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239. Verordnung im Rahmen des Doktoratsstudienplans für das Dissertationsfach Politikwissenschaft

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 19.09.2005 - 40. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

R I C H T L I N I E N, V E R O R D N U N G E N

239. Verordnung im Rahmen des Doktoratsstudienplans für das Dissertationsfach Politikwissenschaft

Die Studienprogrammleitung Politikwissenschaft schreibt aus Gründen der Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Ausbildung und der internationalen Vergleichbarkeit gemäß § 5 Abs.1, 4. Satz (1) des Doktoratsstudienplans der Philosophie jenen Studierenden, die mit WS 2005/06 neu für ein Doktoratsstudium der Philosophie im Dissertationsfach Politikwissenschaft zugelassen werden, zusätzliche 6 Semesterstunden doktoratsspezifischer Lehrveranstaltungen vor. Diese 6 Semesterstunden teilen sich auf in zwei Forschungsseminare (gesamt vier Semesterwochenstunden) sowie ein Wahlfach (2 Semesterwochenstunden) und haben jeweils im inhaltlichen oder methodischen Zusammenhang mit dem Dissertationsthema zu stehen.

Für die Studienprogrammleitung der Vizestudienprogrammleiter:

P f e f f e r l e

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