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Täglich grüßt die Talkshow – mehr Innovation tut not

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Täglich grüßt die Talkshow – mehr Innovation tut not

Verschiedene Gremien der ARD haben eine Reduzierung der fünf Talk-Formate im ersten Fernsehprogramm gefordert. Es gäbe zuviel des Gleichen, sowohl was Themen als auch was Gäste angehe, kritisierte der WDR-Rundfunkrat. Bereits in der Planungsphase hatten diese Punkte bei den Kritikerinnen undKritikern Skepsis hervorgerufen und man muss sagen: zu Recht. Der Verweis auf manch gute Quote kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Format Talkshow in der ARD deutlich überstrapaziert wird. Dabei geht es nicht darum, einzelneSendungen und deren Moderatorinnen oder Moderatoren zu kritisieren.

Die Fülle der Gesprächsrunden, die immer gleichen Themen und Gäste sind in ihrer Summe das eigentliche Problem. Mit durchaus gravierenden, negativen Auswirkung auf die Qualität des Programms und die Debattenkultur insgesamt.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass ein bislang erfolgreiches Format, so oft kopiert wird, bis es irgendwann zum Überdruss bei den Zuschauerinnen und Zuschauern, bei den Machen und Moderatoren führen muss. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die ARD diese attraktiven Sendeplätze mit dem immer Gleichen füllt, anstatt öfter mal einen Dokumentationsflm oder eine Reportage zu senden oder Neues zu probieren. Das jetzige Talkshow-Sendekonzept ist auf Dauer zum Scheitern verurteilt. So wird Sendezeit gefüllt, die besser genutzt werden könnte.

Wann, so fragt man sich, werden die Verantwortlichen einsehen, dass es sich lohnt, mit neuen Gesichtern, neue Formate auszuprobieren? Nicht zuletzt auch mit dem Ziel, ein deutlich jüngeres Publikum zu erreichen. Der (Leidens-)Druck hierzu müsste eigentlich bald groß genug sein.

Michael Sommer

Themen:

cnetz zu Abmahnungen 2 Tatortautoren zum

Urheberrecht 3

DJV zum Urheberrecht 6 Bericht zu Reality TV 6 HbbTV – Chance für lokale

Sender 7

dju „adoptiert“ türkischen

Journalisten 8

NDR übernimmt 2013

ARD-Vorsitz 9

BR-Rundfunkrat für

Jugendkanal 10

Deutsch-türkisches

Kinderradio 11

DGB kritisiert Sat1 12 taz übernimmt zeo2 14

Medienlinks 14

Lesetipp 15

Veranstaltungen 15

Impressum 16

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cnetz: Zustimmung zu Gesetz gegen Abmahnfirmen

Der kürzlich von Mitgliedern der CDU/CDU gegründete Verein cnetz hat den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums gegen Abmahnfrmen im Internet begrüßt. „Die geplante Begrenzung des Streitwertes auf 500 Euro bedeutet im Einzelfall Kosten von unter 100 Euro. Damit ist klar: Urheberrechtsverletzungen werden nicht toleriert, die Zahlungen allerdings in einen realistischen Rahmen gebracht, der im Einzelfall nicht existenzgefährdend ist. Das Geschäftsmodell der missbräuchlichen Abmahnungen wird damit unattraktiver werden“, erklärten die Sprecher des cnetz Thomas Jarzombek und Peter Tauber in einer Stellungnahme.

Das Abmahnwesen habe sich in den vergangenen Jahren zu einem Geschäftsmodell für wenige Kanzleien und professionelle Dienstleister entwickelt, denen es eben nicht um die Frage des Urheberschutzes geht, sondern ausschließlich um Proft. Mehrere Hunderttausende solcher Abmahnungen, vornehmlich wegen illegaler Downloads, würden jährlich verschickt. „Dabei stehen die Kosten für die Abmahnungen oft in keinem Verhältnis zu dem vermuteten Rechtsverstoß und dem wirtschaftlichen Schaden. Dieses Geschäftsgebaren wird mit dem vorliegenden Gesetz effektiv unterbunden.“

Das cnetz spricht sich dafür aus, den Gesetzentwurf um zwei Aspekte zu ergänzen: Serienabmahnungen (Lied für Lied bei einem Album) müssen durch eine Bündelungspficht bei der Abmahnung unterbunden werden. Über den reinen Streitwert hinaus müsse die Justizministerin auch bei der Frage des tatsächlich entstandenen Schadens handeln. Der Sinn des Urheberschutzrechtes sei nicht zuletzt der Schutz vor Schaden. Dieser müsse ebenfalls in einem realistischen Rahmen eingeordnet werden können. „Ein aktuelles Beispiel ist nicht zuletzt die zweifelhafte Abmahnpraxis bei Foto-Postings an Pinnwänden Dritter in sozialen Netzwerken. Hier gilt es ebenfalls eine entsprechende Regelung zu fnden, die die Interessen der Verbraucher schützt und den Sinn und Zweck des Teilens von Informationen in sozialen Netzwerken sichert.“ In diesem Zusammenhang müssten die Provider einheitlich für 7 Tage die IP-Adressen speichern, um eine mögliche Abmahnung nachvollziehbar zu machen, bzw.

dadurch auch diejenigen zu schützen, die bis dato ungerechtfertigter Weise abgemahnt werden. Dieses Prinzip schränke den Missbrauch weiter ein und zugleich bleibe jeder Nutzer für sein Tun auch künftig verantwortlich.

Die Blockadehaltung von Teilen der Unionsfraktion sei nicht nachvollziehbar, da es hier auch um die Interessen der Verbraucher gehe, kritisieren die cnetzler.

