AMTSBLATT
für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf
Mittwoch, den 26. Juni 2013 · Jahrgang 20 · Nummer 8
Amtliche Bekanntmachungen:
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Seite 2
Bekanntmachung der Stadt Bad Liebenwerda über die 2. Änderung Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda;
Stadtteil Nord - Ergänzungssatzung Waldstraße- und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite 3 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen
Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda Seite 4
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs über den Bebauungsplan „Repowering Windkraftanlagen
Möglenz“ in Bad Liebenwerda gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Seite 5
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs über den Bebauungsplan „Am Mühlgraben“ Dresdener Straße
in Bad Liebenwerda gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Seite 5
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Bad Liebenwerda Seite 6 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen:
Beratungstermine ILB Region Süd III. Quartal 2013 Seite 7
Zwangsversteigerungen Seite 8
Inhaltsverzeichnis
Amtliche Bekanntmachungen
Eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am 26.06.2013, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.
Folgende Tagesordnung ist geplant:
TOP Betreff öffentlicher Teil
01 Eröffnung und Begrüßung 02 Haushaltplan 2013
03 Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Firma ODW Frischprodukte GmbH 04 Bekanntgaben der Verwaltung
05 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsvorsteher nichtöffentlicher Teil
01 Bekanntgaben der Verwaltung
02 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
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Eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am 03.07.2013, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.
Folgende Tagesordnung ist geplant:
TOP Betreff öffentlicher Teil
01 Eröffnung und Begrüßung 02 Einwohnerfragestunde 03 Haushaltplan 2013
04 Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Firma ODW Frischprodukte GmbH 05 Bekanntgaben der Verwaltung
06 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsvorsteher nichtöffentlicher Teil
01 Bekanntgaben der Verwaltung
02 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
In der Sitzung der Stadtverordneten- versammlung am 12.06.2013 wurden
folgende Beschlüsse gefasst
Öffentlicher Teil:
05/024/13 Kommunaler Windpark
Die Stadt Bad Liebenwerda realisiert das Vorhaben „Kommunaler Windpark Bad Liebenwerda“.Dazu wird der Bürgermeister beauftragt:
a.) den erfolgsbasierten Projektvertrag mit der FirmaGIG-Grund- stücks- und Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH, geschäfts- ansässig in 37269 Eschwege, Luisenstr. 3 - 5 vertreten durch den Geschäftsführer Ludwig K. Lüllepop abzuschließen;
b.) den Genehmigungsantrag für die kommunale Finanzierung des Projektes beim Landrat des Landkreises Elbe-Elster, als untere Kommunalaufsichtsbehörde, einzureichen;
c.) die jeweils notwendigen Beschlussvorlagen für die Stadtverordne- tenversammlung entsprechend vorzubereiten.
Die Projektrealisierung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Genehmigung des Vorhabens durch den Landrat des Landkreises Elbe-Elster, als untere Kommunalaufsichtsbehörde;
- alle entstehenden Kosten des Projektes werden aus der, dann vom Landrat genehmigte, Projektfinanzierungen beglichen;
- Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung zur Projekt- finanzierung/Bankverträgen, Options- und Pachtverträgen sowie al- len ausschreibungsrelevanten Beauftragungen.
05/025/13 2. Änderung zur Innenbereichs- und Ergänzungssat- zung Bad Liebenwerda, Stadtteil Nord - Ergänzungs- satzung Waldstraße -
1 Der Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichs-und Ergänzungssat- zung Bad Liebenwerda Nord -Waldstraße-, bestehend aus der Plan- zeichnung mit Begründung einschließlich dem grünordnerischen Fachbeitrag, wird in der vorliegenden Fassung vom April 2013 gebil- ligt.
2 Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach
§ 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Be- hörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
05/026/13 2. Änderung zur Gebührensatzung für die Inan- spruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Einrichtungen der Stadt Bad Lieben- werda
Die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda wird beschlossen.
