M 024/2010 GEF
Motion
Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP) Lanz, Thun (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.02.2010
Stopp den Fusionsbestrebungen im Bereich des Rettungsdienstes im Kanton Bern Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. so lange von einer Fusion der Rettungsdienste abzusehen bis die definitive Spitalliste bekannt ist
2. die Vor- und Nachteile der von Spitälern oder Privaten betriebenen Rettungsdienste und eines zentralen Rettungsdienstes aufzuzeigen und mit allen Betroffenen zusammen die beste Lösung zu suchen und zu finden
Begründung:
Im Spitalwesen ist im Moment so vieles im Umbruch, und die Spitalliste des Kantons Bern liegt immer noch nicht vor. Trotzdem wird hinter den „Kulissen“ eine neue „Baustelle“
geschaffen, nämlich im Bereich des Rettungsdienstes. Das Argument des Regierungsrats ist nicht stichhaltig, wonach mit einer Fusion die Vorgabe für den Rettungsdienst, innerhalb von 15 Minuten 90 Prozent der Unglücksfälle erreichen zu können, erfüllt werden könne.
Denn Tatsache ist, dass das Einsatzgebiet der Sanitätspolizei Bern neben der Stadt Bern zusätzlich 40 Gemeinden in der Region Bern umfasst. 150 Mitarbeitende mussten im Jahr 2009 16 500 Mal ausrücken. Was besonders erfreulich war, ist, dass die Notfallequipe der Sanitätspolizei Bern im gesamten Einsatzgebiet in 89,4 Prozent der Fälle innerhalb von 15 Minuten am Ort des Unfalls eintraf. Damit wurde die kantonale Vorgabe übertroffen, die ein Eintreffen der Sanitätspolizei innerhalb von 30 Minuten in 80 Prozent der Fälle vorschreibt.
Also wird bereits heute eine hohe Qualität erreicht.
Neben der Sanitätspolizei Bern halfen regionale Rettungsdienste, die Versorgung in ländlichen Gebieten sicherzustellen. So betreiben verschiedenen Spitäler der Spitalnetz Bern AG im Kanton Bern eigene Rettungsdienste. Nun sollen die Rettungsdienste im Kanton Bern fusionieren. Damit würden die Regionen und Spitäler in ländlichen Gebieten ihre Rettungsdienste verlieren. Dadurch wäre zu erwarten, dass aufgrund der Distanzen eine Zentralisierung der Rettungsdienste zu einer erheblichen Verschlechterung der Notfallversorgung der Bevölkerung führen würde.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 18.03.2010