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Amtliche BekanntmachungenIn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda wurden am 02.03.2016 folgende Beschlüsse gefasst Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT

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AMTSBLATT

für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

Donnerstag, den 24. März 2016 · Jahrgang 24 · Nummer 3

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen:

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2016 Seite 1

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2016 Seite 2

Tagesordnung für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Liebenwerda Seite 3 Tagesordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda Seite 3 Bekanntmachung der Stadt Bad Liebenwerda über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtwinkel“

Bad Liebenwerda (Sanierungssatzung) Seite 3

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs über die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der

Stadt Bad Liebenwerda, in den Ortsteile Bad Liebenwerda und Kröbeln gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Seite 5 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs über den Bebauungsplan „Mischgebiet an der

Mühlberger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“ in Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Seite 9 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs über den Bebauungsplan „Dorfgebiet - Wohn- und

Landwirtschaftsstandort“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Zobersdorf, Flur 3, Flurstücke Teil aus 189, 190 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Seite 11 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs über die 2. Änderung des Bebauungsplans

„Gewerbegebiet Lausitz“ in Bad Liebenwerda, Ortsteil Lausitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Seite 13

Bekanntmachung zur Widmung von Parkplätzen Seite 14

Bekanntmachung der Verfügung über die Teileinziehung der Bahnhofstraße im Ortsteil Zeischa durch die Stadt Bad Liebenwerda Seite 16

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kröbeln Seite 17

Jagdgenossenschaft Thalberg - Veröffentlichung nach § 10 Absatz 3 Bundesjagdgesetz Seite 17

Einladung der Jagdgenossenschaft Kosilenzien Seite 17

Amtliche Bekanntmachungen In der Sitzung der

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda wurden am 02.03.2016 folgende Beschlüsse

gefasst

Öffentlicher Teil

06/001/16 Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanie- rungsgebietes „Stadtwinkel“ Bad Liebenwerda ge- mäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht über die Ergeb- nisse der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB Untersuchungsgebiet „Stadtwinkel“, insbesondere die darin benannten Gründe, welche die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes rechtfertigen, mit Stand Januar 2016, zustimmend zur Kenntnis.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Be- richt über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen vor- gebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit fol- gendem Ergebnis geprüft: s. Abwägungsprotokoll

2. Aufgrund des §§ 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalver- fassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, Nr. 32) und § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Lieben- werda folgende Satzung: Anlage (0)

3. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, den Satzungsbe- schluss ortsüblich bekannt zu machen.

Auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist hinzuweisen.

06/002/16 Beschluss zum Umsetzungsplan für die Durchfüh- rung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Akti- ves Stadtzentrum“ (ASZ) Bad Liebenwerda Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den Umsetzungsplan ge- mäß Anhang (Anlage 2 - dem Grunde nach bestätigte Einzelvorhaben) als Grundlage für das Verwaltungshandeln zur weiteren Durchführung des Förderprogramms „Aktives Stadtzentrum“ Bad Liebenwerda .

06/003/16 Beschluss zur 12. Änderung Flächennutzungsplan Bad Liebenwerda

Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans in Bad Lie- benwerda und im Ortsteil Kröbeln, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, wird in der vorliegenden Fassung (Stand Dezember 2015) beschlossen.

Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

06/004/16 Beschluss zum Bebauungsplan „Mischgebiet an der Mühlberger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“

Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Mischgebiet an der Mühlberger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Krö- beln bestehend aus der Planzeichnung der Begründung einschließlich des Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Stand Dezember 2015) beschlossen.

(2)

Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auf die Dauer 1 Monats auszulegen und die be- troffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

06/005/16 Beschluss zum Bebauungsplan „Dorfgebiet- Wohn- und Landwirtschaftsstandort“ Bad Liebenwerda, OT Zobersdorf Flur 3, Flurstücke Teil aus 189 und 190

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Dorfgebiet- Wohn- und Landwirtschaftsstandort“

Bad Liebenwerda, OT Zobersdorf, Flur 3 die Flurstücke Teil aus 189 und 190 bestehend aus der Planzeichnung der Begründung einschließlich des Umweltberichts wird in der vorliegenden Fassung (Stand Dezember 2015) beschlossen.

Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auf die Dauer 1 Monats auszulegen und die be- troffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

06/006/16 Widmung von Parkplätzen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda beschließt die öffentliche Widmung der Parkplätze einschließlich unselbständi- ger Nebenanlagen (alle in der Gemarkung Bad Liebenwerda):

Benennungsvorschlag Lage Flur Flurstück

Parkplatz Stadtfriedhof Fischergasse/Ecke Torgauer Straße 4 34, 2532

Parkplatz Hag gegenüber Hag 7/9 4 2788, 2789

Parkplatz REISS Südring, gegenüber REISS/EPIKUR 19 28/10, Teil 236 Parkplatz Kreisverkehr Kreisverkehr Riesaer Str./Südring 19 Teil 175

Parkplatz Münzgasse Südring/Ecke Münzgasse 19 231

Parkplatz Schloßstraße neben der alten Post 4 Teil 2389

Parkplatz Rosmaringasse gegenüber dem öffentlichen WC 19 126 Parkplatz Am Kurpark Lübbecker Straße (ehem. Querspange) 22 Teil 226 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die von der Verwal-

tung vorgeschlagenen Bezeichnungen der Parkplätze.

3. Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, die Widmungsver- fügung gemäß Anlage zu erlassen und im Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda öffentlich bekannt zu machen.

06/007/16 Beschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „GE Lau- sitz“ Bad Liebenwerda, OT Lausitz

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplan „GE Lausitz“ Bad Liebenwerda, OT Lausitz, Flur 3 bestehend aus der Planzeichnung der Begründung einschließlich des Umweltberichts wird in der vorliegen- den Fassung (Stand Dezember 2015) beschlossen.

Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, diesen Entwurf nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auf die Dauer 1 Monats auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Ausle- gung zu benachrichtigen.

06/008/16 Errichtung einer halbanonymen Erdgrabgemein- schaftsanlage auf dem Friedhof Theisa

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass auf dem Friedhof Theisa eine halbanonyme Erdgrabgemeinschaftsanlage angelegt wird.

Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, eine Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung vorzulegen.

In der 1. gemeinsamen Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen der Städte der Kurstadtregion Elbe- Elster, am 10.03.2016 in Falkenberg/

Elster, wurden von der Stadtversammlung der Stadt

Bad Liebenwerda folgende Beschlüsse gefasst

06/009/16 Beschluss über die Bildung eines gemeinsamen Stan- desamtsbezirkes Kurstadtregion Elbe-Elster

Die Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück bilden mit Wirkung zum 01.01.2017 einen Standesamtsbezirk für die Kurstadtregion Elbe-Elster mit Sitz in Bad Liebenwerda.

Die Arbeitsgruppe ‚Standesamt‘ wird beauftragt, bis zum 30.05.2016

den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des Standesamtsbezirkes vorzulegen.

06/010/16 Beschluss zur Einrichtung einer „Gemeinsamen IT- Stelle“ Kurstadtregion Elbe-Elster

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Beschaffung eines gemeinsamen Dokumentenmanagement- systems für die Kurstadtregion Elbe-Elster: Die AG „Gemeinsame IT-Stelle“ wird beauftragt, das geeignete System zu ermitteln und spätestens bis zum Ende des III. Quartals 2016 einen Vergabevor- schlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Die Errichtung einer „Gemeinsamen IT-Stelle“ für die Kurstadtre- gion ab dem 1.1.2017.