05/027/13 Beschluss zum Bebauungsplan „Am Mühlgraben“
Dresdener Straße, Bad Liebenwerda
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Am Mühlgraben“ Dresdener Straße Bad Liebenwerda bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Artenschutzfach- beitrag zum Bebauungsplan und dem Immissionsgutachten vom 19.04.2013, wird in der vorliegenden Fassung (Stand April 2013) gebilligt.
2. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 270, 414, 415, 617 und teilweise das Flurstück 602 der Flur 24 in der Gemarkung Bad Liebenwerda.
3. Für das Vorhaben besteht keine Umweltverträglichkeitsprüfungs- pflicht bzw. Vorprüfungspflicht gemäß UVPG.
4. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat öffentlich aus- zulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
05/028/13 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes „Errichtung eines Einfamilienhauses - Am Zep- pelindenkmal 9“ Bad Liebenwerda
1. Der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan „Errichtung eines Einfamilienhauses - Am Zeppelindenkmal 9“ Bad Liebenwer- da wird entsprechend des Änderungsantrages vom 16.04.2013 der Familie Rohland geändert, 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
05/029/13 Beschluss zum Bebauungsplan „Repowering Wind- kraft Möglenz“ Bad Liebenwerda, OT Möglenz 1 Der Entwurf zum Bebauungsplan „Repowering Windkraft Mög-
lenz“ Bad Liebenwerda, OT Möglenz bestehend aus der Planzeich- nung mit Festsetzungen und der Begründung einschließlich Um- weltbericht (Stand Mai 2013) gebilligt.
2 Für das Vorhaben wurde ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht liegt gemäß § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der Begründung bei.
3 Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von einem Monat öffentlich aus- zulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
05/030/13 Beschluss über Werbeanlagen der Stadt Bad Lieben- werda (Werbeanlagensatzung)
I. Beschluss über Bedenken und Anregungen
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Werbe- anlagen der Stadt Bad Liebenwerda vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordne- tenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: (s. Abwägungs- protokoll)
II. Satzungsbeschluss
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Werbeanlagen der Stadt Bad Liebenwerda in der Fassung vom April 2013 als Sat- zung.
2. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und den Satzungsbeschluss öffentlich be- kannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
05/031/13 Genehmigung einer Eilentscheidung zur Umschul- dung eines Darlehens
Die Eilentscheidung des Hauptverwaltungsbeamten und des Vorsitzen- den der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2013 zur Umschul- dung eines Darlehens wird genehmigt.
05/032/13 Sicherung der Anwendung Heilmittel Moor
Zur Absicherung des Kurstadtstatus und der Anwendung des natür- lichen Heilmittels Moor erhält die Fontana Klinik einen jährlichen Zuschuss von 25.000 EUR. Der Bürgermeister wird beauftrag mit der Klinik eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit einer Min- destlaufzeit von 5 Jahren mit der Option der Verlängerung um weitere 5 Jahre abzuschließen.
05/033/13 Grundsatzbeschluss zur Inanspruchnahme der Bedarfs- zuweisung nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 BbgFAG Zur Absicherung der Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfonds nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 BbgFAG wird der Bürgermeister be- auftragt:
1. Die Hebesatzsatzung zur Anhebung der Hebesätze gemäß Auflage zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Anträge für die Maßnahmen Kita Zeischa, Kita Waldhaus, Grundschulzentrum, die Bahnübergänge Neuburxdorf (BÜ L66 und BÜ K6133) und Einführung Digitalfunk zu qualifizieren und spätestens bis zum 30.06.2013 an das MI weiter zu leiten.
3. Den Haushalt und Haushaltsicherungskonzept 2013 kurzfristig zur Beschlussfassung vorzulegen.
05/034/13 Hebesatzsatzung
Die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Liebenwerda für 2013 und 2014 wird beschlossen.Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Nichtöffentlicher Teil
05/035/13 Aktualisierung eines Beschlusses Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig.