Rechtspolitiker der Union dürften sich nicht dem Vorwurf aussetzen, zu Interessenvertretern einzelner unseriöser Anwälte oder anderer Lobbyisten zu

Mit dem cnetz hat sich Ende März eine Gruppe von netz- interessierten Menschen aus CDU und CSU eine neue Struktur geschaffen. „Wir kommen aus allen Bereichen der Gesellschaft und uns eint ein bürgerliches

Politikverständnis. Wir glauben, dass die Netzpolitik eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ist – gesellschaftlich wie

ökonomisch. Und wir wollen, dass Netzpolitik mit Maß und Mitte und nicht mit Ideologie und Irrationalität gemacht wird“, heißt es auf der Webseite. Mehr Infos:

http://c-netz.info/blog/

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werden. Die in diesem Kontext immer wieder ins Spiel gebrachte Forderung nach einer Kulturfatrate sieht das cnetz kritisch. Neben der komplizierten administrativen Abwicklung und einer faktischen Monopolbildung bleibe die Frage, welche Rechte und Möglichkeiten die Urheber haben, sich gegen eine solche Verwertung zu wehren. „Die derzeit auf dem Tisch liegenden Vorschläge bergen die Gefahr einer Bevormundung der Kulturschaffenden. Dies widerspricht aber schon im Kern dem eigentlich angedachten Sinn der Kulturfatrate, die vordergründig auf eine Stärkung der Stellung der Kulturschaffenden abzielt.

Dieses Thema wird sicherlich noch ausführlicher diskutiert werden müssen”, so die cnetz-Sprecher.

Urheberrecht: Offener Brief von 51 Tatort-Autoren

Mit einem offenen Brief haben sich Ende März 51 Tatort-Autorinnen und -Autoren zum Urheberrecht geäußert. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut:

Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!

Wir Unterzeichner erkennen an, dass Sie alle sich eines veritablen Problems annehmen wollen, das die zwei großen, am Internet hängenden „Parteien“

betrifft: Die schlechte Lage der Urheber, ihre unangemessene Vergütung und die millionenfache illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf der einen Seite, 600.000 Abmahnungen von Usern und die Möglichkeit von Netzsperren und (anlassloser) Vorratsdatenspeicherung, die Sie gerne Zensur nennen, auf der anderen Seite. Wenn Sie dieses tatsächliche Dilemma aber ernsthaft lösen (helfen) wollen, ist es an der Zeit, sich von ein paar Lebenslügen zu verabschieden.

Grüne Politiker untermauern das aktuelle Problem üblicherweise durch die Gegenüberstellung zweier Grund- und Menschenrechte: Der Artikel 27 der Menschenrechte postuliere einerseits den Schutz des Urhebers als Eigentümer seiner Schöpfung, seiner Werke, andererseits würde der freie Zugang zu Kunst und Kultur garantiert. Diese dramatische Gegenüberstellung enthält aber gleich zwei Lebenslügen: 1. Die demagogische Suggestion, es gäbe keinen freien Zugang zu Kunst und Kultur mehr – eine Behauptung, die durch nichts bewiesen wird. Was auch schwer fallen dürfte: die Bundesrepublik, die westliche Welt hat in über 100 Jahren ein defniertes, klares System verschiedener Nutzungsarten und Zugänge herausgebildet. 2. Die demagogische Gleichsetzung von frei und kostenfrei. Die Menschenrechte garantieren in der Tat einen freien, aber doch keinen kostenfreien Zugang zu Kunst und Kultur. Diese politische Verkürzung von Grünen, Piraten, Linken und Netzgemeinde dient lediglich der Aufwertung der User-Interessen, deren Umsonstkultur so in den Rang eines Grundrechtes gehievt werden soll.

Mehr Infos unter:

www.drehbuchautoren.de

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Wie überhaupt der ganze Diskurs über das Netz und seine User einen hohen Ton anschlägt und damit die Banalität von Rechtsverstößen kaschiert oder gar zum Freiheitsakt hochjazzt. Die Grundrechte der Urheber bzw. der von ihnen beauftragten Rechteinhaber aber werden dagegen marginalisiert: Zum Beispiel das Grundrecht auf geistiges Eigentum. Dieses Recht wird nicht nur frontal angegriffen und infrage gestellt, neuerdings schicken gerade die Grünen gerne von Google alimentierte Initiativen wie collaboratory, Alexander-von-Humboldt- Institut oder auch das (vormalige) Max-Plank-Institut für geistiges Eigentum vor, die angeblich völlig autonom und unabhängig eine neue Rechtsgrundlage suchen würden – im sogenannten Immaterialgüter-Recht. Fakt ist, dass die Urheberrechte in der Bundesrepublik nicht nur durch die Verfassung, sondern auch durch zahllose, völkerrechtlich verbindliche Verträge auch innerhalb der EU ultimativ verbrieft sind. Dass dieses Grundrecht aktuell zur politischen Disposition stünde, gehört zu den liebevoll gehegten Lebenslügen der Netzgemeinde.

Und noch eine Lebenslüge, die allerdings typisch geworden ist für die Berliner Republik: der Ausweg in die Symbolpolitik. Das Beispiel hierfür sind hier die Schutzfristen, mit denen die Urheber bzw. ihre Nachfahren von dem eigenen Werk proftieren können. Zur Zeit sind das 70 Jahre post mortem, die Netzgemeinde fordert radikale Verkürzungen, gern auch mal „Modernisierung“

genannt. Dabei reichen die Forderungen von „gar keine Schutzfrist“, einer 5- Jahresfrist nach Veröffentlichung des Werkes, die letzte Forderung der Grünen lautet: „Solange der Urheber lebt“, andere Netzinitiativen nennen 20 Jahre post mortem. Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass nirgendwo eine Argumentation versucht wird, warum gerade diese Eigentumsform überhaupt eine Einschränkung erfahren darf, ist dieser Vorschlag zur Lösung des o.g.