3. Zur Vorbereitung der Umsetzung der Beschlüsse zu 1.) und 2.) wird die AG „Gemeinsame IT-Stelle“ beauftragt, die Beauftragung einer externen Beratung vorzubereiten und in Anspruch zu nehmen, um organisatorische, fachliche und unabhängige Beratung zu erhalten.

Zur Beauftragung ist der Stadtverordnetenversammlung ein Verga- bevorschlag vorzulegen.

06/011/16 Beschluss über die öffentliche-rechtliche Vereinba- rung zur Einrichtung der Regionalen Ausschrei- bungsstelle (RAS EE) Kurstadtregion Elbe-Elster Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss der öf- fentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgabe zur Errichtung und Unterhaltung einer Regionalen Ausschreibungs- stelle von der Stadt Bad Liebenwerda, der Stadt Mühlberg/Elbe und der Stadt Uebigau-Wahrenbrück auf die Stadt Falkenberg/Elster in der vorliegenden Fassung.

06/012/16 Vergaberichtlinie für die Kurstadtregion Elbe-Elster Die Stadtverordnetenversammlung Bad Liebenwerda beschließt die Vergaberichtlinie für die Kurstadtregion Elbe-Elster einschließlich der Anlagen 1, 2 und 3 für die Stadt

Bad Liebenwerda.

06/013/16 Selbstbindungsbeschluss zum Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kur- stadtregion Elbe-Elster (Stand Jan.2016) und zu den Teilgebietskulissen

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Entwicklungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtregion Elbe-Elster (Stand Februar 2016) als Grundlage für die Umsetzung des Bund-Länder-Programms für Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS).

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die im Entwick- lungs- und Handlungskonzept Daseinsvorsorge für die Kurstadtre- gion Elbe-Elster dargestellten Gebietskulissen.

(3)

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt

Bad Liebenwerda findet am 06.04.2016 um 17:00 Uhr im Rathaus

der Stadt Bad Liebenwerda statt

Folgende Tagesordnung ist geplant:

TOP Betreff öffentlicher Teil

01 Eröffnung und Begrüßung

02 Protokollkontrolle - öffentlicher Teil - 03 Haushaltssatzung 2016

04 Aktives Stadtzentrum (ASZ) Bad Liebenwerda - Beschluss zum Ausbau Torgauer Straße Bad Liebenwerda; Bauabschnitt Friedhof bis Hag

05 Aktives Stadtzentrum (ASZ) Bad Liebenwerda - Fassadensani- erung Rathaus

06 Widmung Anliegerweg

07 1. Änderung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda - Stadtteil Süd

08 Organisationsänderung für den Hortbereich

09 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in der Stadt Bad Liebenwerda in den Jahren 2016 - 2018 - Konkretisierung der Vorhabensliste

10 Verlängerung der Übernahme von Aufgaben nach der Straßen- verkehrsordnung (Standarderprobungsgesetz)

11 Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zum Neu- bau des 06/045/16 Knotenpunktes Anschluss der B 183n /B 101/ Stadtstraße

12 Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Ver- kaufseinrichtungen 2016

13 „Region in Bewegung“-Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Bad Liebenwerda und Elsterwerda

14 Zusatzbezeichnung - Ortseingangsschilder 15 Doppelte Straßennamen

16 Bekanntgaben der Verwaltung

17 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses so- wie der Ortsvorsteher

nichtöffentlicher Teil

01 Protokollkontrolle - nichtöffentlicher Teil - 02 Grundstücksangelegenheit

03 Grundstücksangelegenheit 04 Grundstücksangelegenheit 05 Bekanntgaben der Verwaltung

06 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

Die nächste

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda findet am 20.04.2016 um 17:00 Uhr im Rathaus

der Stadt Bad Liebenwerda statt

Folgende Tagesordnung ist geplant:

TOP Betreff öffentlicher Teil

01 Eröffnung und Begrüßung 02 Einwohnerfragestunde

03 Protokollkontrolle - öffentlicher Teil - 04 Haushaltssatzung 2016

05 Aktives Stadtzentrum (ASZ) Bad Liebenwerda - Beschluss zum Ausbau Torgauer Straße Bad Liebenwerda; Bauabschnitt Friedhof bis Hag

06 Aktives Stadtzentrum (ASZ) Bad Liebenwerda - Fassadensani- erung Rathaus

07 Widmung Anliegerweg

08 1. Änderung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Bad Liebenwerda - Stadtteil Süd

09 Organisationsänderung für den Hortbereich

10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in der Stadt Bad Liebenwerda in den Jahren 2016- 2018 - Konkretisierung der Vorhabensliste

11 Verlängerung der Übernahme von Aufgaben nach der Straßen- verkehrsordnung (Standarderprobungsgesetz)

12 Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zum Neu- bau des 06/045/16 Knotenpunktes Anschluss der B 183n /B 101/ Stadtstraße

13 Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Ver- kaufseinrichtungen 2016

14 „Region in Bewegung“-Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Bad Liebenwerda und Elsterwerda

15 Zusatzbezeichnung - Ortseingangsschilder 16 Doppelte Straßennamen

17 Bekanntgaben der Verwaltung

18 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung so- wie der Ortsvorsteher

nichtöffentlicher Teil

01 Protokollkontrolle - nichtöffentlicher Teil - 02 Grundstücksangelegenheit

03 Grundstücksangelegenheit 04 Grundstücksangelegenheit 05 Bekanntgaben der Verwaltung

06 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Bekanntmachung der Stadt Bad Liebenwerda

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtwinkel“

Bad Liebenwerda (Sanierungssatzung)

Aufgrund des §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, Nr. 32) und § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) hat die Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Bad Liebenwerda in ihrer Sitzung am 02.03.2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Festlegung des Sanierungsgebietes

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungs- maßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das ins- gesamt etwa 4,37 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sa- nierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung Sanierungsgebiet

„Stadtwinkel“ Bad Liebenwerda.

§ 2

Gebietsbegrenzung

(1) Die Grenze des Sanierungsgebietes verläuft wie folgt:

Im Osten: Grundstück Torgauer Straße 37, Fischergasse entlang der westlichen Grenze des Sanierungsgebietes „Kernbe- reich“ Bad Liebenwerda, Grundstück Fischergasse 2 a Im Süden: Grundstücke Torgauer Straße 39 bis 73 (nur ungerade

Hausnummern)

(4)

Im Westen: Grundstücke Torgauer Straße 48 bis 62 (nur gerade Hausnummern),

Friedhof (teilweise), Grundstücke Fischergasse 17 und 19 Im Norden: Grundstücke Fischergasse 4 bis 16 (nur gerade Haus-

nummern)

(2) Ein Lageplan im Maßstab 1:1000 vom 04.01.2016 in dem der räum- liche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes durch eine Umgren- zungslinie dargestellt ist, ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.

Dieser Lageplan dient jedoch nur zur Erläuterung der Satzung. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich al- lein aus der textlichen Beschreibung durch diese Satzung.

§ 3 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchge- führt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

§ 4

Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorha- ben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

§ 5

Durchführungsfrist

Die Durchführung der Sanierung wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 31.12.2023.