Bekanntmachung der Stadt Bad Liebenwerda über die 2. Änderung Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda;
Stadtteil Nord - Ergänzungssatzung Waldstraße - und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.06.2013 in ihrer öffent- lichen Sitzung den Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda; Stadtteil Nord - Ergänzungs- satzung Waldstraße - in der Fassung April 2013 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Dazu liegt dieser Entwurf der 2. Änderung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda; Stadtteil Nord - Ergänzungs- satzung Waldstraße - in der Fassung April 2013, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit integriertem grünordnerischen Fachbeitrag, FFH-Verträglichkeits- prüfung vom November 2012 und den verfügbaren umweltbezogenen Informationen, Stellungnahmen:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 29.01.2013 Landkreis Elbe-Elster vom 20.01.2013
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 22.01.2013
Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 14.01.2013 Wasser- und Abwasserverband vom 02.01.2013 in der Zeit
vom 04.07.2013 bis zum 07.08.2013
in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda, Markt 1, im Bauamt während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch,
Donnerstag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag 7.00 Uhr - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zur 2. Änderung der Innenbereichs- und Ergänzungssat- zung Bad Liebenwerda; Stadtteil Nord - Ergänzungssatzung Waldstraße - können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bau- verwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Ein- leitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwen- dungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgemäß geltend gemacht werden können.
Bad Liebenwerda, den 26.06.2013 Thomas Richter
Bürgermeister
2. Änderungssatzung
zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von
Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda
Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.
I, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12, Nr. 16) beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda in ihrer Sitzung am 12.06.2013 nachstehende Änderungssatzung:
Artikel 1
Die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungs- leistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Lieben- werda vom 07.10.2009, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda Nr. 10 vom 14.10.2009 wird wie folgt geändert:
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5 Mindestbeiträge
(1) Gemäß den Grundsätzen über die Höhe und Staffelung der Eltern- beiträge für Kitabetreuung im Landkreis Elbe-Elster vom 11.12.2012 werden Mindestbeiträge erhoben.
Eine Staffelung nach Kinderzahl oder geringerer Betreuungszeit ist nicht vorgesehen, da sich die Höhe der Mindestbeiträge ausschließlich nach der Leistungsfähigkeit in den unteren Einkommensgruppen richtet (2) Für die Bezieher unterhalb der Einkommensgrenzen werden in Ab- weichung von der allgemeinen Einkommensstaffelung Mindestbeiträge pro Monat wie folgt erhoben:
Für Kinder im Alter von 0 bis zum Schuleintritt
bei bis zu 6 Betreuungsstunden: 20,00 €
bei bis zu 8 Betreuungsstunden: 27,00 €
bei bis zu 10 Betreuungsstunden: 34,00 € Für Kinder im Grundschulalter
bei bis zu 4 Betreuungsstunden: 15,00 €
bei bis zu 6 Betreuungsstunden: 23,00 €
bei bis zu 8 Betreuungsstunden: 30,00 €
(3) Die Bemessungsgrenze des Nettoeinkommens für diesen Mindest- beitrag liegt für
- Alleinstehende mit einem Kind bei 1.032,00 € - Familien mit einem Kind bei 1.300,00 €, für jedes weitere Familienmitglied ist ein Aufstockungsbeitrag von 268,00 € vorgesehen. Für Einkommen über diese Bemessungsgrenze erfolgt eine Staffelung nach den gesetzlichen Erfordernissen des § 17 KitaG.
§ 6 erhält folgende Fassung:
§ 6 Elternbeiträge
Elternbeitrag für ein Kind mit der Mindestbetreuungszeit gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 KitaG - Rechtsanspruch
- für Kinder bis zur Einschulung mit bis zu 6 Stunden - für Kinder im Grundschulalter mit bis zu 4 Stunden
Anrechenbares Kinder im Alter Kinder im Alter Kinder im monatliches von 0 bis 3 von 3 Jahre bis Grundschul-
Nettoein- Jahre Einschulung alter
kommen in € bis
1.032/1.300 Mindestbeitrag gemäß § 5 der Satzung
davon % davon % davon %
bis 1.550 3,50 3,25 2,75
bis 1.800 4,00 3,75 3,00
bis 2.050 4,50 4,25 3,25
bis 2.300 5,00 4,75 3,50
bis 2.550 5,50 5,25 3,75
Ab 2.551
Höchstbeitrag 165,00 € 135,00 € 111,00 €
§ 7 erhält folgende Fassung:
§ 7
Gebührensatz nach der Anzahl im Haushalt lebender unterhaltsberechtigter Kinder
(5) Für die Gesamtbetreuung der Hortkinder während der Ferienzeiten eines jeden Schuljahres wird jeweils im Oktober des laufenden Schul- jahres eine Gebühr für eine Betreuungszeit von 6 Stunden erhoben. Be- ginn und Ende des Schuljahres richten sich nach den Festlegungen des Brandenburgischen Schulgesetzes.
