Der Singener Bahnhof- platz ist eine einzige Baustelle derzeit – und gleich nebenan das neue Shopping-Center CANO auch. Doch es gibt gute Zeichen.
Schon in den letzten Wochen wurden die Stahlelemente für das neue Dach des Busbahn- hofs als zentrales
Element in beeindrucken- dem Tempo montiert, nun lud das Unterneh- men Haller Stahlbau am Donnerstag zum
Richtfest ein.
Das 163 Meter lange Dach ist mit seiner Kernkonstruktion fertig in rund fünf Metern Hö- he montiert worden. Nun wird noch die Dachbegrünung auf- gebaut und die Verkleidung mit Alucobond, natürlich »Made in Singen«, an das Gebäude ange- setzt, was dann doch dem Platz einen sehr mondänen Charak- ter verleihen soll.
Wie der Geschäftsführer der Stadtwerke Singen, Markus Schwarz, ankündigte, soll der Busbetrieb im November zur Einweihung des CANO ange- laufen sein, auch mit einem neuen digitalen Informations- system zu den Abfahrtszeiten
der Busse. Und das soll das Thema ÖPNV insgesamt inte- ressanter machen und zum Umsteigen einladen.
In vielen größeren Städten sind solche Informationssysteme seit Jahren Standard, sie zeigen an, welcher Bus jetzt hält wie auch wieviel der sich verspäten würde. Hier konnte sich die Stadt Singen beim Landkreis Konstanz einklinken, der das System bei den seit Anfang des Jahres verkehrenden Regional- bussen einsetzen will und nun
– mi Verspätung – die Busse ausgestattet hat. Mehr Service in Komfort beim Busbahnhof, damit werden Anreize verbun- den, eher aufs Auto zu verzich- ten und auf den Bus umzustei- gen, und damit auch eher auf die Bahn oder aufs Rad. Denn als weiterer Teil des neuen Bahnhofplatzes soll ja ein rie- sen »Radparkhaus« entstehen für den Wechsel des Verkehrs- mittels.
Singens OB Bernd Häusler zeigte sich zum Richtfest froh,
dass der Gemeinderat letztlich Anfang des Jahres doch auf ein begrüntes Dach umgeschwenkt war, zumal diese Variante so- gar ein bisschen günstiger ist als das Blechdach in der ersten Version. Die Begrünung sieht Singens OB Bernd Häusler frei- lich für dringend geboten, denn der Platz, der künftig die zentrale Verkehrsfläche und ÖPNV-Knoten für die Stadt ist, hat außer fünf vorgesehenen Bäumen am CANO und den Mittelflächen der beiden Kreis-
verkehre ziemlich wenig Grün zu bieten. Rund 7,1 Millionen Euro wird in den Bahnhofplatz für den Umbau zum neuen ZOB durch die Stadt investiert, dazu kommen nochmals rund 1,4 Millionen Euro für die Überda- chung und weitere rund 350.000 bis 370.00 Euro für das digitale Informationssystem, wie OB Bernd Häusler erklärte.
Das Projekt Bahnhofplatz hat eine Vorgeschichte von rund 15 Jahren, in denen auch schon Pläne verworfen wurden. Das Unternehmen Haller Stahlbau hatte die europaweite Aus- schreibung für das Dach ge- wonnen, als regionales Unter- nehmen mit Sitz in Schwen- ningen.
Ein Dach für die gewünschte Verkehrswende
Der ZOB Singen nimmt täglich mehr und mehr Gestalt an / von Oliver Fiedler
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bis 11.Singen Singen
Singen
Coronafrei
Am Montag war es soweit: der Landkreis war erstmals seit dem 6. März wieder frei von an Corona-Infizierten, und auch am Dienstag hieß es »corona- frei«. Das ist freilich ein Zu- stand, der sich schnell wieder ändern kann, falls eine Person erneut positiv auf das Corona- Virus getestet würde. In den Kliniken des Landkreises gibt es seit letzter Woche keine Patien- ten mehr mit Covid-19. Aller- dings wird die Habacht-Stel- lung weiter aufrechterhalten, es gibt immer eine Reihe von Pa- tienten, die als Verdachtsfälle unter besonderer Beobachtung stehen. Durch die entspanntere Lage ist auch die Zahl an Tests inzwischen stark rückläufig, wie Landrat Zeno Danner bei der letzten Sitzung des Krisen- stabs mitteilte. Zeitweise waren was bis 1.200 Tests in der Wo- che gewesen, inzwischen sei die Zahl auf rund 700 abgesunken.
Und ein großer Teil der Tests wird davon in den Kliniken wie auch zum Übergang in Pflege- heime oder zur Übernahme an Patienten von Sozialstationen vollzogen. Oliver Fiedler
fiedler@wochenblatt.net
24. JUNI 2020WOCHE 26 SI/AUFLAGE 33.242 GESAMTAUFLAGE 85.562 SCHUTZGEBÜHR 1,20 €
INHALT:
Hoffnung auf leichte Besuche in Pflegeheimen Seite 3 Schock für Singen: Karstadt macht dicht! Seite 13 Kita-Regelbetrieb wieder am
Montag Seite 14
Wochenend’ und Sonnenschein im Färbe-Garten Seite 23 Alarmstufe Rot an der »Alten Kirche« Volkertshausen Seite 24
ZUR SACHE:
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Jürgen Gabele, Michael Oexle und Dr. Hans Walter Halle vom Unternehmen Haller Stahlbau mit OB Bernd Häusler beim Richtfest schon im Schatten des neuen Busbahnhofdachs. swb-Bild: of
Hinter dem Richtbaum wird ge- rade in das Warenhaus Kar- stadt gerungen. swb-Bild: of
Landkreis Konstanz
41 JOBANGEBOTE ! SEITE: 17 - 19
Rassismus ist Teil unserer Gesellschaft – auch wenn der Anteil der rassistisch Denkenden mit sieben Prozent der Bevölkerung eher klein ist.
von Ute Mucha
Wie gehen Städte, Vereine und Menschen in der Region mit rassistischen Tendenzen und Vorfällen um? Wie gelingt ein respektvolles Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft?
Diese Fragen wollen wir auf unserer Sonderseite zum The- ma Rassismus beantworten, in-
dem wir Menschen zu Wort kommen lassen, die an vor- derster Front mit rassistischen Tendenzen und Übergriffen konfrontiert werden.
Marcel DaRin von der Singener Kriminalprävention kommt ebenso zu Wort wie zwei Ver- treter des Polizeipräsidiums Konstanz. Dr. David Tchakoura als Integrationsbeauftragter der Stadt Konstanz und früher in Engen tätig erzählt von seinen Erfahrungen und der FC Singen 04 zeigt als Traditionsclub klar Flagge gegen Rassismus und Gewalt auf dem grünen Rasen.