§ 6 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Liebenwerda, den 02.03.2016 Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeauftragter Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes „Stadtwinkel“ (Sanierungssatzung) der Stadt Bad Liebenwerda vom 02.03.2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bad Liebenwerda, den 24.03.2016 Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeamter Lageplan: Sanierungsgrenze

Hinweis:

Der Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB Untersuchungsgebiet „Stadtwinkel“ Bad Lieben- werda, in der Fassung vom Januar 2016, kann vom Tage des Inkrafttretens der Satzung an bei der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, Zimmer 23 während der Dienstzeiten

Montag, Mittwoch,

Donnerstag von 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag von 7:00 Uhr - 12.00Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag von 7:00 Uhr - 13:00 Uhr

von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

(5)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

über die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda, in den Ortsteile Bad Liebenwerda und Kröbeln gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.03.2016 den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Bad Liebenwerda, in den Ortsteilen Bad Liebenwerda und Kröbeln, in der Fassung Dezember 2015, beschlossen und zur Aus- legung bestimmt.

Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung

Mit der FNP-Änderung sollen Änderungen des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda in den Ortsteilen Bad Liebenwerda und Kröbeln vorgenommen werden.

Im Ortsteil Bad Liebenwerda sollen die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für den Bau der Straßenanbindung Zeischaer Weg an die Dresdener Straße, in Folge bzw. im Zusammenhang mit der Straßenan- bindung der neugebauten Ladestraße geschaffen werden. Der Zeischaer Weg ist eine Kreisstraße (K6210). Damit findet der Straßenausbau in kreislicher Trägerschaft statt.

Derzeit weist der Korridor, in dem der Straßenausbau erfolgen soll, Mischbaunutzung aus. Zur Sicherung des Einvernehmens der Gemein- de mit dem Straßenbaulastträger, wird für den geplanten Straßenkorri- dor eine Verkehrsfläche dargestellt. Gleichzeitig wird die verbleibende Mischbaufläche, die südlich an die Dresdener Straße angrenzt, in eine Grünflächennutzung übergehen.

Geändert wird weiterhin die Flächendarstellung im Bereich der An- bindung der Ladestraße an die Dresdener Straße entsprechend des neu gebauten Bestandes. Somit wird die Kreuzungssituation korrekt darge- stellt.

Im Ortsteil Kröbeln soll eine Fläche für die Landwirtschaft in eine Mischbaufläche geändert werden. Der Bereich befindet sich am west- lichen Ortsausgang, an der Mühlberger Straße, zwischen Ortsbe- bauung und Friedhof. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von einem privaten Vorhabenträger geplant, dort ein Wohngebäude mit dazugehörigen Nebengebäuden/-anlagen zu errichten. Der Änderungsbereich soll ei- ner Mischbaunutzung zur Verfügung stehen. Das Gebiet ist im ländli- chen Raum angesiedelt und legt damit die Grundvoraussetzung einer gemischten Gebietsnutzung nahe. Parallel zu diesem Planverfahren in ein Bebauungsplan in Aufstellung.

In Verbindung mit der Aufstellung des B-Plans und der Änderung des FNP werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mischbebauung geschaffen.

Das Erfordernis zur Änderung des FNP im Bereich des Zeischaer We- ges im Ortsteil Bad Liebenwerda ist in der Herstellung des Einver- nehmens der Gemeinde mit dem Straßenbaulastträger, dem Landkreis Elbe-Elster, begründet.

Mit der geänderten Darstellung der Verkehrsflächen dokumentiert die Gemeinde ihren Willen, das kreisliche Bauvorhaben zuzulassen und schafft hierfür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 03.06.2015 die Beschlüsse zur Einleitung eines Bebauungsplanverfah- rens im Ortsteil Kröbeln und des Verfahrens zur 12. Änderung des Flä- chennutzungsplans gefasst.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Kröbeln erfolgt parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet an der Mühlberger Straße“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln, Flur 3, Flur- stück Teil aus 83 gemäß § 8 (3) BauGB (Parallelverfahren).

Wesentliche Auswirkungen der Planung Ortsteil Bad Liebenwerda, Zeischaer Weg

- Dokumentation des Einvernehmens der Stadt mit dem Planungswil- len des Baulastträgers des Zeischaer Weges, Landkreis Elbe-Elster - Schaffung der Voraussetzungen für den Bau der Straßenanbindung

Zeischaer Weg an die Dresdener Straße

- Wegfall der derzeitig vorhandenen versetzten Straßenanbindungs- verhältnisse von Ladestraße und Zeischaer Weg und damit Ver- kehrssicherheit durch den Ausbau eines den aktuellen Normen ent- sprechenden Kreuzungsbereichs

- Verringerung von Mischbaufläche durch Ausweisung einer Ver- kehrsfläche zugunsten sonstiger Grünfläche

- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und Ermittlung grünordnerischer Maßnahmen, die sich aus der naturfachlichen Be- wertung ergeben

- Investitions- und Planungssicherheit für den Vorhabenträger.

Ortsteil Kröbeln, an der Mühlberger Straße

- Verringerung einer Fläche für die Landwirtschaft zugunsten einer Mischbaufläche

- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes

- Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Mischbebauung im Ortsteil Kröbeln

- Investitionssicherheit für Vorhabenträger

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda, in der Fassung Dezember 2015, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Ein- schätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen sowie Angaben dazu, welche Arten umwelt- bezogener Informationen für die Planung verfügbar sind, liegen aus.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde umweltbezogenen Stellungnahmen sind dies:

Lfd.-Nr. Absender der Stellungnahmen Datum der

Stellungnahmen

1 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) 16.09.2015

2 Landkreis Elbe-Elster (LK EE) 06.10.2015

3 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 19.10.2015

4 Deutsche Bahn AG 16.10.2015

Folgende umweltbezogene Informationen sind für die Planung verfügbar:

Bezeichnung Art der verfügbaren Informationen

UB Umweltbericht zum Entwurf

(6)

Schutzgut-

bezeichnung Umweltinformation Informationsquelle

Boden

OT Bad Liebenwerda:

Vega-Gley und Gley-Vegen überwiegend aus Auenlehmsand über Auensand, aktuell durch periodische Grundwasserstände beeinflusst, Vorbelastung - Wirkfaktoren Versiegelung, Veränderung der bodenphysikalischen Verhältnisse sowie der Einwirkung von Nähr- und Schadstoffen, Lebensraumfunktionen, Regelungsfunktionen, Archivfunktionen, Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung für alle Böden, Abriss alter Gebäudestrukturen, Rückbau ehemaliger

Straßenführung, Entstehung begrünter Freiflächen OT Kröbeln:

vergleyte Braunerde und Gley-Braunerde aus Sand, Bodenzahl überwiegend unter 30, anthropogen veränderter Boden mit allgemeiner Funktionsausprägung, Wertigkeit gering, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung,

Überbauung von Flächen - Eingriffskompensation erforderlich, Reduzierung der Bodenversiegelung, Wege und Stellplätze wasserdurchlässige

Bauweise, Pflanzgebote - Anpflanzung einer heckenartigen Gehölzpflanzung, Anpflanzung von Gehölzen, Ersatzmaßnahme - Extensivierung von Intensivgrünland

UB

Wasser

OT Bad Liebenwerda:

Oberflächengewässer - Pintegraben, grundwassernahe bzw. grundwasser- beeinflussten, lehmige und tonige Standorte - sehr geringe