§ 9 erhält folgende Fassung:
§ 9 Gastkinder
(1) Die Bezeichnung „Gastkinder“ gilt für Kinder, für die in keiner anderen Einrichtung des Stadtbereiches ein Betreuungsvertrag besteht.
(2) Gastkinder können grundsätzlich nur kurzzeitig zur Überbrückung von Notsituationen (z.B. Krankheit der Betreuungsperson) in einer/m Kindertagesstätte / Hort angemeldet werden. Eine generelle Ferienbe- treuung ist, bis auf Notsituationen, ausgeschlossen.
(3) Die Kosten für erforderliche Betreuung betragen pro Woche:
bei 6 bei 8 bei 10
Stunden Stunden Stunden für Kinder von
0 bis 3 Jahren 41,25 € 55,00 € 68,75 € für Kinder von
3 Jahren bis
Einschulung 33,75 € 38,75 € 56,25 €
bis 4 bis 5,5 bis 7
Stunden Stunden Stunden für Kinder bis zur
Versetzung in
die 5. Klasse 27,50 € 38,00 € 48,50 € (4) Die täglichen Gebühren betragen:
bei 6 bei 8 bei 10
Stunden Stunden Stunden für Kinder von
0 bis 3 Jahren 8,25 € 11,00 € 13,75 € für Kinder von 3
Jahren bis
Einschulung 6,75 € 9,00 € 11,25 €
bis 4 bis 5,5 bis 7
Stunden Stunden Stunden für Kinder bis zur
Versetzung in
die 5. Klasse 5,55 € 7,60 € 9,70 €
§ 10 erhält folgende Fassung:
§ 10
Gastkinder aus der Fontana-Klinik oder der Psychotherapeutischen Klinik
(2) Die Kosten für einen Platz betragen monatlich 150,00 €.
(5) Die Kosten für die wöchentliche und tägliche Betreuung ergeben sich aus den in § 9 (3) und (4) genannten Gebühren.
§ 10 (6) entfällt
Artikel 2
Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnah- me von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstät- ten der Stadt Bad Liebenwerda tritt am 01.07.2013 in Kraft.
Bad Liebenwerda, den 13.06.2013 Thomas Richter
Hauptverwaltungsbeamter
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
über den Bebauungsplan „Repowering
Windkraftanlagen Möglenz“ in Bad Liebenwerda gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.06.2013 in ihrer öffent- lichen Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Repowering Wind- kraftanlagen Möglenz“ Bad Liebenwerda, in der Fassung Mai 2013, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht und integrierter Eingriffs-/
Ausgleichsermittelung & Artenschutzfachbeitrag beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Dazu liegt der Entwurf zum Bebauungs-plan „Repowering Windkraftanlagen Möglenz“ Bad Lie- benwerda in der Fassung Mai 2013, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht und landschaftspflegerischen Maßnahmen mit Anhang zum Fledermausgut- achten sowie den für die Planung verfügbaren umweltbezogenen Infor- mationen, Stellungnahmen:
- Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 08.05.2012
- Landkreis Elbe-Elster vom 08.05.2012 - Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Ver-
braucherschutz vom 12.06.2012
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmal- pflege und archäologisches Landesmuseum vom 07.05.2012
- Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 04.05.2012
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Roh- stoffe vom 07.05.2012
- Verträge zur Sicherung der im Bebauungsplan ausgewiesenen grünordnerischen Ersatzmaß- nahmen
in der Zeit
vom 04.07.2013 bis einschließlich 07.08.2013 in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda, Markt 1, im Bauamt während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch,
Donnerstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungs- planes können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abge-
geben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristge- mäß geltend gemacht werden können.