Dilemmas völlig ungeeignet. Nicht nur, dass die Urheber durch diese Schutzfristen-Verkürzung enteignet und damit dramatisch schlechter gestellt würden, nein, dieser Vorschlag ändert auch kein bisschen an den Interessen der vermeintlich unschuldigen User: Ihre illegalen Downloads oder Streamings betreffen in der Masse nur die allerallerneuesten Filme, Musiken, Bücher, Fotos und Designs – und nicht etwa Werke, die 20, 40 oder 60 Jahre alt sind. Eine Verkürzung der Schutzfristen würde an diesem Problem also nichts ändern, wäre reine Symbolpolitik: Schaut her, wir haben den Urhebern auch was weggenommen...

Die vermutlich gravierendste Lebenslüge der selbsternannten Problemlöser zum Schluss: Wenn man Urheber und User besser stellen will, braucht es ja einen, der diesen Alle-haben-alle-wieder-lieb-Kompromiss, der den Kram bezahlt – denn wie in allem, was hergestellt wird, steckt auch im „Content“ verdammt viel Arbeit von Urhebern und kostet deshalb auch Geld, das irgend jemand bezahlen muss. Diesen omnipotenten Zahler kennt die Netzgemeinde auch schon ganz

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genau: Nein, nicht Google, youtube und die anderen Internetserviceprovider, die sich dumm und dämlich daran verdienen, illegale Kontakte zu vermitteln, den kriminellen Modellen wie kino.to, megaupload, the Pirate Bay etc. überhaupt zum Erfolg zu verhelfen. Nein, für die Grünen, Piraten und Netzpolitiker aller Parteien ist der große Übeltäter die Verwertungsindustrie: Sony, Universal, Bertelsmann und, ganz wichtig, natürlich die GEMA und die anderen Verwertungsgesellschaften. Das sind in ihren Augen die Blutsauger, die sollen die Zeche zahlen. Mal davon abgesehen, dass die selbsternannten Digital Natives (auch) über diesen Punkt nie direkt mit den betroffenen Urhebern gesprochen haben, sie haben überhaupt nicht verstehen oder begreifen wollen, dass bis auf Maler und Bildende Künstler diese Trennung in Ur-heber und „böse“ Verwerter überhaupt keinen Sinn macht, ja unmöglich ist: Filme, Musikproduktionen, web- und Werbekampagnen, Architektur- und Designprodukte werden überhaupt erst realisiert, wenn die künstlerischen Ideen der Urheber mit Kapital und Vermarktungsknowhow zusammenkommen.

Wenn die Grünen, Piraten, die Netzpolitiker aller Parteien es mit den Urhebern also wirklich ernst meinen, dann sollten sie zunächst mal mit ihren eigenen Kulturpolitikern sprechen: Die können ihnen den Zusammenhang von Kunst/Kultur und materieller Absicherung sicher erläutern, ihnen klar machen, dass die nachhaltige Produktion qualitativ hochwertiger Kunst und Kultur nicht amateurhaft, also wie Wikipedia organisiert werden kann. Immerhin leben hunderttausende Menschen von kreativer Arbeit und helfen mit ihren (konkurrenzfähigen) Werken, die ideelle und materielle Zukunft einer postindustriellen Bundesrepublik auch international zu sichern. Wenn man die Lage der Urheber nachhaltig verbessern will, dann müssten also alle politischen Kräfte den Urhebern bzw. ihren Verbänden helfen, das Urhebervertragsrecht zu verbessern, die Verhandlungspositionen der Urheber gegenüber den Verwertern zu stärken: Mit Hilfe verbindlicher Regelungen zu den Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) oder mit einem Verbandsklagerecht, oder, oder... Vor allen Dingen sollten die Netzpolitiker aller Parteien die Finger von den Schutzfristen lassen, und bitte nicht jede Missbrauchskontrolle bei Providern und Usern gleich als den defnitiven Untergang des Abendlandes anprangern: Bei der Suche nach Schwarzfahrern und Steuerhinterziehern zum Beispiel, müssen sich die Bürger auch einige Einschränkungen ihrer Rechte gefallen lassen. Für konstruktive Gespräche über den anstehenden historischen Kompromiss zwischen Urhebern und Usern stehen wir jederzeit bereit.

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Urheberrecht: DJV mahnt Reformen an

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat den Gesetzgeber aufgefordert, das Urhebervertragsrecht weiter zu entwickeln. Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern. Die Forderung ist Teil einer DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, die der Gesamtvorstand des DJV Mitte April in Würzburg einstimmig verabschiedet hat. In dem Papier unterstreicht der DJV auch die Bedeutung der Arbeit der Verwertungsgesellschaften für die Urheber. Um die Rechte der Urheber so umfassend wie möglich wahrzunehmen, seien diese unverzichtbar. Alternative Bezahlmodelle urheberrechtlich geschützter Werke wie etwa die so genannte Kulturfatrate werden hinterfragt. Das Papier betont, dass auf vorhandene Strukturen der Verwertung von Werken nicht verzichtet werden könne. Allein mit einer Kulturfatrate oder vergleichbaren Bezahlsystemen sei keine angemessene Vergütung für die Urheber zu erzielen. Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber.

Reality TV stellt teilweise fast 50 Prozent Programm

Reality-Formate nehmen nach dem aktuellen Programmbericht der Landesmedienanstalten in einzelnen Sendern fast die Hälfte des Gesamtprogramms ein. Danach ist VOX Spitzenreiter mit knapp 40 Prozent, dicht gefolgt von RTL mit rund 38 Prozent. Sat.1 hat einen Anteil von knapp 30 Prozent am Gesamtprogramm, RTL II rund 16 Prozent, und kabel eins sowie Pro Sieben bleiben unter zehn Prozent. Das ist ein Ergebnis der kontinuierlichen Programmbeobachtung durch die GöfaK Medienforschung, Potsdam, die die acht wichtigsten deutschen Vollprogramme erfasst und deren Trends im aktuellen Programmbericht vorgestellt werden. Umgerechnet auf Programmstunden bedeutet das, dass VOX und RTL an einem durchschnittlichen Tag jeweils etwa neun Stunden mit Reality-Formaten bestreiten, bei Sat.1 sind es etwa sieben Stunden. Diese Zahlen belegen, welch große Bedeutung diese Formate für die privaten Vollprogramme haben, denn pro Tag werden insgesamt etwa 19 bis 20 Stunden Programm ausgestrahlt, der Rest entfällt auf Werbung, Promotion und Sponsorhinweise.