Grundwasseranreicherung, Grundwasserneubildung vorbelastet, Hochwasser-

risikogebiet, vorbeugender Hochwasserschutz, Möglichkeit zur Grundwasserneubildung OT Kröbeln:

keine Oberflächengewässer, Versickerung Niederschlagswasser vor Ort, Grundwasserneubildungsrate aufgrund fehlender Gehölzstrukturen und der jetzigen Nutzung mittel, Reduzierung der Oberflächenversickerung, Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort, Wege und Stellplätze wasserdurchlässige Bauweise

OT Bad Liebenwerda:

Risikobereich Hochwasser, vorbeugender Hochwasserschutz OT Bad Liebenwerda:

Lage des Zeischaer Weges, Bad Liebenwerda, im Überschwemmungsgebiet HQ100

UB

1

3

Klima/Luft

OT Bad Liebenwerda:

nivelliertes Klima mit reduzierten Temperaturmaxima, Ansammlung lokaler Kaltluft in der Nacht und in den Wintermonaten, Kaltluftentstehung, potenzielle klimatische Ausgleichsfunktion, Kaltlufttransport in Richtung der östlich angrenzenden Siedlungsbereiche - klimatische Ausgleichsfunktion stark eingeschränkt, Entsiegelung und Wiederbegrünung, Emission von Luftschadstoffen während der Bauphase

OT Kröbeln:

Niederungsklima der mittleren Höhenlagen, durch Wohnbebauung - örtliche Erwärmung des Klimas durch Wärmespeicherung und -abstrahlung der Flächen, negative Beeinflussung Luftqualität durch

Erschließungsstraße, Plangebiet - geringe bioklimatische Ausgleichsfunktion, Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch zusätzliche Überbauung und Bodenversiegelung

UB

Flora

OT Bad Liebenwerda:

fließgewässertypischer Gehölzsaum, gemäß § 30 BNatSchG geschützt, kein FFH-Lebensraumtyp, Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen, Großbäume, Gehölzschutzverordnung, Eingriffe in den Biotoptyp standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern sowie innerhalb der bebauten Gebiete durch den Verlust von Großbäumen und Sträuchern, Kompensationsmaßnahmen erforderlich, Anpflanzen von Feldgehölzen bzw. von Baumgruppen auf Ackerflächen

OT Kröbeln:

Intensiv genutztes Grasland, artenarm, regelmäßige Nutzung, Verlust von Vegetation durch Überbauung, anthropogene Überformung

UB

(7)

Fauna

OT Bad Liebenwerda:

potenzielles Vorkommen und Betroffenheit der Anhang IV Arten/

Artengruppen der FFH RL und europäischer Vogelarten, Säugetiere:

Biber (Castor fiber), Fischotters (Lutra lutra), Migrationsraum, Fledermäuse:

Großen Mausohrs (Myotis myotis), keine Erkenntnisse zum Bestand von Fortpflanzungsstätten, Lebensraum Gebäudestrukturen,

Großbaumbestand, potenzielles Auftreten möglich, Habitatausstattung für Braunes Langohr, Graues Langohr, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und Kleine Bartfledermaus, Amphibien:

Gewässerstrukturen Lebensraum, Vorhandensein von

Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und Wechselkröte (Bufo viridis) ist zu rechnen, nicht auszuschließen - Graben als Laichgewässer und mögliche Wanderung über die Baufläche zu den Landlebensräumen, Reptilien: potenzielles Habitat der Zauneidechse (Lacerta agilis), Käfer: nicht auszuschließen - Vorkommen artenschutzrelevante xylobionte Großkäferarten, Brutvögel: Brutvögel in den Gehölzen potenziell vorhanden, Verlust von Tierlebensräumen, Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Tierarten, Prüfung

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1-3 BNatSchG, Kompensationserfordernis, Kompensation von Habitatverlusten von Fledermäusen und Brutvögeln durch Neupflanzung von Gehölzflächen in Verbindung mit Strukturelementen OT Kröbeln:

Fledermäuse - Gehölze keine rissigen Stammstrukturen, Vorhandensein von Fledermauswochenstuben sowie Sommerhangplätzen nicht anzunehmen, Vögel - Vorkommen von „Allerweltsarten“ nicht auszuschließen, xylobionte Arten - keine rissigen Stammstrukturen, von einem Vorhandensein von xylobionter Arten ist nicht auszugehen

Beeinträchtigung von Vogelarten, Prüfung der Betroffenheit, keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, Baufeldfreimachung außerhalb der Hauptreproduktionszeiten, Bauzeitenregelung Vögel OT Bad Liebenwerda:

Gehölzsaum an Gewässern könnte FFH-Lebensraumtyp 91E0 sein, artenschutzrechtliche Verbote, überschlägige Einschätzung, Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG,

Beeinträchtigung des Biotops „standorttypische Gehölze an Gewässern“, Ausgleich

UB

2

Mensch

OT Bad Liebenwerda:

Erholungsfunktion:

Untersuchungsraum ist für Erholungssuchende kaum nutzbar,

hohes Verkehrsaufkommen Lärmimmission, optische Beeinträchtigung, Zerschneidungswirkung durch den Straßenverkehr

Wohnnutzung eingestellt, Vorbelastung des Plangebiets durch Schall-, Staub- und Luftimmissionen, baubedingte Belastungen OT Kröbeln:

keine hohe Bedeutung für die angrenzenden Wohngebiete,

Naherholungsfunktion des Landschaftsraumes weitgehend naturnahe Freifläche von geringer Bedeutung, Staub- und Lärmbelastung während der Bauphase, Milchviehanlage Kröbeln (Riesaer Straße)

OT Bad Liebenwerda

Betreibersicherheit der Eisenbahn

UB

4

Ortsbild

OT Bad Liebenwerda:

Plangebiet ist durch die bereits vorhandene Gebäude und Verkehrswege gekennzeichnet, Planfläche ist Bestandteil einer großflächigen zusammenhängenden Auenstruktur östlich der Schwarzen Elster,

Nähe zum Kurpark, Abriss der baufälligen Gebäudestrukturen, Aufwertung des Ortsbildes OT Kröbeln:

ländlich geprägter Charakter, derzeit Intensivgrasland, Neustrukturierung des Landschaftsbildes mit Chancen zur Aufwertung

UB

(8)

Schutzgebiete OT Bad Liebenwerda

LSG „Elsteraue und Teichlandschaft um Bad Liebenwerda“, kleinflächiger Eingriff in schützenswerte Strukturen, FFH-Gebiet „Mittellauf der Schwarzen Elster“, Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“

Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit OT Bad Liebenwerda

Schutzgebiete:

Handlungen im Landschaftsschutzgebiet (LSG), Verbote nach

§ 26 Abs. 2 BNatSchG OT Bad Liebenwerda:

LSG „Elsteraue und Teichlandschaft um Bad Liebenwerda“, FFH-Gebiet

„Mittellauf der Schwarzen Elster“, Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“, Bestimmungen Schutzgebietsverordnung

UB

2

3

Sonstiges OT Bad Liebenwerda:

Biotopverbundplanung, „Renaturierung und ökologischer Verbund von Fließgewässern“

Gebietskulisse Freiraumverbund OT Bad Liebenwerda:

Landschaftsplanung:

Ziel Landschaftsplan: Erhalt und Entwicklung von kleinflächigen Gehölzstrukturen in offenen Landschaftsräumen < 1ha,

Änderung Landschaftsplan der Stadt, Biotopverbundplanung,

„Renaturierung und ökologischer Verbund von Fließgewässern“, Widerspruch Biotopverbundplanung zum geplanten Vorhaben

UB

1 2

Die vorgenannten Unterlagen und Informationen liegen in der Zeit vom 05.04.2016 bis einschließlich 11.05.2016

in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda, Markt 1, im Bauamt während folgender Zeiten:

Montag, Mittwoch,

Donnerstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 13.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungs- plans der Stadt Bad Liebenwerda können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zei- ten zur Niederschrift abgegeben werden.