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Entstörung Strom/Wasser/Gas 07732/939915 Thüga Energienetze GmbH:
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Stadtwerke Stockach, Ablaßwiesen 8, 78333 Stockach 07771/9150 24-h-Servicenummern:
Gas 07771/915511
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Mobil 0173/7204621
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Tierheim: 07732/7463
Tierschutzverein Stockach und Umgebung e.V.: 0171/6011277 Tierrettung:
(Tierambulanz) 0160/5187715 Familien- und Dorfhilfe Einsatzleitungen:
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Polizeiposten: 07733/94 09 0 Bereitschaftsdienst der Engener Stadtwerke: 07733/94 80 40
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Wasserversorgung: 07731/908-0 (Anrufbeantw. m. Notrufnummer) tagsüber: 07731/908-125 Polizeiposten: 07731/1437-0 Polizei SH: 0041/52/6242424
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Wasserversorgung: 07731/908-0 (Anrufbeantw. m. Notrufnummer)
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Das Thema Mundschutz bleibt in einer kontrover- sen Diskussion. Jeden Samstag und Montag ziehen im Landkreis inzwischen Menschen auf die Straße um unter anderem gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes in
Geschäften, beim
Betreten von Restaurants, in Bussen und Zügen zu demonstrieren.
von Oliver Fiedler
Allerdings weniger wegen der angezweifelten Wirkung, als vielmehr aus Protest gegen die damit verbundene Vermum- mung, was als Einschnitt in Grundrechte gesehen wird.
Abgesehen davon gibt es in- zwischen immer neue Studien, die dem Mundschutz doch eine Wirkung bescheinigen, vor al-
lem was die Einschränkung der Ausstreuung von sogenannten Aerosolen, also winzigsten Tröpfchen, in der Atemluft be- trifft.
Der Hygienespezialist des Ge- sundheitsverbunds, Dr. Stefan Bushuven, stellte kürzlich ein neues Experiment vor. Zwei Pe- trischalen
mit einem speziellen Nährboden wurden da- für im Ab- stand von 30 bis 50 Zentimetern
über etwa 10 Minuten einmal mit und einmal ohne medizini- schen Mund-Nasenschutz »be- sprochen«. Die Situation ist vergleichbar mit einem »Face- to-Face-Kontakt«, also einem Gespräch mit einem Gegenüber ohne Sicherheitsabstand, wie er sonst ja vor wenigen Monaten gang und gäbe war.
Die ungeschützte Schale war
danach voller Bakterien-Kolo- nien, die durch die mit Bakte- rien besiedelten Tröpfchen ent- stehen, wenn sie auf den Nähr- boden kommen. Die mit Mund- schutz besprochene Schale wies nur zwei Punkte auf, einer da- von vermutlich durch einen Speicheltröpfchen, das neben der Maske beim Spre- chen entwi- chen war, was aber als
»ungefähr- lich gilt, weil diese Tropfen schnell zu Boden fallen.«
»Hat nun eine Person eine Co- rona-Virus-Infektion, zeigt dies, wie gut ein Mund–Nasen- schutz schützen kann, wenn der unwissend Infizierte spricht«, macht Dr. Stefan Bus- huven mit seinem Beispiel deutlich. Vor allem dann, wenn der nötige Abstand nicht ge- halten werden kann.
SEITE DREI
Mi., 24. Juni 2020 Seite 3 www.wochenblatt.net/singen
Region
Auch in den Pflege- heimen wurde als eine der ersten Reaktionen auf die Corona- Pandemie ein striktes Besuchs- und zeitweise sogar Betretungsverbot verhängt, das viele Angehörige sehr
bekümmerte. Nach zwei kleinen »Lockerungsrun- den« in den Corona- Bestimmungen steht für Mittwoch eine weitere Ministerrunde an, von der sich viele Angehö- rige Erleichterungen erhoffen, ihren pflegebe- dürftigen Verwandten wieder etwas Nähe vermitteln zu können.
von Oliver Fiedler
Die neuen Regelungen sollen am Mittwoch in der Lenkungs- gruppe besprochen werden und spätestens zum 1. Juli in Kraft treten, kündigte die Pressestelle des Sozialministeriums auf Nachfrage des WOCHEN- BLATTs an: »Sie sollen mit Blick auf die aktuelle Pande- mielage Besuche für pflegebe- dürftige Menschen und deren Angehörige einfacher machen, Aufwand für die Pflegeeinrich- tungen reduzieren und trotz- dem den Schutz dieser beson- deren verletzlichen Bevölke- rungsgruppe gewährleisten.«
Wie das geht, wird diese Woche vorgestellt.
Schon die Andeutungen wer- den von vielen Angehörigen mit Sehnsucht erwartet. Denn derzeit haben die Besucher eher einen Charakter von Gefängnis, wie sie dem WOCHENBLATT immer wieder schildern. Denn
die Besuche müssen aktuell an- gemeldet werden, dürfen nur in einem strengen Zeitfenster ei- ner halben Stunde stattfinden, aber das Gegenüber wird immer noch durch Scheiben oder Rie- senabstände geprägt. Einzelne Heime lassen zwar die Gäste in die Räume, dann aber nur mit Schutzausrüstung. Diese Be- suchsregelungen sind nicht nur für Angehörige eine enorme Belastung, sondern auch für das Personal der Pflegeheime, die sich nun oft alleine um die Betagten kümmern müssen.
Das WOCHENBLATT hat sich in der Region
umgehört
»Selbst wenn Pflegebedürftige keinen Besuch bekommen ha- ben, so konnten sie an anderem Besuch teilhaben«, sagt Luise
Mitschler, seit 20 Jahren Heim-führsprecherin in Konstanz, der Vereinsamung auffällt. Wie viele andere hat sie schon Brie-
fe ans Sozialministerium ge- schrieben, denn es gehe nicht nur um körperliche, sondern auch um seelische Vereinsa- mung. »Sonst bekommen diese Menschen ganz andere Krank- heiten.«
In den Pflegeheimen selbst ist zu spüren, dass die Angst sehr groß ist, dass dort eine Corona- Infektion auftritt, vor allem auch im Hinblick darauf, was Medien dann daraus machen.
»Am Anfang waren alle froh darüber, dass wir solche Schutzmaßnahmen ergreifen.
Doch jetzt, wo die allgemeine Akzeptanz bezüglich der ge- samten Corona-Schutzmaß- nahmen drastisch sinkt, zeigt man auch wieder mit dem Fin- ger auf die Pflegeeinrichtun- gen«, klagt Heidrun Gonser, Leiterin des Servicehaus Son- nenhalde in Singen. »Wir sind in allem alleine auf uns ge- stellt«, richtet sie in Richtung Politik.
Etwas anders sieht es Maik Zla-
tanovic vom neuen »Senioren-domizil am Hewen« in Engen:
»In erster Linie geht es uns um das Wohlergehen und die Ge- sundheit der uns anvertrauten Menschen. Insbesondere sen-
siblere Angehörige brauchen hierbei eine intensive Beglei- tung und Beratung. Und genau da stoßen wir an unsere Gren- zen. Es gibt schlicht und ergrei- fend keine Erfahrungswerte für eine solche Krise«, schreibt er.
Das könne man nur zusammen lösen, wobei die Politik hier ei- ne rechtssichere Grundlage ge- schaffen habe.