Stellungnahme als PDF unter http://tinyurl.com/7g7mzyj

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Mit dem Begriff „Realitätsunterhaltung“ fassen die Wissenschaftler der GöfaK Medienforschung verschiedene Kategorien des Reality TV zusammen: Sie unterscheiden „Scripted-Reality-Formate“ (gescriptete Doku-Soaps, gescriptete Gerichts- oder Personal-Help Shows); „Script-affne Formate“, bei denen aus den Aufzeichnungen nicht eindeutig hervorging, ob sie gescriptet sind (Doku-Soaps, Daily Talks); und schließlich „Realityshows“ (Castingshows, Real-Life- Experimente, Spiel- und Wettbewerbsshows etc.). Auf Shows entfel insgesamt der geringste Anteil am Reality-Fernsehen, der Anteil der beiden anderen Formate variierte stark zwischen den Sendern. Eine Ausnahme macht hier Pro Sieben, denn der Sender strahlt außer Shows keine weiteren Reality-Formate aus.

Die Wissenschaftler weisen darauf hin, dass sich die Sendungen, die sie unter dem Begriff „Realitätsunterhaltung“ zusammenfassen, einer Zuordnung zu gängigen Programmkategorien entziehen. Ihr „Bauprinzip“ sei geradezu die Vermischung: Es würden nicht nur die Grenzen zwischen Realität und Fiktion verschwimmen, sondern auch die zwischen den traditionellen Programmgenres wie etwa Dokumentation und Erzählung, Soap Opera und Ratgebersendung. Das Thema „Reality-Fernsehen“ hat die Landesmedienanstalten sowie die gemeinsamen Gremien bereits ausführlich beschäftigt. Auf Grundlage der empirischen Erkenntnisse aus dem Programmbericht wollen sie die Debatte im laufenden Jahr zu verschiedenen Anlässen intensiv weiter führen, auch öffentlich.

(Mehr dazu unter „Veranstaltungshinweise“ in dieser Ausgabe)

HbbTV - Chancen für Lokalfernsehen?

Laut Goldmedia Strategy Consulting wird bis zum Jahr 2016 etwa jeder zweite Haushalt in Deutschland seinen Fernseher an das Internet anschließen, entweder direkt oder über einen digitalen TV-Receiver, eine Spielekonsole, einen Blu-ray- Player oder eine andere Box wie bspw. AppleTV. Der Anteil der Haushalte, die ein HbbTV-Gerät an das Internet angeschlossen haben, wird 2016 bei 35 Prozent (13,4 Mio. Haushalte) liegen. Neben der Prognose der Reichweitenentwicklung hat Goldmedia im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Chancen und Potenziale von Smart-TV für lokales Fernsehen analysiert. Ein besonderer Fokus lag auf dem Bereich HbbTV, da damit eine bruchlose Verlängerung lokaler Fernsehwerbung möglich wird und damit das größte Potenzial für Zusatzeinnahmen gegeben ist.

Für Lokal-TV-Sender stellt Smart TV, so Goldmedia, eine Möglichkeit dar, die Zuschauerreichweiten zu steigern. Über die Herstellerportale oder HbbTV-Portale könnten Lokal-TV-Anbieter eine zusätzliche Nutzung für ihre Programminhalte auf Abruf generieren. Diese werde bei den heutigen Empfangshaushalten

Im Programmbericht der Medi- enanstalten wird über aktuelle Entwicklungen von Programm- strukturen und Programminhal- ten im Fernsehen berichtet.

Weiter enthält er einen Über- blick über aktuelle Programm- trends sowie Zusammenfas- sungen von Einzelstudien, die im Auftrag der Landesmedien- anstalten entstanden sind, dar- unter die Studien „Skandalisie- rung im Reality-TV“ und „Me- diale Vereinigungsbilanzen.

Event- und Alltagsberichter- stattung über Ost- und West- deutschland im deutschen Fernsehen“. Ein Forschungs- überblick und ein Debattenteil runden den Bericht ab. Der

„Programmbericht 2011. Fern- sehen in Deutschland“ wird herausgegeben von der Ar- beitsgemeinschaft der Landes- medienanstalten in Deutsch- land. Er ist im Vistas-Verlag er- schienen. Als PDF unter:

http://tinyurl.com/cgkcgh9

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verstärkt auf eine Clip-basierte Nutzung einzelner Beiträge hinauslaufen.

Besonders bedeutsam für Lokal TV sei jedoch, dass mit Smart-TV-Anwendungen das Empfangspotenzial von Lokal TV besser ausschöpfbar ist. Vor allem mit Hilfe des HbbTV-Standards könnten die Lokal-TV-Sender zukünftig auch zusätzliche Werbeumsätze generieren. Auf nationaler Ebene werden derzeit bereits interaktive Sonderwerbeformen über HbbTV vermarktet. Diese neuen Werbeformen lassen sich auch auf die lokale Vermarktung übertragen. Durch die

„Red Button“-Funktion können lokale Werbespots zukünftig interaktiv gestaltet und damit deutlich stärker zum Abverkauf genutzt werden. Ein wichtiger Faktor ist dabei die direkte Messbarkeit der Werbemittelkontakte. Zudem lässt sich die Interaktivität für weitere Dienste nutzen. Goldmedia stellt in zwei Modellrechnungen dar, dass die bayerischen Lokal-TV- Sender bereits 2016 auf Basis der dann verfügbaren technischen Reichweite durch die Einbuchung von HbbTV-Spots zusätzlich zwischen 350 000 Euro und – unter optimistischen Annahmen – 930 000 Euro jährlich erwirtschaften könnten.

dju Hessen „adoptiert“ türkischen Journalisten

Für die türkische Justiz ist der Journalist Ömer Celik aus Istanbul ein Unterstützer von Terroristen. Sie sperrte den Berichterstatter der kurdischen Nachrichtenagentur Dicle (Diha) ins Gefängnis. Die hessische dju hat ihn deshalb symbolisch adoptiert, als Teil der Kampagne der Europäische Journalisten- Föderation EJF gegen zunehmende Unterdrückung von Pressefreiheit in der Türkei. Ömer Celik hat bis Dezember als Reporter für Diha in Istanbul gearbeitet.