Ergänzend können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Liebenwerda www.badliebenwerda.de eingesehen werden. Nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Ein- leitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Ein- wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgerecht geltend gemacht werden können.

Bad Liebenwerda, den 24.03.2016

Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeamter Übersicht

Bereich Ortsteil Bad Liebenwerda, Zeischaer Weg

(9)

Bereich Ortsteil Kröbeln, an der Mühlberger Straße

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

über den Bebauungsplan „Mischgebiet an der Mühlberger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“

in Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.03.2016 den Entwurf des Bebauungsplans „Mischgebiet an der Mühlberger Straße, Flur 3, Flurstück Teil aus 83“ in Bad Liebenwerda, Ortsteil Kröbeln, in der Fassung Dezember 2015, beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Bad Liebenwerda beabsichtigt auf Antrag eines privaten Vor- habenträgers im Westen der Ortslage, zwischen der letzten Ortsbebau- ung und dem Friedhof im Ortsteil Kröbeln, an der Mühlberger Straße, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dessen Vorha- bens zu schaffen. Dazu soll im Bereich der Gemarkung Kröbeln, Flur 3, Teil des Flurstücks 83, ein Mischgebiet ausgewiesen werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist vom Vorhabenträger die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Nebengebäude und -anlagen geplant.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Liebenwerda ist für den Orts- teil Kröbeln, abgesehen von gewerblichen Bauflächen, Mischbebauung dargestellt. Die Gemeinde hat mit dieser Darstellung ihren Willen doku- mentiert, diesen Ortsteil in seinem dörflichen Charakter zu erhalten und Entwicklungen zuzulassen, die mischgebietstypisch sind. Gleiches soll für den Geltungsbereich der vorliegenden Planung gelten.

Für den Plangebietsstandort liegen derzeit keine Zulässigkeiten nach §§

33, 34, 35 BauGB vor. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer

öffentlichen Sitzung am 03.06.2015 den Beschluss zur Planaufstellung gefasst.

Da die Planung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wer- den kann, wird dieser parallel zu dieser Planung geändert (§ 8 Abs. 3 BauGB - Parallelverfahren).

Wesentliche Auswirkungen der Planung Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:

- Steuerung der Flächennutzung i. S. einer geordneten städtebauli- chen Entwicklung,

- Regulierung der Nutzungen innerhalb des Plangebietes und da- mit verbunden Sicherung allgemeiner Anforderungen an gesundes Wohnen,

- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und Sicherung grünordnerischer Maßnahmen, die sich aus der Eingriffs-/Aus- gleichsermittlung ergeben

- Investitionssicherheit für Bauwillige

Der Entwurf des oben benannten Bebauungsplans, in der Fassung De- zember 2015, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentli- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen für die Planung verfügbar sind, liegen aus.

(10)

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde umweltbezogenen Stellungnahmen sind dies:

Lfd.-Nr. Absender der Stellungnahmen Datum der

Stellungnahmen

1 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) 15.09.2015

2 Landkreis Elbe-Elster (LK EE) 06.10.2015

3 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 16.10.2015

Folgende umweltbezogene Informationen sind für die Planung verfügbar:

Bezeichnung Art der verfügbaren Informationen

UB Umweltbericht zum Entwurf

Schutzgut- bezeichnung

Umweltinformation Informationsquelle

Boden

vergleyte Braunerde und Gley-Braunerde aus Sand, Bodenzahl überwiegend unter 30, anthropogen veränderter Boden mit allgemeiner Funktionsausprägung, Wertigkeit gering, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, Überbauung von Flächen - Eingriffskompensation erforderlich, Reduzierung der

Bodenversiegelung, Wege und Stellplätze wasserdurchlässige Bauweise, Pflanzgebote - Anpflanzung einer heckenartigen Gehölzpflanzung,

Anpflanzung von Gehölzen, Ersatzmaßnahme - Extensivierung von Intensivgrünland Darstellung der Flächenbilanz für Pflanzgebote in Bezug auf Ausgleich

entstandenen Bodenverlustes

UB

2

Wasser

keine Oberflächengewässer, Versickerung Niederschlagswasser vor Ort, Grundwasserneubildungsrate aufgrund fehlender Gehölzstrukturen und der jetzigen Nutzung mittel, Reduzierung der Oberflächenversickerung, Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort, Wege und Stellplätze wasserdurchlässige Bauweise

Beachtung allgemeiner Bestimmungen des Grundwasserschutzes, Versickerung anfallenden Niederschlagswassers vor Ort,

Grundwasserneubildung, Reduzierung der Oberflächenversickerung

UB

3

Klima/ Luft

Niederungsklima der mittleren Höhenlagen, durch Wohnbebauung - örtliche Erwärmung des Klimas durch Wärmespeicherung und -abstrahlung der Flächen, negative Beeinflussung Luftqualität durch

Erschließungsstraße, Plangebiet - geringe bioklimatische Ausgleichsfunktion, Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch zusätzliche Überbauung und Bodenversiegelung

Milchviehanlage im Ortsteil, Hauptwindrichtung Ost-Nordost, kein wesentlicher Einfluss auf Wohnbebauung

UB

3 Flora Intensiv genutztes Grasland, artenarm, regelmäßige Nutzung,

Verlust von Vegetation durch Überbauung, anthropogene Überformung UB

Fauna

Fledermäuse - Gehölze keine rissigen Stammstrukturen, Vorhandensein von Fledermauswochenstuben sowie Sommerhangplätzen nicht anzunehmen, Vögel - Vorkommen von „Allerweltsarten“ nicht auszuschließen, xylobionte Arten - keine rissigen Stammstrukturen, von einem Vorhandensein von xylobionter Arten ist nicht auszugehen

Beeinträchtigung von Vogelarten, Prüfung der Betroffenheit, keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, Baufeldfreimachung außerhalb der Hauptreproduktionszeiten, Bauzeitenregelung Vögel

„Allerweltsarten“ im Plangebiet, Artenschutzfachbeitrag, Relevanzprüfung sowie Methode zur Erhebung von Arten, Verbotstatbestände

des § 44 BNatSchG

UB

2

Mensch

keine hohe Bedeutung für die angrenzenden Wohngebiete,

Naherholungsfunktion des Landschaftsraumes weitgehend naturnahe Freifläche von geringer Bedeutung, Staub- und Lärmbelastung während der Bauphase, Milchviehanlage Kröbeln (Riesaer Straße)

Milchviehanlage im Ortsteil, Hauptwindrichtung Ost-Nordost, kein wesentlicher Einfluss auf Wohnbebauung

UB

3 Ortsbild ländlich geprägter Charakter, derzeit Intensivgrasland, Neustrukturierung

des Landschaftsbildes mit Chancen zur Aufwertung UB

Sonstiges Erhalt des Freiraums (landesplanerischer Grundsatz) 1

(11)

Die vorgenannten Unterlagen und Informatio- nen liegen in der Zeit

vom 05.04.2016 bis einschließlich 11.05.2016 in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda, Markt 1, im Bauamt während folgender Zei- ten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungs- plans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwal- tung zu den genannten Zeiten zur Nieder- schrift abgegeben werden.