Dominik Eisermann, Leiter des
Emil-Sräga-Haus in Singen, sieht große Unterschiede. Denn auch in Vor-Corona-Zeiten gab es viele Bewohner, die sehr sel- ten Besuch bekamen und für die die Mitarbeiter zum Famili- enersatz werden mussten. Da- ran habe auch die Krise nichts geändert. Andere wiederum hätten mit dem Rechtsanwalt gedroht um sich Zugang zu verschaffen. »Wenn hier etwas passiert, muss ich das nach ak- tueller Lage verantworten«, verteidigt er eine nach eigener Ansicht »harte Linie«. »Auch bei
unseren Mitarbeitenden gehö- ren 20 Prozent zu Risikogrup- pen, wer soll die Menschen dann pflegen, wenn hier etwas passiert«, wird er noch deutli- cher. Deshalb ist für ihn auch weiter größte Vorsicht ange- sagt. Angehörige dürfen sich dort mit ihren Verwandten eine Stunde in der Woche mit Ab- stand im Café treffen, sogar oh- ne Scheibe aber mit zwei Meter Abstand. Immerhin gibt es in diesem Heim Wohngruppen, al- so trotz der Einschränkungen etwas Miteinander.
Das WOCHENBLATT hatte wei- tere Einrichtungen angefragt, aber keine Antworten erhalten.
Mehrere Dachverbände haben im Vorfeld der anstehenden Lenkungsrunde Resolutionen formuliert: Die Politik müsse sich nun für klare Prioritäten entscheiden: entweder die Öff- nung mit allen Risiken, oder Gesundheitsschutz mit allen Beschränkungen.
Ein bisschen wie ein Besuch im Gefängnis
Riesenabstand, Maskierung oder auch Gespräche durch die Plexiglasscheibe lassen bei vielen Besuchen in Pflegeheimen auch bei den Angehörigen Gefängnisgefühle aufkommen. swb-Bild: AdobeStock
Der Mundschutz hilft halt doch
Kreis Konstanz
WOCHENBLATT seit 1967
danke erst einmal für alle Ihre Reaktionen auf letzte Woche.
Wir nehmen alle Zuschriften ernst, weshalb wir auch gerne das eine oder andere persönliche Gespräch führen möchten. Die Zeiten sind für viele schwierig gerade, und Menschen gehen mit Schwierigkeiten unterschiedlich um.
Die Lage so ungefähr diese Woche: Auf der einen Seite die Krawalle in Stuttgart, mit denen durch pure Sachbeschädigung und Gewalt ohne jeden Sinn die Demokratie, in der wir leben, mit Füßen getreten wird – von Men- schen, die damit offensichtlich gar nichts wol- len, sondern nur irgendeinem Ärger irgend- wohin Luft gemacht haben, weil offensichtlich irgendetwas in ihnen glaubt, dass das so in Ordnung ist. Das schockiert. Und auf der an- deren Seite sofort die, die, bevor überhaupt ir- gendetwas ermittelt ist, schon wissen, wer es war und auf Social Media ihre Vorverurteilun- gen veröffentlichen und damit die Demokratie genauso mit Füßen treten.
Auf der einen Seite die, die Corona-Zwangs- testungen mit Polizeieinsatz ohne Quellenan- gaben behaupten, die es anscheinend gäbe, und auf der anderen Seite die, die glauben, dass noch schneller noch mehr Bürokratie und Regelwerke zu schaffen richtig ist und uns damit immer mehr unsere bürgerliche Freiheit nehmen und sich schon lange nicht mehr be- mühen, auf Augenhöhe mit der Bevölkerung zu diskutieren und sich konfrontieren zu las- sen. Weil, ja, weil sie glauben, dass sie wissen, wie der einzige Weg sein muss.
Es ist ein schlimmes Verhaltensmuster, das da um sich greift: Aus jedem Thema wird ein auf- geheiztes, mit Moralkeulen bearbeitetes »So ist die Wahrheit, so sind die, die anderer Mei- nung sind« und dabei werden ganze Gruppen aufs Abstellgleis gestellt: die Polizisten, die Verschwörungstheoretiker, die Medien, die Po- litiker, die Migranten, die Jugend, die Alten, die Umweltschützer, die Unternehmer, die Fleisch - esser, die Veganer etc. »Die« bekommen dann Attribute wie rassistisch, ideologisch, dumm, weltfremd, raffgierig, Mörder, bequemen oder was auch immer und dann … Dann was? Hat man es endlich rausgelassen. Seiner Wut Luft gemacht.
Und irgendwie will man mit all dem nichts zu schaffen haben, auch weil es eine gewisse
Würdelosigkeit in sich trägt. Aber: Wollen wir wirklich den Extremen, den Hetzern und Ver- allgemeinern, den Vereinfachern und den Selbstdarstellern, denjenigen, die aus allen Richtungen mit Moralkeulen und scheinbar ganz klaren und eindeutigen Botschaften Fak- ten schaffen wollen, die politische Arena al- leine überlassen?
Nein, wir zumindest wollen das nicht. Und wir hoffen, dass es viele gibt, die Verantwortungs- gefühl gegenüber unserer (nicht nur meiner ei- genen) Zukunft leben wollen. Und die wissen:
Aller Wut blind Luft zu machen ist keine Lö- sung. Dazu müssen wir Einzelfälle anschauen, differenziert wahrnehmen, Probleme von der für viele sinnvollen Lösung her durchdenken, Lösungen erarbeiten, mit denen sprechen, die eine andere Meinung haben, um sie zu verste- hen, über Lebensfreundlichkeit ganz generell diskutieren, eben verantwortungsvoll. Das kostet Zeit, stimmt.
Dazu, liebe Politikerinnen und Politiker der Mitte in Stadt, Land und Bund, auch das sei gesagt, müssen viele von Ihnen wieder zuhö- ren lernen und sich den Bürgerinnen und Bür- gern und ihren Realitäten wirklich stellen. Nicht nur kurz im Blitzlichtgewitter für die nächsten netten Instagram- und Pressebildchen für die eigene Sichtbarkeit.
Und, liebe Bürgerinnen, Bürger und Ge- schäftsleute der Mitte: Fangen Sie an, aus der vornehmen Zurückhaltung herauszukommen.
Weil das Bild sonst ein falsches wird, auch das, was in Stuttgart und Berlin ankommt und auf dessen Basis Politik gemacht wird.
Wir glauben, es muss endlich wieder Inhalte geben, die die Tagesordnung der politischen Agenda bestimmen. Die inhaltliche Sprachlo- sigkeit muss endlich aufhören. Und wir müs- sen endlich wieder lernen, im Hellen zu diskutieren mit Respekt, Wertschätzung und vor allem lebensfreundlich.
Was meinen Sie? Lassen Sie uns sprechen:
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Amtsblatt der Stadt Singen Jahrgang 19 | Ausgabe 24 | 24. Juni 2020
Kein zusätzliches Geld für neue Projekte
In einer Pressemeldung aus dem Wahlkreisbüro teilte die Landtags- abgeordnete Dorothea Wehinger dieser Tage mit, dass die Landesre- gierung die Kommunen im Wahlkreis Singen mit rund fünf Millionen Euro als sogenannte „Liquiditätshilfe“
unterstützt.
Bei genauer Betrachtung der in Aus- sicht gestellten Finanzhilfe zeigt sich aber, dass das Land lediglich garantiert, dass die Schlüsselzuwei- sungen und die Kommunale Investi- tionspauschale (KIP) durch den Rückgang der Steuereinnahmen in der Mai-Steuerschätzung im Rah- men des Finanzausgleichs für das 1.