Bei einer Polizeiaktion am 20. Dezember 2011 wurden 35 Medienmitarbeiter verhaftet, darunter er und neun weitere Diha-Mitarbeiter. Vorwurf: Unterstützung der KCK (Union kurdischer Gemeinschaften), wie es im Medienbericht der Online-Agentur Bianet heißt. Die KCK wird staatlicherseits der PKK zugerechnet.

Zu Jahresbeginn waren 104 JournalistInnen und 30 Herausgebern in Haft.

Mehr Infos unter http://europe.ifj.org/en www.reporter-ohne grenzen.de www.dju-hessen.de

Smart-TV ist eine Sammelbezeichnung für vernetzte bzw. vernetzbare TV- Geräte. Sie können über LAN bzw. WLAN mit dem Internet verbunden werden. Als Anwendungen und Funktionalitäten umfasst Smart-TV sowohl die Herstellerportale als auch die Anwendungen, die über den HbbTV-Standard angeboten werden. Synonym zu Smart-TV werden auch die Begriffe Hybrid-TV sowie Connected TV verwendet. HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) ist ein gemeinsamer offener Standard der Endgeräte- Hersteller und der TV-Ver- anstalter, durch den Internet- Anwendungen auf

großfächigen TV-Bildschirmen darstellbar gemacht werden und der durch die „Red Button“-Funktionalität einen Zugang zu senderspezifschen Portalen ermöglicht.

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„Grundlage ist offenbar ein schwammiger Terror-Begriff, wonach auch Menschen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, als Unterstützer von Terror-Gruppen in Haft kommen und verurteilt werden können,“

so die dju. Das stellte auch eine Delegation von EJF und Reporter ohne Grenzen fest, die nach einem Besuch im November 2011 ihren Bericht „Türkei – Lasst die Journalisten frei“ vorstellte. Fazit der EJF: Besorgnis und Verärgerung über die sich verschlechternde Lage von Journalisten in der Türkei mit der aktuell größten Zahl an inhaftierten Journalisten in Europa; Forderung nach einem Ende der Gerichtsverfahren nach dem Anti-Terrorgesetz und dem türkischen Strafgesetzbuch; Forderung nach unverzüglicher Freilassung der inhaftierten türkischen Journalistinnen und Journalisten..

NDR übernimmt ab 2013 ARD-Vorsitz

Vom kommenden Jahr an übernimmt der Norddeutsche Rundfunk die ARD- Geschäftsführung. Das wurde in der Sitzung der ARD-Hauptversammlung in Frankfurt am Main auf Vorschlag der Intendantinnen und Intendanten einstimmig beschlossen. Damit wird NDR-Intendant Lutz Marmor der nächste ARD- Vorsitzende. Die amtierende ARD-Vorsitzende und Intendantin des WDR, Monika Piel, gratulierte Lutz Marmor: „Ich kenne und schätze Lutz Marmor im Intendantenkreis als verlässlichen Kollegen, der sich mit Herzblut für die Qualität in der ARD stark macht und in kritischen Situationen einen kühlen und klaren Kopf behält. Eine Eigenschaft, die gerade auch für die ARD-Vorsitzzeit wichtig und hilfreich sein wird.“ Der NDR hatte zuletzt 2003/2004 den ARD-Vorsitz inne.

Der ARD-Vorsitzende führt die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft, lädt zu Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Für NDR-Intendant Lutz Marmor ist der ARD-Vorsitz Ehre und Herausforderung zugleich: „Unsere Aufgabe ist es, den Menschen in Zeiten der Informationsfut klare Orientierung zu geben. Auch wenn die ARD vielstimmig ist, sie ist vor allem vielfältig, und daraus erwachsen unsere großen Stärken: Pluralität, Unabhängigkeit und regionale Verankerung.“ Bis Ende 2012 führt noch der WDR die Geschäfte der ARD. Nach der ARD-Satzung wird der Vorsitzende für ein Jahr bestimmt, wobei die Geschäftsführung in der Regel um ein weiteres Jahr verlängert wird.

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BR-Rundfunkrat: Fernseh-Kanal für junge Zuschauer

Der Rundfunkrat hat Ende März gefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für ein „öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm zu schaffen, das junge Menschen adäquater anspricht“. In einer Resolution wurden entsprechende Gespräche der Intendanten und Intendantinnen von ARD und ZDF angeregt. Jungen Menschen sollten verstärkt Angebote gemacht werden, die „an ihrer Lebenswelt und ihren Nutzungsgewohnheiten ausgerichtet sind“. Nur so könne der öffentlich- rechtliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag auf Dauer erfüllen. Im Internet sollte die ARD ihre jungen Angebote „besser sichtbar“ machen. Hintergrund der Forderung sei der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, möglichst alle Altersgruppen der Bevölkerung mit seinen Angeboten zu erreichen und den gesellschaftlichen und politischen Diskurs generationsübergreifend zu fördern.

Hierbei sei es wichtig, dass gerade junge und jüngere Menschen verstärkt hochwertige Angebote nicht zuletzt auch im Informationsbereich erhalten, die an ihrer Lebenswelt und ihren Nutzungsgewohnheiten ausgerichtet sind.