Ergänzend können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Liebenwerda www.

badliebenwerda.de eingesehen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön- nen bei der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Nor- menkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgerecht geltend gemacht werden können.

Bad Liebenwerda, den 24.03.2016 Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeamter

Übersichtsplan

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

über den Bebauungsplan „Dorfgebiet - Wohn- und Landwirtschaftsstandort“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Zobersdorf, Flur 3, Flurstücke Teil aus 189, 190 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.03.2016 den Entwurf des Bebauungsplans „Dorfgebiet - Wohn- und Landwirtschaftsstandort“ Bad Liebenwerda, Ortsteil Zobersdorf, Flur 3, Flurstücke Teil aus 189, 190, in der Fassung Dezember 2015, be- schlossen und zur Auslegung bestimmt.

Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung

Ein privater Vorhabenträger, Landwirt am Standort, beabsichtigt in Zobersdorf, zwischen der Ortskernbebauung und seinem südlich ge- legenen Landwirtschaftsbetrieb, auf den Flurstücken 189 und 190 der Flur 3, ein Wohnhaus zu errichten und verbleibende Teile des Gebietes einer dorfgebietstypischen Nutzung zuzuführen. Das Plangebiet liegt zwischen der Wirtschaftsstelle mit dazugehörigem Wohngebäude des Vorhabenträgers im Norden und dessen Betriebsanlagen (Geräteunter- stand und Stallanlagen) im Süden. Es stellt sozusagen eine Art „Ver- bindungsglied“ zwischen den Nutzungen dar, was die Festsetzung des Gebietes als Dorfgebiet mit entsprechendem Nutzungskatalog begrün- det. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche dargestellt, jedoch liegen für den vorgesehenen Standort des Vorhabens derzeit keine Zulässigkeiten nach §§ 33, 34, 35 BauGB vor.

Die Stadt Bad Liebenwerda beabsichtigt daher auf Antrag des Vorha-

benträgers, an dieser Stelle Baurecht zu schaffen. Dazu hat die Stadt- verordnetenversammlung in ihrer öffentlichen Sitzung am 03.06.2015 den Beschluss zur Planaufstellung gefasst.

Wesentliche Auswirkungen der Planung Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:

- Regulierung der Nutzungen innerhalb des Plangebietes und da- mit verbunden Sicherung allgemeiner Anforderungen an gesundes Wohnen hinsichtlich der Nähe zur angrenzenden Landwirtschafts- nutzung (Tierhaltung)

- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und Sicherung grünordnerischer Maßnahmen, die sich aus der Eingriffs-/Aus- gleichsermittlung ergeben

- Investitionssicherheit für den Vorhabenträger

Der Entwurf des oben benannten Bebauungsplans, in der Fassung De- zember 2015, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentli- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen für die Planung verfügbar sind, liegen aus.

Quelle: Geo-Daten-Portal der Stadt Bad Liebenwerda

(12)

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde umweltbezogenen Stellungnahmen sind dies:

Lfd.-Nr. Absender der Stellungnahmen Datum der

Stellungnahmen

1 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) 16.09.2015

2 Landkreis Elbe-Elster (LK EE) 07.10.2015

3 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 15.10.2015

Folgende umweltbezogene Informationen sind für die Planung verfügbar:

Bezeichnung Art der verfügbaren Informationen

UB Umweltbericht zum Entwurf

Schutzgut-

bezeichnung Umweltinformation Informationsquelle

Boden

vergleyte Braunerde und Gley-Braunerde aus Sand, Bodenzahl überwiegend unter 30, Plangebiet - Weideland, Lagerung von Geräten, Materialien, Abstandsgrün, Boden mit allgemeiner Funktionsausprägung, Wertigkeit mittel, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, Überbauung von Flächen - Eingriffskompensation erforderlich, Reduzierung der Grundflächenzahl und der Bodenversiegelung, Pflanzgebote -

Anpflanzung einer heckenartigen Gehölzpflanzung, Anpflanzung von Gehölzen, Ersatzmaßnahme - Extensivierung von Ackerland

Darstellung der Flächenbilanz für Pflanzgebot,

UB 2

Wasser

keine Oberflächengewässer, Versickerung Niederschlagswasser vor Ort, Grundwasserneubildungsrate aufgrund fehlender Gehölzstrukturen und der jetzigen Nutzung mittel, Reduzierung der Oberflächenversickerung, Oberflächenversiegelung, Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort,

Wege und Stellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise UB

Klima/ Luft

Niederungsklima der mittleren Höhenlagen, Übergang der Ortschaft

zur freien Landschaft, durch Wohnbebauung - örtliche Erwärmung des Klimas durch Wärmespeicherung und -abstrahlung der Flächen, negative

Beeinflussung Luftqualität durch Erschließungsstraße, Plangebiet - geringe bioklimatische Ausgleichsfunktion, Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch zusätzliche Überbauung und Bodenversiegelung Milchviehanlage im Ortsteil, Hauptwindrichtung Ost-Nordost, kein wesentlicher Einfluss auf Wohnbebauung

UB

3 Flora dörfliche Nutzung, artenarm, 3 Bäume im Plangebiet, Gehölzschutzverordnung,

Verlust von Vegetation durch Überbauung, Baumerhalt UB

Fauna Fledermäuse - Gehölze keine rissigen Stammstrukturen, Vorhandensein von Fledermauswochenstuben sowie Sommerhangplätzen nicht anzunehmen, keine Nachweise von Fledermäusen in Gebäudestrukturen, Vögel - Vorkommen von „Allerweltsarten“ nicht auszuschließen, xylobionte Arten - keine rissigen Stammstrukturen, von einem Vorhandensein von xylobionter Arten ist nicht auszugehen Prüfung der Betroffenheit, keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände,

Bauzeitenregelung Vögel

„Allerweltsarten“ im Plangebiet, Artenschutzfachbeitrag, Relevanzprüfung sowie Methode zur Erhebung von Arten, Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG

UB

2 Mensch Sicherung gesunder Wohnverhältnisse

Staub- und Lärmbelastung während der Bauphase

vorhandene Bebauung mit Wohngebäuden ohne unmittelbare Erholungsfunktion Milchviehanlage in der Nachbarschaft, Hauptwindrichtung Ost-Nordost, kein wesentlicher Einfluss auf Wohnbebauung

1 2 UB

3

Ortsbild ländlich geprägter Charakter UB

Sonstiges Freiraumschutz (landesplanerischer Grundsatz) 1

Die vorgenannten Unterlagen und Informationen liegen in der Zeit vom 5.4.2016 bis einschließlich 11.05.2016

in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda, Markt 1, im Bauamt während folgender Zeiten:

(13)

Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungs- plans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwal- tung zu den genannten Zeiten zur Nieder- schrift abgegeben werden.

