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30. Verordnung im Rahmen des Doktoratsstudienplans der Philosophie im Dissertationsfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2006/2007 – Ausgegeben am 23.11.2006 – 9. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

30. Verordnung im Rahmen des Doktoratsstudienplans der Philosophie im Dissertationsfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Der Studienprogrammleiter Publizistik- und Kommunikationswissenschaft schreibt aus Gründen der Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Ausbildung und der internationalen Vergleichbarkeit gemäß § 5 Abs. 4 des Doktoratsstudienplans der Philosophie jenen Studierenden, die ab WS 2005/06 neu für ein Doktoratsstudium der Philosophie im Dissertationsfach Publizistik- und Kommunikationswissenschaft zugelassen wurden, zusätzliche 6 Semesterstunden doktoratsspezifischer Lehrveranstaltungen vor. Diese 6 Semesterstunden teilen sich auf in zwei Forschungsseminare (gesamt vier Semesterstunden) sowie ein Wahlfach (2 Semesterstunden) und haben jeweils im inhaltlichen oder methodischen Zusammenhang mit dem Dissertationsthema zu stehen.

Der Studienprogrammleiter:

L o j k a

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