Halbjahr nicht gekürzt werden.
Das Land bekennt sich zu den bishe- rigen Kopfbeträgen für die Schlüs- selzuweisungen und die Kommunale Investitionspauschale. Damit kann die Stadtverwaltung im ersten Halb- jahr die bisherigen Planansätze des Finanzhaushaltes im Rahmen des Fi- nanzausgleichs halten. Das heißt daher lediglich: es gibt ein nicht noch höheres Corona-Defizit als es aktuell schon vorhanden ist. Die Ein- nahmeausfälle der Stadt durch die Corona-Pandemie belaufen sich nach Schätzungen der Kämmerei derzeit auf über 17 Millionen Euro.
Es handelt sich also um keine „Liqui- ditätshilfe“, aus der Projekte finan- ziert werden können.
Oberbürgermeister Bernd Häusler ist dennoch froh über die dringend erforderliche Unterstützung des Landes, damit nicht ein noch größe- res Corona-Defizit im Haushalt ent- steht.
„Wir können jede Entlastung drin- gend brauchen und freuen uns selbstverständlich über das Be- kenntnis des Landes, den Kommu- nen helfen zu wollen. Es heißt für uns aber nicht, dass dadurch die Stadt Singen zusätzliches Geld für zusätzliche Investitionen hat. Es heißt nur, dass wir die geplanten Ein- nahmeansätze in diesem Bereich für das 1. Halbjahr halten können“, fasst Häusler die Situation zusammen.
Das Foto aus den 1920er Jahren zeigt die „Lochgucker“: Junge Männer, die durch Astlöcher in der Bret- terwand neugierig in die Frauenabteilung des Singener Aachbads spicken.
Stadtverwaltung startet Podcast „Lochgucker“
Die Stadtverwaltung veröffentlicht ab sofort alle drei Wochen ihren neuen Podcast „Lochgucker“ mit unterhaltsamen und wissenswer- ten Anekdoten aus dem Stadtge- schehen – die Bandbreite wird von historischen bis hin zu topaktuellen Begebenheiten reichen.
Als Podcasts bezeichnet man Au- dio-Beiträge, die in regelmäßigen Abständen über das Internet ver- breitet werden.
Der Podcast der Stadtverwaltung kann direkt auf der städtischen Ho- mepage abgespielt oder in unter- schiedlichen Formaten herunterge- laden und auf mobilen Endgeräten angehört werden.
Namensgebend für den Podcast sind die „Lochgucker“ im Aachbad in den 1920er Jahren. Damals trenn- te eine Bretterwand im Schwimm- bad Männer und Frauen voneinan- der, was die neugierigen Jungen nicht daran hinderte, durch Astlö- cher in der Wand ins Frauenabteil zu spicken.
Einen Einblick hinter die Kulissen des Stadtgeschehens möchte auch der städtische Podcast seinen Zu- hörerinnen und Zuhörern bieten.
In der ersten Folge der „Lochgu- cker“ stellt das Stadtarchiv Singen drei Autorinnen und Autoren des diesjährigen Jahrbuchs vor, das ebenfalls ab dem heutigen Mitt-
woch, 24. Juni, im Stadtarchiv und im örtlichen Buchhandel erhältlich ist. Das Podcast-Format ermöglicht es, die spannenden Beiträge un- kompliziert und im persönlich pas- senden Moment zu hören.
Egal, ob bei der Fahrt nach Hause oder beim Sport – die drei Autoren Susanne Breyer, Reinhard Korn- mayer und Michael Hübner laden zusammen mit Stadtarchivarin Britta Panzer zu einem kurzweiligen Ausflug in die Singener Geschichte ein.
Zu finden ist die Podcast-Folge zum Singener Jahrbuch unter
www.singen.de und www.singen-kulturpur.de
Landratsamt
Corona im Landkreis Konstanz
Zum Stand Freitag,
19. Juni, verzeichnete der Land- kreis Konstanz insgesamt 505 am Coronavirus infizierte Personen und 489 Genesene. Aktuell gibt es eine infizierte Person (Infizierte abzüglich Genesene und Ver stor - bene).
Kein Mensch befindet sich mo- mentan in stationärer Behand- lung; es gab 15 Todesfälle
!
Bürgerzentrum und Ausländerbehörde:
Termine vereinbaren
Das Bürgerzentrum und die Auslän- derbehörde der Stadt Singen haben nur für vorherig vereinbarte Termine geöffnet.
Termine kann man im Voraus jeweils wie folgt erhalten:
• Bürgerzentrum:
https://onlinetermin.singen.deoder auch telefonisch unter 07731/85- 602
• Ausländerbehörde: per E-Mail un- ter auslaenderbehoerde@singen.de oder telefonisch beim jeweiligen Sachbearbeiter/in
Die Servicezeiten zur telefonischen Terminvereinbarung:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr
Termine für das Bürgerzentrum wer- den von Montag, Dienstag, Mitt- woch und Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sowie Donnerstag von 8 - 12 Uhr vergeben und bearbeitet.
Termine für das Ausländeramt ver- einbart und bearbeitet die Behörde jeweils nach Absprache.
Informationen zum Bürgerzentrum und dessen Angeboten findet man unter www.singen.de.
Da sich die Infektionszahlen im Lande auf einem erfreulich niedri- gen Niveau halten und eine aktuelle Studie nachweist, dass Kinder bis zehn Jahre weniger infektionsge- fährdet sind, hat die Landesregie- rung aktuell beschlossen, die Grundschulen ab 29. Juni zu einem Regelbetrieb mit umfangreichen Hygienevorschriften zurückkehren zu lassen.
In einem sechsseitigen Konzept gab das Kultusministerium den Schulen und ihren verantwortlichen Trägern nun eine ganze Reihe von Vorschriften mit auf den Weg. Die Schulklassen sollen am Morgen zeitlich gestaffelt mit dem Unter- richt beginnen. Dies gilt auch für die Pausen. Hauptsächlich unter- richtet werden die Kernfächer wie Deutsch oder Mathematik – nicht aber Musik und Sport. Auch soll es bis zum Schuljahresende im Som-
mer keine schriftlichen Klassenar- beiten mit Benotung mehr geben.
Der tägliche Präsenzunterricht wird drei bis vier Stunden täglich statt- finden.
„Zusätzlich zur Verfügung stehende Lehrerstunden sollen zur indivi- duellen Förderung der Kinder ein- gesetzt werden, (…) die diese drin- gender als andere benötigen“, heißt es im Landeskonzept. Wenn durch freigestellte Lehrkräfte, die zu den Risikogruppen zählen, Lü- cken in der Betreuung entstehen, so müssen diese durch andere An- gebote abgedeckt werden, lautet es im Konzept weiter. Die Pädagogen, die vom Präsenzunterricht freige- stellt werden wollen, weil sie zu ei- ner Risikogruppe gehören, müssen ab dem 29. Juni ein ärztliches Attest vorlegen.
Zusammen mit dem Schulbetrieb
sollen auch die Angebote der Horte und der Ganztagesbetreuung wie- der aufgenommen werden. Wie bei den Lehrkräften, so fehlen aber auch hier Betreuungskräfte, die zu den Risikogruppen zählen.
