) = 516‘171.90 Umstellungseinlage = 31‘394.00

Total FZL (nach Primatswechsel) per 01.01.2019: 516‘171.90 + 31‘394.00 = 547‘565.90 Rückforderung nicht verbrauchter Umstellungseinlage (UE) per 01.04.2020:

31‘394.00 *(36 Mte – 15 Mte) / 36 Mte = 18‘313.15 -> (4 Pkte)

Berechnung Austrittsleistung für die Periode vom 1.1.2019 bis 31.3.2020

Jahr Vers. Jah-

reslohn

Altersguthaben Beginn

Altersgutschrift 31% vers. JL

Zins i= 1.5%

Altersguthaben Ende J/Austritt 2019

(1 Jahr) -> (0.5 Pkte)

96‘527 - > (1 Pkt)

547565.90 - > (1 Pkt)

29‘923.35 - > (1 Pkt)

8‘213.50 - > (1 Pkt)

585‘702.75 - > (1 Pkt)

2020 (3 Mte) - > (0.5 Pkte)

97‘500 - > (1 Pkt)

585‘702.75 7‘556.25 - > (1 Pkt)

2‘196.40 - > (1 Pkt)

595‘455.40 - > (1 Pkt) Reduktion Um-

stellungseinlage

-18313.15

Austrittsleistung per 31.3.2020

577‘142.25 - > (1 Pkt)

(12)

Teilaufgabe 3 – Critical Incidents

Ausgangslage

Herr Zurfluh hat mit Ihnen am 01.10.2021 Kontakt aufgenommen mit der Bitte, ihn bezüglich der Alters- leistungen der beruflichen Vorsorge zu beraten. Er ist ab 01.01.2021 bei der Provita Sammelstiftung ver- sichert und hat die Möglichkeit unter Beachtung einer Optionsfrist von 3 Monaten anstatt der Altersrente das Alterssparkapital zu beziehen. Er wollte wissen, welches die Vorteile und die Nachteile des Bezugs des Alterskapitals gegenüber der Altersrente sind.

.

Aufgabenstellung

Beschreiben und begründen Sie je 3 wichtige Vorteile des Bezugs des Alterskapitals gegenüber der Al- tersrente und 3 wichtige Nachteile des Bezugs des Alterskapitals gegenüber der Altersrente.

-> Total 9 Pkte für Vorteile inkl. Begründung und Total 9 Pkte für Nachteile inkl. Begründung

Hinweise: Verwenden Sie die vorgegebene tabellarische Vorlage

Vorteile des Bezugs des Alterskapitals ge- genüber der Altersrente) ->(je 1.5 Pkte)

Begründung des Vorteils (Vergleich zur Al- tersrente) -> ( je 1.5 Pkte)

1.

2.

(13)

Nachteile des Bezugs des Alterskapitals gegenüber der Altersrente

Begründung des Nachteils (Vergleich zur Altersrente)

1.

2.

3.

(14)

Lösungsvorschlag Teilaufgabe 3 – Critical Incidents

-> Total 9 Pkte für Vorteile inkl. Begründung und Total 9 Pkte für Nachteile inkl. Begründung

Vorteile des Bezugs des Alterskapitals ge- genüber der Altersrente

Begründung des Vorteils (Vergleich zur Al- tersrente)

1.

Das Alterskapital kann zu höheren Erträgen am Kapitalmarkt angelegt werden, und mit Sachwertanlagen kann man dadurch einen gewissen Inflationsschutz erzeugen.

Bei Altersrenten ist der aktuelle technische Zinssatz auf eine langfristige Dauer( 25 – 30 Jahren) sehr bescheiden und einen Inflations- schutz auf der Altersrente gibt es auch nicht.

Dies führt bei Inflation zu einem Realwert- Kaufkraftverlust der Renten.

2.

Alterskapital kann durch Vermögensverzehr flexibel nach Bedarf, Alter und Situation ver- wendet werden.

Bei der Altersrente ist der Betrag fix vorgege- ben und kann nicht bedarfsgerecht verwendet resp. angepasst werden.

3.

Im Todesfall steht das gesamte restlich ver- bleibende Altersguthaben zu 100% den Erben zur Verfügung.

Bei verheiraten Rentenbezügern wird im To- desfall anstelle der Altersrente eine Ehegat- tenrente i.d.R. von 60 % der Altersrente aus- bezahlt. Bei nicht verheirateten Rentenbezü- gern verfällt der gesamte Barwert der Alters- rente an die Pensionskasse.

4.

Das Altersguthaben wird getrennt vom übri- gen Einkommen mit einem Sondertarif einma- lig besteuert (Steuervorteil). Der jährliche Ver- mögensverzehr ist steuerfrei. Die Vermögens- steuern sind im Vergleich zu den Einkom- menssteuern gering. Nur auf den realisierten Erträgen erfolgt eine Verrechnungssteuer bzw. Einkommensbesteuerung.

Die jährliche Altersrente wird kumulativ mit dem restlichen Einkommen zu 100% mit dem Einkommenssteuertarif besteuert und

dadurch ist die Steuerbelastung bei der Al- tersrente im Vergleich zum Kapitalbezug grösser.

(15)

Nachteile des Bezugs des Alterskapitals gegenüber der Altersrente

Begründung des Nachteils (Vergleich zur Altersrente)

1.

Das Alterskapital muss am Kapitalmarkt mit Risiko angelegt werden. Es besteht somit auch ein Verlustrisiko.

Bei der Altersrente muss sich der Rentenbe- züger nicht um die Anlagen kümmern und so- mit trägt er auch kein Verlustrisiko.

2.

Das Alterskapital muss haushälterisch ver- wendet werden, um den lebenslänglichen Vermögensverzehr sicherzustellen.

Die Altersrente wird lebenslänglich ausbe- zahlt.

3.

Der individuelle, zu berechnende Umwand- lungssatz ist bei der sicherheitsorientierte An- lagestrategie beim Kapitalbezug kleiner als die Altersrente und führt somit zu einer kleine- ren Rente.

Die Altersrente wird im Kollektiv der Versi- cherten berechnet. Durch solidarisch quer- subventionierte Beiträge der Aktiven und Rentenbezüger führt diese Subventionierung der Altersleistungen zu einer höheren Alters- rente (höherer Umwandlungssatz) als jene nach der individuellen Methode, durch Ver- mögensverzehr.

4.

Das regelmässige, wiederkehrende Einkom- men ist mit dem Kapitalbezug der Pensions- kassenleistungen kleiner und führt daher zu einer gewissen Unsicherheit.

Wiederkehrende Rentenzahlung sind planbar und geben eine entsprechende Sicherheit.

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