Bad Liebenwerda, den 26.06.2013 Hauptverwaltungsbeamter
Thomas Richter
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs über den Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet Am Mühlgraben“
Dresdener Straße in Bad Liebenwerda gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.06.2013 in ihrer öffent- lichen Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Allgemeines Wohn- gebiet Am Mühlgraben“ Dresdener Straße, Bad Liebenwerda, in der Fassung April 2013, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht und in- tegrierter Eingriffs-/ Ausgleichsermittelung & Artenschutzfachbeitrag beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Dazu liegt der Entwurf zum Bebauungsplan „Allgemeines Wohnge- biet Am Mühlgraben“ Dresdener Straße, in Bad Liebenwerda in der Fassung April 2013, bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Fest- setzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht und integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsermittelung & Artenschutzfachbeitrag, der Lär- mimmissionsprognose vom 19.04.2013 sowie den für die Planung ver- fügbaren umweltbezogenen Informationen:
- Geotechnischen Bericht für die Erschließung des Wohngebietes vom 17.01.2013,
- Vorbemessung Regenwasserentsorgung vom 15.03.2013 und Stel- lungnahmen
- Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 04.06.2004/
12.06.2012
- Landkreis Elbe-Elster vom 25.06.2012
- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 27.06.2012
- Wasser- und Abwasserverband vom 04.07.2012
- Gewässerverband „Kleine Elster - Pulsnitz“ vom 12.07.2012 - Gestaltungskonzept zum Bebauungsplan
in der Zeit
vom 04.07.2013 bis einschließlich 07.08.2013
in der Stadtverwaltung Bad Liebenwer- da, Markt 1, im Bauamt während fol- gender Zeiten:
Montag, Mittwoch,
Donnerstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 und
13.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf des Be- bauungsplanes können während der ge- nannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genann- ten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgemäß geltend gemacht werden können.
Bad Liebenwerda, den 26.06.2013 Hauptverwaltungsbeamter
Thomas Richter
Plangebiet:
Satzung
über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Bad Liebenwerda
Aufgrund der §§ 3 und 28 (2) Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBL. I S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12, Nr. 16) in Verbindung mit dem § 25 Grundsteuerge- setz vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.Dezember 2008 (BGBl I S. 2794) und dem
§ 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 21.03.2013 (BGBl. I S. 556) .
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda in ihrer Sitzung am 12.06.2013 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Bad Liebenwerda einschließlich der 15 Ortsteile wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A 302 v.H.
für die Grundstücke
Grundsteuer B 391 v.H.
2. für die Gewerbesteuer 319 v.H.
§ 2
Die Hebesätze gemäß § 1 dieser Satzung gelten für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
§ 3
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt der § 4 der Haushaltsatzung 2012 für die Stadt Bad Liebenwerda veröffentlicht am 07.03.2012 im Amtsblatt Nr. 3/2012 für die Stadt Bad Liebenwerda außer Kraft.