Aufgrund dieser Einschränkungen und zahlreichen Vorgaben bittet Bürgermeisterin Ute Seifried die El- tern, nicht davon auszugehen, dass es den Schulbetrieb und ein Betreu- ungsangebot wie vor den Ferien ge- ben wird.
„Insbesondere die Vorgaben zu den Risikogruppen machen den Schul- leitungen und uns als Stadt zu schaffen. Als Lehrkraft kann ich von zuhause aus noch Fernunterricht und Online-Angebote machen, Auf- gaben für meine Schülerinnen und Schüler vorbereiten“, betont die Bürgermeisterin. Trotzdem fehle die Anwesenheit der Lehrkräfte in
der Schule und zwinge die Schullei- tungen dazu, Präsenzunterricht ein- zuschränken. „Und außerhalb des Unterrichts brauche ich die Lehr- und Betreuungskräfte sowieso vor Ort, wir können die Kinder nicht fernbetreuen“, so Ute Seifried. „Wir werden versuchen, wieder ein mög- lichst umfangreiches Angebot zu machen, bitten aber um Verständ- nis, dass es Einschränkungen ge- ben wird.“
Auch ein Mittagessen soll im Ganz- tagesbereich wieder angeboten werden. „Wir mussten feststellen, dass viele Kinder in der Corona-Zeit kein warmes Essen bekommen ha- ben. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Kinder wieder zusammen mit ihren Lehr- und Betreuungskräf- ten essen können“, unterstreicht Ute Seifried. Die Vorbereitungen dazu sind angelaufen. Ob alle Schu- len bereits ab 29. Juni ein Mittages-
sen anbieten können, wird auch da- von abhängen, wie schnell die Fa- milien Rückmeldung an die Schulen geben, ob ihre Kinder daran teil- nehmen werden.
Die Caterer freuen sich darauf, dass sie wieder kommen können. Für sie war der Wegfall des Mittagessens an den Schulen und Kindertage- seinrichtungen ebenfalls ein herber Verlust.
Die Schulpflicht soll bis zu den Sommerferien ausgesetzt werden, das heißt, Eltern, die ihre Kinder nicht zum Präsenzunterricht schi- cken wollen, können dies formlos der Schule mitteilen. Grundsätzlich sei wichtig, dass ausschließlich ge- sunde Kinder am Unterricht teilneh- men und diese dann in einem kon- stanten Klassenverbund von einem Lehrkräfteteam betreut werden, heißt es im Konzept.
Die Rückkehr zum Regelbetrieb an den Grundschulen
Fünf Kommunen aus dem Hegau erarbeiteten zusammen mit der Stadt Singen ein gemeinsames Konzept, damit die Freibäder in Zeiten von Corona und den damit vorgeschriebenen Landesverord- nungen wieder öffnen können.
„Wir haben gemeinsam überlegt, wie es gehen kann, dass in den He- gauer Freibädern vergleichbare Re- geln für den Zutritt gelten“, erläu- terte Singens Bürgermeisterin Ute Seifried beim Pres se ter min im Sin- gener Aachbad.
Das Konzept fußt auf drei zentra- len Punkten. Zuerst einmal ist eine vorherige Online-Reservierung un- bedingt erforderlich. Damit soll verhindert werden, dass es vor dem Bad zu langen Warteschlan- gen kommt. In Singen funktioniert das in Echtzeit. Dies bedeutet, dass man durch das Online-Verfah- ren genau erfassen kann, wie viele Menschen sich aktuell im Bad auf- halten. In zwei bzw. drei Zeit fens - tern soll reserviert werden.
Für die Frühschwimmer gilt dies
von 9 bis 11 Uhr, danach werden al- le wichtigen Bereiche des Bades wieder desinfiziert. Von 12 bis 20 Uhr ist das zweite Zeitfenster an- gesetzt. Für Berufstätige gibt es noch ein drittes, das von 17 bis 20 Uhr besteht.
Für alle drei Angebote gilt der nor- male Eintrittstarif. Badegäste kön- nen direkt im Aachbad ihr Ticket kaufen, wenn sie ihre Online-Re- servierung nachweisen kön nen.
Alle Verantwortlichen der Kommu- nen machten deutlich, welch ein großer organisatorischer und per- soneller Kraftaufwand diese Öff- nung der Freibäder beinhaltet. Sie appellieren gleichzeitig an das Ver- ständnis und die Geduld der Bür- ger, sollte in den ersten Wochen noch nicht alles reibungslos funk- tionieren. Man werde mit dem neu- en System jetzt praktische Erfah- rungen sammeln. Sollte es an manchen Stellen nicht klappen, dann werde man sofort nachbes- sern, hieß es aus dem Kreis der kommunalen Spitzenvertreter.
Ein gemeinsames Konzept für die Eröffnung der Freibäder
Präsentierten bei einem gemeinsamen Medientermin im Aachbad ihre Konzepte zur Freibadöffnung (von links): Jürgen Fürst (Stadtwerke Stockach), Johannes Moser (Bürgermeister von Engen), Sin- gens Bürgermeisterin Ute Seifried, Holger Mayer (Bürgermeister von Hilzingen), Michael Klinger (Bürgermeister von Gottmadingen) und Ralf Baumert (Bürgermeister von Rielasingen-Worblingen).
Alle Besucher der Singener Friedhö- fe werden gebeten, entweder auf batteriebetriebene LED-Grablichter zu verzichten oder die leeren Batte- rien mit nach Hause zu nehmen und dort ordnungsgemäß zu entsorgen.
In letzter Zeit werden immer mehr batteriebetriebene LED-Grablichter verwendet und leider werfen viele Leute ihre leeren Batterien einfach in die auf den Friedhöfen aufge- stellten Restmüll- und Biomüllbe- hälter. Die Mitarbeiter der Fried- hofsverwaltung müssen diese Bat- terien dann aufwändig von Hand aussortieren und anschließend als Problemmüll entsorgen. Die Chemi- kalien der Batterien sind giftig und es wäre fatal, wenn diese im Grün- kompost enthalten sind.
Daher der Appell der Friedhofsver- waltung, entweder wie der Kerzen auf Wachsbasis zu verwenden oder
aber die leeren Batterien später mitzunehmen und über den Fach- handel umweltgerecht zu entsorgen.
Friedhofsverwaltung zum Schutz der Umwelt:
„Bitte keine LED-Grablichter verwenden oder leere Batterien selbst entsorgen“
Bitte Grab-
lichter nur
mit Kerzen
auf Wachs-
basis ver-
wenden
oder leere
Batterien
wieder mit-
nehmen.
SIN GEN
kommunal
Amtsblatt der Stadt Singen 24. Juni 2020 | Seite 2
Amtliches
SKP: Neue Website informiert über Präventionsprojekte
Die Singener Kriminalprävention (SKP) hat eine neue Internetseite im
Netz freigeschaltet. Mit dem Projekt
„Gemeinsam Zukunft Leben“ will man Projekte vorstellen und initiie- ren, die präventiv wirken sollen. Bür- gerinnen und Bürger werden so dazu aufgerufen, gemeinsam mit der Ver- waltung eine Vision für die Zukunft zu entwickeln, die auf Solidarität, Glaubwürdigkeit und Loyalität auf- baut.
