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5. Verordnung im Rahmen des Doktoratsstudienplans der Philosophie im Dissertationsfach Soziologie

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2005/2006 - Ausgegeben am 17.10.2005 - 1. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

5. Verordnung im Rahmen des Doktoratsstudienplans der Philosophie im Dissertationsfach Soziologie

Die Studienprogrammleitung Soziologie schreibt aus Gründen der Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Ausbildung und der internationalen Vergleichbarkeit gemäß § 5 Abs.1, 4. Satz (1) des Doktoratsstudienplans der Philosophie jenen Studierenden, die mit WS 2005/06 neu für ein Doktoratsstudium der Philosophie im Dissertationsfach Soziologie zugelassen werden, zusätzliche 6 Semesterstunden doktoratsspezifischer Lehrveranstaltungen vor. Diese 6 Semesterstunden haben im inhaltlichen oder methodischen Zusammenhang mit dem Dissertationsthema zu stehen.

Für die Studienprogrammleitung die Vizestudienprogrammleiterin:

S u p p e r

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Referenzen

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