Ergänzend können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Liebenwerda www.

badliebenwerda.de eingesehen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön- nen bei der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Nor- menkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgerecht geltend gemacht werden können.

Bad Liebenwerda, den 24.03.2016 Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeamter

Übersichtsplan

Quelle: Geo-Daten-Portal der Stadt Bad Liebenwerda

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lausitz“ in Bad Liebenwerda, Ortsteil Lausitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.03.2016 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewer- begebiet Lausitz“ in Bad Liebenwerda, Ortsteil Lausitz, in der Fassung Dezember 2015, beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung

Die 2. Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) „Gewerbegebiet Lau- sitz“ steht in engem Zusammenhang mit der neu gebauten Streckenfüh- rung der Landesstraße L66 i. V. m. der Anbindung des Gewerbegebietes an die Dorfstraße Lausitz. Die Anbindung des Gewerbegebietes ist über eine neue Trassenführung der Dorfstraße über das Gewerbegebiet, An- schluss an die Gewerbegebietsstraße Am Röderlandgraben, an die L66 angebunden worden. Mit dem Straßenausbau der L66 wurde auf deren nördlicher Straßenseite ein Radweg errichtet, der teilweise das Plange- biet des Gewerbegebietes berührt.

Die Planung des Straßenausbaus erfolgte über ein Planfeststellungsver- fahren des zuständigen Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb Stra- ßenwesen, NL Süd, Cottbus.

Der Straßenausbau ist seit 2012 beendet.

Die Anbindung der Dorfstraße an die L66 über die Verkehrsführung des Gewerbegebietes sowie ein Teilabschnitt des neu errichteten Radweges an der L66 berühren den Geltungsbereich des B-Planes „Gewerbege- biet Lausitz“. Damit verändern sich Flächenausdehnungen angrenzen- der, festgesetzter Flächen im Plangebiet.

Um die städtebauliche Situation an die nunmehr vorhandene Bestands- situation anzupassen, soll der B-Plan geändert werden. Der Bestand der neuen, zuvor planfestgestellten, Verkehrsführung wird als solcher über- nommen. Die angrenzenden Flächen werden, je nach ihren Festsetzun-

gen und Nutzungszwecken, in ihren Ausprägungen angepasst. Ände- rungen der angepassten Flächen, die die Art und Weise der Nutzungen bestimmen, werden durch die B-Planänderung nicht vorgenommen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu in ihrer öffentlichen Sit- zung vom 01.04.2015 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des B-Planes gefasst.

Durch die „nachrichtliche“ Übernahme des planfestgestellten Straßen- bestandes werden durch die vorliegende B-Planänderung die Grundzü- ge des B-Planes „Gewerbegebiet Lausitz“ nicht berührt, der grundsätz- liche Charakter des zu ändernden B-Plans bleibt unangetastet.

Das Aufstellungsverfahren zur 2. B-Planänderung wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geführt. Von einer Umweltprü- fung wird abgesehen.

Wesentliche Auswirkungen der Planung Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:

- Anpassung an die aktuelle Nutzungssituation und Festsetzung im B-Plan,

- Anpassung/Festsetzung der Flächenausdehnungen angrenzender Gewerbegebietsflächen und damit verbunden

o Gemeindliche Sicherheit im Rahmen von Grundstücksverkehr o Planungssicherheit für Investoren hinsichtlich der Grundstücks- zuschnitte und der Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke

- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und Sicherung grünordnerischer Maßnahmen, die sich aus dem Planfeststellung- verfahren ergeben und Überprüfung der naturschutzrechtlichen Be- lange innerhalb dieses Planverfahrens

(14)

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lausitz“, in der Fassung Dezem- ber 2015, bestehend aus der Plan- zeichnung und der Begründung liegt in der Zeit

vom 05.40.2016 bis einschließ- lich 11.05.2016

in der Stadtverwaltung Bad Lie- benwerda, Markt 1, im Bauamt während folgender Zeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den ge- nannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Ergänzend können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad

Liebenwerda www.badliebenwerda.de eingesehen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men können bei der Beschlussfassung über den Be- bauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach

§ 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrol- le unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, obwohl sie hätten fristgerecht gel- tend gemacht werden können.

Bad Liebenwerda, den 24.03.2016 Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeamter Übersichtsplan

Quelle: Geo-Daten-Portal der Stadt Bad Liebenwerda

Öffentliche Bekanntmachung zur Widmung von Parkplätzen

Auf Grundlage des § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 27]) werden nachstehende Flächen mit folgendem Widmungsinhalt für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Parkplatz Stadtfriedhof (im Übersichtsplan eingerahmt dargestellt)

Lage: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur

4, Flurstücke 34, 2532 Einstufung: sonstige öffentliche Straße

Kategorie: Parkplatz

Baulastträger: Stadt Bad Liebenwerda Beschränkung auf bestimmte

Benutzungsarten, Benutzungs-

zwecke und Benutzerkreise: „Öffentlicher Pkw-Parkplatz“

Sonstige Besonderheiten: für Kraftfahrzeuge mit einem zuläs- sigen Gesamtgewicht

über 3,5t nicht zugelassen Benennung: „Parkplatz Stadtfriedhof“

Parkplatz Hag (im Übersichtsplan eingerahmt dargestellt)

Lage: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur

4, Flurstücke 2788, 2789 Einstufung: sonstige öffentliche Straße

Kategorie: Parkplatz

Baulastträger: Stadt Bad Liebenwerda Beschränkung auf bestimmte

Benutzungsarten, Benutzungs-

zwecke und Benutzerkreise: „Öffentlicher Pkw-Parkplatz“

Sonstige Besonderheiten: für Kraftfahrzeuge mit einem zuläs- sigen Gesamtgewicht

über 3,5t nicht zugelassen

Benennung: „Parkplatz Hag“

Parkplatz REISS (im Übersichtsplan eingerahmt dargestellt)

Lage: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur

19, Flurstücke 28/10, Teil 236 Einstufung: sonstige öffentliche Straße

Kategorie: Parkplatz

(15)

Baulastträger: Stadt Bad Liebenwerda Beschränkung auf bestimmte

Benutzungsarten, Benutzungs-

zwecke und Benutzerkreise: „Öffentlicher Pkw-Parkplatz“

Sonstige Besonderheiten: für Kraftfahrzeuge mit einem zuläs- sigen Gesamtgewicht

über 3,5t nicht zugelassen

Benennung: „Parkplatz REISS“

Parkplatz Kreisverkehr (im Übersichtsplan eingerahmt dargestellt)

Lage: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur

19, Flurstück 175 (Teilfläche) Einstufung: sonstige öffentliche Straße

Kategorie: Parkplatz

Baulastträger: Stadt Bad Liebenwerda Beschränkung auf bestimmte

Benutzungsarten, Benutzungs-

zwecke und Benutzerkreise: „Öffentlicher Pkw-Parkplatz“

Sonstige Besonderheiten: für Kraftfahrzeuge mit einem zuläs- sigen Gesamtgewicht

über 3,5t nicht zugelassen Benennung: „Parkplatz Kreisverkehr“

Parkplatz Münzgasse (im Übersichtsplan eingerahmt dargestellt)