„Wir wollen mit diesem neuen Onli- ne-Format mit unseren Zielgruppen interaktiv in Kontakt treten und blei- ben“, so Marcel Da Rin von der SKP zum Konzept der Webseite:
www.gemeinsamzukunftleben.de.
„Die Seite ist ab sofort freigeschal- tet. Man kann dort über Infos, Talks oder Interviews beispielsweise er- fahren, was an Netzwerken und in Kooperationen alles in Sachen Prä- vention geboten wird“, fügt Da Rin hinzu.
Das Projekt wird übrigens einmal mehr im Rahmen des Bundespro- gramms „Demokratie leben!“ durch
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geför- dert.
Kontakt: SKP,
Telefon 07731/85-544 oder 85-705, skp@singen.de
Neue Website unter
www.gemeinsamzukunftleben.de
Pacht für Kleingärten
Ab 1. Juli erhöht sich die jährliche Pacht für Kleingärten (Einzelgärten bzw. Nichtvereinsanalgen) von bis- lang 17 Euro pro 100 Quadratmeter auf 20 Euro pro 100 Quadratmeter. Die Mindestpacht beträgt jedoch 20 Euro.
Mittagsruhe
Laute Haus- und Gartenarbeiten sind nur werktags von 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 20 Uhr erlaubt. Auch spielen- de Kinder sollten auf ruhebedürftige Nachbarn Rücksicht nehmen.
Ärgernis Hundekot
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Vier- beiner seine Notdurft nicht auf Geh- wegen oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Kot ist unverzüglich zu beseitigen.
Ortschaftsrat tagt
Mittwoch, 24. Juni, 20.15 Uhr: Öf fent - liche Ortschaftsratssitzung im Feuer- wehrhaus (Tagesordnung: Bekannt- machungstafel am Rathaus und Beu - re ner Homepage).
Gelbe Säcke
Donnerstag, 2. Juli: Gelber Sack
Abfalltermine
Donnerstag, 25. Juni: Biomüll Dienstag, 30. Juni: Gelber Sack Mittwoch 1. Juli: Restmüll
Bücherei
Ab Montag, 6. Juli, ist die Bücherei wieder montags von 16 - 18.30 Uhr geöffnet.
Streuobstprojekt
Gesucht: Flächen und Helfer für das Streuobstprojekt. Im Spätherbst sol- len bis zu 120 Streuobstbäume ge- pflanzt werden. Bitte melden bis 6.
Juli bei der Ortsverwaltung (Telefon 22160, ov-bohlingen@singen.de) oder bei Stefan Dunaiski.
Ortschaftsratssitzung
Donnerstag, 25. Juni, 19.30 Uhr: Öf - fent liche Ortschaftsratssitzung im Rat haus (Tagesordnung: Info-Tafel am Rathaus).
Mülltermine
Dienstag, 30. Juni: Restmüll, Altpapier
Mittwoch, 1. Juli: Biomüll Donnerstag, 2. Juli: Gelber Sack
Beglaubigungen
Bei der Ortsverwaltung kann man Ko - pien, Abschriften und Unterschriften beglaubigen lassen.
Kirchliches
Sonntag, 28. Juni, 10.30 Uhr: Wort- gottesfeier
Nachbarschaftshilfe
Die Einsatzleitung der Nachbar- schaftshilfe ist montags, mittwochs und freitags, jeweils von 13.30 - 16.30 Uhr erreichbar unter Telefon 07731/9761479. Auch per Mail ist ei- ne Kontaktaufnahme möglich: nach- barn-helfen@t-online.de
Verwaltungsstelle
Die Verwaltungsstelle ist am Don- nerstag, 25. Juni, von 13.30 - 16.30 Uhr geöffnet.
Blaue Tonne
Mittwoch, 1. Juli: Blaue Tonne
Gelber Sack
Dienstag, 30. Juni: Gelber Sack
Bohlingen
Friedingen Beuren an der Aach
Hausen an der Aach
Schlatt unter Krähen
Überlingen am Ried Stadtteile
allgemein
Der Stadtseniorenrat in der Marktpassage (August-Ruf-Straße 13, 1. OG) steht den Singener Bürgerinnen und Bür- gern wieder ganz „normal“ zur Verfügung. Die Beratungsstunden finden jeden Donnerstag von 9 - 12 Uhr statt – mit Informationen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung einschließlich aller erforderlichen Formulare des Bundesministeriums; es wird aber auch Hilfe bei Alltagssorgen und Smartphone-Problemen angeboten. Wei- tere Informationen unter Telefon 07731/14 39 996.Die „Computeria 50+“ findet dienstags und mittwochs von 14 - 17 Uhr statt, bitte möglichst das eigene Gerät mit- bringen (Infos: Telefon 07731/82 70 853). – Anmeldungen sind nicht mehr erforderlich.
Stadtseniorenrat wieder im „Normalbetrieb“
des Gemeinderates am Dienstag, 30. Juni, um 16 Uhr
in der Stadthalle, Thüga-Saal, Hohgarten 4, 78224 Singen Tagesordnung:
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgabe der in den nichtöf- fentlichen Sitzungen der Gremien gefassten Beschlüsse
3. § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) – Verlängerung der Option zur Weiterführung des bisher gel- tenden Umsatzsteuerrechts 4. Ermächtigung zu Kreditver- handlungen für die tatsächliche Aufnahme der Kreditermächti- gung 2019
5. Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Sportförderrichtli- nien für eine Sportstättenbau- maßnahmen – Antrag des Kegel-
vereins SKG 77 Singen e.V. für eine Umbaumaßnahme
6. Verlängerung der Zuschussver- einbarungen mit den freien Kultur- trägern (in alphabetischer Reihen- folge):
– Jazz Club Singen e.V.
– Kino Weitwinkel e.V.
– MAC Museum Art & Cars MAC1 – Soziokulturelles Zentrum Gems e.V. und Gems Kino
– Theaterwerkstatt Gems 7. Aufbau einer Jugendvertretung nach § 41a GemO
8. Weiterführung der Timeout School im Jahr 2021
9. Teilweise Rückzahlung der Ent- gelte für die Saisonkarten Hallen- bad 2019/2020, Saisonkarte Aachbad 2020 und für Jahreskar- ten
10. Entschädigung für ausgefalle- ne Busfahrten im Rahmen des
Schulsports (Schwimm- und Sport - fahrten – Innerer Schulbetrieb) wäh - rend der Schulschließungen auf- grund der Corona-Pandemie 11. Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Singen über den Feuerwehrkostenersatz
12. Wahl der Stellvertreter der Ortsvorsteherin für den Stadtteil Hausen an der Aach
13. Annahme von Spenden und Zu- wendungen
14. Dringende Vergaben 15. Mitteilungen
15.1 1. Finanzbericht für das Jahr 2020 an den Gemeinderat der Stadt Singen
15.2 Beantwortung von Anfragen und Anträgen des Gemeinderates 16. Anfragen und Anregungen Alle Interessierten sind herzlich zu dieser Sitzung eingeladen. Ände- rungen bitte dem Aushang im Rat- haus entnehmen.