Bad Liebenwerda, den 13.06.2013 Thomas Richter
Hauptverwaltungsbeamter
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen Beratungstermine ILB Region Süd III. Quartal 2013
Juli 2013
Mo. 01.07.2013 Herzberg IHK GS Herzberg 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 02.07.2013 Cottbus ZAB 10:00 — 16:00 Uhr
Do. 25.07.2013 Senftenberg IHK GS Senftenberg 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 30.07.2013 Cottbus ZAB 10:00 — 16:00 Uhr
August 2013
Do. 01.08.2013 Senftenberg SV Senftenberg 10:00 — 16:00 Uhr
Mo. 05.08.2013 Herzberg IHK GS Herzberg 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 06.08.2013 Cottbus ZAB 10:00 — 16:00 Uhr
Do. 08.08.2013 Cottbus HWK 10:00 — 16:00 Uhr
Fr. 09.08.2013 Forst CIT 10:00 — 16:00 Uhr
Mo. 12.08.2013 Spremberg ASG 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 13.08.2013 Cottbus IHK GS Cottbus 10:00 — 16:00 Uhr
Do. 15.08.2013 Senftenberg IHK GS Senftenberg 10:00 — 16:00 Uhr
Mo. 19.08.2013 Finsterwalde KHW 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 20.08.2013 Cottbus ZAB 10:00 — 16:00 Uhr
Do. 22.08.2013 Cottbus HWK 10:00 — 16:00 Uhr
Mo. 26.08.2013 Lübbenau SV Lübbenau 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 27.08.2013 Cottbus IHK GS Cottbus 10:00 — 16:00 Uhr
September 2013
Mo. 02.09.2013 Herzberg IHK GS Herzberg 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 03.09.2013 Cottbus ZAB 10:00 — 16:00 Uhr
Do. 05.09.2013 Senftenberg SV Senftenberg 10:00 — 16:00 Uhr
Mo. 09.09.2013 Spremberg ASG 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 10.09.2013 Cottbus IHK GS Cottbus 10:00 — 16:00 Uhr
Do. 12.09.2013 Cottbus HWK 10:00 — 16:00 Uhr
Mo. 16.09.2013 Finsterwalde KHW 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 17.09.2013 Cottbus ZAB 10:00 — 16:00 Uhr
Mo. 23.09.2013 Cottbus IHK GS Cottbus 10:00 — 16:00 Uhr
Di. 24.09.2013 Senftenberg IHK, HWK, LEX, ect. 10:00 — 17:00 Uhr
Do. 26.09.2013 Cottbus HWK 10:00 — 16:00 Uhr
Bei Bedarf sind selbstverständlich auch Terminvereinbarungen außerhalb der angegebenen Termine möglich.
Die Beratungen sind selbstverständlich kostenlos. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es erforderlich, sich bei der ILB unter der Hotline 0331 660-2211, der Telefonnummer 0331 660-1597 oder per E-Mail unter heinrich.weisshaupt@ilb.de anzumelden und einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Ausfertigung
Zwangsversteigerung
Am Dienstag, 30. Juli 2013 um 10:00 Uhr,
sollen im Gerichtsgebäude Burgplatz 4 in 04924 Bad Liebenwerda, Saal 1 die im Grundbuch von Kosilenzien Blatt 27 eingetragene Grundstück;
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe
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2 Kosilenzien 4 43/5 Waldfläche, Die langen Stücke 6.777 m2
5 Kosilenzien 3 329/48 Verkehrsfläche Straße 795 m2
Zur Straße nach Langenrieth
6 Kosilenzien 3 330/48 Verkehrsfläche Straße 263 m2
Zur Straße nach Langenrieth
7 Kosilenzien 3 338/48 Verkehrsfläche Straße 86 m2
Zur Straße nach Langenrieth
11 Kosilenzien 4 407/139 Gebäude- und Gebäudenebenflächen 4.900 m2 Landwirtschaftsfläche Gartenland,
Grünland
versteigert werden.
Beschreibung laut Gutachten: Flurstück 407/139 ist mit einem Zweifamilienhaus (Bj. ca. 1914, Gebäudeerweiterung ca. 2003, WF ca. 249 m2), einem Scheunen- und einem Mehrzweckgebäude bebaut, die Übrigen Flurstücke sind unbebaut.
Verkehrswert: Flurstück 407/139 165.000,00 EUR
Flurstück 43/5 1.800,00 EUR
Flurstück 329/48 400,00 EUR
Flurstück 330/48 100,00 EUR
Flurstück 338/48 40,00 EUR
Ein Gutachten kann auf der Geschäftsstelle während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Informationen auch unter: www.zvg.com (komplettes Gutachten) Amtsgericht Bad Liebenwerda
Az: 15 K 82/12
Das nächste Amtsblatt erscheint am:
Mittwoch, dem 10. Juli 2013
Nächster Redaktionsschluss ist am:
Mittwoch, dem 3. Juli 2013
Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thal- berg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf
- Herausgeber:
Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda
- Satz und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) - Vertrieb:
BLOMA Werbung, Burger Chaussee 1, 03096 Guhrow
Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt. Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.