„Die rasante, technische Entwicklung und die damit einhergehenden Veränderungen in der Mediennutzung sind eine Herausforderung für alle Medien, auch für die öffentlich-rechtlichen Sender“, heißt es in dem Text. In dieser Phase des Umbruchs falle es der ARD schwer, den berechtigten Erwartungen jüngerer und junger Menschen mit den bekannten Programmen gerecht zu werden. „Ursachen hierfür sind ein grundlegend gewandeltes und erweitertes Mediennutzungsverhalten insbesondere der Jüngeren und Jungen, die allgemeine demografsche Entwicklung sowie fnanzielle Sparvorgaben.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse auch jüngere und junge Menschen mit Angeboten begeistern. „Diese müssen in Anmutung und Inhalt stärker als bisher auf sie zugeschnitten sein. Nur so kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag auf Dauer erfüllen. Gleichzeitig sind die Sehgewohnheiten und Erwartungen des älteren Publikums weiter zu bedienen. Der Rundfunkstaatsvertrag muss dafür die nötigen Voraussetzungen schaffen.“

Die Grünen begrüßten, „dass der Bayrische Rundfunk unsere Forderung nach einem eigenen Jugendkanal unterstützt. Die gesamte ARD sollte die Resolution des Bayrischen Rundfunks ernst nehmen und ihre bisherige Ablehnung eines Jugendkanals überdenken. Die ARD muss auch für Jugendliche wieder attraktiver werden – in allen Bereichen“, so Tabea Rößner als medienpolitische Sprecherin und Ulrich Schneider, Sprecher für Jugendpolitik. Viel zu lange schon komme der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Aufgabe nur ungenügend nach, mit seinen Angeboten alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen und den gesellschaftlichen und politischen Diskurs generationenübergreifend zu fördern. „Aus unserer Sicht und laut Rundfunkstaatsvertrag haben öffentlich-rechtliche Anstalten die Verpfichtung dazu, in entsprechende Programminhalte zu investieren. Politische Bildung soll wieder Programmbestandteil sein - auch dazu kann ein

Mehr Infos:

http://tinyurl.com/czfju26

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eigenständiger Sender als Programmlabor dienen und so eine Unterstützung für die Arbeit des gesamten öffentlich-rechtlichen Verbunds bei der Zusammenstellung eines attraktiven Programmportfolios liefern.“ Zudem müsse auch ein junges und innovatives Programm in den Hauptprogrammen garantiert sein. Junge Menschen müssten in diese Entwicklungen von Anfang an, auch mit innovativen Beteiligungsmöglichkeiten, eingebunden sein. Sie müssten endlich einen festen Platz und eigenen Kanal im Fernsehangebot zwischen Kika und Musikantenstadl bekommen. Jüngere Menschen müssten verstärkt in den Aufsichtsgremien und den Programmbeiträten mitwirken. „Wir fordern einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch im Internet. Wenn die ARD jüngere Menschen erreichen will, dann wird das zunehmend über dieses Medium gelingen. Aus diesem Grund lehnen wir jede weitere Beschränkung des Online- Angebotes ab, die über die Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages noch hinausgehen sollte. Dabei unterstützen wir die Forderung des Bayrischen Rundfunkrates, die jungen Angebote im Netz noch besser sichtbar zu machen.“

Erste deutsch-türkische Kindersendung „Kelebek“

Bevor der WDR-Kinderradio-Kanal im September mit einer neuen, erweiterten Homepage online geht, startet am 2. Mai die erste deutsch-türkische Kinderradio-Sendung. Das zweisprachige Magazin „Kelebek“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Kinderfunk-Redaktion bei WDR 5 und der Türkischen Redaktion von Funkhaus Europa. Jeden Mittwoch wird „Kelebek“ zu hören sein, präsentiert von dem jungen Moderationsteam Gökçe Göksu, Nalan Şipar und Bastian Biet. „Gesendet wird jeden Mittwoch von 15.00 bis 16.00 Uhr, zu hören auf KiRaKa.de, im neuen Digitalradio DAB+ und in Radios und Fernsehern, die an die Satellitenschüssel (DVB-S) oder ans Kabel (DVB-C) angeschlossen sind.

Samstags zur selben Zeit wird die Sendung wiederholt.

„Kelebek“ bedeutet auf türkisch Schmetterling. Das Kinderradio-Magazin will über das Leben von türkischen Migrantenkindern in Deutschland und über die Türkei berichten. Es hinterfrage Klischees und Vorurteile und stelle das gemeinsame Leben von Kindern beider Kulturen dar, so der WDR in einer Mitteilung. Zugleich will „Kelebek“ türkischstämmigen Kindern ein Stück Radioheimat bieten. Es tauche in die Lebenswirklichkeit türkischer Kinder und ihrer Familien ein. „Bu ne demek? – Was heißt das?“, fragt dann auch immer wieder Bastian Biet. Der deutsche Moderator wird von Woche zu Woche etwas mehr Türkisch lernen. Seine Kolleginnen Nalan Şipar und Gökçe Göksu, die sich alle drei Wochen abwechseln, werden Bastian Biet zum Beispiel in die Geheimnisse der türkischen Teezubereitung und in die Besonderheiten von Sprache und Kultur einweihen. „Kelebek“ informiert über ausgewählte Nachrichten und porträtiert bekannte Musiker, Sportler und Politiker mit türkischer Abstammung. Türkisch-stämmige Kinder stellen sich und ihre Hobbys

KiRaKa sendet jeden Tag zwi- schen 6.00 und 22.00 Uhr Ra- dio für Kinder. Die Sendungen und Programmstrecken richten sich an unterschiedliche Alters- gruppen, von Vorschülern bis zu den so genannten Pre- Teens. Zu empfangen ist der Kinderradiokanal im Digitalra- dio DAB+ und mit Radios und Fernsehern, die an einer Satelli- tenschüssel (DVB-S) oder an das Kabel (DVB-C) angeschlos- sen sind. Und über

www.kiraka.de

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vor. Außerdem gibt es Reportagen von Gemüsemärkten, türkischen Hochzeiten und anderen nicht alltäglichen Orten. Hinzu kommen Comedys sowie Erklärstücke auf Deutsch. „Kelebek“ helfe türkischstämmigen Kindern auch beim Spracherwerb. Viele von ihnen sprechen im Familien-Alltag eine Mischform aus Deutsch und Türkisch, wodurch das Erlernen beider Sprachen oft erschwert wird.