Öffentliche Sitzung
Öffentliche Bekanntmachung
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen,
Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
17. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Gemischte Bauflächen, Singen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemein- schaft Singen, Rielasingen-Worb - lingen, Steißlingen und Volkerts- hausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2020 die früh- zeitige Beteiligung der Öffentlich- keit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB der 17. Änderung des Flächennut- zungsplans 2020 – Gemischte Bauflächen, Singen beschlossen.
Plangebiet
Das Plangebiet der Flächennut- zungsplanänderung liegt östlich der Rielasinger Straße und südlich von dem bestehenden Bürokom- plex an der Julius-Bührer-Straße in der Südstadt Singens. Die Fläche beträgt ca. 0,55 Hektar. Die ge- naue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Über- sichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck der Planung Mit der Änderung des Flächennut- zungsplans sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Gemischten Bauflächen südlich der Wehrdstra- ße geschaffen werden.
Durchführung und einzusehende Unterlagen Die frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit findet vom 229. Juni bis einschließlich 10. Juli 2020 statt (Auslegungsfrist).
In dieser Zeit liegt der Entwurf der 17. Änderung des Flächennut- zungsplans 2020 mit der Begrün- dung einschließlich Umweltbe- richt/Steckbrief und Plandarstel- lung bei folgenden Stellen öffent- lich aus:
– Rathaus der SStadt Singen, Fach- bereich Bauen, Abteilung Stadt- planung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
– Rathaus der GGemeinde, Rielasin- gen-Worblingen, Bürgermeister- amt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen- Worblingen
– Rathaus der GGemeinde Steißlin- gen, Bürgermeisteramt, Schulstra- ße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
– Rathaus der GGemeinde Volkerts- hausen, Bürgermeisteramt, Haupt- straße 27, Zimmer 5, 78269 Vol- kertshausen
Während der genannten Ausle- gungsfrist können Stellungnah- men zu dem Bauleitplan an vorge-
nannter Stelle vorgebracht wer- den. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hin- gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 17.
Änderung des Flächennutzungs- plans unberücksichtigt bleiben können.
Zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgen-
de umweltbezogene Information verfügbar:
Abschätzung der Umweltfolgen zu den Schutzgütern Mensch (Ge- sundheit, Wohnen, Erholung, Frei- zeit, Bevölkerung), Pflanzen, Tiere, Biodiversität, Fläche, Boden, Was- ser, Klima, Luft, Landschaft, Orts- bild, Kultur- und sonstige Sachgü- ter; Wechselwirkungen. Bewer- tung des derzeitigen Umweltzu- standes und dessen voraussichtli-
cher Entwicklung bei Durchfüh- rung bzw. bei Nichtdurchführung der Planung, Maßnahmen zur Ver- meidung, Verringerung und zum Ausgleich.
Hinweise
Im Zusammenhang mit dem Da- tenschutz wird ausdrücklich dar- auf hingewiesen, dass ein Bauleit- planverfahren ein öffentliches Ver- fahren ist und daher alle dazu ein- gehenden Stellungnahmen in öf- fentlichen Sitzungen (Fachaus- schüsse und Gemeinderat) bera- ten und entschieden werden, so- fern sich nicht aus der Art der Ein- wände oder der betroffenen Perso- nen ausdrückliche oder offensicht- liche Einschränkungen ergeben.
Die Stellungnahmen werden grund- sätzlich anonym behandelt.
Ergänzend zur öffentliche Ausle- gung kann der Bauleitplan mit al- len zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter „Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt/Stadt- planung/Bürgerbeteiligung“ einge - sehen werden.
Die der Planung zugrundeliegen- den Vorschriften (Gesetze, Verord- nungen, Erlasse, Normungen) kön- nen bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 24. Juni 2020 gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Öffentliche Bekanntmachung
16. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Solarpark, Beuren an der Aach Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemein- schaft Singen, Rielasingen-Worb - lingen, Steißlingen und Volkerts- hausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2020 die früh- zeitige Beteiligung der Öffentlich- keit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB der 16. Änderung des Flächennut- zungsplans 2020 – Solarpark Beu- ren beschlossen.
Plangebiet
Das von der Änderung des Flä- chennutzungsplans betroffene Ge- biet „Sondergebiet Solarpark“
grenzt südlich an die A98 und liegt westlich des bestehenden Um- spannwerks. Der südliche nicht bewaldete Grundstücksbereich (ca.
1,2 Hektar) soll für die Freiflächen- photovoltaikanlage genutzt wer- den. Die genaue Lage des betroffe- nen Gebiets kann aus dem beige- fügten Übersichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck der Planung Mit der Änderung des Flächennut- zungsplans sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung einer Freiflächen- photo voltaikanlage in der Stadt Singen – Stadtteil Beuren an der Aach geschaffen werden.
Durchführung und einzusehende Unterlagen Die frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit findet vom 229. Juni bis einschließlich 31. Juli 2020 statt (Auslegungsfrist). In dieser Zeit liegt der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich
Umweltbericht/Steckbrief und Plan - darstellung bei den folgenden Stellen öffentlich aus:
– Rathaus der SStadt Singen, Fach- bereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen – Rathaus der GGemeinde Rielasin- gen-Worblingen, Bürgermeister- amt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen- Worblingen
– Rathaus der Gemeinde Steißlin- gen, Bürgermeisteramt, Schulstra- ße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
– Rathaus der GGemeinde Volkerts- hausen, Bürgermeisteramt, Haupt- straße 27, Zimmer 5, 78269 Vol- kertshausen
Während der genannten Ausle- gungsfrist können Stellungnah- men zu dem Bauleitplan an vorge- nannter Stelle vorgebracht wer- den. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hin- gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 16.
Änderung des Flächennutzungs- plans unberücksichtigt bleiben können.
Zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans ist, neben der Aussage zu Standort-alternati- ven, folgende umweltbezogene In- formation verfügbar:
Abschätzung der Umweltfolgen zu den Schutzgütern Mensch (Ge- sundheit, Wohnen, Erholung, Frei- zeit, Bevölkerung), Pflanzen, Tiere, Biodiversität, Fläche, Boden, Was- ser, Klima, Luft, Landschaft, Orts- bild, Kultur- und sonstige Sachgü- ter; Wechselwirkungen.
Bewertung des derzeitigen Um- weltzustandes und dessen voraus- sichtlicher Entwicklung bei Durch- führung bzw. bei Nichtdurchfüh- rung der Planung, Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich.
Hinweise
Im Zusammenhang mit dem Da- tenschutz wird ausdrücklich dar- auf hingewiesen, dass ein Bauleit- planverfahren ein öffentliches Ver- fahren ist und daher alle dazu ein- gehenden Stellungnahmen in öf- fentlichen Sitzungen (Fachaus- schüsse und Gemeinderat) bera- ten und entschieden werden, so- fern sich nicht aus der Art der Ein- wände oder der betroffenen Perso- nen ausdrückliche oder offensicht- liche Einschränkungen ergeben.
Die Stellungnahmen werden grund - sätzlich anonym behandelt.
