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Managementplan für das FFH-Gebiet Nr. 7715 -341 „Mittlerer Schwarzwald bei Hornberg und Schramberg“ und Teile des Vogelschutzgebiets „Mittlerer Schwarzwald“

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Academic year: 2022

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ABTEILUNG UMWELT

Managementplan für das

FFH-Gebiet Nr. 7715 -341 „Mittlerer Schwarzwald bei Hornberg und Schramberg“

und Teile des Vogelschutzgebiets „Mittlerer Schwarzwald“

Bekanntgabe der Endfassung 10. September 2012

Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes „NATURA 2000“ werden im Auftrag der Regierungs- präsidien nach und nach Managementpläne (MaP) erstellt. Mit Hilfe dieser Managementpläne soll der Schutz und die Erhaltung der in NATURA 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie umgesetzt werden.

Der MaP kann bei folgenden Städten und Gemeinden zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

• Rathaus Lauterbach, Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Schramberger Straße 5, Zimmer 1.05 im 1. OG (Ansprechpartner Herr Kaupp, Tel.: 07422/9497-16)

• Rathaus Hornberg, Bahnhofstraße 1, Zimmer 13, 78132 Hornberg

• Rathaus Schonach, Hauptstr. 21, 78136 Schonach

• Rathaus Wolfach, Hauptstr. 41, 77709 Wolfach, Zimmer 42, 4. OG (Ansprechpartnerin Frau Hanke)

• Rathaus Triberg, Bürgeramt Zimmer 11, Hauptstraße 57, 78098 Triberg im Schwarzwald

• Rathaus St.Georgen, 4. Obergeschoss, Zimmer 408, Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen,

• Rathaus Gutach, Zimmer 7, Hauptstraße 38, 77793 Gutach (Ansprechpartner: Herr Ruf)

• Ortsverwaltung Lehengericht, Zimmer 11, Hauptstr. 5 in Schiltach Die Unterlagen stehen außerdem zum Download bereit unter:

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17900/

Weitere Informationen zu den Managementplänen finden Sie auch auf den Internetseiten des Regierungs- präsidiums Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege:

http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1298963/index.html

Vorkommen der Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten der FFH-Richtlinie sowie Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie sind im MaP flurstücksgenau dargestellt. Die kartierten Lebensraumtypen und Lebens- stätten von Arten sind im derzeitigen Erhaltungszustand zu bewahren. Dieser darf nicht verschlechtert wer- den (§ 33 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Daher werden im MaP Erhaltungsziele formuliert und Empfeh- lungen für Erhaltungsmaßnahmen gegeben. Zahlreiche der empfohlenen Maßnahmen können durch Verträ- ge (Pflegeaufträge nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR) etc.) mit den Bewirtschaftern oder über das ME- KA-Programm umgesetzt werden.

Eine weitere Verbesserung des Zustands der Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten im Gebiet ist freiwillig. Hierfür werden Entwicklungsziele und -maßnahmen beschrieben. Die Flächen mit Darstellung von Entwicklungszielen eignen sich u. a. für Ausgleichs-, Ersatz- oder Ökokonto-Maßnahmen.

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Die Ansprechpartner für die Umsetzung des Managementplans in den Landkreisen und im Regierungspräsi- dium Freiburg sind

• Im Landkreis Rottweil Naturschutz

Vertragsnaturschutz (LPR)

Frau Romer Tel. 0741 / 244 412

Landwirtschaft Frau Glasneck Tel. 0741 / 244-720

Landschaftsentwicklungsverband Mittlerer Schwarzwald

Frau Kopf Tel. 07836 / 5863

• Im Landkreis Ortenaukreis (Tel. 0781 805 - 0) Landwirtschaft,

Vertragsnaturschutz (LPR) Herr Harter 7164

Naturschutz Herr Glatz -9649

Forst Herr Kaiser -7156

Landschaftserhaltungsverband Frau Dr. Ostermann 7312 und 7313

• Im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis (Tel. 07721/913 -0)

Naturschutz Herr Dr. Straub - 7618

Vertragsnaturschutz (LPR) Frau Majer - 5313

Landwirtschaft Frau Rid - 5310

Forst Herr Hake - 3004

• beim Regierungspräsidium Freiburg, (Tel. 0761/208 - 0) Referat 56 - Naturschutz u. Landschaftspflege

Landkreis Rottweil Frau Staub -4140

Landkreis Ortenaukreis Frau Dr. Harms -4149

Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Herr Dr. Kretzschmar -4127

Referat 82 - Forstpolitik und Forstliche Förderung

Herr Franke -1408

Referenzen

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