Mit Moderationen und Beiträgen in Türkisch unterstütze die Sendung die Kinder beim Erlernen ihrer Muttersprache.

DGB kritisiert angestrebten Lizenzwechsel von Sat.1

Der Fernsehsender Sat.1 dokumentiert nach Ansicht des DGB Rheinland-Pfalz mit seinem geplanten Lizenzwechsel nach Hamburg die fehlende Bereitschaft, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. In der Vergangenheit habe der DGB in der Versammlung der rheinland-pfälzischen Landesanstalt für Medien und Kommunikation (LMK) den geringen Informationsanteil bei Sat.1 und menschenverachtende „Scripted-Reality“-Formate kritisch angesprochen, sagte der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid Mitte April in Mainz. „Anstatt sich der Kritik zu stellen, füchtet man nun offenbar in den Norden.“ Die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH hatte zuvor mitgeteilt, zum 1. Januar 2013 neue Sendelizenzen für ihre vier TV-Sender SAT.1, ProSieben, kabel eins und sixx zu beantragen. „Dabei handele es sich um eine medienrechtliche Anpassung nach der Zusammenführung der Sender unter dem Dach der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH im Jahr 2009“, teilte die Sendergruppe mit. Der Lizenzantrag für SAT.1 wird bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig- Holstein (MA HSH) gestellt, ProSieben verbleibe bei der Medienanstalt Berlin- Brandenburg (mabb), kabel eins bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und sixx beantrage eine neue Lizenz bei der Bremischen Landesmedienanstalt (brema). Über den Antrag wird die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten im Mai entscheiden.

Wenn der ProSiebenSat.1-Rechtsvorstand Conrad Albert von „liberaler Medienpolitik“ in Hamburg und Schleswig-Holstein rede, sei zu hoffen, dass damit nicht „Aufsichtsdumping“ gemeint sei, sagte Muscheid weiter. Die Landesmedienanstalten dürften sich nicht gegeneinander ausspielen lassen.

„Auch ein Privatsender wie Sat.1 hat gesellschaftliche Verantwortung und darf nicht unter dem Druck der Finanzinvestoren das Programm allein nach Renditegesichtspunkten gestalten.“ Es sei daher gut, dass die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Kommission für Jugendmedienschutz

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(KJM) als gemeinsame Einrichtungen der Landesmedienanstalten einheitliche Regeln für die Aufsicht der privaten Sender anwendeten.

Nach Ansicht des DGB Rheinland-Pfalz zeigt der zuvor veröffentlichte Programmbericht der Landesmedienanstalten deutliche Mängel im Programm von Sat.1 auf. So umfasst die aktuelle politische Berichterstattung pro Tag gerade einmal 20 Minuten. Selbst bei einem weitgefassten Informationsbegriff inklusive Sportberichterstattung und Unterhaltungselementen kommt Sat.1 auf einen Informationsanteil im Programm von gerade 20 Prozent. RTL liegt mit 34 Prozent deutlich darüber. Bei den auszustrahlenden Programminhalten durch unabhängige Dritte seien ebenfalls Mängel zu erkennen. Während Sat.1 die gesetzlichen Anforderungen dem Bericht zufolge mit 4,5 Stunden pro Woche

„gerade so erfüllt“, schneidet RTL mit sieben Stunden pro Woche deutlich besser ab. Vor diesem Hintergrund sei die Klage von Sat.1 gegen die zuletzt erfolgte Vergabe der Drittsendezeiten „geradezu lächerlich“. „Es mag ja sein, dass bei Sat.1 bevorzugt der billigste Produzent das Rennen macht. Bei den Drittsendezeiten geht es aber um gesellschaftlichen Mehrwert, da spielen außer dem Preis auch andere Kriterien eine Rolle – ob es Sat.1 nun passt oder nicht“, sagte Muscheid. Auch der hohe Anteil von Scripted-Reality-Formaten im Sat.1- Programm sei kritisch zu bewerten. „In einer Vielzahl dieser Sendungen werden Klischees und Vorurteile über sozial Benachteiligte verbreitet, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.“ Er sei sicher, dass die gewerkschaftlichen Vertreter bei der MA HSH Sat.1 weiterhin kritisch begleiten würden.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) wies darauf hin, dass die Belange von Sendern mit bundesweiter Verbreitung gemeinschaftlich geregelt werden. Alle Fragen von Zulassung, Aufsicht, Jugendmedienschutz und Vielfaltsicherung würden durch die gemeinsamen Organe Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) behandelt und entschieden.

Die DLM bekräftigte ihre Forderung, auch die Vergabe der Drittsendezeiten in den beiden reichweitenstärksten privaten Programmen länderübergreifend in ZAK und GVK zu regeln. Die DLM hatte bereits im Januar 2012 einen entsprechenden Vorschlag zur Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags an die Rundfunkkommission der Länder übermittelt. Die DLM unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Drittsendezeiten sowie der Regionalfenster für die Vielfalt im privaten Rundfunk, die unabhängig von einem Lizenzwechsel gewährleistet und angemessen fnanziert sein müssen.

