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InhaltsverzeichnisAmtliche Bekanntmachungen AMTSBLATT

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AMTSBLATT

für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

Freitag, den 29. Januar 2016 · Jahrgang 24 · Nummer 1

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen:

Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.02.2016 Seite 1

Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2016 Seite 1

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen:

Einladung der Jagdgenossenschaft Zobersdorf Seite 2

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Thalberg Seite 2

Die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Mitt- woch, dem 10.02.2016 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.

Folgende Tagesordnung ist geplant:

TOP Betreff öffentlicher Teil

01 Eröffnung und Begrüßung

02 Protokollkontrolle -öffentlicher Teil-

03 Beschluss über die öffentliche-rechtliche Vereinbarung zur Ein- richtung der Regionalen Ausschreibungsstelle (RAS EE) Kur- stadtregion Elbe-Elster

04 Selbstbindungsbeschluss zum Entwicklungs- und Handlungs- konzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion Elbe-Elster (Stand Jan.2016) und zu den Teilgebietskulissen

05 Vergaberichtlinie für die Kurstadtregion Elbe-Elster (BE: Frau Kirst)

06 Beschluss über die Bildung eines gemeinsamen Standesamts- bezirkes Kurstadtregion Elbe-Elster

07 Beschluss zur Einrichtung einer „Gemeinsamen IT-Stelle“ Kur- stadtregion Elbe-Elster

08 Beschluss zum Umsetzungsplan für die Durchführung der städ- tebaulichen Gesamtmaßnahme „Aktives Stadtzentrum“ (ASZ) Bad Liebenwerda

09 Beschluss zur 12. Änderung Flächennutzungsplan Bad Lieben- werda (BE: Herr Lange)

10 Beschluss zum Bebauungsplan „Mischgebiet an der Mühlber- ger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln (BE: Herr Lange)

11 Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebie- tes „Stadtwinkel“ Bad Liebenwerda gemäß § 142 Abs. 3 Bau- gesetzbuch (BauGB)

(BE: Frau Richter)

12 Beschluss zum Bebauungsplan „Dorfgebiet- Wohn- und Land- wirtschaftsstandort“ Bad Liebenwerda, OT Zobersdorf Flur 3, Flurstücke Teil aus 189 und 190 (BE: Herr Lange)

13 Teileinziehung Dorfstraße Zobersdorf (BE: Frau Kirst) 14 Widmung von Parkplätzen (BE: Frau Kirst)

15 Beschluss zum Bau der Lessingstraße im Abschnitt 20 ein- schließlich Knoten zur Schillerstraße (BE: Herr Lange) 16 Beschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „GE Lausitz“ Bad

Liebenwerda, OT Lausitz (BE: Herr Lange)

17 Beschluss zum Antrag Ortsbeirat Maasdorf, Straßenbau Rest- stück Dorfstraße Maasdorf -> Eingang aus Geschäftsjahr 2015 (BE: Herr Lange)

18 Errichtung einer halbanonymen Erdgrabgemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Theisa

19 Bekanntgaben der Verwaltung

20 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses so- wie der Ortsvorsteher

nichtöffentlicher Teil

01 Protokollkontrolle -nichtöffentlicher Teil- 02 Bekanntgaben der Verwaltung

03 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Die 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Mitt- woch, dem 02.03.2016 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.

Folgende Tagesordnung ist geplant:

TOP Betreff öffentlicher Teil

01 Eröffnung und Begrüßung 02 Einwohnerfragestunde

03 Protokollkontrolle -öffentlicher Teil-

04 Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebie- tes „Stadtwinkel“ Bad Liebenwerda gemäß § 142 Abs. 3 Bau- gesetzbuch (BauGB)

(BE: Frau Richter)

05 Beschluss zum Umsetzungsplan für die Durchführung der städ- tebaulichen Gesamtmaßnahme „Aktives Stadtzentrum“ (ASZ) Bad Liebenwerda

06 Beschluss zur 12. Änderung Flächennutzungsplan Bad Lieben- werda (BE: Herr Lange)

(2)

Bad Liebenwerda - 2 - Nr. 1/2016 07 Beschluss zum Bebauungsplan „Mischgebiet an der Mühlber-

ger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln (BE: Herr Lange)

08 Beschluss zum Bebauungsplan „Dorfgebiet- Wohn- und Land- wirtschaftsstandort“ Bad Liebenwerda, OT Zobersdorf Flur 3, Flurstücke Teil aus 189 und 190 (BE: Herr Lange)

