• Keine Ergebnisse gefunden

Aufruf für ein Laien-VerteidigerInnen-Netzwerk

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Aufruf für ein Laien-VerteidigerInnen-Netzwerk"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Aufruf für ein Laien-VerteidigerInnen-Netzwerk

(möglichst als Teil einer Antirepressionsvernetzung, die mehr ist als Verteidigung)

Politische AktivistInnen vor Gericht sind eher selten ... viele landen da nicht, weil die Angst davor sie schon von einem widerständigen Leben abhält. Sich nie erwischen zu lassen und keine Spuren zu hinterlassen, hilft nur be- schränkt, denn erstens reduziert es die mögliche Aktionswirkung und zweitens braucht der staatliche Verfolgungs- apparat die konkreten Handlungen nicht, um Menschen zu schikanieren. Viele AktivistInnen sehen sich mit frei er- fundenen und/oder äußert platten Vorwürfen überzogen – von Widerstand gegen die Staatsgewalt über Beleidigung bis Hausfriedensbruch. Das lässt sich schnell ausdenken.

Dieser Aufruf soll die Selbstermächtigung stärken: Einmal der AkteurInnen selbst, aber dann auch als vernetzte Kooperation der gegenseitigen Hilfe. Ziel ist, Prozesse zur Einschüchterung politischer AktivistInnen offensiv zu gestalten und zu verhindern, dass wie am Fließband durchgeurteilt werden kann.

Vorrang Selbstermächtigung

Wichtiges Ziel ist, möglichst viele oder sogar alle Beteiligten zur Selbstverteidigung zu ermächtigen. Das schließt gegenseitige Hilfe nicht aus, sondern macht sie sogar einfacher, weil wer sich selbst verteidigen kann vor Polizei und Gericht, wird auch anderen leichter helfen können.

Grundlage ist daher die Vermittlung von Basiswissen zur Selbstverteidigung bei Polizei und Gericht. Es soll Ziel des LaienverteidigerInnen-Netzwerkes sein, Beratung (direkt oder in Form von Schriften, Internetseiten usw.) und Trai- nings anzubieten. Möglichst oft und viel.

Laien-VerteidigerInnen sind keine Ersatz-AnwältInnen, denen eingeschüchterte oder denkfaule Angeklagte die Ar- beit rüberschieben können mit dem Vorteil, dass es nichts kostet. Die politischen AkteurInnen, also vor allem die angeklagte(n) Person(en), das unterstützende Publikum usw. sind die Quelle der inhaltlichen Vermittlung. EinE LaienverteidigerIn kann die Handlungsmöglichkeiten erweitern und selbst eigene Impulse einbringen, aber sollte niemals die angeklagte Person in den Hintergrund drängen, wie es beim AnwältIn-MandantIn-Verhältnis leider üb- lich ist und auch von Rechtshilfegruppen oft propagiert wird. Emanzipation bedeutet die Ermächtigung von Men- schen zum selbständigen Handeln. Laien-Verteidigung soll Emanzipation befördern.

VerteidigerInnentätigkeit

Wer das Grundtraining zur Selbstverteidigung besucht und mindestens einen Gerichtsprozess miterlebt hat, ist eingeladen, das eigene Wissen weiterzuentwickeln und weiterzugeben – als Laien-VerteidigerIn. Dafür soll es spe- zielle Schulungen als Aufbaukurse auf das Grundtraining, zudem aber auch laufenden Austausch und gegenseitige Unterstützung für diese Tätigkeit geben. Es ist zu erwarten, dass Spezialisierungen in Einzelthemen entstehen, so dass der gegenseitige Kontakt bei konkreten Prozessen nützlich ist. Daher sollten sich die Laien-VerteidigerInnen untereinander erreichen können und wissen, wer sich wo auskennt. Eine Koordinierung ist auch nötig, wenn Aktivis- tInnen die Unterstützung suchen.

Einladung zum Start in den Osterferien

Ich schlage einen Start mit einem Dreierpack vor und lade dazu in die Projektwerkstatt nach Saasen sein (es ist aber auch möglich, nur einen oder zwei Teile zu besuchen):

6.-8. Mai (Beginn: Freitag, 20 Uhr): Grundtraining offensive Prozessführung

Für alle, die sich selbst verteidigen wollen, und auch für die, die darauf aufbauend mehr mitmischen wollen.

Für EinsteigerInnen geeignet, es ist auch möglich. (9. Mai: Gerichtsprozesse angucken in Gießen)

10.-12. Mai (Beginn: Dienstag, 20 Uhr): Vernetzungs- und Planungstreffen

zum Aufbau eines LaienverteidigerInnennetzwerkes. Konzeption der Schulungen für LaienverteidigerInnen

13.-15. Mai (Beginn: Freitag, 20 Uhr): Erste Schulung für LaienverteidigerInnen

Voraussetzung: Grundtraining (also das vom 6.-8.5. oder irgendein anderes Prozesstraining), Besuch eines Ge- richtsprozesses (am 9. möglich), Wissensstand die Broschüre „Gerichtsverfahren“ bzw. Antirepressionsreader.

Ort: Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen (Infos, Anfahrtsbeschreibung usw.: www.projektwerkstatt.de/saasen) Aus schlechten Erfahrungen der letzten Jahre wünsche ich mir für das Vernetzungstreffen und die Laienverteidige- rInnenschule Menschen, die sich auch vorstellen können, aktiv und organisiert mitzuwirken. Wer ein soziales Ein- zelereignis oder neue LebensabschnittsgefährtInnen sucht, tue das bitte woanders!

Kontakt: Jörg Bergstedt

Bis 22.3.2011 c/o JVA, Gutfleischstr. 6, 35390 Gießen.

Alle paar Tage lese ich: joerg@projektwerkstatt.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Weiterhin ist nicht richtig, daß die Sozialpädiatrischen Zentren aus dem gleichen Topf der Kassenärztlichen Vereinigung gezahlt werden, der für die Honorare der nie-

In einer gegenwärtig lau- fenden, im Rahmen des Münchner Forschungsver- bundes Public Health durch- geführten größeren Studie über psychische und somati- sche Erkrankungen und die

In kleineren und zum Teil auch mittleren Unternehmen können Abteilungen zusammengela- gert sein (zum Beispiel Management mit Personalabteilung oder IT mit Hardwareadministration und

14 Am nächsten Tag wurde Dietmar Zingl ein weiteres Mal von der Polizei wegen des Verdachts der versuchten Herabwürdigung religiöser Lehren (§§15, 188 StGB) einvernommen. Die

Das ist Skandal genug, denn während die Gerichte bei Kapitalverbrechen oder Rechtsbeu- gung ihrer eigenen Cliquen angestrengt wegschauen, landen Menschen hin- ter Gittern, weil

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ruft zur Einreichung von Anträgen für folgende geplante Maßnahme auf: Koordination eines Netzwerks für Alleinerziehende in

Motivieren Sie Ihre Kunden, regelmäßig etwas für ihre Gesundheit zu tun: Ein täglicher Spa- ziergang sorgt für Bewegung und beugt nebenher auch der Demenz vor.. Schon eine

Wichtig zu wissen ist in diesem Fall, dass eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne einer Schließung auch dann gegeben ist, wenn die Apotheke nicht insolvent ist, sondern auch