Ergänzend zur öffentliche Ausle- gung kann der Bauleitplan mit al- len zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter „Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt/Stadt- planung/Bürgerbeteiligung“ einge - sehen werden.
Die der Planung zugrundeliegen- den Vorschriften (Gesetze, Verord- nungen, Erlasse, Normungen) kön- nen bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 24. Juni 2020 gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
SIN GEN
kommunal
Amtsblatt der Stadt Singen 24. Juni 2020 | Seite 3
IMPRESSUM
Amtsblatt Singen
Herausgeber
von SINGEN kommunal:
Stadtverwaltung Singen (Htwl.), Hohgarten 2, 78224 Singen.
Redaktion:
Lilian Gramlich (verantwortlich) Telefon 85-107,
Telefax 85-103
E-Mail: presse@singen.de
Öffentliche Bekanntmachung
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen,
Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen
13. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Solarpark, Volkertshausen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemein- schaft Singen, Rielasingen-Worb - lingen, Steißlingen und Volkerts- hausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. Dezember 2019 hin- sichtlich der 13. Änderung des Flä- chennutzungsplans 2020 die Betei- ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Plangebiet
Das von der Änderung des Flächen- nutzungsplans betroffene Gebiet
„Sondergebiet Solarpark“ liegt südlich der Gemeinde Volkertshau- sen, nordöstlich der L 189, nord- westlich der A 98 mit einer Größe von ca. 1,8 Hektar. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Ziel und Zweck der Planung Mit der Änderung des Flächennut- zungsplans sollen die planungs - rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenpho- tovoltaikanlage in der Gemeinde Volkertshausen geschaffen wer- den.
Im wirksamen FNP 2020 der Verein-
barten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Das Plangebiet soll in Zukunft als
„Gewerbliche Baufläche“ im Flä- chennutzungsplan dargestellt wer - den.
Durchführung und einzusehende Unterlagen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 66. Juli bis einschließlich 7. August 2020 statt (Auslegungs- frist).
In dieser Zeit liegt der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungs- plans 2020 mit der Begründung, der Alternativenprüfung einschließ- lich Umweltbericht und den we- sentlichen bereits vorliegenden umwelt bezogenenen Stellungna- men während der üblichen Dienst- stunden bei den folgenden Stellen öffentlich aus:
– Rathaus der Stadt Singen, Fach- bereich Bauen, Abteilung Stadtpla - nung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
– Rathaus der GGemeinde Rielasin- gen-Worblingen, Bürgermeister - amt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen- Worblingen
– Rathaus der GGemeinde Steißlin- gen, Bürgermeisteramt, Schulstra- ße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
– Rathaus der Gemeinde Volkerts- hausen, Bürgermeisteramt, Haupt -
straße 27, Zimmer 5, 78269 Vol- kertshausen
Während der genannten Ausle- gungsfrist kann jedermann Stel- lungnahmen zum Entwurf der 13.
Änderung des Flächennutzungs- plans 2020 schriftlich oder zur Nie- derschrift bei den genannten Stel- len abgeben, sowie per E-Mail un- ter stadtplanung@singen.de. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfas- sung über die 13. Änderung des Flä- chennutzungsplans unberücksich - tigt bleiben können.
Zum Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans sind folgen-
de Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar:
Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung, Wechselwirkungen und Wirkfakto- ren.
Standortalternativenprüfung Des Weiteren liegen weitere Stel- lungnahmen vor hinsichtlich der La- ge des Verbandssammlers, der landwirtschaftlichen Bewirtschaf- tungsstruktur, dem hinreichenden Ausgleich zwischen den Landbe-
wirtschaftern, der verkehrlichen Er- schließung, des Wasserschutzge- biets, der Vermeidungs-, Minimie- rungs- und Kompensationsmaß- nahmen, der zeitlichen Begren - zung, kriminalpräventiver Maßnah- men, der Standortalternativenprü- fung und möglicher Blendwirkun- gen.
Hinweise
Im Zusammenhang mit dem Daten- schutz wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass ein Bauleitplan- verfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehen- den Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und ent- schieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückli- che oder offensichtliche Einschrän- kungen ergeben. Die Stellungnah- men werden grundsätzlich anonym behandelt.
Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zu- gehörigen Unterlagen auf der Web- site der Stadt Singen (www.sin- gen.de) unter „Planen, Bauen, Mo- bilität, Umwelt/Stadtplanung/Bür- gerbeteiligung“ eingesehen werden.
Die der Planung zugrundeliegen- den Vorschriften (Gesetze, Verord- nungen, Erlasse, Normungen) kön- nen bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Singen, 24. Juni 2020 gez. Bernd Häusler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Arbeitgeber können Anzeigen für
die Beschäftigung schwerbehinder- ter Menschen weiterhin bis zum 30.
Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsab- gabe.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind
gesetzlich verpflichtet, auf mini- mum fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu be- schäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsda- ten jährlich bis 31. März der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt
ist, müssen Arbeitgeber eine Aus- gleichsabgabe zahlen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Si- tuation akzeptieren die Bundes - agentur für Arbeit (BA) und die Inte- grations- und Inklusionsämter, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 – bis
spätestens 30. Juni 2020 abgege- ben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Erstatten Arbeitgeber bis späte- stens 30. Juni 2020 Anzeige, wird das Versäumen der Anzeigepflicht zum 31. März 2020 für das Anzeige- jahr 2019 nicht als Ordnungswidrig-
keit verfolgt. Ebenfalls werden von den Integrations-/Inklusionsäm- tern bei Erstatten der Anzeige für das Anzeigejahr 2019 bis spätes - tens 30. Juni 2020 keine Säumnis- zuschläge erhoben. Die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Landratsamt Konstanz
Corona-Hotline begleitet weiterhin durch die Corona-Zeit:
07531/800-7777
Seit der Einrichtung der landkreis- weiten Corona-Hotline am 24. März konnte bereits über 6.000 Bürgerin- nen und Bürgern weitergeholfen und der allgemeinen Verunsiche- rung hinsichtlich der Pandemie ent- gegengewirkt werden. Angesichts der aktuellen Entwicklung hat man die Erreichbarkeit nochmals an das Anrufaufkommen angepasst: Mon- tag bis Freitag 8 - 13 Uhr.
Während die Hotline im März und April noch überwiegend medizini- sche Fragen erreichten, besteht mittlerweile ein großes Informa- tionsbedürfnis hinsichtlich der zahl- reichen Regelungen und Bestim- mungen der Corona-Verordnungen.
Auch wenn juristische Beratungen und individualmedizinische Konsul- tationen von den Hotline- Mitarbeitern nicht geleis- tet werden kön nen, wird die Hotline weiterhin als wichtige Orientie- rungshilfe und als Wegweiser durch den Gesetzesdschungel wahrge- nommen.
Daher ist die Corona-Hotline auch weiterhin für die Anliegen der Bür- gerinnen und Bürger da: Unter der Nummer 07531/800-7777 nehmen Mitarbeiter des Landratsamts werk- tags von Montag bis Freitag zwi- schen 8 und 13 Uhr Fragen entge- gen, leiten diese an die jeweiligen Ansprechpartner weiter.
Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg
Anzeigen zur Beschäftigung Schwerbehinderter bis 30. Juni möglich
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