09 Widmung von Parkplätzen (BE: Frau Kirst)

10 Beschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „GE Lausitz“ Bad Liebenwerda, OT Lausitz (BE: Herr Lange)

11 Beschluss zum Bau der Lessingstraße im Abschnitt 20 ein- schließlich Knoten zur Schillerstraße (BE: Herr Lange) 12 Teileinziehung Dorfstraße Zobersdorf (BE: Frau Kirst)

13 Beschluss zum Antrag Ortsbeirat Maasdorf, Straßenbau Rest- stück Dorfstraße Maasdorf -> Eingang aus Geschäftsjahr 2015 (BE: Herr Lange)

14 Errichtung einer halbanonymen Erdgrabgemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Theisa

15 Bekanntgaben der Verwaltung

16 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung so- wie der Ortsvorsteher

nichtöffentlicher Teil

01 Protokollkontrolle -nichtöffentlicher Teil- 02 Bekanntgaben der Verwaltung

03 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen

Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortstei- len Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

- Herausgeber:

Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda

- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Telefon:

(03535) 489-0

Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.

de/agb/herzberg

Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Lieben- werda kostenlos zugestellt.

Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwer- da, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.

IMPRESSUM

Das nächste Amtsblatt erscheint am 26.02.2016 Annahmeschluss ist

der 15.02.2016

Einladung der Jagdgenossenschaft Zobersdorf

Liebe Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Zobersdorf, unsere nächs- te Vollversammlung findet am 4. März 2016 um 19:00 Uhr in der Gast- stätte Zobersdorf statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht Vorsteher zum Berichtszeitraum 3. Bericht des Kassenführers und der Kassenprüfer 4. Diskussion

5. Entlastung Vorstand und Kassenführer 6. Wahl von 2 Kassenprüfern für 2016/2017

7. Beschluss zur Verwendung der Pachteinnahmen 2015/2016 8. Erläuterung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2016/2017 9. Informationen durch die Jagdpächter

10. Schlusswort und gemütlicher Teil Dr. Werner Heide

Vorsteher der Jagdgenossenschaft Zobersdorf

Einladung zur

Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Thalberg

Auf Grund des § 10 Abs. 7, Landesjagdgesetz Brandenburg, lade ich die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Thal- berg zur Genossenschaftsversammlung

am Freitag, d. 26.02.2016, um 18:00 Uhr,

im Versammlungsraum der Feuerwehr in Thalberg, Hauptstr. 26 (Kita- Gebäude), herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des ehemaligen Vorstehers zum Berichtszeitraum und Ent- lastung des ehemaligen Vorstandes (durch Handzeichen) 3. Bericht des ehemaligen Kassenprüfers und Entlastung des ehemaligen Kas- senführers (durch Handzeichen)

4. Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft Thalberg - Vorsteher und dessen Stellvertreter

- zwei Beisitzer - einen Schriftführer - einen Kassenführer - zwei Rechnungsprüfer

5. Bekanntgabe des Wahlergebnisses

6. Übernahme der Versammlungsleitung durch den neuen Vorsteher 7. Beschlussfassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Thalberg 8. Erläuterung und Beschlussfassung des Haushaltplanes 2016/17 9. Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung der Pachteinnah-

men 2015/16 10. Schlusswort

Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstandes können bis zur Wahl bei mir, im Rathaus der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Lie- benwerda, eingereicht werden.

Thomas Richter Bürgermeister

Auszug aus dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 9. Oktober 2003, § 10 Abs. 7

Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom hauptamtlichen Bürger- meister, bei amtsangehörigen Gemeinden vom Amtsdirektor wahrge- nommen. Die Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung bis zur Wahl des Jagdvorstandes trägt die Jagdgenossenschaft. Von der Über- nahme der Geschäfte ist die untere Jagdbehörde in Kenntnis zu setzen.

Im Übrigen gilt die Satzung der Jagdgenossenschaft Thalberg, vom 15.02.2002, die im Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda, Nr. 12, am 12.06.2002 veröffentlicht wurde. Diese liegt im Ordnungsamt der Stadt Bad Liebenwerda zur Einsichtnahme aus.

(3)

Nr. 1/2016 - 3 - Bad Liebenwerda

(4)

Bad Liebenwerda - 4 - Nr. 1/2016

Referenzen

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