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taz übernimmt Umweltmagazin zeo2

Die taz gibt nun das Umweltmagazin zeo2 heraus. „Bis heute hat die Berichterstattung über ökologische Themen für die taz eine herausragende Bedeutung“, erläuterte taz-Geschäftsführer Karl-Heinz Ruch. „Mit der Übernahme von zeo2 stärken wir unsere Umweltkompetenz weiter.“ Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), die das Blatt im Mai 2008 gestartet hatte, bleibt Herausgeberin, die Umweltjournalisten Marcus Franken und Manfred Kriener sind die alten und neuen Chefredakteure des Magazins. zeo2 erscheint vierteljährlich. Berichterstattung und Themenwahl von zeo2 sind nicht an Spezialisten adressiert, sondern an ein breites Publikum. Neben klassischen umweltpolitischen Themen ergänzen die Inhaltsblöcke Natur, Konsum und Service-Seiten mit Buch-, Produkt-, Reise- und Weinempfehlungen das Heft.

Medienlinks

LfM: Prüfreport für Beschwerden online

Waffengewalt am Badestrand in einem TV-Werbespot? Rechtsextreme Chats in einem Internetforum? Mediennutzerinnen und Mediennutzer müssen sich nicht alles gefallen lassen, was Rundfunk und Internet ihnen präsentieren. Erstmalig veröffentlicht die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) mit dem „Prüfreport“

eine Online-Publikation, in der über eingegangene Beschwerdefälle informiert und im Einzelfall die medienrechtliche Bewertung geliefert wird.

Im nun regelmäßig erscheinenden Prüfreport fndet sich eine vielschichtige Auswahl der in letzter Zeit bei der LfM eingegangenen Beschwerden aus dem Rundfunk- und Internetbereich. LfM-Direktor Jürgen Brautmeier sagte: „Wir wollen mit dem neuen Prüfreport die Arbeit der Medienaufsicht besser beleuchten; also Beschwerdefälle zeigen, die den Großteil unseres alltäglichen Geschäfts ausmachen. Auch wenn nicht alle Fälle zu Sanktionen führen, ergibt ihre Schilderung doch ein facettenreiches Bild von umstrittenen Inhalten sowie deren Prüfung durch die LfM.“ Durch den neuen Prüfreport solle der Öffentlichkeit die Aufsichtsarbeit der LfM näher gebracht werden. Für Bürgerinnen und Bürger gestalte sich der Aufsichtsprozess der LfM somit noch

Der erste Prüfreport als PDF hier:

http://tinyurl.com/83lezk6 zeo2 ist erhältlich in den Bahn- hofsbuchhandlungen und im Zeitschriftenfachhandel. Ein Einzelheft kostet 5,50 Euro, das Jahresabo mit vier Ausga- ben 22 Euro. Mehr Infos:

http://zeozwei.taz.de/

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transparenter. Der Prüfreport werde in Zukunft regelmäßig in Form einer Online- Publikation exemplarische Fälle aufgreifen und über aktuelle Diskussionen innerhalb der Aufsichtsarbeit informieren.

Lesetipp

Mobiles Internet, Smartphone & Co: Was muss ich wissen?

Smartphones, Tablets und E-Reader sind allgegenwärtig. Immer mehr Geräte und Tarife werden angeboten. Doch für wen eignet sich welches Gerät, was sollte es bieten – und was kostet das? Die neue Broschüre aus der Reihe DIGITALKOMPAKT LfM „Mobil ins Netz. Smartphone & Co einfach auf den Punkt gebracht“ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Jeder vierte Deutsche besitzt derzeit ein internetfähiges Handy. Experten gehen davon aus, dass 2016 bereits 80 Prozent der Webnutzung über die so genannten mobilen Endgeräte erfolgen wird. Diese Ausgabe der DIGITALKOMPAKT setzt bei der richtigen Auswahl von Geräten und Tarifen an. Neben einer kompakten Beschreibung der drei Gerätetypen Smartphone, Tablet und E-Reader erhalten die Leser einen Leitfaden: Mit Fragestellungen werden die persönlichen Bedürfnisse herausgefltert (u.a. „Wollen Sie mit dem Gerät auch telefonieren?“, „Wie groß darf das Gerät denn sein?“). Die LfM gibt praxisnahe Tipps für die Kaufentscheidung und zeigt mit Fallbeispielen auf, für wen welcher Tarif geeignet ist. Wer mobile Endgeräte nutzen möchte, sollte sich auch mit möglichen Risiken auseinander setzen. Die Broschüre macht die User ft für den sicheren Umgang mit Smartphones und Tablets. Die Themen reichen vom Nutzen der Dienste Twitter, Facebook und Co. über den Kauf von Apps bis zu den richtigen Datenschutz-Einstellungen. Ein abschließendes Kapitel richtet sich zum Thema App-Entwicklung an Programmierer und Inhalte-Anbieter.

Veranstaltungen

„Wirklich. Fernsehen. Wirklicher?“

Scripted Reality – eine Praxis in der Diskussion

Workshop der Landesmedienanstalten 10. Mai 2012

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund Hiroshimastraße 12

10785 Berlin

www.die-medienanstalten.de/

Autor ist der Publizist und Me- dienexperte Werner Lauff. Die 50-seitige Broschüre ist in der Reihe DIGITALKOMPAKT LfM erschienen und kann kostenlos bestellt werden. Auch als Dow- nload:

http://tinyurl.com/d4fefnz

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Inhalte und Herausforderungen von Scripted Reality sollen gemeinsam mit Produzenten, Journalisten und Medienwissenschaftlern diskutiert werden.

Stuttgarter Medienkongress 14. Mai 2012

GENO-Haus Stuttgart Heilbronner Str. 41 70191 Stuttgart

Der Kongress beschäftigt sich mit dem Freizeitverhalten und den Medienwelten der jungen Menschen. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Marketing und Medien liefern aktuelle Beispiele zum Kommunikationsverhalten und den Trends bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Anmeldung und Infos:

www.stuttgarter-medienkon- gress.de

Herausgeber:

DGB-Bundesvorstand, Referat Medienpolitik, Henriette-Herz- Platz 2, 10178 Berlin Redaktion:

Dr. Sabine Nehls Tel: 02129-959644 SabineNehls@aol.com Der medien-newsletter kann abonniert werden über:

www.dgb.de/service/newsletter

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