Lage: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur

19, Flurstück 231 Einstufung: sonstige öffentliche Straße

Kategorie: Parkplatz

Baulastträger: Stadt Bad Liebenwerda Beschränkung auf bestimmte

Benutzungsarten, Benutzungs-

zwecke und Benutzerkreise: „Öffentlicher Pkw-Parkplatz“

Sonstige Besonderheiten: für Kraftfahrzeuge mit einem zuläs- sigen Gesamtgewicht

über 3,5t nicht zugelassen

Benennung: „Parkplatz Münzgasse“

Parkplatz Schloßstraße (im Übersichtsplan eingerahmt dargestellt)

Lage: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur

4, Flurstück 2389 (Teilfläche) Einstufung: sonstige öffentliche Straße

Kategorie: Parkplatz

Baulastträger: Stadt Bad Liebenwerda Beschränkung auf bestimmte

Benutzungsarten, Benutzungs-

zwecke und Benutzerkreise: „Öffentlicher Pkw-Parkplatz“

Sonstige Besonderheiten: für Kraftfahrzeuge mit einem zuläs- sigen Gesamtgewicht

über 3,5t nicht zugelassen Benennung: „Parkplatz Schloßstraße“

Parkplatz Rosmaringasse (im Übersichtsplan eingerahmt dargestellt)

Lage: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur

19, Flurstück 126 Einstufung: sonstige öffentliche Straße

Kategorie: Parkplatz

Baulastträger: Stadt Bad Liebenwerda Beschränkung auf bestimmte

Benutzungsarten, Benutzungs-

zwecke und Benutzerkreise: „Öffentlicher Pkw-Parkplatz“

Sonstige Besonderheiten: für Kraftfahrzeuge mit einem zuläs- sigen Gesamtgewicht

über 3,5t nicht zugelassen

Benennung: „Parkplatz Rosmaringasse“

(16)

Parkplatz Busbahnhof (im Übersichtsplan eingerahmt dargestellt)

Lage: Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur

22, Flurstück 226 Einstufung: sonstige öffentliche Straße

Kategorie: Parkplatz

Baulastträger: Stadt Bad Liebenwerda Beschränkung auf bestimmte

Benutzungsarten, Benutzungs-

zwecke und Benutzerkreise: „Öffentlicher Pkw-Parkplatz“

Sonstige Besonderheiten: für Kraftfahrzeuge mit einem zuläs- sigen Gesamtgewicht

über 3,5t nicht zugelassen

Benennung: „Parkplatz Am Kurpark“

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Nie- derschrift bei der

Stadt Bad Liebenwerda Der Bürgermeister

Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda zu erheben.

Bad Liebenwerda, 03.03.2016 Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeam

Bekanntmachung der Verfügung über die Teileinziehung der Bahnhofstraße im Ortsteil Zeischa durch die Stadt Bad Liebenwerda

1. Teileinziehung

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt als zuständige Straßen- baubehörde gemäß § 8 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) die Teileinziehung der

„Bahnhofstraße“ im Ortsteil Zei- scha für den Abschnitt ab Ausfahrt Bergwerksgelände (Kieswerk) bis Ausfahrt Sportplatz (nachrichtlich im Lageplan dargestellt).

Die Teileinziehung beinhaltet das Verkehrsverbot für durchfahren- de Kraftfahrzeuge mit einem tat- sächlichen Gewicht von über 7,5 Tonnen.

Die Absicht, die genannte Straße teileinzuziehen wurde entspre- chend § 8 Abs. 3 BbgStrG zuvor öffentlich bekannt gemacht.

Diese Verfügung gilt eine Woche nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

2. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist Wider- spruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Eingang des Wider- spruchs die Widerspruchsfrist nur

Anlage:

Übersichtskarte der zur Teileinziehung vorgesehenen Bahnhofstraße in Zeischa dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

Bad Liebenwerda, 10.03.2016 Thomas Richter

Hauptverwaltungsbeamter

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Jagdgenossenschaft Thalberg

Veröffentlichung nach § 10 Absatz 3 Bundesjagdgesetz

Die Jagdgenossenschaft Thalberg hat in ihrer Mitgliederversammlung am 26.02.2016 beschlossen, den Reinertrag aus dem Jagdjahr 2015/16 als Rücklage für die Ausrichtung einer Veranstaltung der Jagdgenos- senschaft zu verwenden. Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung, schriftlich oder zur Nieder- schrift, beim Jagdvorstand verlangen.

Der Jagdvorstand

Einladung der Jagdgenossenschaft Kosilenzien

Terminänderung beachten

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kosilenzien lädt hiermit alle Jagdgenossen ganz herzlich zur jährlichen Jagdgenosssenschaftsver- sammlung am Freitag, dem 3. Juni 2016, um 19.00 Uhr in die Gast- stätte Kramer ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des Vorstehers zum Berichtszeitraum 3. Bericht des Kassenführers und der Kassenprüfung 4. Diskussion

5. Entlastung Vorstand und Kassenführer 6. Wahl der Kassenprüfer

7. Bericht des Jagdpächters

8. Beschluss zur Verwendung der Pachteinnahmen 2015/16 9. Erläuterung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2016/17 10. Schlusswort

Der Vorstand

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kröbeln

Aufgrund des § 10 Abs.7, Landesjagdgesetz Brandenburg, lade ich die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Kröbeln zur Genossenschaftsversammlung

am Freitag, d. 22.04.2016, um 19:00 Uhr

in die Gaststätte „Drei Linden“ in Kröbeln, Liebenwerdaer Straße 5, herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des ehemaligen Vorstehers zum Berichtszeitraum und Entlastung des ehemaligen Vorstandes (durch Handzeichen) 3. Bericht des ehemaligen Kassenprüfers und Entlastung des ehe-

maligen Kassenführers (durch Handzeichen)

4. Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft Kröbeln - Vorsteher und dessen Stellvertreter

- zwei Beisitzer und deren Stellvertreter - einen Schriftführer und dessen Stellvertreter - einen Kassenführer und dessen Stellvertreter - zwei Rechnungsprüfer und ein Stellvertreter 5. Bekanntgabe des Wahlergebnisses

6. Übernahme der Versammlungsleitung durch den neuen Vorste- her

7. Erläuterung und Beschlussfassung des Haushaltplanes 2016/17 8. Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertra-

ges der Pachteinnahmen 9. Schlusswort

Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstandes können bis zur Wahl bei mir, im Rathaus der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Lie- benwerda, zu den Dienstzeiten eingereicht werden.

Der Bürgermeister

Auszug aus dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 9. Oktober 2003, § 10 Abs. 7. Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvor- standes vom hauptamtlichen Bürgermeister, bei amtsangehörigen Ge- meinden vom Amtsdirektor wahrgenommen. Die Kosten der vorüber- gehenden Geschäftsführung bis zur Wahl des Jagdvorstandes trägt die Jagdgenossenschaft. Von der Übernahme der Geschäfte ist die untere Jagdbehörde in Kenntnis zu setzen.

Im Übrigen gilt die Satzung der Jagdgenossenschaft Kröbeln, vom 10.05.2002, die im Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda, Nr. 16, am 11.09.2002 veröffentlicht wurde bis zur neuen Beschlussfassung. Diese liegt im Ordnungsamt der Stadt Bad Liebenwerda zur Einsichtnahme aus.

Das nächste Amtsblatt erscheint

am 29.04.2016

Annahmeschluss ist der

18.04.2016

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(19)
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Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

- Herausgeber:

Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda

- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Telefon: (03535) 489-0 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt.

Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.

IMPRESSUM

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